Endet jetzt die Bearmarketrally an den Aktienmärkten?- 18.02.2023

Endet jetzt die Bearmarketrally an den Aktienmärkten?

Liebe Leser,

alle Aktienbaissen werden von mehr oder weniger großen Bearmarketrallys unterbrochen. Unter einer Bearmarketrally versteht man eine vorübergehende Phase steigender Kurse im Rahmen eines vorherrschenden Abwärtstrends. Gewöhnlich dauern diese Phasen mehrere Wochen. Ihre Länge variiert jedoch ebenso stark wie das Ausmaß des Kursanstiegs.

In der Baisse der Jahre 2000 bis 2003 fiel der DAX um 73%. Dieser lange Weg nach unten wurde von 9 Bearmarketrallys unterbrochen. Diese dauerten zwischen 3 und 16 Wochen und brachten Kursgewinne zwischen 10% und 51%.

Wall Street-Strategen sind immer bullish

Alle diese Rallys hatten eine Gemeinsamkeit: Sie wurden von zahlreichen Wall Street-Strategen und Analysten immer als der Beginn einer neuen Hausse bezeichnet.

Gemessen am S&P 500 hat die aktuelle Baisse vor gut einem Jahr, im Januar 2022 begonnen. Bis Oktober 2022 war der Index um 27% gefallen, unterbrochen von 2 Bearmarketrallys von 12% bzw. 19%. Dann begann eine weitere Aufwärtswelle, die mit zunehmender Dauer von immer mehr Wall Street-Strategen als der Beginn der nächsten Hausse angesehen wird.

Alle Indikatoren zeigen auf Rezession

Ich hege aus zahlreichen Gründen erhebliche Zweifel an dieser bullishen Sichtweise. Lesen Sie hier die 5 wichtigsten:

Erstens signalisieren alle historisch treffsicheren Indikatoren eine US-Rezession, und Rezessionen gehen stets mit Aktienbaissen einher.

Zweitens ist die US-Börse fundamental extrem überbewertet. Um ein Bewertungsniveau zu erreichen, das bisher noch in jeder Baisse zu beobachten war, müssen die Kurse noch sehr viel stärker fallen.

Drittens haben Aktienbaissen in den USA durchschnittlich 19 Monate gedauert. Vom Hoch im Januar 2022 bis zum Oktober-Tief sind jedoch nur knapp 10 Monate vergangen.

Viertens zeigt die mittelfristige Markttechnik noch immer erhebliche negative Divergenzen. Am Beginn einer Hausse ist das gewöhnlich nicht der Fall.

Fünftens schließlich haben die spekulativen Exzesse schon wieder ein Ausmaß erreicht, das man typischerweise an einem Top erwarten kann.

Jetzt kündigen Verkaufssignale das Ende der Rally an

Aus all diesen Gründen handelt es sich bei dem Kursanstieg, der im Oktober vorigen Jahres begonnen hat, mit großer Wahrscheinlichkeit nur um die nunmehr dritte Bearmarketrally dieser Baisse. Weder in Bezug auf seine Dauer noch auf sein Ausmaß fällt dieser Kursanstieg aus dem Rahmen einer typischen Bearmarketrally.

Wie Sie auf dem folgenden Chart des S&P 500 sehen, ist der Momentum-Indikator im Lauf dieser Aufwärtsbewegung auf einen hohen Wert gestiegen. Jetzt hat er nach unten gedreht und ein Verkaufssignal gegeben. Damit zeigt er das Ende dieser Bearmarketrally an. Wenn der Kursanstieg der vergangenen Wochen tatsächlich eine Bearmarketrally war, dann sollte der Index im Lauf der jetzt begonnenen Abwärtswelle unter sein Oktober 2022-Tief fallen.

S&P 500, Momentum-Indikator, 2021 bis 2023
Der Momentum-Indikator hat gerade ein Verkaufssignal gegeben. Damit signalisiert er den Beginn einer Abwärtswelle.
Quelle: StockChart.com; krisensicherinvestieren.com

Aktienbaissen folgen in ihrer Entwicklung charakteristischen Mustern. Bisher ist der S&P 500 von diesen historischen Vorgaben nicht abgewichen. Wenn Sie mehr über diese Muster erfahren möchten und fundierte Finanzmarktanalysen mit einem exzellenten Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten wollen, dann lesen Sie meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.


Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße,

Ihr

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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Teure Regelverstöße in einem Justizvollzugskrankenhaus

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

der Justizvollzug wird in Deutschland durch Gesetze der Bundesländer geregelt. Diese Gesetze enthalten auch Regelungen bezüglich der Gesundheitsfürsorge der Gefangenen. Für die stationäre Behandlung von Gefangenen haben die Bundesländer Justizvollzugskrankenhäuser eingerichtet.

Ein Gutachter hat vor kurzem ein solches Krankenhaus unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten untersucht und dabei bemerkenswerte Feststellungen getroffen. Für den ärztlichen Bereich standen dem Justizvollzugskrankenhaus laut Haushaltsplan 34 Stellen zur Verfügung. Tatsächlich besetzt waren in den letzten Jahren mit 25 bis 27 Stellen pro Jahr durchschnittlich rund 75 Prozent der Stellen. Dem Krankenhaus gelang es seit Jahren nicht mehr, alle Stellen mit festangestellten Ärzten zu besetzen.

Die Stelle eines Facharztes für Radiologie wurde beispielsweise im Jahr 2015 ausgeschrieben und konnte wegen fehlender Bewerbungen nicht besetzt werden. Eine erneute Ausschreibung erfolgte nicht. Seit 2015 wurde diese Aufgabe ununterbrochen von einem Honorararzt mit 40 Wochenstunden wahrgenommen, d. h. im Umfang einer festangestellten Kraft. Durch den Dauereinsatz dieser Honorarkraft entstanden Ausgaben von jährlich rund 204.000 Euro. Die Aufwendungen für einen festangestellten Facharzt hätten bei rund 108.000 Euro pro Jahr gelegen.

Zahlreiche Honorarkräfte neben festangestellten Anstaltsärzten

Insgesamt 22 Honorarärzte waren in den Jahren 2015 bis 2018 in dem Krankenhaus tätig, wobei die Dauer der Einsätze stark variierte. Es gab kurzzeitige Vertretungsfälle von wenigen Tagen ebenso wie Dauereinsätze über mehrere Jahre. In sechs Fällen waren Honorarkräfte länger als ein Jahr ununterbrochen im Vollzug tätig. Zumindest in einem Fall wurden Honorarkräfte beschäftigt, weil sich zwei festangestellte Anstaltsärzte parallel im Urlaub befanden.

Auf Honorarkräfte sollte nur in Notfällen zurückgegriffen werden

Angesichts der hohen Ausgaben für die Beschäftigung von Honorarkräften hat der Gutachter gefordert, dass es keinen Automatismus dergestalt geben dürfe, wonach eine Honorarkraft zur Vertretung stets als erforderlich anzusehen sei, sobald eine festangestellte Kraft ausfällt. Vor jedem Einsatz einer Vertretungskraft müsse eine konkrete Notsituation festgestellt werden. Die festangestellten Kräfte müssten sich mehr als bisher untereinander vertreten. Geradezu unverantwortlich sei es, zwei festangestellten Kräften, die sich planmäßig gegenseitig vertreten sollten, gleichzeitig Urlaub zu bewilligen und die Ausfälle mit Honorarkräften zu kompensieren.

Mängel bei der Bearbeitung von Nebentätigkeiten

In dem Justizvollzugskrankenhaus übte fast die Hälfte der festangestellten Ärzte eine oder sogar mehrere Nebentätigkeiten aus. Wie der Gutachter feststellte, kam es bei der Bearbeitung der Nebentätigkeitsvorgänge durch die zuständige Dienstbehörde zu zahlreichen und schwerwiegenden Mängeln. In keinem der kritisierten Fälle hat sich die Dienstbehörde vor der Entscheidung darüber vergewissert, dass durch die Tätigkeit keine dienstlichen Interessen beeinträchtigt wurden. Auch in Fällen, in denen Umstände bekannt geworden sind, die als Versagungsgründe zu qualifizieren waren, hat die Dienstbehörde keine weiteren Ermittlungen angestellt. Selbst augenscheinlichen Widersprüchen zwischen den Angaben der Ärzte über den Zeitaufwand für die Nebentätigkeiten (maximal zulässig sind 8 Stunden pro Woche) und der Höhe des damit erzielten Einkommens von bis über 200.000 Euro pro Jahr ging sie nicht nach.

Wird dauerhaft alles besser werden?

Die Justizverwaltung hat sich zwischenzeitlich zu den Feststellungen des Gutachters geäußert. Sie hat ausgeführt, dass die beschriebenen Themenkomplexe zwischenzeitlich umfangreich aufgearbeitet worden seien. Die Mängel seien durch eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen behoben worden. Dies gelte insbesondere für die im Zusammenhang mit der Genehmigung von Nebentätigkeiten entstandenen Versäumnisse.

Zusammenfassend ist Folgendes anzumerken: Ärzte lassen sich nur ungern in einem Gefängniskrankenhaus fest anstellen, deshalb wird der Personalmangel in den Justizvollzugskrankenhäusern voraussichtlich nicht enden. Man kann also Zweifel daran haben, liebe Leserinnen und Leser, ob sich an den geschilderten Verhältnisse in Zukunft wirklich dauerhaft etwas ändern wird, sagt skeptisch

Ihr

Gotthilf Steuerzahler