Themen- 04.02.2023
Gold nähert sich unserem ersten Kursziel
Nur ein mittelfristiges Etappenziel im langfristigen Aufwärtstrend
Der deutliche Kursanstieg der vergangenen drei Monate hat weder zu einer übermäßig überhitzten Markttechnik geführt noch zu euphorischen Werten der Sentimentindikatoren. Das ist wichtig, und es passt perfekt zu unseren langfristig orientierten Kaufsignalen, die den Beginn einer starken und langanhaltenden Goldhausse signalisiert haben und nicht nur eine Aufwärtswelle.
Konkret deutet diese Entwicklung erstens darauf hin, dass mein mittelfristiges Kursziel bald erreicht sein wird. Zweitens lässt sie darauf schließen, dass die Korrektur, die auf diese erste starke Aufwärtswelle folgt, mild ausfallen und eine weitere Kaufgelegenheit darstellen wird.
Kurse der Minenaktien steigen weiter
Während der Goldpreis wie oben erwähnt um 21% gestiegen ist, legte der XAU Goldminen Index seit Anfang November 2022 um 40% zu. Weitere Kursgewinne werden folgen. Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, notiert der XAU Index im Rahmen einer kleinen Konsolidierung direkt unterhalb der beiden eingezeichneten Widerstandslinien. Der Ausbruch nach oben steht wahrscheinlich kurz bevor. Dann ist der Weg in den Bereich des nächsten Widerstandsniveaus bei 170 Punkten frei, was einem Kursgewinn von weiteren 20% entspricht.
Nehmen Sie diese große Chance wahr
Sobald dieses nächste Kursziel erreicht ist, werden wir in Abhängigkeit von der Markttechnik des Goldpreises und des XAU Index entscheiden, ob zumindest teilweise Gewinnmitnahmen bei den Minenaktien angeraten sind. In unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren werden Roland Leuschel und ich Sie natürlich auf dem Laufenden halten.
Die laufende Edelmetallhausse hat noch sehr viel Platz nach oben. Lassen Sie sich die großen Chancen nicht entgehen, die Ihnen der Edelmetallsektor in Zeiten ausufernder Staatsverschuldung und hoher Inflationsraten bietet. Welche Gold- und Silberminenaktien wir im Moment zum Kauf empfehlen, lesen Sie in meinem Börsenbrief
Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Unsere Krisensicher Investieren Monatsausgabe Februar 2023 ist gerade erschienen.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Mängel bei einem mit Steuermitteln geförderten Fahrradverleihsystem
Liebe Leserinnen und Leser,
eine deutsche Großstadt hat ihre Steuerungsfunktion bei der Planung und Umsetzung eines bezuschussten Fahrradverleihsystems nicht ausreichend ausgeübt. Im Ergebnis wurden jahrelang Steuergelder für nicht erbrachte Leistungen gezahlt.
Im Jahr 2016 entschied sich eine Großstadt, ein mit Steuergeldern gefördertes öffentliches Fahrradverleihsystem aufzubauen. Hierfür wurden insgesamt 7,5 Millionen Euro über fünf Jahre veranschlagt. Zuvor hatte die Stadt bereits Erfahrungen mit einem Verleihsystem gesammelt, welches vom Bund finanziert worden war. Ein öffentliches Fahrradverleihsystem ist ein räumlich und zeitlich flexibles Verleihsystem, dessen Nutzung jederzeit möglich ist und bei dem Verleih- und Rückgabeort
voneinander abweichen können. Die Mietfahrräder sollen rund um die Uhr, vor allem für Kurzzeitnutzungen, gegen Entgelt zur Verfügung stehen.
Nach einer Ausschreibung hat die Stadt einen Vertrag mit einem externen Betreiber geschlossen. Vertragsgegenstand war die Einrichtung und der Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems mit dem Ziel, 725 ortsfeste Stationen auf dem Gebiet der Stadt einzurichten. Der Betreiber verpflichtete sich, 175 Stationen und mindestens 1.750 Mietfahrräder bis Mitte 2017 und weitere 550 Stationen und 3.750 Fahrräder bis Mitte 2018 zur Verfügung zu stellen. Zum Betriebsstart Ende März 2017 sollten mindestens 125 Stationen fertiggestellt sein.
Bis Ende 2020 wurden nur 270 Stationen errichtet
Der Betreibervertrag wurde zweimal angepasst. Mit der ersten Anpassung wurde der Betriebsstart verschoben, mit der zweiten wurde vereinbart, die 725 ortsfesten Stationen erst sukzessive bis September 2019 zu errichten. Tatsächlich wurden bis Dezember 2020 nur 270 der 725 geplanten ortsfesten Stationen gebaut. Trotz stark verzögertem und nicht annähernd erreichtem Aufbau der Stationen erhielt der Betreiber die vereinbarte pauschale Vergütung von jährlich 1,35 Millionen Euro.
Die Stadt zahlte für nicht erbrachte Leistungen
Mit den Verzögerungen beim Aufbau der Stationen hatte es folgende Bewandtnis: Jede neu zu errichtende Station ist von der Genehmigung des örtlich zuständigen Bezirksamts abhängig. Aufgrund der Erfahrungen mit dem vom Bund finanzierten Vorgängersystem war der Stadtspitze das sehr langwierige Genehmigungsverfahren hinreichend bekannt. Vergleichbare Verzögerungen traten - wie nicht anders zu erwarten - auch bei dem hier in Rede stehenden, von der Stadt selbst finanzierten System auf. Trotz dieser Vorkenntnisse hat die Stadt einen Betreibervertrag geschlossen, der eine Vergütung unabhängig vom Erreichen der vertraglich vereinbarten Ziele, also im Wesentlichen der Anzahl der realisierten ortsfesten Stationen, vorsah. Somit wurden Steuermittel für nicht erbrachte Leistungen verausgabt und somit gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen.
Bis Mitte 2024 sollen 619 Stationen fertiggestellt werden
Die Errichtung eines öffentlichen, stationsbasierten und übergreifenden Fahrradverleihsystems fällt als Leitungsaufgabe von gesamtstädtischer Bedeutung in den Kreis der Aufgaben, die die Stadtspitze wahrzunehmen hat. Zur effektiven Steuerung eines gesamtstädtisch bedeutsamen Vorhabens, das nur unter Mitwirkung der Bezirksverwaltungen umgesetzt werden kann, hätte die Stadtspitze die betroffenen Bezirke in jeder Phase der Planung und Umsetzung des Vorhabens einbinden müssen. Die Stadt hat dazu ausgeführt, rückblickend sei die Zusammenarbeit mit den Bezirken in der Tat nicht ausreichend gewesen und hätte intensiviert werden müssen. Immerhin, liebe Leserinnen und Leser, sollen nach den derzeitigen Planungen bis Mitte 2024 insgesamt 619 Stationen fertiggestellt
werden. Darauf wollen wir doch sehr hoffen, sagt erwartungsvoll
Ihr
Gotthilf Steuerzahler