Ölpreis steigt - Korrektur vorüber- 28.01.2023

Ölpreis steigt - Korrektur vorüber

Liebe Leser,

die Weltwirtschaft braucht Öl in großen Mengen. Das wird sich aller Voraussicht nach auch in den nächsten 10 bis 20 Jahren nicht ändern. Denn so einfach, wie manche blauäugigen Politiker glauben, ist die vielbeschworene Energiewende nicht zu bewerkstelligen. Der in politischen Sonntagsreden und chaotischen Demonstrationen oft lautstark zum Ausdruck gebrachte Wille allein genügt hier nicht.

Diese Aussage gilt umso mehr, da planwirtschaftliche Projekte dieser Größenordnung an allen Ecken und Enden mit nicht vorhergesehenen Problemen und Detailaufgaben konfrontiert werden. Diese sind oft nur schwer und zeitaufwendig zu lösen und manchmal auch gar nicht, vor allem wenn Zielkonflikte sichtbar werden.

Ölverbrauch steigt auf Rekordniveau

Wie auch immer dem sei, Tatsache ist, dass die weltweite Ölnachfrage auf ein Rekordniveau gestiegen ist, wie die International Energy Agency berichtet. Dabei handelt es sich um eine supranationale Organisation, die nach den Energiekrisen der 1970er Jahre von den Industrienationen ins Leben gerufen wurde, „um Konsumenten ein effizientes, wirtschaftliches und regelmäßiges Angebot an Rohöl zu sichern“, wie es auf der Homepage heißt.

Unter dem Stichwort „Klimaschutz“ hat die Politik in den vergangenen Jahren aber alles darangesetzt, der Ölindustrie das Leben schwerzumachen. Das hat dazu geführt, dass die Investitionen stark zurückgegangen und keine neuen Kapazitäten geschaffen wurden, weder in der Ölproduktion noch in der Weiterverarbeitung durch Raffinerien.

Da es hier sehr lange Vorlaufzeiten gibt, ließe sich das auf die Schnelle auch dann nicht ändern, wenn die besonders engagierten Verfechter der Energiewende eine 180-Grad-Wende vollziehen würden, wie sie das in Bezug auf die Rüstungsindustrie bereits getan haben.

Langfristig steigende Ölpreise

Steigende Nachfrage, die auf ein kaum zu erhöhendes oder sogar sinkendes Angebot trifft, führt zu steigenden Preisen. Aufgrund dieser grundlegenden marktwirtschaftlichen Regel erwarte ich weiterhin mittel- und langfristig steigende Ölpreise.

Darauf basierend, habe ich in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren schon Ende 2020 damit begonnen Ölaktien zu empfehlen, deren Kurse sich seither prächtig entwickelt haben. Und das, obwohl der Ölpreis seit März 2022 im Rahmen einer Korrektur im Aufwärtstrend deutlich gefallen ist. Mehr dazu lesen Sie in der am Dienstag, den 31.01.23 erscheinenden Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Ende des Verkaufs strategischer Ölreserven

Eine wichtige Triebfeder dieses Kursrückgangs waren massive Verkäufe der strategischen US-Ölreserven. Nachdem mehr als die Hälfte dieser sicherheitspolitisch sehr wichtigen Reserven mit der Absicht verkauft wurden, den Ölpreis zu drücken, wurden diese Verkäufe inzwischen beendet. Dass die Notwendigkeit der Wiederauffüllung allgemein bekannt ist, dürfte den Ölpreis stützen. Der Markt wird der Regierung wohl kaum den Gefallen tun, ihr diese massiven Käufe zu niedrigen Preisen zu ermöglichen. Das spricht auf Sicht der nächsten Monate für einen Kursanstieg.

Gestützt wird diese Prognose durch die Charttechnik. Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, hat sich seit Mitte des Jahres eine positive Divergenz gebildet, indem der Momentum-Indikator im Unterschied zu den Kursen nicht unter sein August-Tief gefallen ist (blaue Pfeile).

Ölpreis in $ pro Barrel, Momentum-Oszillator, 2020 bis 2023
Die Korrektur, die im März 2021 begonnen hat, ist vorüber, darauf deutet unter anderem die positive Divergenz der Momentum-Oszillators hin (blaue Pfeile).
Quelle: StockChart.com; krisensicherinvestieren.com

Öl- und Ölserviceaktien im Aufwärtstrend

Dazu passend, befinden sich die Kurse der Ölaktien in ungebrochenen Aufwärtstrends und lassen bisher keine Topformationen erkennen. Einige der von uns empfohlenen Aktien sind inzwischen bereits auf neue Hochs gestiegen.

Verdienen auch Sie daran – und lassen sich andere über die steigenden Energiepreise ärgern. Welchen Aktien aus dem Öl- und Ölservicebereich wir derzeit den Vorzug geben, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Wir haben gerade erst ein weiteres Ölserviceunternehmen zum Kauf empfohlen und ganz aktuell auch einen zusätzlichen Silberproduzenten.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Korruption in einer Staatsanwaltschaft und was danach geschah

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

im Sommer 2020 wurde ein Oberstaatsanwalt, der in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main beschäftigt war, wegen des Verdachts der Bestechlichkeit verhaftet. Der Oberstaatsanwalt gehörte zu den wichtigsten Betrugsermittlern im Gesundheitssektor des Bundeslandes Hessen. Seine Aufgabe war es, betrügerische Abrechnungen von Krankenhäusern, Ärzten und Apothekern zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Nach Presseberichten soll der Oberstaatsanwalt einem Unternehmen zu Gutachtenaufträgen in den Ermittlungsverfahren verholfen haben, wofür er finanzielle Gegenleistungen erhielt. Teilweise soll er gezielt hohe Gutachterkosten verursacht haben, um selbst davon zu profitieren. Die Ermittlungen gegen den Oberstaatsanwalt sollen nur deshalb in Gang gekommen sein, weil dessen frühere Freundin nach der Trennung Anzeige erstattet hatte. Derzeit wird dem Oberstaatsanwalt vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gemacht.

Wie die Medien berichten, hat der Angeklagte zu Beginn des Strafprozesses gestanden, Bestechungsgelder in beträchtlicher Höhe angenommen zu haben. Der Angeklagte will aus finanzieller Not gehandelt haben, in welche er durch hohe Zuwendungen an seine damalige Lebensgefährtin geraten sei. Nun ja, Frauengeschichten haben schon manchen braven Mann zum Straftäter werden lassen, das ist wirklich nichts Neues.

Der Rechnungshof wurde um Prüfung gebeten

Die Verhaftung des Oberstaatsanwalts schlug hohe Wellen in der hessischen Justiz und war mehrfach Thema im Rechtsausschuss des Hessischen Landtags. Das Hessische Justizministerium setzte unverzüglich eine ganze Reihe von Sofortmaßnahmen in Kraft, um zukünftig ein Fehlverhalten von Strafverfolgern frühzeitig erkennen zu können. Ferner wendete sich der Hessische Landtag an den Hessischen Rechnungshof mit der Bitte, die verwaltungsinternen Abläufe rund um den aktuellen Verdachtsfall zu untersuchen. In seinem Jahresbericht vom Dezember 2022 hat der Rechnungshof über die durchgeführte Untersuchung berichtet.

Kein Vier-Augen-Prinzip bei der Beauftragung von Sachverständigen

Der Hessische Rechnungshof hat festgestellt, dass Prozesse nach den Vorfällen vom Sommer 2020 deutlich optimiert wurden. Allerdings hat er auch festgestellt, dass vor Bekanntwerden des hier in Rede stehenden Falles ein Vier-Augen-Prinzip bei der Beauftragung von Sachverständigen für die Staatsanwaltschaften nicht verpflichtend vorgegeben war und auch nicht praktiziert wurde. In der Folge konnten Staatsanwälte Sachverständige beauftragen, ohne dass die Aufträge zur Kenntnisnahme und Billigung den Vorgesetzten vorgelegt wurden. Inzwischen habe die Generalstaatsanwaltschaft die Einhaltung und Dokumentation des Vier-Augen-Prinzips bei der Beauftragung von Sachverständigen verbindlich vorgegeben. Der Rechnungshof hat u.a. empfohlen, die Höhe der Rechnungsbeträge und die Anzahl der Rechnungen in der Dokumentation zu erfassen. Auffälligkeiten können dadurch schneller erkannt werden.

Zu wenig interne Kontrollen bei der Generalstaatsanwaltschaft

Nach Auffassung des Rechnungshofs hat die Generalstaatsanwaltschaft ihre Fachaufsicht bei der Beauftragung von Sachverständigen nicht ausreichend wahrgenommen. Eingangspost mit Namensbezeichnung wurde in der Generalstaatsanwaltschaft unmittelbar und ungeöffnet an den angeklagten Oberstaatsanwalt weitergeleitet, statt sie offen in den Geschäftsgang zu geben. Vorgesetzte erlangten deshalb von solchen Eingängen keine Kenntnis. Maßnahmen der Innenrevision habe die Generalstaatsanwaltschaft nur bei den nachgeordneten Staatsanwaltschaften durchgeführt, bei sich selbst aber seit Jahren unterlassen. Die fehlenden Kontrollen hätten ein Handeln wie im Fall des angeklagten Oberstaatsanwalts begünstigt.

Die Korruptionsprävention in der Justiz soll verstärkt werden

Auch das Justizministerium wurde vom Rechnungshof kritisiert. Es habe nicht überwacht, ob die Generalstaatsanwaltschaft Innenrevisionen durchführte. Außerdem wies der Rechnungshof auf die Richtlinie des Landes zur Korruptionsprävention hin, die für alle Beschäftigten gelte. Die Staatsanwaltschaften seien in der Pflicht, diese Richtlinie zeitnah umzusetzen, insbesondere die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete zu definieren. Das Justizministerium hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass mit der Durchführung von Innenrevisionen begonnen worden sei. Für die Identifizierung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete würden derzeit allgemeine Maßstäbe entwickelt, welche für den gesamten Geschäftsbereich der Justiz und damit auch für die Staatsanwaltschaften zur Anwendung kämen. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass sich durch die genannten Maßnahmen Fälle wie der geschilderte nicht wiederholen werden, sagt nachdenklich

Ihr

Gotthilf Steuerzahler