Themen- 07.01.2023
Gold startet mit Kaufsignal ins neue Jahr
Die Aktienbaisse wird weitergehen
Unsere Prognosemodelle und Kennzahlen signalisieren übrigens eine Fortsetzung der Aktienbaisse. Die fundamentale Überbewertung ist immer noch fast so hoch wie am Top des Jahres 2000 – also bevor der NASDAQ 100 Index um 83% abstürzte – und die mittelfristige Markttechnik ist weiterhin sehr bearish.
Darüber hinaus zeigt die Finanzmarktgeschichte, dass Aktienbaissen in den USA im Durchschnitt 19 Monate gedauert haben. Gemessen am S&P 500 ist die aktuelle Baisse erst 12 Monate alt. Darüber hinaus erfolgten die größten Kursverluste erst in der Spätphase der Baisse – wenn die Fed längst wieder mit Zinssenkungen begonnen hatte. Das alles deutet auf ein turbulentes Börsenjahr 2023 hin.
Die Edelmetallhausse ebenfalls
Ein gänzlich anderes Bild zeigt sich bei Gold und Silber. Hier haben unsere Modelle in den vergangenen Monaten den Beginn eines neuen Aufwärtstrends prognostiziert. Tatsächlich ist der Goldpreis von seinem Korrekturtief, das Anfang November 2022 erreicht wurde, bereits um mehr als 200 $ pro Unze bzw. 12% gestiegen und Silber sogar um 36%. Interessanterweise haben die Sentimentindikatoren noch kaum auf diesen Kursanstieg reagiert. Sie befinden sich für beide Metalle im unteren neutralen Bereich. Damit bestätigen sie unsere bullishen Prognosen.
Neues Kaufsignal für Gold
In den ersten beiden Börsentagen des neuen Jahres ist der Goldpreis um 2,5% gestiegen und der XAU Gold- & Silberminen Index um 7,4%.
Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, ist der Goldpreis damit aus einer sechsmonatigen Bodenformation nach oben ausgebrochen. Aus charttechnischer Sicht hat er also ein Kaufsignal gegeben, das sich nahtlos in eine ganze Flut von bullishen Signalen einfügt, über die ich in den vergangenen Monaten berichtet hatte.
Edelmetallaktien mit großem Aufwärtspotenzial
Ein ähnlich bullishes Bild zeigt sich bei dem bereits erwähnten XAU Goldminen Index. Auch er hat einen neuen Aufwärtstrend begonnen. Auf höhere Edelmetallpreise werden die Kurse der Minenaktien mit starken Kursgewinnen reagieren. Nehmen Sie die Chancen wahr, die Ihnen dieser höchst attraktive Sektor im Moment noch bietet.
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Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2023,
Herzliche Grüße,
Ihr
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Wenn der Staat Fördergelder im Losverfahren zuteilt
Liebe Leserinnen und Leser,
das Bundeswirtschaftsministerium fördert seit einigen Jahren Investitionen in digitale Technologien, ohne zu prüfen, ob die beantrage Unterstützung überhaupt erforderlich ist. Wegen der ausgelösten Antragsflut entscheidet das Ministerium per Los, wer in die Förderung einbezogen wird.
Das Bundeswirtschaftsministerium startete im Jahr 2020 das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für Kleine und Mittlere Unternehmen“. Es fördert mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen Investitionen von Unternehmen in digitale Technologien und die Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Bis Ende 2025 plant das Ministerium dafür 500 Millionen Euro Fördermittel ein. Nach seinen Angaben kommen grundsätzlich über 2,5
Millionen Unternehmen für eine Förderung in Frage. Finanziert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss für ein einzelnes Unternehmen beläuft sich auf maximal 50.000 Euro.
Zusammen mit dem Förderantrag müssen die Unternehmen lediglich einen sogenannten „Digitalisierungsplan“ einreichen. Dieser besteht aus Antworten der Unternehmen auf Fragen zum aktuellen Stand ihrer Digitalisierung, zur geplanten Investition und zu den damit verfolgten Zielen sowie zu den Auswirkungen der geplanten Investition auf ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit. Mit dem „Digitalisierungsplan“ will das Ministerium die langfristige Wirkung der geförderten Investition sichern.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen nicht berücksichtigt
Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der antragstellenden Unternehmen verlangt das Wirtschaftsministerium nicht. Eine Prüfung der Leistungsfähigkeit würde nach seiner Auffassung die Bewilligung der Anträge verzögern. Das Ministerium geht davon aus, dass die beantragten Investitionen im Allgemeinen rentabel, aber ohne Förderung nicht zu finanzieren seien. Es fehle eine einfache Methode, mit der Unternehmen die Rentabilität einer Digitalisierungsmaßnahme ermitteln könnten. Außerdem seien Investitionen vereinzelt erst nach langer Zeit rentabel oder wirkten sich in anderen Bereichen aus. Aus diesen Gründen verzichte ein Unternehmen oftmals auf die Investition. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werde die Hürde für eine Investition abgesenkt.
Hohe Antragszahlen führten zu einem Losverfahren
Zu Beginn des Förderprogramms erhielt das Wirtschaftsministerium viel mehr Anträge als es erwartet hatte, sodass es die Förderung wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel wiederholt aussetzen musste. Seit dem Jahr 2021 teilt das Ministerium deshalb die jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in monatliche, gleich große Kontingente auf. Es entscheidet dann per Los, welche Unternehmen einen Förderantrag stellen dürfen. Nicht ausgeloste Unternehmen können in den Folgemonaten erneut teilnehmen. Das Wirtschaftsministerium bewertet die vielen Anträge als Beleg für den großen Bedarf an seinem Förderprogramm. Die Fördermittel wurden deshalb von zunächst 200 auf 500 Millionen Euro aufgestockt.
Von Mitnahmeeffekten ist auszugehen
Die vielen Anträge dürften nicht auf den dringenden Förderbedarf, sondern darauf zurückzuführen sein, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen und die Rentabilität der Investitionen bei der Prüfung der Anträge keine Rolle spielen. Bei der derzeitigen Handhabung der Förderung liegt es nahe, von hohen Mitnahmeeffekten auszugehen. Unter den Zuschussempfängern dürften sich viele wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmen befinden, die eine Förderung überhaupt nicht benötigen.
Eine geringere Steuerlast wäre sinnvoller als eine Förderung mit der Gießkanne
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hat Verfassungsrang, alle Staatsorgane müssen ihn beachten. Vor diesem Hintergrund dürfte das Wirtschaftsministerium keine Unternehmen fördern, die in der Lage sind, auch ohne staatliche Zuschüsse rentable Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen. Wenn überhaupt eine Förderung praktiziert werden sollte, müsste sich diese auf Unternehmen beschränken, welche die erforderlichen Investitionen finanziell nicht stemmen können. Noch besser wäre es allerdings, liebe Leserinnen und Leser, wenn der Staat der Wirtschaft mehr Netto vom Brutto beließe, anstatt einen Teil der eingetriebenen Finanzmittel mit der Gießkanne wieder in den Unternehmensbereich zurückfließen zu lassen, meint
Ihr
Gotthilf Steuerzahler