Gold-, Silber- und Ölaktien - Nehmen Sie die Chancen wahr- 19.11.2022

Gold-, Silber- und Ölaktien - Nehmen Sie die Chancen wahr

Liebe Leser,

dass an der Börse nicht zum Ein- oder Ausstieg geklingelt wird, ist falsch. Allerdings können oder wollen die meisten Anleger die Klingel nicht hören. Denn zumeist erklingt der Ton zu einer unbequemen Zeit, wenn das Handeln schwerfällt und im Widerspruch zur Mehrheitsmeinung steht, die von den Medien verbreitet wird.

Beispielsweise signalisieren zurzeit alle bewährten Frühindikatoren eine Rezession der Weltwirtschaft. Und alle Rezessionen gehen mit Aktienbaissen einher. Es wird also laut und deutlich zum Ausstieg geklingelt, doch niemand will die Botschaft hören.

Was macht die Fed?

Stattdessen dreht sich an der Wall Street fast alles um die Frage, wann die Fed mit ihren Zinserhöhungen aufhören wird. Die Antwort auf diese Frage ist für die Entwicklung der Börse und der Weltwirtschaft in den kommenden Monaten jedoch bedeutungslos. Warum das so ist, zeigen wir Ihnen in unserer am Dienstag, den 22. November 2022 erscheinenden Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Kaufsignale für den Edelmetallsektor

Ein völlig anderes Bild präsentiert sich für den Edelmetallsektor. Hier haben meine mittel- und langfristig orientierten Indikatoren und Prognosemodelle in den vergangenen Wochen starke Kaufsignale gegeben.

Der Goldpreis ist von seinem jüngsten Tief in der Spitze schon um 10,7% gestiegen, bei Silber sind es sogar knapp 29%. Dennoch zeigen die Sentimentindikatoren weitverbreitete Skepsis der Anleger. Auch hier treffen die Signale offenbar auf weitgehend taube Ohren.

Dabei spricht fast alles dafür, dass sich die Edelmetalle und mit ihnen die Minenaktien am Beginn einer neuen Hausse befinden, in deren Verlauf die Kurse sehr stark steigen werden.

Fast niemand wollte Ölaktien kaufen

Die aktuelle Situation im Edelmetallsektor gleicht dem Geschehen bei den Ölaktien vor fast zwei Jahren. Als ich damals über die klaren Kaufsignale für Aktien des klassischen Energiesektors berichtet habe, war das Interesse sehr gering. Auch diese Klingelzeichen wurden von den meisten Anlegern überhört.

Trotz der starken Kursgewinne, die es seither bei den Ölaktien gegeben hat, ist der Sektor immer noch fundamental günstig bewertet und ein klarer Kauf.

Welche Ölaktien und Gold- und Silberminenaktien ich jetzt zum Kauf empfehle, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos zum Test.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Gold ist in diesen Zeiten gerade für konservative Anleger ebenso ein Muss wie Aktien ausgewählter Sektoren in Verbindung mit einem konsequenten Risikomanagement. Wie Sie Ihre Stop-Loss-Marken richtig setzen, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Altertümliche Erhebung der Erbschaftsteuer

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

eine jüngst bekannt gewordene gutachtliche Untersuchung in einem größeren Bundesland eröffnet tiefe Einblicke in die altmodische Arbeitsweise der Finanzämter bei der Erhebung der Erbschaftsteuer.

Das Aufkommen der Erbschaftsteuer steht gemäß dem Grundgesetz den Ländern zu. Für die Besteuerung von Erbschaften sind in dem Bundesland die Erbschaftsteuerstellen in drei Finanzämtern zuständig. Sie setzten im Kalenderjahr 2018 Erbschaftsteuer in Höhe von rund 570 Millionen Euro fest. Im Jahr 2018 gab es rund 70.000 Sterbefälle in dem Bundesland. Etwa 1 Prozent aller Sterbefälle trug zu 80 Prozent des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer bei.

Die Sterbefälle werden den Erbschaftsteuerstellen von den Standesämtern angezeigt. Die Anzeigen gehen in den Erbschaftsteuerstellen zunächst in zentral eingerichteten Service-Stellen ein.

In der Regel folgen zeitnah weitere Anzeigen beispielsweise mit Testamenten von den Nachlassgerichten oder Vermögensaufstellungen von Banken, die den Sterbefällen zugeordnet werden. Sämtliche Anzeigen gingen nach den Feststellungen des Gutachters in Papierform ein; eine elektronische Übermittlung war nicht möglich. Sie konnte länderübergreifend seit Jahren nicht verwirklicht werden. Der Gutachter hat gefordert, dass die Finanzministerien sich mit Nachdruck in den länderübergreifenden Gremien für eine Digitalisierung der für die Erbschaftsbesteuerung notwendigen Anzeigen einsetzen.

Die Festsetzung der Erbschaftsteuer dauert zu lange

Die Service-Stellen verteilen die gesammelten Unterlagen in der Regel sechs Monate nach Ende des Sterbemonats an zurzeit 25 Arbeitseinheiten. In einer Erstauswertung ermitteln diese die Erben mit den ihnen zustehenden Freibeträgen sowie überschlägig den Wert des Nachlassvermögens. Letztlich forderten die Erbschaftsteuerstellen bei jedem zehnten Sterbefall eine Steuererklärung an. Durchschnittlich vergingen vom Todestag bis zur Anforderung der Steuererklärung acht Monate und bis zur Festsetzung der Steuer rund 20 Monate. Die Erstauswertung erfolgte nahezu ohne IT-Unterstützung. Regelmäßig waren handschriftliche Vermerke und Nebenrechnungen erforderlich.

Die Grundstücksdatenbank wird zu wenig genutzt

Die Grundbuchämter benachrichtigen die Bewertungsstellen der Finanzämter über Eigentumsveränderungen infolge von Erbfällen. Die Bewertungsstellen wiederum sollen dies den Erbschaftsteuerstellen mitteilen. Diese haben auch selbst die Möglichkeit, auf eine landesinterne Grundstücksdatenbank zuzugreifen. In absehbarer Zeit sollen Abfragen auch bundesweit möglich sein. Der Gutachter hat festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Erstauswertung zu knapp der Hälfte der vererbten Grundstücke noch keine Kontrollmitteilung der Bewertungsstellen eingegangen war. Häufig gingen die Mitteilungen erst verspätetet oder gar nicht ein. Die Nutzung der Grundstücksdatenbank ist nach der geltenden Dienstanweisung nicht in jedem Fall vorgesehen.

Steuerfestsetzung bei bedeutenden Steuerfällen

Die Erbschaftsteuerstellen arbeiteten überwiegend nicht risikoorientiert. Sie setzten die Steuer in bedeutenden Fällen nicht zügiger fest als in solchen mit geringerer Bedeutung. Beispielhaft dafür ist der Umgang mit Fällen, bei denen die ab dem 1. Juli 2016 geltende Steuerbegünstigung für Unternehmensvermögen in Betracht kam. Der Finanzverwaltung ist es länderübergreifend erst 2020 gelungen, die Programmierung für diese Steuerbegünstigung abzuschließen. Daher stellten die Erbschaftsteuerstellen in dem hier in Rede stehenden Bundesland in den einschlägigen Fällen die Steuerfestsetzungen – unabhängig von ihrer steuerlichen Bedeutung – vollständig zurück. Der Gutachter fand 58 Fälle vor, bei denen die Erbschaftsteuer von insgesamt 30 Millionen Euro auf das steuerpflichtige Nachlassvermögen nicht festgesetzt worden war.

Eine baldige Automatisierung ist nicht zu erwarten

Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes hat auf die kritischen Feststellungen des Gutachters ausgeführt, es sei langfristiges Ziel der Finanzverwaltung, für die Erstauswertung sämtliche Daten der Beteiligten (Standesämter, Banken, Versicherungen etc.) vollständig automatisiert den Sterbefällen zuzuordnen. Eine Nutzung der Grundstücksdatenbank in jedem Sterbefall werde weiterhin nicht angeordnet. Die Abfragen seien aufwendig und die Antwortzeiten lang. Erst mit der neuen Grundstücksdatenbank, die auch den bundesweiten Datenbestand umfasse, werde eine standardmäßige Nutzung in Betracht gezogen. Eine vorrangige Bearbeitung der bedeutenden Fälle soll durch eine neue Dienstanweisung sichergestellt werden. Liebe Leserinnen und Leser, eine baldige Behebung der geschilderten Modernisierungsrückstände bei der Erhebung der Erbschaftsteuer ist nach alledem nicht zu erwarten, sagt wenig verwundert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler