Themen- 05.11.2022

Starke Kaufsignale für klassischen Energiesektor

Liebe Leser,

mit Ölaktien haben unsere Krisensicher Investieren Leser  im Lauf des Jahres schon viel Geld verdient. Wir haben uns gut positioniert und sind mit ausgewählten Ölaktien bis zu 200% im Plus.

Die allgemeinen Aktienmärkte dagegen befinden sich weltweit in einer Baisse, die noch lange nicht zu Ende ist. Auch darauf haben wir frühzeitig hingewiesen und unseren Krisensicher Investieren Lesern bereits Ende September ein Short-Zertifikat zum Kauf empfohlen, mit dem sie gerade von dem für viele überraschenden Kursrückgang der Amazon-Aktie profitieren.

Ölhausse durch neue Kaufsignale bestätigt

Im Unterschied zu den sehr deutlichen Warnsignalen, die meine Indikatoren und Modelle für den allgemeinen Aktienmarkt und jetzt vor allem für „Big Tech“ aussenden, erhalten wir für den klassischen Energiesektor starke Kaufsignale. Sie bestätigen den Aufwärtstrend, in dem sich zahlreiche Aktien dieses Sektors befinden, auf überzeugende Weise.

Einige der besonders wichtigen Ölaktien sind gerade auf neue Jahreshochs gestiegen. Andere werden in Kürze folgen, da sie aus bullishen Chartformationen ausgebrochen sind. Das sind sehr positive Entwicklungen, die von der Charttechnik des Ölpreises bestätigt werden.

Rohölpreis (WTI) in $ pro Barrel, Momentum-Oszillator, 2020 bis 2022
Beim Ölpreis bahnt sich ein Anstieg auf neue Hochs an.
Quelle: StockCharts; www.krisensicherinvestieren.com

Wie Sie auf dem Chart sehen, befindet sich der Ölpreis in einem klaren Aufwärtstrend, seit einigen Monaten aber in einer durchaus normalen Korrektur. In deren Verlauf ist der Momentum-Oszillator zuerst auf sehr niedrige Werte gefallen. Dann hat sich eine positive Divergenz zwischen diesem Indikator und dem Kursverlauf entwickelt (blaue Pfeile). Sie signalisiert das Ende der Korrektur und einen Anstieg des Ölpreises auf neue Hochs.

Ölpreis auf dem Weg zu weiteren Hochs

Die überaus bullishen fundamentalen Rahmenbedingungen für den klassischen Energiesektor haben wir bereits vor knapp zwei Jahren in unserer Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Der klassische Energiesektor und seine Chancen“ ausführlich analysiert. Diese bullishen Kräfte, zu denen auch die Klimapolitik gehört, haben weiterhin Bestand.

Wenn Sie in den kommenden Monaten zu den Börsengewinnern gehören möchten, sollten Sie auf ausgewählte Aktien des klassischen Energiesektors setzen. Welche Unternehmen aus diesem immer noch attraktiv bewerteten Segment wir jetzt zum Kauf empfehlen, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos zum Kennenlernen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Lesen Sie auch unsere aktuelle Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Kupfer und Kupferminenaktien“, in der Sie alles erfahren, was Sie jetzt über diesen zukunftsträchtigen Elektrifizierungs-Sektor wissen sollten.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Großzügigkeiten bei der Förderung von Infrastrukturmaßnahme

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

bei der finanziellen Unterstützung von Gemeinden und Gemeindeverbände für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen genehmigte das zuständige Wirtschaftsministerium eines norddeutschen Bundeslandes regelmäßig die nur ausnahmsweise anzuwendenden Höchstfördersätze.

Das Land fördert kontinuierlich die wirtschaftsnahe Infrastruktur mit dem Ziel, die regionale Wirtschaft zu entwickeln. Für das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist eine Förderbehörde zuständig, welche dem Wirtschaftsministerium des Bundeslandes nachgeordnet ist. Die Einzelheiten der Förderung sind in Infrastrukturrichtlinien geregelt.

Die Infrastrukturrichtlinien legen Höchstfördersätze fest und bestimmen meist auch einen Regelfördersatz. Die Entscheidung für eine über den Regelsatz hinausgehende Förderung trifft das Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit der Förderbehörde.

Dabei sind die Besonderheiten des Einzelfalls zu würdigen, insbesondere die Bedeutung des Vorhabens für die Regionalentwicklung sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Zuschussempfängers. Weiterhin gelten allgemein für Förderverfahren Bewirtschaftungserlasse des Landesfinanzministeriums. Dort heißt es: „Soweit in Förderrichtlinien Höchstsätze festgelegt worden sind, dürfen diese nicht als Regelfördersätze behandelt und nur im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens ausgeschöpft werden.“ Das Ergebnis der Ermessensausübung ist in einem Vermerk festzuhalten. Darin soll insbesondere auf die Notwendigkeit und Angemessenheit der Förderung eingegangen werden.

Höchstfördersatz in drei Vierteln aller Förderfälle

Bei einer Überprüfung der Zuschussgewährung wurde festgestellt, dass die Förderbehörde in 29 der 39 geprüften Förderfälle den jeweiligen Höchstfördersatz bewilligt hatte. Damit verletzte sie die Vorgaben der Bewirtschaftungserlasse und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Förderbehörde machte damit den Höchstfördersatz quasi zum Regelfall. Die Dokumentation der Ermessensentscheidungen über die notwendige Höhe der Fördersätze unterblieb. Das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes vertritt dazu den Standpunkt, die Höchstförderung sei stets dann indiziert, wenn die Leistungsfähigkeit der Kommune gefährdet oder weggefallen sei. Daher sei regelmäßig die Übernahme der höchstmöglichen Last durch die Förderung angezeigt. Die Ermessensentscheidungen würden zukünftig dokumentiert werden.

Verspätete Prüfung der Verwendungsnachweise

Nach den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen hat der Zuschussempfänger nach Abschluss der Fördermaßnahme die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Die Bewilligungsbehörde hat den Verwendungsnachweis zu überprüfen, um festzustellen, ob Anhaltspunkte für Rückforderungen vorliegen. Im hier vorliegenden Zusammenhang hat die Förderbehörde die Verwendungsnachweise oftmals nicht unverzüglich geprüft. In Einzelfällen dauerte es mehrere Jahre, bis der Verwendungsnachweis geprüft wurde. Eine derartige Säumigkeit kann dazu führen, dass Förderbescheide nicht korrigiert und Überzahlungen nicht mehr zurückgefordert werden können. Für die Zukunft muss das Wirtschaftsministerium sicherstellen, dass die Auswertung der Verwendungsnachweise beschleunigt wird, um den haushaltsrechtlichen Anforderungen zu genügen.

Fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Diese sind vorzunehmen in der Planungsphase neuer Maßnahmen, bei deren Durchführung und nach deren Abschluss. Bei der erwähnten Überprüfung legte das Wirtschaftsministerium zum Nachweis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen verschiedene Evaluierungsunterlagen vor. Diese Unterlagen genügten den Anforderungen an planende, begleitende bzw. abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Sinne der Landeshaushaltsordnung jedoch nicht.

Auch EU-Mittel werden nach deutschem Haushaltsrecht bewilligt

Das Wirtschaftsministerium verteidigte sich damit, die von der Landeshaushaltsordnung geforderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bezögen sich lediglich auf finanzwirksame Maßnahmen aus reinen Landesprogrammen. Die hier vorliegende Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sei jedoch zum Teil aus EU-Mitteln erfolgt. Die vom Wirtschaftsministerium geäußerte Auffassung verkennt die Rechtslage und steht im Widerspruch zu den eigenen Richtlinien. Danach werden die Zuschüsse ausdrücklich nach Maßgabe des Haushaltsrechts des Landes gewährt. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist immer einzuhalten, unabhängig von der Mittelherkunft (Land/ Bund/ EU). Da kann man gespannt sein, liebe Leserinnen und Leser, ob das Wirtschaftsministerium in Zukunft die Vorgaben des deutschen Haushaltsrechts beachten wird, fragt voller Skepsis

Ihr

Gotthilf Steuerzahler