Themen- 29.10.2022
Apple-Aktie mit Topformation
Short-Gelegenheit bei Apple bahnt sich an
Zu der hier sichtbar werdenden Eintrübung des Geschäftsverlaufs passt der Kursverlauf der Aktie. Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, hat sich bei der Apple-Aktie eine Topformation gebildet, die mit einer Dauer von 17 Monaten und einer Kursspanne von rund 35% sehr mächtig ist. Diese Formation deutet auf schwere Zeiten für die Apple-Aktie hin.
Die Apple-Aktie ist in einer ganzen Flut von Fonds und ETFs mit einer hohen Gewichtung enthalten und außerordentlich liquide. Sobald hier Mittelabflüsse beginnen, wird es automatisch zu Verkäufen der Apple-Aktie kommen.
Wenn Sie die Aktie im Depot haben, sollten Sie jetzt über einen Verkauf nachdenken.
Auch Tesla ist ein Wackelkandidat
Außer bei der Apple-Aktie hat sich inzwischen auch bei Tesla, einem weiteren Börsenliebling der vergangenen Jahre, eine Topformation gebildet. Diese Formation ist sogar noch sehr viel größer als bei Apple. Deshalb erwarte ich einen entsprechend starken Abwärtstrend im Lauf der allgemeinen Aktienbaisse.
Welche Aktien wir short gehen und welche zum Kauf empfehlen, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos zum Testen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Zu hohe Abrechnungen von Verbänden der Wohlfahrtspflege
Liebe Leserinnen und Leser,
in einem norddeutschen Bundesland haben Wohlfahrtsverbände in vielen Förderprojekten Personalausgaben abgerechnet, die ihnen tatsächlich nicht entstanden waren.
Zu den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege in Deutschland gehören u. a. die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Diakonie und das Rote Kreuz. Es handelt sich um gemeinnützige Organisationen, die nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände arbeitet eine Fülle meist rechtlich selbständiger Organisationen. Sie betreiben Krankenhäuser, Kindergärten und Altenheime, weiterhin sind sie in vielen anderen Sozialbereichen tätig, von der Ehe- und Familienberatung über die Jugendhilfe bis zur Schuldnerberatung. Ein Teil der Arbeit der Wohlfahrtseinrichtungen
wird unentgeltlich im Ehrenamt geleistet, zugleich sind die Einrichtungen aber auch Arbeitgeber einer Vielzahl von hauptberuflichen Mitarbeitern.
Das erwähnte Bundesland gewährt Wohlfahrtsverbänden seit fast 30 Jahren finanzielle Mittel für soziale Maßnahmen, deren Zwecke auch im Interesse des Landes liegen. Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege erhalten Landesmittel als Erstempfänger und leiten diese an ihre Untergliederungen als Letztempfänger weiter. Außerdem gewährt das Land sowohl den Spitzenverbänden als auch ihren Untergliederungen direkt finanzielle Mittel. Aus den Fördermitteln werden in erster Linie Personalausgaben der Wohlfahrtsverbände beglichen.
Nicht entstandene Ausgaben wurden in Rechnung gestellt
Bei drei Spitzenverbänden und zwölf Untergliederungen, die Fördergelder erhalten hatten, wurden vor einiger Zeit Personalausgaben in Höhe von rund 11 Millionen Euro stichprobenweise überprüft. Dabei wurden erhebliche Verstöße festgestellt. Beispielsweise hatten ein Landes- und ein anderer Verband Personalausgaben für Beschäftigte abgerechnet, obwohl die Beschäftigten zur fraglichen Zeit noch nicht bzw. nicht mehr beim jeweiligen Verband tätig waren. Teilweise wurden auch mehr Wochenstunden gegenüber dem Land abgerechnet, als die Beschäftigten bei den Verbänden tatsächlich geleistet hatten. Außerdem hatten einige Verbände finanzielle Mittel für Urlaubsrückstellungen als Personalausgaben deklariert, obwohl diese nicht zu tatsächlichen Ausgaben geführt hatten.
Nicht projektbezogene und nicht bewilligte Personalausgaben
Zwei Landesverbände und zehn weitere Verbände hatten vielfach Landesmittel zur Finanzierung von Zulagen, Einmal- und Sonderzahlungen verwendet, die sie nicht für Tätigkeiten in den geförderten Projekten gezahlt hatten. Sie hatten diese vielmehr ausdrücklich für andere Bereiche und Aufgaben bzw. für besondere Anlässe gezahlt. Außerdem hatten sie aus öffentlichen Mitteln Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Verbandsprämien für Zeiträume finanziert, in denen Beschäftigte nicht in den geförderten Projekten eingesetzt waren. Zwei Landes- und sechs weitere Verbände hatten in Verwendungsnachweisen für mehrere Jahre finanzielle Mittel für Kranken-, Urlaubs-, Sonn- und Feiertags- bzw. Zeitzuschläge sowie für sonstige Sonderzahlungen abgerechnet. Diese waren weder Bestandteile der Finanzierungspläne noch von der Bewilligungsbehörde als förderfähig anerkannt.
In Zukunft keine strengen Abrechnungsverpflichtungen mehr
Weitere Verstöße wurden bei der Abrechnung von Überstunden festgestellt. Die Angaben von zwei Verbänden gegenüber der Bewilligungsbehörde enthielten überdies eine Vielzahl von Fehlern und eine nicht nachvollziehbare Zusammenstellung von tatsächlichen und fiktiven Personalausgaben. Alles in allem ergab die Überprüfung, dass gemessen am finanziellen Volumen von rund 11 Millionen Euro, die Wohlfahrtsverbände über 600.000 Euro und damit über 5 Prozent der Personalausgaben zu Unrecht abgerechnet hatten.
Die Bewilligungsbehörde des in Rede stehenden Bundeslandes wird nicht umhinkommen, entsprechende Rückforderungen vorzunehmen. Wie zu erfahren war, hat das norddeutsche Bundesland zwischenzeitlich die Zahlungen an die Wohlfahrtsverbände weitgehend zu
gesetzlichen Leistungen umgestaltet. Für diese gelten dann nicht mehr die strengen Zweckbindungs- und Abrechnungsverpflichtungen, wie sie bisher üblich waren. So kann man ein Problem auch aus der Welt schaffen, liebe Leserinnen und Leser, optisch jedenfalls, sagt resignierend
Ihr
Gotthilf Steuerzahler