Gold – Edelmetallsektor bullish wie im Januar 2016- 01.10.2022

Gold – Edelmetallsektor bullish wie im Januar 2016

Liebe Leser,

das aktuelle Geschehen im Edelmetallsektor erinnert mich sehr an das Jahresende 2015. Das Interesse an diesem Sektor war gering, und die Sentimentindikatoren waren ähnlich niedrig wie heute. Obwohl die Positionierung der bestens informierten Hedger an den Terminmärkten bereits bullish war und meine mittel- und langfristig orientierten Indikatoren und Prognosemodelle schon Kaufsignale gegeben hatten oder kurz davor standen, wollten die wenigsten Anleger etwas von Gold und Minenaktien wissen.

Charttechnik und andere bewährte Methoden 2016 …

Dann, im Januar 2016, schien sich diese Skepsis auszuzahlen. Wie Sie auf dem folgenden Chart des XAU Goldminen Index sehen, brachen die Kurse aus einer halbjährigen Formation nach unten aus und gaben damit ein charttechnisches Verkaufssignal. Damit befand sich die Charttechnik jedoch im Widerspruch zu den zahlreichen bullishen Signalen anderer Prognosemethoden.

Tatsächlich erwiesen sich diese Kaufsignale nur kurze Zeit später als richtig. Wer nur der Charttechnik folgte, war also auf der falschen Fährte und verpasste einen steilen Aufwärtstrend. Der Index der Minenaktien verdreifachte sich in nur sieben Monaten.

XAU Goldminen Index, 2015 bis 2016
Quelle: StockCharts.com

Obwohl meine Prognosemodelle schon bullish waren, brach der Index im Januar 2015 aus einer mehrmonatigen Formation nach unten aus – ein klares Fehlsignal, wie sich später zeigen sollte.

... und heute

Ganz ähnlich beurteile ich die aktuelle Lage. Nur ist es heute nicht der Index der Minenaktien, sondern der vielbeachtete Goldpreis in Dollar, der ein charttechnisches Verkaufssignal gegeben hat, das im Widerspruch zu anderen bewährten Prognosemethoden steht, die bullishe Signale geben.

Doch nicht nur das. In anderen wichtigen Währungen wie dem Euro, dem Yen, dem Britischen Pfund oder dem Chinesischen Renminbi zeigt der Goldpreis mit klaren Aufwärtstrends ein völlig anderes Chartbild als im Dollar.

Ich habe den Eindruck, dass sich hier etwas Ähnliches anbahnt wie 2016 und die Fokussierung auf die Charttechnik eines einzigen Mosaiksteins den Blick auf das große Bild verstellt.

Wall Street Journal gibt ungewollt Kaufsignal für Gold

Die große Mehrheit meiner Modelle und Indikatoren gibt bullishe Signale für den Edelmetallsektor. Dazu passt auch ein ungewolltes Kaufsignal für Gold, das kürzlich vom Wall Street Journal gegeben wurde. Was genau es damit auf sich hat, erfahren Sie in der gerade erschienenen Oktober-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Unzureichende Bearbeitung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

in einem westdeutschen Bundesland wurden erhebliche Defizite beim Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes festgestellt. Die zuständigen kommunalen Stellen hatten in mehr als zwei Dritteln der geprüften Leistungsfälle gegen die geltenden Vorschriften verstoßen.

Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, haben Anspruch gegen die öffentliche Hand auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Der andere Elternteil, das ist in aller Regel der Vater, muss den Vorschuss später zurückzahlen. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, seit einer Reform im Jahr 2017 unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Für die Gewährung der Unterhaltsleistungen sind in dem in Rede stehenden Bundesland insgesamt 187 kommunale Unterhaltsvorschussstellen zuständig. Von den gewährten Unterhaltsleistungen tragen die Kommunen und das Land jeweils 30 Prozent, der Bund 40 Prozent. Im Jahr 2019 standen hierfür im Haushalt des Landes rund 350 Millionen Euro zur Verfügung (Landes- und Bundesanteil). Zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes erlässt das Bundesfamilienministerium jährlich aktualisierte Richtlinien. Diese enthalten umfangreiche Erläuterungen und ausführliche Hinweise zur Auslegung der geltenden Bestimmungen.

Viele Zahlungen waren ohne Rechtsgrund erfolgt

Der Landesrechnungshof des betreffenden Bundeslandes hat bei 16 Kommunen stichprobenweise geprüft, ob die Unterhaltsvorschussstellen die Unterhaltsleistungen erst dann bewilligt und ausgezahlt haben, wenn alle Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt waren. Nach den vom Rechnungshof getroffenen Feststellungen wurde in rund 72 Prozent der 1.666 geprüften Leistungsfälle gegen das Unterhaltsvorschussgesetz oder sonstige gesetzliche Vorgaben verstoßen oder von den Richtlinien des Bundesfamilienministeriums abgewichen. In mehr als der Hälfte der geprüften Fälle hatte dies zur Folge, dass Leistungen ganz oder teilweise ohne Rechtsgrund gezahlt wurden.

Häufig wurden Sachverhalte nur unzureichend ermittelt

Beispielsweise waren kommunalen Unterhaltsvorschussstellen in vielen Fällen der Frage nicht nachgegangen, ob das Kind tatsächlich nur bei einem Elternteil lebte oder abwechselnd bei beiden Elternteilen. Dadurch nahmen sie in Kauf, dass ihnen eine Mitbetreuung des Kindes durch den anderen Elternteil verborgen blieb, obwohl Leistungen nur Alleinerziehenden zu gewähren sind. Die Kommunen unternahmen ferner nicht die erforderlichen Anstrengungen zur Ermittlung des Kindesvaters, wenn die Kindesmutter keine bzw. nur unzureichende Angaben zu dessen Person machte. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz besteht jedoch kein Anspruch auf Unterhaltsleistung, wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken.

Das zuständige Landesministerium hat Maßnahmen zur Qualitätssteigerung ergriffen

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Kommunen in mehr als der Hälfte der geprüften Fälle unberechtigte Leistungen gewährten oder in Kauf nahmen. Land und Bund müssen jedoch nur solche Geldleistungen tragen, die nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu zahlen sind. Zwischenzeitlich hat das zuständige Landesministerium umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um auf eine Qualitätssteigerung und Einheitlichkeit bei der Leistungsgewährung hinzuwirken. Es hat alle Unterhaltsvorschussstellen im Land über die festgestellten Vollzugsdefizite informiert und ihnen dazu ausführliche Hinweise und Erläuterungen gegeben. Allen Kommunen ist verdeutlicht worden, dass bestimmungskonforme Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Voraussetzung der anteiligen Erstattungen durch Bund und Land sind.

Es bestehen bundesweit Vollzugsdefizite beim Unterhaltsvorschussgesetz

Der Landesrechnungshof hat die vom zuständigen Landesministerium ergriffenen Maßnahmen begrüßt. Er hat ergänzend darauf hingewiesen, dass die unzureichende Bearbeitungsqualität von Unterhaltsvorschussleistungen immer wieder auch von anderen Rechnungshöfen thematisiert worden sei. Bei dem geschilderten Vollzugsdefizit handelt es sich mithin um ein bundesweites Phänomen, das seine Ursache wohl in dem geringen Kostenanteil hat, den die Kommunen zu tragen haben. Es bleibt daher abzuwarten, liebe Leserinnen und Leser, ob die ergriffenen Maßnahmen dazu führen werden, dass das Ziel einer bestimmungsgemäßen Leistungsgewährung erreicht werden wird, meint skeptisch

Ihr

Gotthilf Steuerzahler