Bullishe Triebfedern für Kupfer- 24.09.2022

Bullishe Triebfedern für Kupfer

Liebe Leser,

Rohstoffe sind die Basis der Weltwirtschaft. Ohne eine ausreichende Versorgung mit Rohstoffen kann es keinen Wohlstand und kein Wirtschaftswachstum geben. Deshalb ist es nicht zielführend, die Rohstoffproduzenten zu ignorieren. Stattdessen sollte man sie als wichtigen und legitimen Teil unserer Wirtschaft gutheißen. Das gilt umso mehr, da sie auch bei der praktischen Umsetzung der Klimapolitik eine unverzichtbare Rolle spielen.

Keine Elektrifizierung ohne Kupfer

Kupfer wird aufgrund der vorangetriebenen Elektrifizierung im Rahmen der Klimapolitik immer mehr zu einem der wichtigsten Rohstoffe der Zukunft. In unserer am 27. September 2022 erscheinenden Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe analysieren wir sowohl die Triebfedern der Kupfernachfrage als auch die Möglichkeiten und Grenzen des Kupferangebots.

Das Ergebnis dieser aktuellen Analyse lautet: Langfristig wird der Kupferpreis stark steigen und mit ihm die Kurse ausgewählter Minenaktien. Dafür sprechen mehrere Argumente, auf denen unsere sehr bullishe Prognose basiert.

Gewinnen Sie mit Kupferaktien

Warten Sie nicht, bis Kupfer in aller Munde ist und die Kurse schon stark gestiegen sind. Jetzt ist die Zeit gekommen, sich auf die nächste Kupferhausse vorzubereiten.

Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten börsennotierten Kupferproduzenten ausfindig gemacht und präsentieren Ihnen in übersichtlicher Form deren wichtigsten Kennzahlen. Welche Kupferminenaktien Sie zu welchem Zeitpunkt kaufen sollten, um hohe Gewinne zu erzielen, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren. Jetzt bestellen – 30 Tage kostenlos zum Test.


Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Aktien ausgewählter Kupferproduzenten zeigen sehr bullishe langfristige Charts.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Schwächen der Finanzämter bei Einnahmenüberschussrechnung

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Bearbeitung der in bestimmten Fällen mit der Einkommensteuererklärung abzugebenden Einnahmenüberschussrechnung durch die Finanzämter lässt häufig zu wünschen übrig, was bei einer Überprüfung in einem großen Bundesland festgestellt wurde. Das Finanzministerium des Bundeslandes will jetzt für eine Verbesserung der Bearbeitungsqualität sorgen.

Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielen, können nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Die Einnahmenüberschussrechnung ist dem Finanzamt seit dem Jahr 2011 als standardisierte amtliche Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind darin aufzuschlüsseln. Hierzu sind mit Kennzahlen versehene Datenfelder auszufüllen. Dies soll zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten führen.

Die Bearbeitung der Anlage EÜR durch die Finanzämter erfolgt bundeseinheitlich mithilfe eines Risikomanagementsystems. Durch einen gezielten Einsatz des Personals soll eine deutliche Qualitätsverbesserung bei der Bearbeitung von Steuerfällen erreicht werden. Risikoarme Fälle sollen daher nicht personell, sondern maschinell bearbeitet werden. Hierzu erfolgt die Einteilung in eine Risikoklasse. Die Risikoklasse 1 steht für Steuerfälle mit einem hohen Steuerausfallpotenzial. Für risikoärmere Fälle sind die Risikoklasse 2 (mittleres Risiko) und die Risikoklasse 3 (geringes/kein Risiko) vorgesehen.

Objektive Kriterien sollen eine gesetzmäßige Besteuerung gewährleisten

Die Daten der Anlage EÜR werden durch das Risikomanagementsystem regelbasiert überprüft. Erkennt das System ein steuerliches Risiko, wird ein Hinweis für eine personelle Prüfung ausgegeben. Ein solches Risiko wird z. B. dann angenommen, wenn bestimmte Sachverhalte erstmals geltend gemacht werden, der Wert einer Kennzahl sich gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändert hat oder einen festgelegten Betrag überschreitet. Durch diese einheitliche Auswahl von zu überprüfenden Sachverhalten anhand objektiver Kriterien soll eine gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung gewährleistet werden. Ergeht kein Hinweis, gilt die Anlage EÜR insgesamt als geprüft und wird regelmäßig ohne weitere Bearbeitung der Besteuerung zugrunde gelegt.

Viele Risikohinweise wurden nicht sachgerecht abgearbeitet

In dem großen Bundesland wurde die Qualität der Bearbeitung der für den Veranlagungszeitraum 2017 abgegebenen Anlagen EÜR durch einen Gutachter umfassend untersucht. Für diesen Veranlagungszeitraum waren landesweit mehr als 900.000 Einnahmenüberschussrechnungen elektronisch an die Finanzämter übermittelt worden. Bei deren Verarbeitung hatte das Risikomanagementsystem insgesamt rd. 1,4 Millionen Hinweise zur personellen Überprüfung ausgegeben. Der Gutachter hat in sieben Finanzämtern unterschiedlicher Größe insgesamt mehr als 3.000 Hinweise im Detail untersucht, die zur Bearbeitung der Anlage EÜR ausgegeben worden waren. Nach Auffassung des Gutachters waren rund 1.200 Hinweise nicht sachgerecht bearbeitet worden, was einer Quote von nahezu 39 Prozent entspricht. Als hauptsächlicher Fehler wurde die unterlassene oder unzureichende Prüfung einzelner Sachverhalte ermittelt.

Der Zweck der Risikohinweise war den Bearbeitern nicht immer klar

Die angemessene personelle Überprüfung der ausgegebenen Hinweise ist nach Meinung des Gutachters ein wichtiger Baustein des Risikomanagementsystems. Die mit den einzelnen Hinweisen verbundenen steuerlichen Risiken sollten den Bediensteten bewusst sein, um eine qualifizierte Bearbeitung durchführen zu können. Die Art und Weise der Hinweisbearbeitung lässt darauf schließen, so der Eindruck des Gutachters, dass vielen Bediensteten oftmals nicht hinreichend klar war, in welchem Umfang und in welcher Intensität eine Bearbeitung zu erfolgen hatte. Zudem waren Sinn und Zweck mancher Hinweise offensichtlich nicht allen Bediensteten bekannt.

Verschiedene Einzelmaßnahmen sollen die Bearbeitungsqualität verbessern

Im Ergebnis hält der Gutachter landesweite Praxishilfen für geeignet, die zu den Hinweisen entsprechende Erläuterungen geben. Standardisierte Anschreiben zur Abfrage notwendiger Informationen bei den Steuerpflichtigen könnten eine zusätzliche Hilfe sein und zu einer weitgehend einheitlichen Bearbeitungsweise beitragen. Das Finanzministerium des in Rede stehenden Bundeslandes will durch verschiedene Einzelmaßnahmen eine Verbesserung der Bearbeitungsqualität erreichen. Die Empfehlungen des Gutachters hat es weitgehend aufgegriffen. In dem Wissen, dass viele Bearbeitungsmängel der Finanzämter auch zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen, kann man die angestrebten Verbesserungen nur begrüßen, meint

Ihr

Gotthilf Steuerzahler