Gold-Aktien vor Kehrtwende - Silber gibt den Startschuss- 17.09.2022

Gold-Aktien vor Kehrtwende - Silber gibt den Startschuss

Liebe Leser,

in Euro gerechnet, ist der Goldpreis seit Jahresanfang um 5,9% gestiegen. Dennoch ist die Stimmung grottenschlecht, und an den Edelmetallmärkten herrscht Lethargie. Das gilt auch für die Terminmärkte, an denen die Summe aller offenen Kontrakte auf den niedrigsten Stand seit 2019 gefallen ist – als Gold bei 1.300 $ pro Unze notierte.

Der Optix-Sentimentindikator für Gold ist bereits im Juli und jetzt erneut unter die 30%-Marke gefallen. Das war zuletzt 2018 der Fall, bei einem Goldpreis von 1.200 $. Zahlreiche weitere mittel- und langfristig orientierte Indikatoren zeigen ähnliche Extremwerte und signalisieren ein exzellentes Chance-Risiko-Verhältnis des Edelmetallsektors.

Silber-Hedger sind rundum bullish

Am Terminmarkt für Silber ist es in den vergangenen beiden Wochen zu einer sehr interessanten und wichtigen Entwicklung gekommen: Die bestens informierte Anlegergruppe der Hedger ist nicht mehr mit Short-Kontrakten gehedgt, sondern setzt mit über 5.000 Long-Kontrakten auf einen steigenden Silberpreis. Ein ähnliches Bild sehen Sie bei Platin, und bei Gold halten die Hedger auch nur eine sehr kleine Position.

Es kommt überaus selten vor, dass die Hedger keine Notwendigkeit erkennen können, sich bzw. ihr Unternehmen vor einem möglichen Kursrückgang zu schützen. In der Vergangenheit kam es dazu nur in der Nähe wichtiger unterer Wendepunkte. Die Hedger geben also ein starkes mittelfristiges Kaufsignal, das für den gesamten Edelmetallsektor gilt.

Gold schützt Sie vor den Wohlstandsvernichtern der EZB

Am 8. September 2022 hat die EZB endlich eine Zinserhöhung beschlossen und den Leitzins um 0,75 Prozentpunkte angehoben. In den Medien wurde diese Entscheidung als „entschlossene Zinswende“, „historische Zinserhöhung“, „Rekord-Zinserhöhung“ oder „größte Zinserhöhung seit Einführung des Euro-Bargelds“ beschrieben.

Das ist zwar alles korrekt, lässt das tatsächlich Wichtige dieser Zinserhöhung aber völlig außer Acht: Der nun auf 1,25% angehobene Leitzins der EZB ist angesichts einer offiziellen EU-Inflationsrate von 9,1% immer noch absurd niedrig. Der geldpolitische Skandal fortgesetzter Wohlstandsvernichtung nimmt weiter seinen Lauf, die Interessen und das Wohlergehen der Bevölkerung werden mit Füßen getreten. Sorgen Sie vor und kaufen Sie Gold, um Ihr Vermögen zu erhalten.

Gold- und Silberaktien extrem attraktiv

Aus fundamentaler Sicht sind viele Gold- und Silberminenaktien sehr günstig bewertet und entsprechend attraktiv. Deshalb sollten Sie die oben genannten Kaufsignale auch zum Einstieg bei ausgewählten Edelmetallaktien nutzen. Das gilt umso mehr, da sich dieser Sektor in der Vergangenheit schon mehrmals vom Geschehen an den allgemeinen Aktienmärkten abgekoppelt hat. Die Kurse stiegen also, während es an der Börse insgesamt nach unten ging.

Die aktuelle Lage bei den Goldminen gleicht dem Geschehen von Ende 2015, Anfang 2016. Damals ging es anschließend mit dem XAU Goldminen Index in nur sieben Monaten um 195% nach oben.

Aufgrund meiner Analysen und Modelle erwarte ich jetzt eine ähnliche Entwicklung, also fallende Aktienkurse und steigende Edelmetallpreise, die auch die Minenaktien beflügeln. Deshalb sollten Sie unbedingt im Edelmetallsektor investiert sein und Ihr Aktiendepot absichern oder sogar auf fallende Kurse setzen.

Welche Minenaktien und Short-Positionen ich Ihnen jetzt empfehle, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos. Zögern Sie nicht, die Zeit ist reif.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Eine weitere gute Kaufgelegenheit signalisieren meine Modelle jetzt für ausgewählte Ölaktien.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Mehr Unterricht durch Änderung der Altersgrenze für Lehrer

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

um die Unterrichtversorgung sicherzustellen, hat der Rechnungshof eines ostdeutschen Bundeslandes vorgeschlagen, den Beginn des vorzeitigen Ruhestands für die Lehrerschaft um ein Jahr hinauszuschieben.

Die Bundesländer sind für die Bildung in unserem Land zuständig und müssen dementsprechend den Unterricht an den Schulen gewährleisten. Doch die Lage bei der Unterrichtsversorgung ist angespannt, bundesweit mangelt es an Lehrkräften. Politiker beklagen, dass es nicht genug Bewerber für die ausgeschriebenen Lehrerstellen gebe, die Gewinnung von Lehrkräften sei derzeit eine der zentralen Herausforderungen der Bildungspolitik.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Rechnungshof eines ostdeutschen Bundeslandes mit der Frage beschäftigt, was gegen den derzeitigen Lehrermangel getan werden kann.

Der Rechnungshof ist als Ergebnis seiner Untersuchung der Auffassung, dass der Personalmangel durch eine Erhöhung der Altersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand zum Großteil behoben werden kann. Während der vorzeitige Ruhestand auf Antrag nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder voraussetzungslos erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich ist, eröffnete das hier in Rede stehende Bundesland seinen Beamten diese Möglichkeit bereits ein Jahr früher. Zum 1. Januar 2012 hat es die allgemeine Antragsaltersgrenze vom vollendeten 63. auf das vollendete 62. Lebensjahr abgesenkt.

Zwei Drittel der Lehrer gehen vorzeitig in den Ruhestand

Der Rechnungshof hat die Entwicklung des Antragsruhestands bei verbeamteten Lehrern im Zeitraum von 2005 bis 2019 geprüft. Vergleichend hat er die Entwicklung bei sonstigen Beamten betrachtet. Nach den getroffenen Feststellungen ist bei den Lehrkräften das vorzeitige Ausscheiden auf Antrag der Regelfall, die Pensionierung mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze stellt hingegen die Ausnahme dar. So schieden von den 2019 insgesamt in den Ruhestand eingetretenen 813 verbeamteten Lehrern des Bundeslandes 542 (rund zwei Drittel) vorzeitig auf Antrag aus. Bei den sonstigen Beamten schieden hingegen weniger als die Hälfte vorzeitig auf Antrag aus.

Der vorzeitige Ruhestand sollte erst ein Jahr später möglich sein

Nach Auffassung des Rechnungshofs wären erhebliche positive Effekte für die Unterrichtsabsicherung zu erwarten, wenn die Lehrkräfte statt zwischen dem vollendeten 62. und 63. Lebensjahr erst ein Jahr später in den vorzeitigen Ruhestand gehen könnten. Würde der Antragsruhestand später gewährt, könnte der ungedeckte Lehrereinstellungsbedarf erheblich verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, besteht nach Auffassung des Rechnungshofs die Möglichkeit, die Entscheidungspraxis zu den Ruhestandsanträgen zu ändern und normativ durch Vorgaben zu steuern oder die Antragsaltersgrenze gesetzlich anzuheben.

Eine Änderung der Entscheidungspraxis wäre ein gangbarer Weg

Die vorzeitige Ruhestandsversetzung auf Antrag liegt im Ermessen des Dienstherrn und kann aus dienstlichen Gründen (z. B. erheblichen Schwierigkeiten bei der Nachfolgefrage) versagt werden. Eine normative Steuerung der bisher stattgebenden Entscheidungspraxis könnte daher zum einen durch die Exekutive erfolgen, etwa durch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften. Zum anderen könnte der Gesetzgeber das Ermessen durch eine Soll-Vorschrift begrenzen oder die dienstlichen Gründe (wie die Unterrichtsabsicherung in „Mangelfächern“), die zur Ablehnung eines Antrags führen, näher umschreiben.

Das Land erwägt die Anhebung der Altersgrenze

Das Bildungsministerium hat in seiner Stellungnahme die Befürchtung geäußert, der Vorschlag, Anträge von Lehrern auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand abzulehnen, wenn sie in Mangelfächern unterrichteten, begegne rechtlichen Bedenken. Der Begriff des „Mangelfachs“ sei rechtlich unscharf und somit kein geeigneter Anknüpfungspunkt für Entscheidungen über die vorzeitige Ruhestandsversetzung. Die Anhebung der allgemeinen Antragsaltersgrenze hält das Bildungsministerium hingegen für einen verfolgungswerten Ansatz. Wenn damit der Lehrermangel deutlich verringert werden kann, liebe Leserinnen und Leser, sollte eine Mehrheit für die entsprechende Gesetzesänderung im Landtag des Bundesland wohl zu finden sein, sagt mit Nachdruck

Ihr

Gotthilf Steuerzahler