Die Aktienbaisse ist zurück – profitieren Sie davon- 03.09.2022

Die Aktienbaisse ist zurück – profitieren Sie davon

Liebe Leser,

in den vergangenen Wochen habe ich Sie auf die zunehmenden Rezessionsgefahren hingewiesen. Inzwischen haben auch die letzten wichtigen US-Frühindikatoren klare Rezessionssignale gegeben. Damit ist die Entscheidung endgültig gefallen: Die US-Wirtschaft befindet sich auf dem Weg in eine Rezession.

Das Außergewöhnliche an der aktuellen Situation sind die hohen Inflationsraten. Dadurch wird die amerikanische Zentralbank trotz dieser drastischen Entwicklung zu weiteren Zinserhöhungen gezwungen. In der Vergangenheit konnte sie in vergleichbaren Situationen bereits damit beginnen, die Zinsen zu senken, um der sich anbahnenden Rezession entgegenzuwirken. Diese Möglichkeit hat sie durch ihre verantwortungslose ultralaxe Geldpolitik der vergangenen Jahre verspielt.

Um ihre Glaubwürdigkeit nicht völlig zu verlieren, muss sie jetzt die Inflation bekämpfen. Dieses Ziel kann sie nur noch erreichen, indem sie die schwere Rezession, die sie aufgrund ihrer geldpolitischen Fehlentscheidungen zu verantworten hat, noch zusätzlich befeuert.

Wenn Amerika hustet, bekommt Europa Grippe

An dieser Beobachtung der vergangenen Jahrzehnte hat sich nichts geändert. Die Abhängigkeit der deutschen Wirtschaft und Finanzmärkte von den Vorgaben aus den USA ist ungebrochen hoch.

Darüber hinaus entfalten die Russlandsanktionen in Europa geradezu verheerende Wirkungen, während die US-Wirtschaft davon kaum betroffen ist. Der jetzt zusätzlich aus den USA kommende Rezessionsdruck trifft also auf eine bereits extrem geschwächte europäische Wirtschaft. Für die Aktienmärkte Deutschlands und anderer europäischer Länder verheißt das nichts Gutes – und das, obwohl die US-Börse fundamental extrem überbewertet ist.

Alle Rezessionen gehen mit schweren Aktienbaissen einher

Für Sie als Anleger lautet die wichtigste Botschaft dieser Entwicklungen, dass alle Rezessionen mit schweren Aktienbaissen einhergehen. Wie von mir vorhergesagt, handelte es sich bei dem Kursanstieg der vergangenen Wochen lediglich um eine Bearmarketrally, das heißt um eine vorübergehende Aufwärtsbewegung in einem übergeordneten Abwärtstrend. Diese Bearmarketrally ist jetzt vorbei. Stellen Sie sich auf deutlich fallende Kurse ein.

S&P 500, 2021 bis 2022
Die Bearmarketrally, die im Juni 2022 bei rund 3.650 Punkten begonnen hatte, ist vorüber. Bereiten Sie sich auf erheblich niedrigere Kurse vor.
Quelle: StockCharts.com

Verdienen Sie an fallenden Kursen, oder sichern Sie sich ab

Um in dieser Situation nicht zu den Verlierern zu gehören, sollten Sie entweder Aktien von Unternehmen kaufen, die von Rezessionen kaum oder gar nicht betroffen sind, oder mit ausgewählten Short-Positionen ganz direkt von einem Kursrückgang profitieren. Aufgrund der sehr hohen fundamentalen Überbewertung der US-Börse würde mich eine Kursdrittelung des S&P 500 im Laufe dieser Baisse nicht überraschen.

Was genau Sie jetzt tun können, zu welchen Aktien und Short-Positionen ich Ihnen rate, lesen Sie in der gerade erschienenen Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren. Darin empfehlen wir Ihnen eine Aktie aus dem Gesundheitssektor und einen ETF zum Kauf. Darüber hinaus empfehlen wir eine Short-Position auf eine extrem überbewertete Aktie eines Branchenriesen und bisherigen Börsenlieblings, bei dem unsere Analysen einen starken Kursrückgang prognostizieren. Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Einen S&P 500 Short-ETF haben die Leser meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren bereits gekauft.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wenn die Wirkung von Lärmschutzwänden nicht überprüft wird

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist nicht sichergestellt, dass die Lärmschutzwände an Bundesfernstraßen die vertraglich vereinbarten Eigenschaften haben und damit der vorgesehene Lärmschutz erreicht wird. Das Bundesverkehrsministerium weigert sich, die akustische Wirkung der Lärmschutzwände nach der Errichtung vor Ort überprüfen zu lassen.

Für den Lärmschutz an Bundesfernstraßen gab der Bund in den Jahren 2005 bis 2019 über 2,2 Milliarden Euro aus. Im Jahr 2019 waren es fast 190 Millionen Euro. Erreicht wird der Lärmschutz im Wesentlichen durch den Bau von Lärmschutzwänden. Bis zum Jahr 2019 errichtete der Bund davon über 2 500 Kilometer. Lärmschutzwände dienen als aktiver Schallschutz der Anwohner vor verkehrsbedingtem Straßenlärm und sollen die Ausbreitung des Schalls verhindern. Damit sollen sie sicherstellen, dass Lärmgrenzwerte in den betroffenen Gebieten eingehalten werden.

Lärmschutzwände bestehen aus mehreren Bauteilen, nämlich Fundamenten, Betonsockeln, Wandelementen und Abdichtungen sowie den Stützen. Letztere haben eine statische Funktion und verbinden die Wandelemente miteinander. Lärmschutzwände setzen sich aus unterschiedlichen Materialien zusammen. Sie haben oft eine Länge von mehreren Kilometern und mitunter eine Höhe von über 10 Metern.

Bauliche und akustische Anforderungen an Lärmschutzwände

Lärmschutzwände müssen nach den entsprechenden Richtlinien sowohl bauliche als auch akustische Anforderungen erfüllen. Zu den baulichen Anforderungen gehört z. B. die Standsicherheit. Zudem müssen die Bauteile dauerhaft formstabil und witterungsbeständig sein. Die Lärmschutzwände dürfen keine durchgehenden Risse, Löcher oder offenen Fugen aufweisen. Bauliche Mängel verringern oftmals die akustische Wirkung. Akustisch müssen Lärmschutzwände eine Schalldämmung von derzeit über 24 dB(A) und eine bestimmte Schallabsorption bewirken. Muster der Wandelemente lassen die Hersteller unter Laborbedingungen auf ihre akustischen Eigenschaften prüfen und als Produkt zertifizieren.

Es werden nur die baulichen Anforderungen überprüft

Die Straßenbauverwaltungen der Länder beauftragen für den Bund den Bau der Lärmschutzwände an den Bundesfernstraßen. Mit dem Bauvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Lärmschutzwand mit den vereinbarten Eigenschaften zu errichten. Die Lärmschutzwand muss nicht nur bauliche Anforderungen erfüllen, sondern auch die geforderte akustische Wirkung erzielen. Die baulichen Anforderungen prüfen die Straßenbauverwaltungen regelmäßig nach Errichten von Lärmschutzwänden durch deren Abnahme. Im Abnahmeprotokoll bestätigen sie die ordnungsgemäße bauliche Errichtung bzw. fordern die Beseitigung festgestellter Mängel. Die Abnahme bezieht sich aber nicht auf die akustische Wirkung. Eine akustische Prüfung der errichteten Lärmschutzwände findet zu keiner Zeit statt. Akustisch fehlerhafte Bauteile können die Straßenbauverwaltungen ohne Messung nicht erkennen.

Messungen vor Ort wären erforderlich

Ein Gutachter stellte bei neu errichteten Lärmschutzwänden mehrfach fest, dass diese schadhaft waren. Wie sich diese baulichen Mängel auf die akustische Wirkung der Lärmschutzwände ausgewirkt haben, war nicht feststellbar. Ob Lärmschutzwände die vereinbarte akustische Wirkung erbringen, müssten die Straßenbauverwaltungen bei der baulichen Abnahme prüfen und bestätigen, so der Vorschlag des Gutachters. Es gebe Verfahren, um die akustischen Eigenschaften sowohl einzelner Wandelemente als auch der gesamten Lärmschutzwand vor Ort zu messen. Solche Vor-Ort-Messungen wende Österreich für seine Autobahnen und Schnellstraßen bereits an. Seit Einführung der Vor-Ort-Messungen hätten sich dort Einbauqualität und Beschaffenheit von Lärmschutzwänden erheblich verbessert. Die Kosten für die Vor-Ort-Messungen lägen im unteren einstelligen Prozentbereich der Baukosten für die Lärmschutzwand.

Der Aufwand für die Messungen wäre gerechtfertigt

Der Gutachter hat dem Bundesverkehrsministerium empfohlen, Vor-Ort-Messungen zur Prüfung der akustischen Wirkungen von Lärmschutzwänden im Bundesfernstraßenbau einzuführen. Das Verkehrsministerium hält jedoch den Aufwand und die Kosten für das Überprüfen der akustischen Wirkung aller neu gebauten Lärmschutzwände an Bundesfernstraßen für unverhältnismäßig. Diese Sicht der Dinge überzeugt nicht. Der Bund wendet erhebliche Haushaltsmittel für Lärmschutzmaßnahmen auf. Es ist daher sinnvoll, nach dem Vorbild Österreichs die akustische Wirkung der Lärmschutzwände mit bescheidenem finanziellem Aufwand durch Vor-Ort-Messungen zu prüfen. Aber Maßnahmen, die sich im Ausland bewährt haben, liebe Leserinnen und Leser, werden von deutschen Stellen nur sehr ungern übernommen, sagt resigniert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler