Themen- 18.06.2022
Die nächste Euro-Krise kündigt sich an - Schützen Sie sich mit Gold
Schützen Sie Ihr Vermögen jetzt
Ganz gleich, was die Zentralbanker tun werden, Sie sollten diese Entwicklung als akute Warnung nehmen, dass Sie Ihr Vermögen schützen müssen – und zwar jetzt. Denn Krisen können sich erwiesenermaßen sehr schnell zuspitzen und eine Dynamik entwickeln, die Ihnen kaum noch Zeit zum Handeln lässt.
Als konservativer Anleger sorgen Sie vor. Da spielt es letztlich keine Rolle, ob die Krise jetzt beginnt oder noch etwas länger auf sich warten lässt.
Gold hat seit 2000 besser abgeschnitten als die Aktienmärkte
Der folgende Chart zeigt Ihnen den Goldpreis pro Unze in Euro. Wie Sie sehen, befindet er sich in einem langfristigen Aufwärtstrend und hat im laufenden Jahr bereits neue Höchstkurse erreicht. Seit der Jahrtausendwende, als wir Gold erstmals als unverzichtbares Basisinvestment empfohlen haben, hat der Goldpreis im Durchschnitt 9,1% pro Jahr zugelegt und damit – was wenige zu wissen scheinen – besser abgeschnitten als die Aktienmärkte!
Auch im laufenden Jahr weist der Goldpreis im Euro ein Plus auf. Seit Jahresanfang ist er um 8,3% gestiegen. Damit hat er mit der Inflationsrate, die in Deutschland im Mai mit 7,9% ausgewiesen wurde, Schritt gehalten und Sie vor diesem Kaufkraftverlust bewahrt.
Unverändert starke Kaufsignale für den Edelmetallsektor
Unsere Indikatoren und Modelle geben unverändert starke Kaufsignale für den Edelmetallsektor. Das gilt auch für die Minenaktien, deren technische Situation ich in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren mit einer stark gespannten Feder verglichen habe, deren Energie sich in einem starken Aufwärtstrend entladen wird.
Während ich für den gesamten Aktienmarkt aufgrund der extrem hohen fundamentalen Überbewertung und der sich abzeichnenden Rezession immer noch sehr bearish bin, erwarte ich bei den Minenaktien steigende Kurse. Die aktuelle Lage ähnelt in vielerlei Hinsicht dem Jahr 2001. Damals kam es bei DAX und Co. zu heftigen Kursverlusten,
während der Goldpreis und die Minenaktien starke Kursgewinne verbuchten.
Informieren Sie sich auf höchstem Niveau mit meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Lesen Sie auch unsere immer noch höchst aktuelle Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Die geldpolitische Wende der Fed und ihre Folgen“, die im Januar dieses Jahres erschienen ist.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Fehlende Plätze im Maßregelvollzug: Straffällige auf freiem Fuß
Liebe Leserinnen und Leser,
Ziel des Maßregelvollzugs ist der Schutz der Gesellschaft vor suchtkranken sowie psychisch kranken Straftätern. Dennoch befinden sich in einem norddeutschen Bundesland über 100 verurteilte Straffällige auf freiem Fuß, da die notwendigen Plätze zur Unterbringung dieser Menschen fehlen.
Die Maßregeln der Besserung und Sicherung stellen im deutschen Strafrecht eine mögliche Rechtsfolge von Straftaten dar. Die in den §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene Unterbringung von Straffälligen in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. einer Entziehungsanstalt richtet sich grundsätzlich nach Landesrecht. Das Maßregelvollzugsgesetz des hier in Rede stehenden norddeutschen Bundeslandes benennt
zwei Ziele des Maßregelvollzugs. Zum einen sollen psychisch kranke oder suchtabhängige Verurteilte geheilt werden, um sie auf ein straffreies und selbständiges Leben vorzubereiten. Zum anderen dient die Unterbringung in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs dem Schutz der Allgemeinheit.
Das Land verfügt über drei eigene und sieben weitere Standorte in privater Trägerschaft mit insgesamt über 1.200 Maßregelvollzugsplätzen. Seit dem Jahr 2016 ist die Gesamtzahl der Plätze unverändert. Die Kosten für die Unterbringung im Maßregelvollzug liegen zwischen 260 und 290 Euro pro Tag und sind damit dreimal so hoch wie im Strafvollzug.
Viele Verurteilte können nicht zeitnah untergebracht werden
Die Gesamtkapazität des Maßregelvollzugs in dem Bundesland reicht seit längerer Zeit nicht aus, um alle nach §§ 63 und 64 StGB verurteilten Straffälligen zeitnah in einer Vollzugseinrichtung unterzubringen. Im August 2019 warteten 116 Verurteilte auf einen Platz im Maßregelvollzug, davon 82 in Freiheit. Bis November 2021 stieg die Zahl der Wartenden auf 207 an, von denen sich 127 Verurteilte auf freiem Fuß befanden. Einzelne Verurteilte begingen weitere Straftaten während ihrer Wartezeit. Nach Einschätzung des Richterbundes des betreffenden Bundeslandes birgt das erhebliche Gefahren für die Gesellschaft.
Die Gerichte ordnen die Unterbringung wegen Suchterkrankungen häufiger an
Als Grund für die steigende Anzahl der wartenden Verurteilten wird die hohe Auslastung der Aufnahmeeinrichtungen angeführt. Diese geht u. a. auf eine veränderte Spruchpraxis der Strafgerichte zu § 64 StGB zurück. Nach dem Bericht einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung auf Bundesebene hat sich die Anzahl der nach § 64 StGB verurteilten Personen durch die großzügige Auslegung der Rechtsnorm in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Allein im Zeitraum der Jahre 2017 bis 2020 sei ein Anstieg um rund 18 Prozent zu verzeichnen gewesen. Als Resümee schlägt die Arbeitsgruppe eine Novellierung der Regelungen zur Unterbringung der Suchtkranken vor.
Freie Plätze in den Gefängnissen, fehlende Plätze im Maßregelvollzug
In dem norddeutschen Bundesland belegen die nach § 64 StGB untergebrachten Patienten 38 Prozent der verfügbaren Plätze. Diese Gruppe wächst kontinuierlich an. Gleichzeitig nimmt nach Aussage von Vollzugsleitungen die Anzahl der Patienten zu, bei denen abzusehen ist, dass eine nach § 64 StGB hinreichend konkrete Aussicht auf den erforderlichen Therapieerfolg nicht besteht oder die für eine Therapie gänzlich ungeeignet sind. Dennoch würden Erledigungen wegen Aussichtslosigkeit durch die Strafgerichte häufig erst lange Zeit nach dieser Erkenntnis ausgesprochen. So kommt es, dass sich die Situation in den Gefängnissen entspannt, während Plätze im Maßregelvollzug fehlen.
Es müssen zusätzliche Plätze im Maßregelvollzug geschaffen werden
Pläne des Landes, zusätzliche Pläne in den vorhandenen landeseigenen Maßregeleinrichtungen zu schaffen, sind bisher nicht umgesetzt worden. Die kontinuierlich steigende Anzahl von Verurteilten auf freiem Fuß erfordert jedoch ein konsequentes Handeln der Landesregierung. Bei unveränderter Entscheidungspraxis der Gerichte ist die Einrichtung weiterer Plätze im Maßregelvollzug unerlässlich. Nur dann wird das Land in der Lage sein, liebe Leserinnen und Leser, dem gestiegenen Aufnahmedruck zu begegnen, sagt mit Nachdruck
Ihr
Gotthilf Steuerzahler