Kreditfinanzierte Aktienspekulation sorgt für Turbulenzen- 04.06.2022

Kreditfinanzierte Aktienspekulation sorgt für Turbulenzen

Liebe Leser,

das Spekulieren auf Kredit nimmt in jeder Aktienhausse zu, und ein sehr starker und steiler Anstieg der Wertpapierkredite ist ein typisches Merkmal von Spekulationsblasen. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart. Er zeigt Ihnen in Rot den Verlauf des S&P 500 (rechte Achse) und darüber in Blau die Summe der US-Wertpapierkredite in Prozent des US-Bruttoinlandsprodukts (BIP, linke Achse).

Von März 2020 bis Oktober 2021 hat die kreditfinanzierte Aktienspekulation von einem bereits sehr hohen Niveau aus einen weiteren steilen Anstieg erfahren. Damit wurde sowohl das hochspekulative Treiben während der Endphase der Technologieblase in den Jahren 1999/2000 weit übertroffen, als auch das Geschehen am Top von 2007.

US-Wertpapierkredite in % des BIP (blau), S&P 500 (rot), 1997 bis 2022
Die Wertpapierkredite sind trotz des jüngsten Rückgangs immer noch deutlich höher als an den Tops der Jahre 2000 und 2007.
Quelle: finra.org; www.krisensicherinvestieren.com

Wichtiger Baisse-Indikator hat nach unten gedreht

Gewöhnlich erfolgt die Wende bei den Wertpapierkrediten kurz bevor oder kurz nachdem der Aktienmarkt seinen Höhepunkt erreicht hat. So war es bei allen Haussen der Nachkriegszeit inklusive der beiden hier gezeigten Tops der Jahre 2000 und 2007 (gelbe Ellipsen).

Wie Sie sehen, hat dieser wichtige Indikator inzwischen klar nach unten gedreht. Damit bestätigt er meine Prognose, dass sich die Aktienmärkte in der Frühphase einer Aktienbaisse befinden.

Spekulieren auf Kredit noch höher als im Jahr 2000

Nun sind die Wertpapierkredite aber immer noch auf einem sehr hohen Niveau – höher als am Top der Jahre 2000 und 2007. Von einem Rückgang der Spekulation auf ein Normalmaß kann also noch überhaupt keine Rede sein. Damit lässt diese wichtige Kennzahl viel Platz für eine Fortsetzung der Baisse.

Hohe Wertpapierkredite wirken in Zeiten fallender Aktienkurse wie ein Brandbeschleuniger, da das Aktiendepot als Kreditsicherheit dient. Wenn der Wert der Sicherheiten sinkt, muss die Kreditsumme durch den Verkauf von Aktien reduziert werden. Es müssen also umso mehr Aktien verkauft werden, je stärker die Kurse fallen. Ein Teufelskreis.

Sichern Sie sich ab

Auf die Trendwende der Wertpapierkredite im Jahr 2000 folgte eine Baisse, in deren Verlauf sich der S&P 500 halbierte, während der DAX um 73% abstürzte und der NASDAQ 100 sogar um 83%. Nach der Trendwende im Jahr 2007 ging es mit dem S&P 500 58% nach unten; beim DAX waren es 56%, beim NASDAQ 100 54%.

Aufgrund der rekordhohen fundamentalen Überbewertung, die im aktuellen Zyklus erreicht wurde, sollten Sie sich auf ähnlich starke Kursrückgänge vorbereiten – und wenn sich ein gutes Chance-Risiko-Verhältnis bietet, empfehlen wir Ihnen Short-Positionen. Konkrete Empfehlungen dazu lesen Sie in dem von mir und Roland Leuschel herausgegebenen Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Der Bitcoin zeigt eine mächtige Topformation. Was das bedeutet, erfahren Sie ebenfalls in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Krankenkassen kontrollieren unzureichend

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Hilfsmittel, die notwendig sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Im Jahr 2020 wandten sie hierfür 9,3 Milliarden Euro auf. Zu den Hilfsmitteln zählen beispielsweise Seh- und Hörhilfen, Prothesen sowie Rollstühle und Inhalationsgeräte. Die Krankenkassen erfüllen den Anspruch der Versicherten auf eine Hilfsmittelversorgung, indem sie Verträge mit Leistungserbringern schließen. Leistungserbringer sind nur aufgrund eines solchen Versorgungsvertrages mit der Krankenkasse lieferberechtigt. Zwar versorgen damit faktisch die Leistungserbringer die Versicherten. Rechtlich verantwortlich bleiben jedoch die Krankenkassen. Deshalb müssen sie die Leistungserbringer kontrollieren.

Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber die Kontrollpflichten der Krankenkassen verschärft. Vor der Gesetzesnovelle war es zu anhaltenden Qualitätsdefiziten bei der Hilfsmittelversorgung gekommen. Die Krankenkassen sind seither verpflichtet, die Tätigkeit der Leistungserbringer durch Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen zu überwachen. Diese sollen sicherstellen, dass Leistungserbringer die Anforderungen an Produkte und Leistungen erfüllen. Die Krankenkassen können so auch Ursachen von Versorgungsdefiziten und von unverhältnismäßig vielen oder hohen Aufzahlungen aufdecken. In diesem Zusammenhang hat der Spitzenverband der Krankenkassen Rahmenempfehlungen vorgelegt, um die Qualität in der Hilfsmittelversorgung zu sichern.

Der Rechnungshof hat Kontrolldefizite festgestellt

Vor kurzem hat der Bundesrechnungshof die Hilfsmittelversorgung bei zehn Krankenkassen untersucht. Diese umfassten 35,2 Millionen Versicherte und repräsentierten damit etwa 48 Prozent der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Rechnungshof hat bei der Mehrheit der geprüften Krankenkassen festgestellt, dass diese nicht kontrolliert hatten, wie die Leistungserbringer die Versicherten versorgten. Entgegen der gesetzlichen Erwartung hatten sie keine Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durchgeführt. Die Rahmenempfehlungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen hatten sie überwiegend nicht beachtet. Nur vereinzelt haben Krankenkassen eigene Konzepte zur systematischen Kontrolle der Leistungserbringer entwickelt. Hinweisen von Versicherten auf Mängel in der Hilfsmittelversorgung gingen sie zwar nach. Allerdings werteten sie die Vielzahl der Versichertenbeschwerden nicht systematisch aus.

Die Krankenkassen erhielten oft keine Informationen über Mehrkosten

Versicherte zahlten neben der gesetzlichen Zuzahlung häufig weitere Aufzahlungen (Mehrkosten), um Hilfsmittel in der erforderlichen Menge oder Qualität zu erhalten. Wählen Versicherte solch eine aufzahlungspflichtige Versorgung, müssen die Leistungserbringer dies in einer Mehrkostenerklärung dokumentieren. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs weigerten sich die Leistungserbringer jedoch oft, den Krankenkassen Mehrkostenerklärungen regelhaft – z. B. als Bestandteil der Abrechnung – zu übermitteln.

Eine Kontrolle der erbrachten Leistungen ist erforderlich

Fehlende Kontrolle birgt die Gefahr, dass Leistungserbringer die Versicherten mit Hilfsmitteln minderer Qualität versorgen oder ihnen für Hilfsmittel adäquater Qualität ungerechtfertigte Mehrkosten aufbürden. Die Krankenkassen haben deshalb zu kontrollieren, ob die Leistungserbringer ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erfüllen. Dazu sind Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen notwendig. In den Versorgungsverträgen legen die Krankenkassen umfangreiche Anforderungen an die Leistungserbringer fest. Diese Vertragsbestimmungen können nur dann greifen, wenn die Krankenkassen auch nachhalten, ob die Leistungserbringer sie erfüllen. Weigern sich Leistungserbringer, Unterlagen regelhaft bereitzustellen, fehlen Anknüpfungspunkte für Kontrollen.

Der Medizinische Dienst soll künftig die Versorgungsqualität kontrollieren

Der Bundesrechnungshof hat als Ergebnis seiner Untersuchung empfohlen, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen als unabhängigen Akteur mit der übergreifenden Kontrolle der Versorgungsqualität zu beauftragen. Der Medizinische Dienst sollte seine neuen Aufgaben auf gesetzlicher Grundlage autonom wahrnehmen können, ohne auf Aufträge der Krankenkassen angewiesen zu sein. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesgesundheitsministerium deshalb gebeten, die dafür erforderlichen Rechtsänderungen in die Wege zu leiten. Man kann nur hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass das Gesundheitsministerium alsbald dafür sorgt, dass die sinnvollen Vorschläge des Rechnungshofs in die Tat umgesetzt werden, sagt zustimmend

Ihr

Gotthilf Steuerzahler