Themen- 07.05.2022
Bereiten Sie sich auf fallende Aktienkurse vor
Das gleiche Muster wie im Jahr 2000
Es besteht auch dieses Mal kein Grund, sich von der nur scheinbar bullishen Reaktion der Börse auf die Zinserhöhung der Fed beeindrucken zu lassen. Im Gegenteil. Denn eine wahre Flut markttechnischer Warnzeichen deutet darauf hin, dass sich die Aktienmärkte in der Frühphase einer Baisse befinden.
Darüber hinaus zeigen Baissen ein typisches Muster. Und diesem Muster ist auch das Finanzmarktgeschehen der vergangenen Monate gefolgt. Auch das deutet deutet auf die Frühphase einer schweren Aktienbaisse hin. All das habe ich meiner aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe „Baisse an den Aktien- und Anleihenmärkten – Übersicht und Bestandsaufnahme“ ausführlich dargelegt.
Noch ist der S&P 500 erst 15 Prozent gefallen
Die fundamentale Bewertung der US-Börse ist derzeit sogar noch höher als am Top der Technologieblase des Jahres 2000. Im Unterschied zu damals sind jetzt fast alle Sektoren von der Überbewertung betroffen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich auf ähnlich heftige Kursrückgänge wie damals vorbereiten. Mit unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren unterstützen Roland Leuschel und ich Sie gerne dabei.
Noch ist der S&P 500 erst 15% gefallen. Der Weg nach unten dürfte also noch lang und weit sein – es ist also noch nicht zu spät. Außerdem können Sie natürlich auch an fallenden Kursen verdienen. Entsprechende Kaufempfehlungen werden wir in den
kommenden Wochen und Monaten ebenfalls aussprechen.
Kaufsignal meines Gold-Preisbänder-Indikators
Vorige Woche habe ich Sie an dieser Stelle schon auf die rundum positiven Rahmenbedingungen für Gold und Minenaktien hingewiesen. Jetzt hat auch mein bewährter Gold-Preisbänder-Indikator ein neues mittelfristig orientiertes Kaufsignal gegeben. Damit wird ein Anstieg des Goldpreises auf neue Hochs signalisiert.
Aufgrund der extrem hohen Verschuldung von Staaten, Privaten Haushalten und Unternehmen wird es trotz der hohen Geldentwertung bei zaghaften Zinserhöhungen der Zentralbanken bleiben. Das wurde am Mittwoch in der Pressekonferenz von Fed-Präsident Powell erneut deutlich. Für den Edelmetallsektor ist das ebenso bullish wie es in den 1970er Jahren der Fall war.
Damals hat sich der Goldpreis sage und schreibe vervierundzwanzigfacht
mit noch größeren Kursgewinnen der Minenaktien. Welche Qualitätsaktien des Edelmetallsektors ich Ihnen zum Kauf empfehle, lesen Sie in unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
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P.S.: Neben dem Edelmetallsektor gibt es noch ein paar andere Bereiche, die bullishe Signale geben.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Aufarbeitung von Cum/Ex-Fällen durch die Finanzverwaltung
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Liebe Leserinnen und Leser,
der Bayerische Rechnungshof hat vor wenigen Tagen einen interessanten Bericht vorgelegt, der sich mit der Aufarbeitung von Cum/Ex- und Cum/Cum- Fällen durch die Finanzverwaltung des Freistaats beschäftigt. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs verstanden es Steuerpflichtige, mittels Cum/Ex- und Cum/Cum-Gestaltungen unrechtmäßige Steuervorteile von mindestens 865 Millionen Euro vom bayerischen Fiskus zu erlangen. Davon sind 390 Millionen Euro noch nicht wieder zurückgezahlt worden.
Durch Cum/Ex-Gestaltungen wird eine einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet oder angerechnet. Diese Vorgänge liefen von der Grundstruktur wie folgt ab: Kurz vor dem Dividendentermin veräußerte ein
Leerverkäufer Aktien mit (cum) Dividendenanspruch an einen (Leer-)Käufer. Tatsächlich erwarb der Leerverkäufer die Aktien selbst erst nach dem Dividendentermin vom ursprünglichen Aktieninhaber und lieferte sie sodann ohne Dividendenanspruch (ex) an den Leerkäufer zuzüglich einer Kompensation in Höhe der Netto-Dividende.
Die Depotbanken des Leerkäufers und des Aktieninhabers bescheinigten jeweils den Einbehalt der Kapitalertragsteuer. So erhielten sowohl der ursprüngliche Aktieninhaber als auch der Leerkäufer eine Steuergutschrift, obwohl die Kapitalertragsteuer (grundsätzlich 25 %) nur einmal abgeführt worden war. Den so entstandenen „Gewinn“ teilten die Beteiligten untereinander auf.
Nur gezahlte Kapitalertragsteuer kann auch erstattet werden
Eine weitere Gestaltung waren die sog. Cum/Cum-Geschäfte. In diesen Fällen umgingen ausländische Inhaber von Aktien die Verpflichtung, Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 Prozent der Dividendenerträge abzuführen, indem sie ihre Aktien über den Dividendentermin kurzfristig an voll Anrechnungsberechtigte inländische Steuerpflichtige übertrugen. Nach dem Dividendenstichtag wurden die Aktien wieder zurückübertragen. Sowohl die Cum/Ex- wie auch die Cum/Cum-Gestaltungsmodelle führten zu einer ungerechtfertigten Erstattung oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer. Dabei leuchtet ein, dass die nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auch nur einmal erstattet bzw. angerechnet werden kann. Seit 2007 bemüht sich der Bund, derartige Gestaltungen durch Gesetzesänderungen sowie Hinweise des Bundesfinanzministeriums einzudämmen bzw. zu verhindern.
Betriebsprüfung und Steuerfahndung befassen sich mit den Fällen
In allen Cum/Ex-Fällen waren Kreditinstitute direkt oder als Depotbanken für Investmentfonds oder sonstige Kapitalgesellschaften beteiligt. Cum/Ex-Gestaltungen konnten grundsätzlich im Rahmen einer Betriebsprüfung bei Kreditinstituten entdeckt werden. Dies setzt aber entsprechende Sensibilität und Spezialkenntnisse der Prüfer voraus. Spätestens 2010 waren zumindest einzelnen Betriebsprüfungsstellen aus einem internen Prüfungsleitfaden Hinweise auf Cum/Ex-Gestaltungen im Bundesgebiet bekannt. Mit Bekanntwerden der ersten bayerischen Cum/Ex-Gestaltungsfälle in 2013 gründete die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München im Oktober 2013 eine Ermittlungsgruppe zur steuerstrafrechtlichen Aufarbeitung dieser Fälle.
Der Rechnungshof möchte die Betriebsprüfung von Kreditinstituten stärker zentralisieren
Der bayerische Rechnungshof führt in seinem Bericht aus, Cum/Ex- und Cum/Cum-Gestaltungen hätten gezeigt, dass ohne spezielles Fachwissen eine effektive Betriebsprüfung von Kreditinstituten, die direkt oder als Depotbanken für Investmentfonds oder sonstige Kapitalgesellschaften wirkten, nicht möglich ist. Die ohnehin komplexe Materie bei gleichzeitig hoher steuerlicher Auswirkung stelle die Betriebsprüfer vor große Herausforderungen. Neue Gestaltungsmodelle zeigten, dass Steuerpflichtige weiterhin versuchten, eine ordnungsgemäße Besteuerung von Aktienerträgen zu umgehen. Der Rechnungshof hat deshalb empfohlen, die Prüfung von Kreditinstituten weitgehend zu zentralisieren.
Eine Spezialeinheit des Bundes soll weitere Missbräuche verhindern
Das bayerische Finanzministerium hat dem Rechnungshof hierzu mitgeteilt, dass bereits im Jahr 2020 beim Bundeszentralamt für Steuern das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer eingerichtet worden sei, das eine Vielzahl von Daten zur Kapitalertragsteuer untersuchen und analysieren solle, um weitere missbräuchliche Gestaltungsmodelle zu verhindern. Auf den Vorschlag zur weitgehenden Zentralisierung der Prüfung von Kreditinstituten hat das Finanzministerium ausgeführt, für die Prüfung der großen Banken seien die Finanzämter München bzw. Nürnberg zentral zuständig. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass die geschilderten Vorkehrungen ausreichen, um in Zukunft missbräuchliche Gestaltungsmodelle tatsächlich zu unterbinden, sagt
Ihr
Gotthilf Steuerzahler