Die Aktienbaisse geht weiter - Doch einige Sektoren steigen- 23.04.2022

Die Aktienbaisse geht weiter - Doch einige Sektoren steigen

Liebe Leser,

im Dezember vorigen Jahres haben wir in unserer Themenschwerpunkt-Ausgabe „Historische Baissen und Börsencrashs“ die wahrscheinlichen Folgen der geldpolitischen Wende der Fed skizziert sowie die sehr bearishen Implikationen der historischen Überbewertung der US-Börse. Unsere Schlussfolgerung lautete:

Die Kombination aus dieser extremen fundamentalen Überbewertung, der geldpolitischen Wende der Fed und einer wahren Flut markttechnischer Warnzeichen ist ein starker Hinweis auf das baldige Ende der Spekulationsblase und den Beginn einer starken Baisse.

Diese Baisse hat inzwischen begonnen. Die Kurse vieler besonders riskanter und hochspekulativer Börsenlieblinge sind bereits heftig unter die Räder gekommen. Ein aktuelles Beispiel ist die Netflix-Aktie.

Absturz der Netflix-Aktie …

In der Ende Januar erschienenen Februar 2022-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren hatte ich meinen Lesern den folgenden Chart der Netflix-Aktie gezeigt und dazu geschrieben:

Netflix gehört zu den von uns beschriebenen Unternehmen, deren Bewertung noch vor kurzem ein völlig absurdes Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) von mehr als 10 erreichte. (…) Wie Sie auf dem Chart sehen, rauschte die Aktie am nächsten Tag schlagartig unter die eingezeichnete Unterstützungslinie, die jetzt als Nackenlinie eines mächtigen Tops interpretiert werden muss, und eröffnete 21% tiefer. Damit beträgt der Kursrückgang in der Spitze bereits 45%.

Aufgrund der absurden Überbewertung ist das mit größter Wahrscheinlichkeit lediglich der erste Schritt auf einem langen Weg nach unten. Wahrscheinlich wird es im Lauf der Baisse zahlreiche Kursbewegungen dieser Art geben.“

Netflix in $, Umsatz, Momentum-Oszillator, 2020 bis 21.1.2022
Am 21.1.2022 schrieb ich zu diesem Chart: „Die extrem überbewertete Netflix-Aktie ist am Freitag um über 20% gefallen und hat damit eine mächtige Topformation beendet.“
Quelle: StockCharts.com

… hat sich wie erwartet fortgesetzt

Nachdem das Unternehmen am 19. April erneut schlechte Zahlen geliefert hat, kam es zu einem weiteren Absturz dieses hochgelobten Börsenlieblings. Damit ist die Aktie von ihrem im November 2021 erreichten Hoch aus gerechnet in der Spitze schon um 70% gefallen. Das sehen Sie auf dem nächsten Chart.

Netflix in $, Umsatz, Momentum-Oszillator, 2020 bis 21.4.2022
Inzwischen ist die Netflix-Aktie um 70% abgestürzt.
Quelle: StockCharts.com

„Bull sells“: Wall Street-Analysten in Aktion

Wie üblich, wurde die Aktie noch einen Tag vor diesem zweiten Absturz laut Bloomberg von 31 Wall Street-Analysten zum Kauf empfohlen, und nur 3 rieten zum Verkauf. Das durchschnittliche Kursziel lautete 500 $, was einem erwarteten Anstieg von 42% entsprach. Anstatt zu steigen, kam es mit einem Minus von 39% zu einem Kursrückgang dieser Größenordnung.

Daraufhin zogen 11 der 31 bullishen Analysten ihre Kaufempfehlung zurück und 2 sprachen wenigstens jetzt eine Verkaufsempfehlung aus. Somit wird die Aktie also „nur“ noch von 20 Wall Street-Experten zum Kauf empfohlen und von 5 zum Verkauf. Das durchschnittliche Kursziel wurde von 500 $ auf 378 $ reduziert. Bezogen auf das gerade erreichte Tief von 212 $ entspricht das einem erwarteten Kursanstieg von 78%.

„Bull sells“, heißt – bewusst doppeldeutig – das Credo der Wall Street-Analysten. Ich rechne weiterhin damit, dass es im Lauf der noch jungen Baisse zahlreiche Kursbewegungen dieser Art geben wird.

Setzen Sie auf den Rohstoff- und Edelmetallsektor

Das ist jedoch kein Grund, sich von der Börse abzuwenden. Ganz im Gegenteil. Denn wenn Sie der von den Wohlstandsvernichtern in den Zentralbanken hervorgerufenen hohen Inflation etwas entgegensetzen wollen, dann müssen Sie sich aktiv um Ihr Vermögen kümmern.

Abseits der allgemeinen Aktienmärkte gibt es auch jetzt noch Bereiche, die eindeutig bullish sind. Dazu gehören insbesondere die Edelmetall- und Rohstoffaktien. Hier bieten sich Ihnen exzellente Chancen, die Sie sich gerade als konservative Anleger nicht entgehen lassen sollten.

Einzelheiten dazu und meine aktuellen Kaufempfehlungen lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Dass der Kursverlauf von S&P 500, DAX und Co. in den vergangenen Monaten dem für Baissen typischen Muster gefolgt ist, lesen Sie in der aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Schwachstellen bei den Corona-Soforthilfen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

an der administrativen Abwicklung der Corona-Hilfen für die Wirtschaft gab es bekanntlich viel Kritik. Ein Gutachter hat jetzt im Einzelnen untersucht, wo es bei der Durchführung der Corona-Programme in einem süddeutschen Bundesland hakte und was bei künftigen Hilfsprogrammen besser gemacht werden sollte.

Im März bzw. April 2020 stellte die Landesregierung dieses Bundeslandes nacheinander zwei Programme auf, um den infolge der Corona-Politik wirtschaftlich gefährdeten Unternehmen, Soloselbstständigen und Angehörigen Freier Berufe schnellstmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Die Corona-Soforthilfen wurden den Betroffenen zur Abdeckung des laufenden ungedeckten Sach- und Finanzaufwands gewährt. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten mussten auf die Folgen der Corona-Politik zurückzuführen sein. Insgesamt wurden rund 2,2 Milliarden Euro an Landes- und Bundesmitteln ausbezahlt.

Die Antragstellung erfolgte bis 30.03.2020 ausschließlich über ein auszudruckendes PDF-Formular. Dies führte zu mehr als 207.000 Anträgen in Papierform, die per Post, Fax oder E-Mail an die örtlich zuständigen Bewilligungsstellen zu übermitteln waren. Die oft handschriftlich ausgefüllten Antragsformulare waren in vielen Fällen unvollständig, unleserlich und fehlerhaft. Teilweise hatten die Antragsteller ihre Anträge doppelt versandt, zunächst per E-Mail und zusätzlich noch per Post.

Durch das Online-Antragsverfahren wurden Prüfmechanismen eingeführt

Nach Vorgaben des Wirtschaftsministeriums des betreffenden Bundeslandes war es ausreichend, die Angaben der Antragsteller lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Die Vorlage von Nachweisen bzw. Belegen war nicht gefordert. Mit Start des Online-Antragsverfahrens zum 31.03.2020 erfolgte die Antragstellung dann rein elektronisch. Mit dem Online-Antragsverfahren wurden Prüf- und Plausibilitätsmechanismen eingeführt, wie z. B. die Prüfung auf identische Antragsteller anhand der Steuer-Identifikationsnummer sowie die Plausibilisierung der standardisierten internationalen Bankkontonummer (IBAN) durch Systemcheck. Diese Prüfmechanismen standen allerdings nicht von Anfang an zur Verfügung, sondern wurden sukzessive im laufenden Betrieb eingeführt.

Ein Online-Verfahren sollte als Standard für künftige Hilfen bereitstehen

Der Gutachter hat kritisiert, dass das Antragsverfahren in Papierform für ein Massenverfahren, wie es die Corona-Soforthilfen vorhersehbar auslösten, nicht geeignet und nicht zeitgemäß war. Ein tragfähiges Online-Verfahren hätte von Anfang an erheblichen Mehraufwand bei den Antragstellern und den Bewilligungsbehörden (z. B. wegen schlecht ausgefüllter Anträge, häufig notwendiger Rückfragen oder doppelter Anträge) vermieden. Der Gutachter hat deshalb empfohlen, ein Online-Verfahren als IT-Standardverfahren für künftige Nothilfen zur Verfügung zu stellen und ressortübergreifend zu nutzen.

Ein Datenabgleich mit der Finanzverwaltung sollte künftig möglich sein

Das Papierverfahren war nach Auffassung des Gutachters auch nicht geeignet, Missbrauch mit vertretbarem Aufwand zu verhindern. Bei der Masse der Anträge war es den Sachbearbeitern nur bei Verdachtsfällen möglich, ausreichend zu prüfen. Im Online-Antragsverfahren hätten Prüf- und Plausibilitätskriterien von Anfang an definiert werden und sofort zur Anwendung kommen müssen, um der erkennbaren Gefahr missbräuchlicher Inanspruchnahme von Soforthilfen zu begegnen. Bei einem Hilfsprogramm mit Einsatz enormer Haushaltsmittel sollte die Steuer-Identifikationsnummer von Anfang an erhoben werden und die bei der Finanzverwaltung vorhandenen Informationen soweit rechtlich möglich zur Überprüfung genutzt werden.

Weitere Unterstützungsaktionen für die Wirtschaft könnten bald erforderlich werden

Das Wirtschaftsministerium des süddeutschen Bundeslandes räumt ein, dass das zunächst in Papierform gestartete Antragsverfahren für ein Massenverfahren nicht geeignet war und erheblichen Mehraufwand bei den Bewilligungsstellen verursacht hat. Ein frühzeitiger Beginn des Soforthilfe-Programms sei anders jedoch nicht möglich gewesen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen seien bei späteren Hilfen dann Prüfprozesse für einen Datenabgleich mit der Finanzverwaltung eingeführt worden. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass die Vorschläge des Gutachters von der Landesregierung aufgegriffen werden und auch sonst in Deutschland ähnliche Verbesserungen vorgenommen werden. Denn so, wie es aussieht, könnte die nächste Unterstützungsaktion für die Wirtschaft aufgrund der aktuellen Entwicklung im Energiesektor schon bald erforderlich werden, meint sorgenvoll


Ihr

Gotthilf Steuerzahler