Die meisten Aktien sind erst in der Endphase großer Inflationen attraktiv- 09.04.2022

Die meisten Aktien sind erst in der Endphase großer Inflationen attraktiv

Liebe Leser,

mit Aktien können Sie sich kaum vor Geldentwertung schützen. Das zeigt jedenfalls die Finanzgeschichte, der Sie mehr Glauben schenken sollten als Fondsmanagern, die Interessenskonflikten unterliegen und das Gegenteil behaupten.

Tatsache ist, dass Aktien erst am Ende großer Inflationen eine hervorragende Kaufgelegenheit boten, nicht jedoch in einer inflationären Frühphase, wie wir sie jetzt erleben. Und dafür gibt es einen simplen Grund: Inflationen sind keine guten Zeiten. Sie vernichten Wohlstand und schaffen Armut. Darunter leiden auch die meisten Unternehmen inklusive ihrer Aktienkurse.

Aber jetzt schon exzellente Chance-Risiko-Verhältnisse für einige Sektoren

Abseits der allgemeinen Aktienmärkte gibt es jedoch Bereiche und Sektoren, die eindeutig bullish sind. Passend zu anderen inflationären Zeiten sind das insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Edelmetall- und Rohstoffaktien. Hier gibt es exzellente Chance-Risiko-Verhältnisse, die Sie sich gerade als konservative Anleger und zum Schutz vor den Wohlstandsvernichtern in den Zentralbanken nicht entgehen lassen sollten.

Sehr bullishes Signal der Newmont Mining-Aktie

Die schon vor geraumer Zeit von uns zum Kauf empfohlene Newmont Mining-Aktie hat gerade ein neues Allzeithoch erreicht. Das ist ein weiteres wichtiges bullishes Signal für den gesamten Edelmetallsektor. Hier gibt es noch eine Reihe weiterer Werte, die überaus bullishe Chartformationen zeigen und von mir zum Kauf empfohlen werden.

Das gilt auch für ausgewählte Aktien des klassischen Energiesektors, dem wir schon im Dezember 2020 eine Themenschwerpunkt-Ausgabe gewidmet hatten, um unsere Leser auf diese phantastische Kaufgelegenheit aufmerksam zu machen.

Lassen Sie sich Ihren Wohlstand nicht von den Zentralbankern zerstören. Werden Sie aktiv. Schützen Sie sich vor den Folgen der verheerenden geldpolitischen Machenschaften, die ja immer noch im Gange sind bei einer Inflationsrate von 7,3% und 0% Zinsen.

Einzelheiten zu den hier skizzierten Themen und unsere aktuellen Kaufempfehlungen lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die jüngste Kurserholung an der Börse war wahrscheinlich nur die erste größere Bearmarketrally dieser noch sehr jungen Baisse. Lesen Sie dazu unsere gerade erschienene Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Der aktuelle Bärenmarkt“.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Schwache Leistung bei der Digitalisierung der Justiz eines Bundeslandes

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Justiz in unserem Land tut sich schwer mit der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse. Vor wenigen Tagen wurde vom Rechnungshof eines westdeutschen Bundeslandes aufzeigt, wie schleppend die Umstellung in der dortigen Justiz vor sich geht und wie die Kosten aus dem Ruder laufen.

Mehrere Bundesgesetze sehen die verbindliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ab 2018 und die verbindliche Verpflichtung zur Einführung der E-Akte in der Justiz für 2026 vor. Seit der gesetzlichen Verpflichtung können Schriftsätze sowie Anträge und Erklärungen der Parteien von den Rechtsanwälten als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden. Das Justizministerium des hier in Rede stehenden Bundeslandes hat 2014 begonnen, das sogenannte „eJustice-Programm“ umzusetzen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Eine umfassende, koordinierte Anforderungsanalyse, basierend auf der Erstellung von Geschäftsprozessen, hat 2014 nicht stattgefunden. Die Beschreibung von Prozessen ist eine der Grundlagen, um Anforderungen an die Funktionalität der geplanten Software sowie der erforderlichen Hardware für einen effizienten Einsatz festzustellen. Vor der Entwicklung von Software hätte eine Anforderungsanalyse anhand von Prozessbeschreibungen (hier: Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaft) erstellt werden müssen.

Kosten- und Zeitplanung außer Kontrolle

Der Rechnungshof des betreffenden Bundeslandes stellte fest, dass die Plankosten von 37 Millionen Euro auf 168 Millionen Euro gestiegen sind. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von rund 350 Prozent. Das Ende des Programms war für den 31. Dezember 2019 avisiert. Im Jahr 2019 wurde die Planung aktualisiert und die Programmlaufzeit bis 2025 erweitert. Damit hat sie sich von sechs Jahren auf elf Jahre fast verdoppelt. Bei einer weiteren Verzögerung kann die bundesgesetzliche Vorgabe bis 2026 nicht erreicht werden. Die deutlich gestiegenen Plankosten und der starke zeitliche Verzug sind zum einen auf veränderte Anforderungen zurückzuführen. Zum anderen wurden bei der ursprünglichen Planung wesentliche Kostentreiber wie Personalaufwand und Baumaßnahmen nicht einbezogen oder zu niedrig kalkuliert.

Die Projektsteuerung war mangelhaft

Der Rechnungshof hat kritisiert, dass es bislang an einer vernetzten Zeit-, Kosten- und Meilensteinplanung fehlte, die für eine engmaschige und effektive Projektsteuerung erforderlich ist. Die Umsetzung des nunmehr vorgesehenen Masterplans, in dem Kosten, Zeit und Leistung in Bezug gesetzt werden, sei voranzutreiben, um eine bessere Steuerung des eJustice-Programms durchführen zu können. Die Ist-Kosten, erbrachte Leistungen sowie der Grad der Fertigstellung der Projektergebnisse sollten in regelmäßigen Abständen überprüft und erfasst werden. Für den Erfolg des Programms hält der Rechnungshof ein konsequentes Controlling für unabdingbar.

Aufwändiger Medienbruch bei den Posteingängen

Bis zur Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten müssen elektronische Posteingänge ausgedruckt werden, um sie in der rechtsverbindlichen Papierakte bearbeiten zu können. In der gerichtlichen Praxis ist vielfach von den Gerichten als „Druckstraße der Anwälte“ die Rede. Während im Jahr 2018 noch rund 74.000 Eingänge über das elektronische Anwaltspostfach eingingen, waren es im Jahr 2019 bereits rund 441.000. Dem Justizministerium ist es nicht gelungen, die elektronische Akte gemeinsam mit dem elektronischen Rechtsverkehr in 2018 einzuführen. Sie muss zwar erst im Jahr 2026 umgesetzt werden, der dadurch entstandene Medienbruch verursacht aber erheblichen Mehraufwand.

Das IT-Vorhaben soll nun optimiert werden

Das Justizministerium des betreffenden Bundeslandes hat die Kritik des Rechnungshofs anerkannt, zwischenzeitlich hat es mit konkreten Prozessoptimierungen begonnen. So findet derzeit eine Anforderungsanalyse mit Aufnahme der Geschäftsprozesse statt, des Weiteren soll eine grundlegende Umstrukturierung der Projektsteuerung verwirklicht werden. Seien wir froh, liebe Leserinnen und Leser, dass sich die Rechnungshöfe auch um schlecht laufende IT-Vorhaben der staatlichen Stellen kümmern, zum Nutzen der Allgemeinheit, sagt zustimmend


Ihr

Gotthilf Steuerzahler