Hohe Inflation - Wohlstandsvernichter sind die Zentralbanken- 02.04.2022

Hohe Inflation - Wohlstandsvernichter sind die Zentralbanken

Liebe Leser,

die offizielle Inflationsrate ist in Deutschland im März 2022 auf 7,3% gestiegen. Jetzt ist sie also da, die Geldentwertung, und sorgt dafür, dass viele Bürger den Gürtel enger schnallen müssen und Ihr Erspartes immer weniger wert ist.

In unserem Ende 2019 erschienenen Buch „Die Wohlstandsvernichter“ haben Roland Leuschel und ich die zentrale Rolle der Notenbanken für die Entstehung von Inflation ausführlich analysiert und unseren Lesern dazu geraten, sich vor diesen Machenschaften zu schützen. Auch jetzt ist es noch nicht zu spät, zumal sehr viel dafür spricht, dass die Teuerung hoch bleiben wird.

Die Wohlstandsvernichtung schreitet voran

Von dem wie ein Mantra wiederholten „nur vorübergehend, kein Problem“, mit dem die Zentralbanker voriges Jahr auf den ersten deutlichen Anstieg der Inflation reagiert haben, ist längst nichts mehr zu hören. Entweder wussten es die Notenbanker tatsächlich nicht besser, oder sie haben uns ganz bewusst dreist angelogen.

Jetzt versichern sie uns, mittelfristig werde die Inflation wieder deutlich sinken. Geldpolitische Maßnahmen zum Eindämmen der Geldentwertung hat die EZB bisher aber nicht unternommen. Losgelöst vom demokratischen Entscheidungsprozess haben uns die Zentralbanker mit ihrer unseriösen Nullzinspolitik fest im Würgegriff.

Prüfen Sie jetzt Ihr Depot auf Herz und Nieren

„Baisse an den Aktien- und Anleihenmärkten“ lautet der Titel unserer gerade erschienenen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe. Darin präsentieren wir Ihnen eine Übersicht und Bestandsaufnahme des aktuellen Bärenmarkts, der die Aktien- und Anleihenmärkte erfasst hat. So können Sie sich selbst ein Bild davon machen, wo wir uns im laufenden Börsenzyklus jetzt befinden.

Wie Sie sehen werden, sind die Aktienmärkte in den vergangenen Monaten dem typischen Verlauf einer sich entwickelnden Baisse gefolgt. Darüber hinaus sind alle Merkmale vorhanden, die für die Frühphase einer Baisse charakteristisch sind. Deshalb sollten Sie Ihr Depot auf Herz und Nieren prüfen und sich die Frage stellen, ob Sie mit einer Kurshalbierung oder sogar Drittelung leben können und wollen.

Keine guten Zeiten für die meisten Unternehmen

Hohe Inflationsraten mindern die Kaufkraft und dämpfen den Konsum. Für die meisten Unternehmen sind das keine guten Zeiten, zumal gleichzeitig die Kosten steigen. Deshalb waren Aktien in früheren Inflationen ein schlechtes Investment, mit dem Sie sich kaum vor der Geldentwertung schützen konnten.

Erst am Ende großer Inflationen, wenn die fundamentale Bewertung der Börse stets sehr niedrig war, stellten Aktien wieder eine sehr attraktive Geldanlage dar. Nicht jedoch auf dem Weg zu diesem Punkt. Und dieser Weg hat gerade erst begonnen.

Einige Sektoren sind dennoch bullish – Nutzen Sie sie

Abseits der allgemeinen Aktienmärkte gibt es jedoch Bereiche, die eindeutig bullish sind. Auch das besprechen wir in der oben genannten Themenschwerpunkt-Ausgabe. Derzeit sind das insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Edelmetall- und Rohstoffaktien. Hier gibt es exzellente Chance-Risiko-Verhältnisse, die Sie sich gerade als konservative Anleger nicht entgehen lassen sollten.

Darüber hinaus können Sie mit einer disziplinierten Vorgehensweise auch in Baissephasen Geld verdienen. Mit unserem Trading-Depot geben wir Ihnen dazu eine lukrative Möglichkeit. Einzelheiten dazu und unsere aktuellen Kaufempfehlungen lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: „Das Ende einer Epoche – Globalisierung und ökonomische Integration auf dem Rückzug“ lesen Sie in der gerade erschienenen April-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Vom liederlichen Umgang einer Medienanstalt mit dem Geld der Gebührenzahler

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn einer Einrichtung zu viel Geld zur Verfügung steht, was gelegentlich vorkommt, geht sie gewöhnlich sehr großzügig damit um. So führte eine Landesmedienanstalt medienpädagogische Seminare mit nur wenigen Teilnehmern und einer minimalen Kostenbeteiligung durch, wie bei einer Überprüfung festgestellt wurde.

Fast jedes Bundesland verfügt über eine eigene Landesmedienanstalt, nur in zwei Fällen wird eine Medienanstalt von zwei Bundesländern getragen. Die wichtigste Aufgabe dieser Einrichtungen besteht darin, private Hörfunk- und Fernsehveranstalter zuzulassen und dafür zu sorgen, dass die für das Programmangebot geltenden Vorschriften eingehalten werden. Weiterhin sind die Medienanstalten auch um die Verbesserung der Medienkompetenz bemüht, engagieren sich bei der Digitalisierung der Rundfunktechnik und in der Medienpädagogik.

Die Landesmedienanstalten finanzieren sich aus dem von allen Haushalten zu zahlenden Rundfunkbeitrag. Gemäß Rundfunkstaatsvertrag beträgt ihr Anteil knapp zwei Prozent des Aufkommens aus dem Rundfunkbeitrag. Aus diesem Anteil erhält jede Landesmedienanstalt einen Sockelbetrag. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Medienanstalten im Verhältnis zum Gebührenaufkommen in ihrem jeweiligen Bundesland zu. Im Jahr 2019 standen den Medienanstalten insgesamt rund 104 Millionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung.

Ein Kostendeckungsgrad von 6 bis 9 Prozent bei medienpädagogischen Kursen

Die Medienanstalt eines kleinen Bundeslandes bietet in ihrem Medienkompetenzzentrum medienpädagogische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Bürger ohne Zugangsbeschränkungen an. Die Kurse werden von externen Dozenten durchgeführt und finden an Arbeitstagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Ein Kurs umfasst in der Regel zwei bis drei Schulungstage. Für die Teilnahme an den Kursen wird eine einheitliche Nutzungspauschale von 10 Euro pro Veranstaltung erhoben. Die Nutzungspauschale hat nicht den Zweck, eine Kostendeckung zu erreichen. Sie soll nach dem Selbstverständnis der Medienanstalt vor allem dem Zweck dienen, mehr Verbindlichkeit für die Anmeldung zu den Seminaren beim jeweiligen Teilnehmer zu erreichen. Der Kostendeckungsgrad der Kurse bewegte sich in den letzten Jahren zwischen 6 und 9 Prozent.

Der Bezug zur Medienkompetenz mancher Kurse ist zweifelhaft

Die Durchführung der Kurse erfolgte bis 2019 ab einer Mindestteilnehmerzahl von vier Personen. Seit 2020 genügt sogar eine Mindestteilnehmerzahl von drei Personen, damit der Kurs stattfindet. Das Kursangebot weist eine große Bandbreite auf. Ob tatsächlich alle angebotenen Kursinhalte dem Begriff „Medienkompetenz“ zugeordnet werden können und damit förderungswürdig sind, wurde im Rahmen der erwähnten Überprüfung angezweifelt.

Eine Evaluierung des Kursangebots hat stattgefunden

Als Ergebnis der Überprüfung hat die Medienanstalt eine interne Evaluierung des Kursangebots durchgeführt. In Zukunft sollen Seminare ohne Bezug zur Medienkompetenz oder ohne relevante Teilnehmernachfrage nicht mehr angeboten werden. Ab dem Jahr 2022 werde die Nutzungspauschale auf 15 Euro für mehrtätige Kurse angehoben. In einem Zeitraum von zwei Jahren werde dann geprüft, ob dies negative Auswirkungen auf die Teilnahmebereitschaft hat. Die Mindestteilnehmerzahl werde ab Januar 2022 wieder auf 4 Personen pro Kurs erhöht. Diese kleinen Änderungen sind immer noch viel zu gering, die zu Tage tretende Großzügigkeit ist nur vor dem Hintergrund der üppigen Finanzausstattung der Medienanstalt zu verstehen.

Die Bundesländer wollen an der Finanzierung der Medienanstalten nichts ändern

Die pauschale und automatische Teilhabe der Landesmedienanstalten am Aufkommen des Rundfunkbeitrags steht seit Jahren in der Kritik. Die Staatskanzlei des hier in Rede stehenden Bundeslandes hat dazu im Jahr 2021 ausgeführt, die Finanzierung der Landesmedienanstalten sei bereits seit längerem Gegenstand verschiedener medienpolitischer Erörterungen. Ein von allen 16 Ländern getragener Konsens hätte aber bislang nicht erzielt werden können. Die Überprüfung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Landesmedienanstalten werde aber fortgesetzt. Mit anderen Worten, die Bundesländer wollen erst mal nichts an der Überfinanzierung der Medienanstalten ändern, liebe Leserinnen und Leser, zum Nachteil der Gebührenzahler, sagt verdrossen

Ihr

Gotthilf Steuerzahler