Die Aktienbaisse wird weitergehen - Edelmetall- und Rohstoffaktien steigen- 26.03.2022

Die Aktienbaisse wird weitergehen - Edelmetall- und Rohstoffaktien steigen

Liebe Leser,

lassen Sie sich von der jüngsten Kurserholung an den Aktienmärkten nicht täuschen. Es handelt sich dabei mit größter Wahrscheinlichkeit nur um die erste größere oder länger anhaltende Bearmarketrally in einer noch sehr jungen Baisse.

Die Börsenampeln stehen auf dunkelrot, daran lassen meine Prognosemodelle und Indikatoren überhaupt keinen Zweifel. Das würde sich selbst dann nicht ändern, wenn der S&P 500 noch einmal in den Bereich seines bisherigen Hochs steigen sollte. Dann würde lediglich wie im Jahr 2007 ein Doppeltop entstehen.

Alle typischen Merkmale einer Baisse sind vorhanden

In meiner am Dienstag, den 29. März erscheinenden Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Baisse an den Aktien- und Anleihenmärkten – Übersicht und Bestandsaufnahme“ begründe ich ausführlich, warum vermutlich eine lange und schwere Aktienbaisse bevorsteht.

Anstatt die zahlreichen für einen ausgeprägten Bärenmarkt sprechenden fundamentalen, geldpolitischen und markttechnischen Argumente zu wiederholen, die ich schon ausführlich besprochen habe, vergleiche ich das aktuelle Börsengeschehen mit früheren Baissen. Das Ergebnis ist eindeutig: Bisher folgen die Aktienmärkte sehr klar diesen historischen Vorlagen.

Es gibt auch bullishe Bereiche – Nutzen Sie sie

Das ist jedoch kein Grund, sich von der Börse abzuwenden. Ganz im Gegenteil. Denn wenn Sie der von den Wohlstandsvernichtern in den Zentralbanken hervorgerufenen hohen Inflation etwas entgegensetzen wollen, dann müssen Sie sich aktiv um Ihr Vermögen kümmern.

Abseits der allgemeinen Aktienmärkte gibt es auch jetzt noch Bereiche, die eindeutig bullish sind. Das sind insbesondere die Edelmetall- und Rohstoffaktien. Hier gibt es exzellente Chance-Risiko-Verhältnisse, die Sie sich gerade als konservative Anleger nicht entgehen lassen sollten.

Die makroökonomischen Rahmenbedingungen sowie die Charts der von mir empfohlenen Minen- und Energieaktien sind rundum bullish. Einzelheiten dazu und meine aktuellen Kaufempfehlungen lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Russlandsanktionen des Westens werden schwerwiegende langfristige Folgen haben. Welche das sein werden, lesen Sie in der jetzt erscheinenden April-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Schwächen bei der Kontrolle von Alten- und Pflegeheimen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die für die Aufsicht über die Alten- und Pflegeheime in einem kleinen Bundesland zuständige Behörde kann ihre Kontrollaufgaben nicht ausreichend wahrnehmen, was ein Gutachter vor kurzem festgestellt hat. Die Behörde muss dringend personell verstärkt werden. Auch müssen die Ergebnisse der Überprüfungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Bei der Heimaufsicht geht um den Schutz von Menschen, welche wegen Alters, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in Alten- oder Pflegeheimen untergebracht sind. Zuständig für die Heimaufsicht sind die Bundesländer, welche entsprechende Landesgesetze erlassen haben. Die Aufsicht wird in der Regel durch eine nachgeordnete Behörde des Landessozialministeriums ausgeübt. Die Heimaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und ist verantwortlich für die Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in den Einrichtungen.

Mängel soll die Behörde durch Anordnungen und Auflagen beseitigen. Zudem soll sie die Bewohner, die Angehörigen sowie die Beschäftigten und die Träger der Einrichtungen umfassend beraten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des hier in Rede stehenden Bundeslandes hat die Heimaufsichtsbehörde jede stationäre Einrichtung mindestens einmal im Jahr zu prüfen. Darüber hinaus führt sie beispielsweise bei Beschwerden oder Presseberichten anlassbezogene Kontrollen durch.

Aus Personalmangel können die Prüfungen nicht durchgeführt werden

Nach den Feststellungen des Gutachters konnte die Heimaufsichtsbehörde die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Regelprüfungen in den letzten Jahren nicht mehr in vollem Umfang durchführen. Von 36 Prozent nicht erfüllten Regelprüfungen im Jahr 2017 stieg dieser Wert stetig auf knapp 54 Prozent im Jahr 2019 an. Die wesentlichen Gründe dafür sind die nicht ausreichende Personalausstattung der Heimaufsichtsbehörde, die steigende Zahl der zu kontrollierenden Einrichtungen und die zunehmende Zahl der anlassbezogenen Kontrollen. Im Jahr 2010 betreute die Heimaufsichtsbehörde mit rund 29 Vollzeitkräften insgesamt 741 Einrichtungen. Im Jahr 2020 standen der Behörde nur rund 19 Vollzeitkräfte zur Verfügung. Die Zahl der zu kontrollierenden Einrichtungen hat sich im Zeitraum 2010 bis 2019 um mehr als 100 erhöht. Als Ergebnis der Begutachtung wurde der Heimaufsichtsbehörde inzwischen zusätzliches Personal zugewiesen.

Die Veröffentlichung von Qualitätsberichten wurde ausgesetzt

Die Heimaufsichtsbehörde ist seit dem Jahr 2012 gesetzlich verpflichtet, Qualitätsberichte über die von ihr geprüften stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen zu erstellen. Der jeweilige Träger ist verpflichtet, diese Berichte im Internet oder in anderer geeigneten Form zu veröffentlichen bzw. sie an gut sichtbarer Stelle in den Einrichtungen auszuhängen sowie sie vor Abschluss von Verträgen den künftigen Bewohnern auszuhändigen. Diese Veröffentlichungspflicht hat das hier in Rede stehende Bundesland vor einiger Zeit ausgesetzt, weil ein Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung geäußert hatte.

Qualitätsberichte sollten in dem Bundesland wieder zur Pflicht werden

Der Gutachter hat darauf hingewiesen, dass die Prüfberichte der Heimaufsicht in den meisten Bundesländern veröffentlicht werden. Durch die Veröffentlichung der Prüfberichte und die Stellungnahmen der Einrichtungen könnten Interessenten erkennen, ob und in welchem Umfang Mängel bestanden, wie diese abgestellt wurden bzw. ob die Einrichtung eine andere Auffassung als die Heimaufsichtsbehörde zu behaupteten Mängeln vertrat. Das Sozialministerium des in Rede stehenden Bundeslandes hat dazu mitgeteilt, dass es im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens prüfe, ob es eine neue Form von Qualitätsberichten geben sollte. Wollen wir hoffen, dass die neuen Qualitätsberichte in dem betreffenden Bundesland alsbald zur Pflicht werden, im Interesse der Heimbewohner und ihrer Angehörigen, sagt voller Überzeugung

Ihr

Gotthilf Steuerzahler