Kaufsignal des XAU Goldminen Index- 19.03.2022

Kaufsignal des XAU Goldminen Index

Liebe Leser,

am 16. März 2022 hat die US-Notenbank erstmals seit Jahren die Zinsen erhöht. Sie hob den von ihr festgesetzten Leitzins um 0,25%-Punkte an, von bisher 0% bis 0,25% auf 0,25% bis 0,5%. Damit bleibt die Fed immer noch meilenweit unter der offiziellen Inflationsrate von 7,9%. Sie macht also keinerlei ernstzunehmende Anstalten, die Geldentwertung zu unterbinden, die sie selbst durch ihre jahrelange Nullzinspolitik hervorgerufen hat.

Zinserhöhungen sind Gift für die Börse. Diese generelle Erkenntnis gilt heute mehr denn je, da die fundamentale Bewertung der US-Börse extrem hoch ist. Darüber hinaus steigen die Anleihenzinsen schon seit vielen Monaten und sind aus charttechnischer Sicht aus mächtigen Bodenformationen nach oben ausgebrochen. Damit wird eine Fortsetzung des Aufwärtstrends der Zinsen signalisiert.

Zinserhöhung der Fed ist ein Tropfen auf den heißen Stein

Wie so oft, hat die Börse auf diese erste Zinserhöhung mit Kursgewinnen reagiert, nachdem sie in den Wochen zuvor recht deutlich gefallen war. Lassen Sie sich davon nicht einlullen. Sowohl die extrem überbewerteten Aktienmärkte, als auch die hochverschuldete Wirtschaft werden durch höhere Zinsen unter Druck geraten.

Unsere Prognosemodelle geben weiterhin starke Baissesignale, die durch steigende Zinsen noch verstärkt werden. Völlig unabhängig von dem bedauernswerten Geschehen in der Ukraine sind alle Voraussetzungen für das Ende der riesigen Spekulationsblasen an den Aktien-, Anleihen- und Immobilienmärkten erfüllt. Deshalb erwarten wir in den kommenden Monaten erheblich tiefere Aktienkurse. Details dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

DAX und S&P 500 bearish

Ganz anders als der DAX oder der amerikanische S&P 500 präsentieren sich der Edelmetall- und Rohstoffsektor. Wie zuletzt im Baissejahr 2001 und im Baissejahrzehnt der 1970er Jahre, sind auch jetzt wieder alle Voraussetzungen gegeben für eine Abkoppelung dieser beiden Sektoren von der allgemeinen Börse. Genau wie im Jahr 2001 prognostiziere ich deshalb auch jetzt wieder steigende Kurse bei ausgewählten Edelmetall- und Rohstoffaktien trotz allgemeiner Aktienbaisse. Damals halbierte sich der S&P 500, und an der NASDAQ und mit dem DAX ging es sogar noch heftiger nach unten. Gold und Goldminenaktien widersetzten sich diesem Trend und erfreuten die Anleger mit deutlichen Kurssteigerungen.

Bullisher Trend im Rohstoff- und Edelmetallsektor

Vorige Woche habe ich Ihnen hier einen Chart des Goldpreises in Euro gezeigt, der gerade ein Rekordhoch erreicht hatte. In den Wochen zuvor hatte ich Ihnen bereits zahlreiche Argumente geliefert, die für eine starke und lang anhaltende Goldhausse sprechen. Heute zeige ich Ihnen einen Chart des XAU Goldminen Index.

Wie Sie sehen, hat dieser Index kürzlich ein doppeltes Kaufsignal gegeben (blaue Ellipse). Erstens ist er mit dem Anstieg über die rotgestrichelte Linie aus einer Bodenformation nach oben ausgebrochen, ein Kaufsignal. Zweitens ist er gleichzeitig über die blaugestrichelte Abwärtstrendlinie gestiegen, ein weiteres Kaufsignal. Dass diese beiden Linien fast auf dem gleichen Niveau verliefen, als der Anstieg darüber erfolgte, verstärkt die Bedeutung und Verlässlichkeit dieses Signals.

XAU Goldminen Index, 2020 bis 2022
Durch den gleichzeitigen Anstieg über die beiden eingezeichneten Widerstandslinien wurde ein starkes Kaufsignal erzeugt.
Quelle: StockCharts.com

Mit Gold und Minenaktien gegen Geldentwertung

Mit Gewinnen aus Goldkäufen und ausgewählten Minenaktien können Sie der hohen Inflationsrate und der Baisse an den allgemeinen Aktienmärkten entgehen. Wie vorige Woche schon geschrieben, war die kleine Korrektur im Vorfeld der oben genannten Zinserhöhung eine Kaufgelegenheit.

Wahrscheinlich ist diese Korrektur jetzt schon vorüber, und die Charts der von mir empfohlenen Minenaktien sind rundum bullish. Deshalb sollten Sie diese fundamental günstig bewerteten Qualitätsaktien jetzt kaufen. Die Einzelheiten dazu lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Baisse an den Aktienmärkten ist noch jung. Warum eine Drittelung des S&P 500 alles andere als eine Überraschung wäre, lesen Sie ebenfalls in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wenn die Betriebsprüfung sich mit den falschen Fällen beschäftigt

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

Steuerpflichtige, die Einkünfte über 500.000 Euro jährlich erzielen, unterliegen wie Großbetriebe der ständigen Betriebsprüfung. Ein Gutachter hat festgestellt, dass das nicht erforderlich ist und nur unnötig Ressourcen der Betriebsprüfungsstellen bindet. Es geht im hier interessierenden Zusammenhang nur um ganz bestimmte Einkünfte, nämlich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Renten. Kapitalerträge, die abgeltend besteuert werden, sind nicht einzubeziehen. Steuerpflichtige, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, die sogenannten reinen Arbeitnehmerfälle, unterliegen ebenfalls nicht der ständigen Betriebsprüfung.

Die Erstbearbeitung von Steuererklärungen erfolgt grundsätzlich durch das zuständige Finanzamt. Vor der Steuerfestsetzung durchläuft jede Steuererklärung ein Risikomanagementsystem. Durch Risikohinweisen werden die Sachbearbeiter im Finanzamt zielgerichtet auf risikobehaftete und prüfungswürdige Punkte gelenkt.

Alle Hinweise, die nicht Gegenstand der Betriebsprüfung sein werden, hat das Finanzamt abschließend zu bearbeiten. Gelegentlich versäumen die Finanzämter es jedoch, den Risikohinweisen nachzugehen. Diese werden dann von der Betriebsprüfung näher untersucht. Die Mehrergebnisse, die dabei erzielt werden und auf welche die Betriebsprüfung so stolz ist, sind streng genommen überhöht, bei richtiger Vorgehensweise wären sie bei den Finanzämtern angefallen.

Fehlendes Risikopotenzial bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Viele Daten, welche die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betreffen, liegen dem Finanzamt bei Festsetzung der Einkommensteuer bereits elektronisch vor. So übermitteln die Arbeitgeber die Daten der Lohnsteuerbescheinigung ebenso wie die Agentur für Arbeit oder die Krankenkassen die Daten über ggf. gezahlte Lohnersatzleistungen mitteilen. Zu den Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit werden durch das Risikomanagement zahlreiche Risikohinweise ausgegeben. Sofern die Risikohinweise beachtet und sachgerecht bearbeitet werden, ist das Risiko sehr gering, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in unzutreffender Höhe ermittelt werden. Mit dem Ausschluss der reinen Arbeitnehmerfälle wurde diesem Sachverhalt bereits Rechnung getragen.

Geringe sonstige Einkünfte machen wieder die Betriebsprüfung zuständig

Ein Gutachter hat vor einiger Zeit die Steuerfälle über 500.000 Euro bei mehreren Finanzämtern eines Bundeslandes näher untersucht. Er hat festgestellt, dass es sich bei den Fällen über 500.000 Euro doch überwiegend um Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit handelt. Wenn beispielsweise ein gutverdienender Manager auch noch eine Aufsichtsratsvergütung erhält, handelt es sich nicht mehr um einen reinen Arbeitnehmerfall, welcher ja von der Betriebsprüfung ausgenommen ist. Vergleichsweise geringe Einkünfte aus anderen Einkunftsarten machen somit einen Steuerfall mit einem Arbeitslohn von mehr als 500.000 Euro wieder zu einem Fall für die Betriebsprüfung, obwohl diese Fälle kein besonderes Risikopotenzial aufweisen.

Die Betriebsprüfung sollte künftig nicht mehr zuständig sein

Der Gutachter hat vorgeschlagen, dass diese Fälle künftig nicht mehr als Fälle für die Betriebsprüfung eingeordnet werden. Dazu müssten allerding die bundeseinheitlich geltenden Kriterien zur Einordnung in Größenklassen geändert werden. Durch eine solche Änderung würde sichergestellt werden, dass nur die wirklich bedeutenden Einkünfte einer besonderen Überprüfung unterzogen werden. Die Ressourcen der Betriebsprüfung würden zielgerichtet auf möglicherweise risikobehaftete Steuerfälle gelenkt werden.

Eine Änderung auf Bundesebene muss erfolgen

Das Finanzministerium des Bundeslandes, welchem der Gutachter seinen Vorschlag unterbreitet hat, stimmte der Grundüberlegung zu, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit künftig nicht mehr zur Einordnung als Fall für die Betriebsprüfung herangezogen werden sollten. Es werde den Vorschlag in die zuständige Arbeitsgruppe auf Bundesebene einbringen. Das kann natürlich dauern, bis eine Einigung auf Bundesebene erreicht werden wird. Gut Ding, liebe Leserinnen und Leser, braucht bekanntlich Weile, sagt verhalten optimistisch


Ihr

Gotthilf Steuerzahler