Gold vor Sprung auf neue Höhen- 12.03.2022

Gold vor Sprung auf neue Höhen

Liebe Leser,

der Goldpreis ist in Euro, Yen und zahlreichen anderen Währungen auf ein Rekordhoch gestiegen. In Dollar gerechnet, hat er sein altes Hoch erreicht und steht jetzt ebenfalls vor dem Sprung auf neue Höhen. Mit anderen Worten: Die Goldhausse, die sich in meinen Prognosemodellen so deutlich angekündigt hatte, hat begonnen.

Ich verwende hier ganz bewusst das Wort „begonnen“, weil meine Modelle und Indikatoren sehr viel höhere Kurse signalisieren. Auch charttechnisch wird mit dem Anstieg auf neue Hochs der Beginn einer Hausse signalisiert, die sehr viel Luft nach oben hat.

Goldpreis pro 100 Unzen in Euro, 2017 bis 2022
Der erwartete Anstieg auf neue Hochs ist erfolgt. Charttechnisch wird damit der Beginn einer Hausse signalisiert.
Quelle: StockCharts.com

Inflation immer deutlicher spürbar

Putins Krieg gegen die Ukraine ist lediglich ein Auslöser für diese Kursgewinne. Der eigentliche Grund ist die unseriöse Geld- und Staatsschuldenpolitik der vergangenen Jahre, auf deren inflationäre Wirkungen ich immer wieder hingewiesen habe. Jetzt wird die Geldentwertung immer deutlicher spürbar – und mit ihr die Notwendigkeit für Sie als Anleger, etwas dagegen zu tun.

Denn die Zentralbanken sind immer noch meilenweit von einer auch nur halbwegs seriösen Politik entfernt. Und von den Regierungen hören wir schon wieder von der angeblichen Notwendigkeit neuer Schuldenaufnahmen. Der Nährboden für die Fortsetzung der Edelmetallhausse ist also weiterhin vorhanden, ein Umdenken der Mächtigen ist nicht in Sicht.

Mit Investments im Edelmetallsektor schützen Sie sich vor den Folgen dieser verantwortungslosen und kurzsichtigen Politik.

Die von uns empfohlenen Edelmetallaktien steigen

Die meisten der von Roland Leuschel und mir in unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren zum Kauf empfohlenen Edelmetallaktien sind bereits deutlich gestiegen. Doch das ist nur der Anfang. Dennoch haben wir in unserem kurzfristig orientierten Trading-Depot einige dieser schönen Gewinne realisiert – in der Absicht, sie in der nächsten Korrektur zurückzukaufen.

In unserem längerfristig orientierten Goldminen-Depot sehen wir allerdings keinen Grund, jetzt schon Gewinne mitzunehmen, im Gegenteil. Da unsere Modelle eine starke und lang anhaltende Hausse signalisieren, bleiben wir hier investiert und werden die Positionen sogar noch aufstocken.

Nutzen Sie jetzt jede kleine Korrektur zum Einstieg

Nachdem der Goldpreis in Dollar gerechnet am 8. März 2022 seinen alten Höchstkurs erreicht hatte, setzte eine Korrektur ein. Nach dem vorangegangenen Kursanstieg ist diese Verschnaufpause völlig normal. Wahrscheinlich wird sie nur wenige Tage dauern, bevor der Aufwärtstrend wieder aufgenommen wird.

Für Sie ist das die Gelegenheit, um die von uns empfohlenen Minenaktien zu kaufen, bevor der Zug endgültig abgefahren ist. Es ist nicht zu spät, um sich beste Qualitätsaktien zu fundamental günstigen Bewertungen ins Depot zu legen und der Geldentwertung etwas entgegenzusetzen. Welche Qualitätsaktien des Edelmetallsektors wir in unserem Goldminen-Depot empfehlen, lesen Sie in unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Baisse an den Aktienmärkten ist noch jung. Warum eine Drittelung des S&P 500 alles andere als eine Überraschung wäre, lesen Sie ebenfalls in unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Tricks einer Forschungseinrichtung bei der Verwendung von Zuschüssen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

eine aus Steuergeldern finanzierte Forschungseinrichtung ließ über ein Investorenmodell einen Institutsneubau errichten. Damit unterlief die Einrichtung eine Entscheidung der Zuschussgeber, die zuvor eine Finanzierung des Bauvorhabens abgelehnt hatten. Durch das komplizierte Investorenmodell verteuerte sich das Vorhaben erheblich, statt der ursprünglich angemeldeten Baukosten von 12,3 Millionen Euro werden sich die Gesamtkosten auf mehr als 20 Millionen Euro belaufen.

Nach den geltenden Regelungen hat die Forschungseinrichtung für größere Bauvorhaben (Baukosten von über eine Million Euro) den Zuschussgebern das Raumprogramm und die geschätzten Kosten vorzulegen. Mit einem Bauvorhaben darf erst nach Zustimmung der Zuschussgeber begonnen werden.

Bislang hatte die Forschungseinrichtung ein Mietgebäude genutzt, dessen Räume sich als unzureichend erwiesen. Da sie kein passendes Mietobjekt für Büroräume und Bibliotheken fand und ihr ein eigenes freies Grundstück zur Verfügung stand, beschloss die Einrichtung, auf dieser Fläche einen Neubau zu errichten. Im Jahr 2000 hat die Einrichtung den Zuschussgebern die Pläne für einen Neubau vorgelegt. Die Investitionskosten wurden auf 12,3 Millionen Euro beziffert. Die Zuschussgeber verweigerten allerdings ihre Zustimmung zur Finanzierung des Bauvorhabens.

Eine Objektgesellschaft errichtete den Neubau

Tatsächlich wurde das Bauvorhaben jedoch über ein Investorenmodell weiter vorangetrieben. Ende 2003 schlossen die Forschungseinrichtung und eine Objektgesellschaft einen Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Jahren, einen Geschäftsbesorgungsvertrag sowie einen Immobilienmietvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Die Objektgesellschaft verpflichtete sich, auf dem Erbbaugrundstück einen Forschungsbau nach Plänen und Baubeschreibung der Forschungseinrichtung zu errichten. Die Baukosten sowie alle sonstigen anfallenden Nebenkosten finanzierte die Objektgesellschaft während der Bauphase vor und räumte der Forschungseinrichtung ein 3-stufiges Ankaufsrecht nach 15, 20 und 30 Jahren Mietzeit ein.

Es lag ein Umgehungsgeschäft vor

Bisher zahlte die Forschungseinrichtung über 11 Millionen Euro an die Objektgesellschaft. Insgesamt hat sie nach den getroffenen Vereinbarungen Zahlungen von 20,8 Millionen Euro zu leisten. Die Forschungseinrichtung hat das Bauvorhaben ohne Zustimmung der Zuschussgeber realisiert und dadurch Mehrkosten von 8,5 Millionen Euro verursacht. Damit hat sie ihre Pflicht als Zuschussempfänger, die Fördermittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden, gröblich verletzt. Mit ihrer Entscheidung für den Neubau auf der Grundlage eines Investorenmodells hat sie die Ablehnung der Zuschussgeber zum Neubau des Institutsgebäudes umgangen.

Die Zuschussgeber wollen nichts veranlassen

Als die Angelegenheit in der Öffentlichkeit bekannt wurde, haben die Zuschussgeber Fehlentwicklungen eingeräumt. Im Jahr 2007 hätten sie festgestellt, dass sie bezüglich des Baus nicht in angemessener Weise über den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags und des Mietvertrags informiert und beteiligt worden seien. Die Forschungseinrichtung habe das Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen durch Nutzung einer Regelungslücke in den geltenden Vorschriften umgangen. In der Konsequenz sei die Regelungslücke inzwischen durch ergänzende Bestimmungen geschlossen worden. Einen Anlass, die öffentlichen Mittel von der Forschungseinrichtung zurückzufordern, habe man nicht gesehen.

Die Zuschüsse hätten zurückgefordert werden müssen

Es trifft nicht zu, dass hier tatsächlich eine Regelungslücke in den Vorschriften bestand. Auch die Entscheidung der Forschungseinrichtung, den Institutsneubau über das Investorenmodell zu realisieren, hätte von den Zuschussgebern abgesegnet werden müssen. Wer formal als Bauherr auftrat, war dabei unerheblich. Die Forschungseinrichtung hat die Errichtung des Gebäudes eigenverantwortlich gesteuert und das Bauvorhaben, wie ursprünglich geplant, realisiert. Es hätte daher für die Zuschussgeber sehr wohl Anlass dazu bestanden, die Zuschüsse ganz oder teilweise zurückzufordern. Aber wenn es um öffentliche Mittel geht, liebe Leserinnen und Leser, sind die verantwortlichen Dienststellen gerne bereit, großzügig über Verstöße gegen die Vorschriften hinwegzusehen, sagt bitter


Ihr

Gotthilf Steuerzahler