Goldpreis steigt - Baisse an den Aktienmärkten- 05.03.2022

Goldpreis steigt - Baisse an den Aktienmärkten

Liebe Leser,

„Höchste Risikostufe an der US-Börse erreicht“, titelten Roland Leuschel und ich in der Januar 2022-Ausgabe unseres Börsenbriefes Krisensicher Investieren. In der schon Mitte Februar erschienenen März-Ausgabe haben wir dann dargelegt, warum das Ende der riesigen Spekulationsblasen an den Aktien-, Immobilien- und Anleihenmärkten vermutlich bevorsteht.

Putin beschleunigt die Aktienbaisse

Vor diesem Hintergrund erscheint der Überfall Russlands auf die Ukraine also nicht als die Ursache der Aktienbaisse, die jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit begonnen hat, sondern als ein Beschleuniger und Verstärker.

Wie die Finanzmarktgeschichte lehrt, folgen auf große Spekulationsblasen stets überdurchschnittlich starke Baissen. Aufgrund der rekordhohen Überbewertung der US-Börse müsste sich der S&P 500 Index dritteln, um die fundamentale Bewertung auf ein Niveau zurückzuführen, das dem langfristigen Durchschnitt entspricht.

Das Ende großer Spekulationsblasen trifft allerdings nicht nur die Börse, sondern hat stets auch sehr unangenehme Folgen für die Realwirtschaft. Diese fallen umso heftiger aus, je größer die Verschuldung von Unternehmen, Privaten Haushalten und Staaten ist. Dass die Schulden aller drei Sektoren in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen haben, lässt also wenig Gutes erwarten. Darüber hinaus wirkt Russlands Überfall auf die Ukraine auch hier als ein Verstärker.

Topformationen bestätigen die Trendwende an den Aktienmärkten

Interessanterweise gehen großen Baissen häufig charakteristische Kursverläufe voraus, die von Charttechnikern als Topformationen bezeichnet werden. Tatsächlich haben sich solche Topformationen in den vergangenen Monaten bei zahlreichen wichtigen Indizes entwickelt, darunter der S&P 500 und der NASDAQ 100.

Beispielhaft sehen Sie auf dem folgenden Chart den Kursverlauf des DAX, bei dem sich seit April vorigen Jahres eine typische Topformation herauskristallisiert hat. Jetzt sind die Kurse unter die in Blau eingezeichnete untere Begrenzungslinie dieser Formation gefallen. Aus charttechnischer Sicht wird damit der Beginn einer Baisse signalisiert.

DAX, 2020 bis 2022
Der DAX zeigt eine typische Topformation (blaue Linie), aus der die Kurse jetzt nach unten ausgebrochen sind.
Quelle: StockCharts.com

Topformation warnte auch vor der verheerenden Baisse russischer Aktien

Bemerkenswerterweise zeigte auch der russische Aktienindex eine Topformation – obwohl er eine niedrige fundamentale Bewertung aufwies und sehr rohstofflastig ist. Als hätte die Börse schon gewusst, was sich zusammenbraut.

Aufgrund der Warnsignale hatten wir den Stop-Loss des von uns im März 2021 empfohlenen Russland-ETFs bereits Ende November 2021 angehoben. Auf diese Weise haben die Leser meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren die Position frühzeitig und mit einem Gewinn von 24,9% verkauft. Seither ist der Russland-ETF gut 70% gefallen, und der Handel russischer Aktien wurde inzwischen sogar eingestellt.

Dieses Beispiel zeigt Ihnen, wie wichtig ein diszipliniertes Risikomanagement ist und wie hilfreich die Charttechnik dabei sein kann. Die große Bedeutung des Risikomanagements für den langfristigen Börsenerfolg können Sie in unserer Themenschwerpunkt-Ausgabe „Risikomanagement an der Börse und schwerer Vorwurf an die Fed. Der heilige Gral der Börsianer wird fast immer an den falschen Stellen gesucht“ nachlesen.

Hausse bei den Minenaktien

Ein ganz anderes Bild als die oben genannten Aktienindizes zeigt der Edelmetallsektor. Hier haben meine Prognosemodelle in den vergangenen Monaten starke Kaufsignale gegeben, die den Beginn einer starken Aufwärtsbewegung angekündigt haben.

Diese sehr bullishen Signale wurden jetzt durch die Charttechnik bestätigt, indem zahlreiche Minenaktien aus typischen Bodenformationen nach oben ausgebrochen sind. Damit signalisiert jetzt auch die Charttechnik den Beginn eines neuen Aufwärtstrends. Welche Aktien des Edelmetallsektors Sie jetzt kaufen sollten und wie es an den Aktienmärkten weitergeht, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren. Bestellen Sie jetzt – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Worauf es jetzt bei Silber ankommt, erfahren Sie ebenfalls in unserer neusten Ausgabe von Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Fehlanreize bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Hamburg

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Hansestadt Hamburg hat sich – ähnlich wie andere deutsche Großstädte – zu einem Magnet für ausländische Obdachlose entwickelt. Dabei stehen ausreichende rechtliche Möglichkeiten zu Verfügung, um hier gegenzusteuern. Diese werden aber bislang nicht genutzt.

Hamburg verfügt schon seit längerem über ein ausdifferenziertes Hilfesystem zur Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Gleichwohl stieg die Zahl der obdachlosen Menschen in Hamburg in den letzten Jahren stetig an. Aus diesem Grund wurde das Hilfesystem für obdachlose Menschen weiter ausgebaut. So wurden Notübernachtungs- und Tagesaufenthaltsstätten geschaffen und das Winternotprogramm ins Leben gerufen. Im Jahr 2020 wurden über 20 Millionen Euro für diese Angebote aufgewendet, inklusive der pandemiebedingten Sondermaßnahmen sogar rund 34 Millionen Euro.

Der überwiegende Anteil der Obdachlosen in Hamburg besteht aus Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit und multiplen Problemen, insbesondere Suchterkrankungen (Alkoholismus). 2018 hatten 61 Prozent der obdachlosen Menschen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Insbesondere das Winternotprogramm wird nach Angaben der zuständigen Hamburger Sozialbehörde überwiegend von dieser Gruppe in Anspruch genommen. Im Winter 2020/2021 betrug ihr Anteil rund 80 Prozent.

Die ausländischen Obdachlosen haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen

Vor allem Osteuropäer auf vergeblicher Arbeitssuche verbleiben über Jahre hinweg vor Ort, werden immer wieder im Winternotprogramm vorstellig. Ein großer Teil dieser Menschen hat wegen fehlender Anwartschaften oder aus ausländerrechtlichen Gründen, wie zum Beispiel fehlender Aufenthaltserlaubnis oder bestehender asylrechtlicher Wohnsitzauflage in einem anderen Bundesland, in Hamburg keinen Anspruch auf Sozialleistungen und damit auch keinen Anspruch auf eine dauerhafte öffentlich-rechtliche Unterbringung bzw. Übernahme der Kosten für die Anmietung eigenen Wohnraums.

Es besteht eine Handlungspflicht bei Gefahr für Leib und Leben

Zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben hat die Stadt bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit allerdings eine Handlungspflicht nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Insbesondere bei Kälteeinbrüchen oder in akuten medizinischen Notfällen ist diese Hilfe uneingeschränkt auch anonym zu gewähren, weil vermieden werden muss, dass Menschen aus Angst vor (ausländer-)rechtlichen Konsequenzen die Angebote meiden.

Das Sozialrecht sieht die Rückkehr ins Heimatland vor

Jedoch ist es rechtlich nicht geboten, die dauerhafte anonyme Inanspruchnahme des Hilfesystems zu gewährleisten. Das Sozialrecht sieht als Hilfemöglichkeit ausdrücklich die Rückkehr ins Heimatland oder die Inanspruchnahme von Hilfen an einem anderen Ort vor. Hilfebedürftige Ausländer erhalten in diesen Fällen nach den geltenden Bestimmungen lediglich existenzsichernde Leistungen zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Ausreise, längstens für die Dauer eines Monats. Liegen andere Sozialleistungsansprüche vor, zum Beispiel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sind diese ebenfalls – gegebenenfalls an einem anderen Ort – in Anspruch zu nehmen.

Keine uneingeschränkte Freizügigkeit für EU-Bürger

Zur Klarstellung: Die europäischen Regelungen sehen, anders als oft dargestellt, keine uneingeschränkte Freizügigkeit für Bürger der EU vor. Für nicht erwerbstätige Unionsbürger ohne ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz besteht die Freizügigkeit nur bis zu sechs Monate zur Arbeitssuche. Danach kann die zuständige Ausländerbehörde die Freizügigkeitsberechtigung gegebenenfalls entziehen. Werden diese Regelungen nicht angewendet, entwickelt sich das niedrigschwellige System zur Gefahrenabwehr hin zu einem Ersatzhilfesystem, das ungewollt Anreizwirkungen zum Zuzug nach oder zum Verbleib in Hamburg entfalten kann.

Keine Bereitschaft, etwas zu ändern

Die hamburgische Sozialbehörde argumentiert, dass es allein auf die faktische Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ankomme. Es bestehe eine Verpflichtung zur Unterbringung auch dann, wenn der Erwerb von Sozialleistungsansprüchen in Deutschland ausgeschlossen ist. Dazu ist zu sagen, dass es nicht Sinn und Aufgabe eines ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehrsystems ist, spezielle gesetzliche Regelungen in ihrer Wirksamkeit dauerhaft einzuschränken. Jetzt will die hamburgische Sozialbehörde gemeinsam mit der Innenbehörde eine Arbeitsgruppe einrichten, in welcher die Problematik erörtert werden soll. Es steht zu befürchten, liebe Leserinnen und Leser, dass sich im Ergebnis nicht viel ändern wird, sagt kopfschüttelnd


Ihr

Gotthilf Steuerzahler