Entgehen Sie den Zentralbanken mit ausgewählten Edelmetall- und Rohstoffaktien- 12.02.2022

Entgehen Sie den Zentralbanken mit ausgewählten Edelmetall- und Rohstoffaktien

Liebe Leser,

durch die Kursrückgänge im Januar dieses Jahres haben sich an den Aktienmärkten große Topformationen gebildet, die typischerweise das Ende einer Hausse signalisieren. Das gilt umso mehr, da fast alle bewährten Indikatoren in den vergangenen Monaten klare Warnsignale gegeben haben und die US-Börse eine rekordhohe fundamentale Überbewertung aufweist.

Tatsächlich befinden sich sowohl die US-Aktienmärkte als auch die Immobilienmärkte gleichzeitig in einer riesigen Spekulationsblase. Und die gerade erwähnten Topformationen, die übrigens auch beim DAX und dem japanischen Nikkei Index vorhanden sind, legen die Vermutung nahe, dass die Bereinigung in Form einer starken Baisse bald beginnen könnte. Mehr dazu erfahren Sie in der am Dienstag erscheinenden aktuellen Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Kennen Sie den Fahrplan

Als eine Art Fahrplan oder Wegweiser für die kommende Aktienbaisse haben Roland Leuschel und ich schon im Dezember vorigen Jahren eine Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe veröffentlicht, in der wir Ihnen unter anderem den Kursverlauf der wichtigsten Bärenmärkte der vergangenen 100 Jahre zeigen. Sie sollten diesen Teil der Finanzmarktgeschichte unbedingt kennen, damit Sie sich vorbereiten können und nicht auf dem falschen Fuß erwischt werden.

Wer glaubt, dass die Fed und andere Zentralbanken jede Baisse und jeden Abschwung aufhalten können, wiegt sich in falscher Sicherheit. Auch das belegt die Geschichte ohne Wenn und Aber.

Steigende Zinsen sind Gift für die Börse

Diese alte und bewährte Börsenregel kennen Sie wahrscheinlich noch. Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, der den Verlauf der Zinsen 10-jähriger US-Staatsanleihen zeigt, mahnt sie zu großer Vorsicht. Die Zinsen sind nämlich nicht nur deutlich gestiegen. Sie haben auch eine große Bodenformation mit einem Ausbruch nach oben beendet (rote Linie) und sind am Donnerstag, den 10.2.2022 über die nächste Widerstandslinie gestiegen, die bei 2% verläuft.

Aus charttechnischer Sicht wird dadurch der Aufwärtstrend der Zinsen eindrucksvoll bestätigt. Gleichzeitig schreit die im Januar auf 7,5% gestiegene US-Inflation geradezu nach Zinserhöhungen. Die Fed sitzt in der Falle, da sie die Zinsen anheben muss, wenn sie gegen die Inflation vorgehen will. Für die Börse verheißt das nichts Gutes. Für Gold hingegen schon.

Zinssatz 10-jähriger US-Staatsanleihen, 2018 bis 2022
Die Zinsen sind aus einer mächtigen Bodenformation nach oben ausgebrochen. Damit wird ein weiterer Zinsanstieg signalisiert.
Quelle: StockCharts.com

Zinserhöhungen sind kein Problem für Gold

Zahlreiche Gold-Anleger beunruhigt jetzt folgende Frage: Wenn die Fed ihre Anleihenkäufe beendet und die Zinsen steigen, wird dann der Goldpreis fallen? Diese Furcht wird von den Medien regelrecht geschürt. Dabei zeigt die Finanzmarktgeschichte, dass es keinen stabilen Zusammenhang oder gar Automatismus zwischen dem Goldpreis und steigenden Zinsen gibt – im Gegenteil.

Beispielsweise sind während der großen Goldhausse von Ende der 1960er Jahre bis 1980 die Zinsen 10-jähriger US-Staatsanleihen von 5,5% auf 12,5% gestiegen. Der Goldpreis zeigte sich davon nicht nur unbeeindruckt, sondern vervierundzwanzigfachte sich in diesem Zeitraum.

„Das ist lange her“, mögen Sie jetzt vielleicht einwenden, „die Zeiten haben sich eben geändert.“ Nun, es gibt auch Beispiele aus jüngerer Zeit:

So stiegen die Zinsen von 3,2 % im Juni 2003 auf über 4% im Mai 2004, während der Goldpreis von 350 $ pro Unze auf 430 $ kletterte, ein Kursgewinn von 23%.

Und von Mitte 2005 bis Mitte 2006 ging es mit den Zinsen von knapp 4% auf gut 5% nach oben. Im gleichen Zeitraum stieg der Goldpreis von 420 $ pro Unze auf über 700 $ bzw. knapp 70%.

Bleiben Sie am Ball

Meine Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass der Goldpreis auch jetzt wieder mit deutlichen Kursgewinnen aufwarten wird. Aus technischer Sicht muss der Goldpreis nur noch eine Hürde nehmen, die bereits in greifbare Nähe gerückt ist, um letzte Zweifel an einem zügigen Anstieg auf neue Hochs zu beseitigen. Deshalb sollten Sie jetzt unbedingt am Ball bleiben, um den Zentralbanken und der von ihnen verursachten Geldentwertung mit ausgewählten Edelmetall- und Rohstoffaktien zu entgehen.

Die Konstellation, in der sich die Minenaktien derzeit befinden, ist extrem vielversprechend. Sie deutet auf einen sehr starken Kursanstieg hin, der bald beginnen wird. Verpassen Sie ihn nicht. Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Worauf es jetzt bei Silber ankommt, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Hohe Zahlungen für unbesetzte Teilnehmerplätze

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter zahlten Millionenbeträge für unbesetzte Teilnehmerplätze in Arbeitsmarktmaßnahmen, wie der Bundesrechnungshof vor kurzem festgestellt hat. Die Arbeitsverwaltung hat Schritte eingeleitet, um diese Schwachstelle zu beseitigen, der Bundesrechnungshof sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf.

Arbeitsmarktmaßnahmen sollen Ausbildung- und Arbeitsuchende bei der Eingliederung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt unterstützen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Kurse, welche die Arbeitsagenturen und Jobcenter bei externen Trägern einkaufen. Die Agenturen und Jobcenter planen den Bedarf an Teilnehmerplätzen. Sie beschaffen die Maßnahmen mit einer vertraglich festgelegten Zahl von Plätzen am Markt. Förderberechtigte Personen werden dann den Maßnahmen zugewiesen.

Um Arbeitsmarktmaßnahmen effektiv und wirtschaftlich zu nutzen, müssen Arbeitsagenturen und Jobcenter diese bestmöglich auslasten. Dies setzt eine realistische Planung voraus, wie viele Maßnahmen und Teilnehmerplätze voraussichtlich benötigt werden. Eingekaufte Teilnehmerplätze müssen möglichst vollständig besetzt werden. Andernfalls entstehen Ausgaben für unbesetzte Plätze. Zwar kann vertraglich vereinbart werden, dass nur eine bestimmte Mindestanzahl an Teilnehmerplätzen zu vergüten ist. Teilnehmerplätze oberhalb dieser Mindestanzahl müssen nur bezahlt werden, wenn sie besetzt sind. Dieses Vergütungsmodell wird jedoch längst nicht für alle Arbeitsmarktmaßnahmen benutzt.

Millionenzahlungen für unbesetzte Teilnahmeplätze

Der Bundesrechnungshof hat bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern die im Jahr 2017 laufenden Arbeitsmarktmaßnahmen geprüft. Er hat die Ausgaben für nicht besetzte Teilnehmerplätze nach einem Stichprobenverfahren ermittelt. Hierfür hat er über 2.700 von insgesamt rund 34.000 Maßnahmen untersucht. Deren Dauer reichte von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren. Die Arbeitsagenturen zahlten für die in die Stichprobe einbezogenen Arbeitsmarktmaßnahmen insgesamt 263 Millionen Euro. Davon entfielen 32,2 Millionen Euro (12,2 Prozent) auf unbesetzte Teilnehmerplätze. Die Jobcenter zahlten 144,3 Millionen Euro. Davon entfielen 23 Millionen Euro (15,9 Prozent) auf unbesetzte Teilnehmerplätze. Zusammen waren das unnötige Ausgaben von 55,2 Millionen Euro.

Eine Hochrechnung auf alle Maßnahmen ergab unnötige Ausgaben von 357 Millionen Euro
Der Bundesrechnungshof hat die Ergebnisse aus seiner Stichprobe mit einem mathematisch-statistischen Verfahren auf alle rund 34.000 Arbeitsmarktmaßnahmen übertragen, die im Jahr 2017 stattfanden. Er hat einen Gesamtbetrag von 357 Millionen Euro für unbesetzte, aber gleichwohl zu vergütende Teilnehmerplätze errechnet (Agenturen: 263 Millionen Euro; Jobcenter: 94 Millionen Euro).

Die Arbeitsverwaltung hat keinen Überblick über die Auslastung

Der Rechnungshof hat kritisiert, dass weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Arbeitsagenturen und Jobcenter einen umfassenden Überblick darüber haben, inwieweit ihre eingekauften Arbeitsmarktmaßnahmen ausgelastet sind. Zwar stellt die Bundesagentur seit dem Jahr 2018 ein IT-Verfahren zur Verfügung, mit dem die Agenturen die Auslastung für bestimmte Arbeitsmarktmaßnahmen für Jugendliche abbilden können. Für alle anderen Maßnahmen der Agenturen ist dies jedoch nicht möglich. Für Jobcenter steht kein vergleichbares IT-Verfahren zur Verfügung. Die vorhandenen IT-Verfahren leisten dies nicht.

Die Arbeitsverwaltung muss ein Auslastungsmonitoring entwickeln

Aufgrund der unbesetzten Plätze können letztlich weniger Förderberechtigte von einer Maßnahme profitieren, als es die eingekauften und zu bezahlenden Plätze ermöglichen würden. Der Bundesrechnungshof hat dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur empfohlen, ein umfassendes Auslastungsmonitoring für alle eingekauften Arbeitsmarktmaßnahmen zu entwickeln. Die Bundesagentur sollte prüfen, ob sie das bereits vorhandene IT-Verfahren für die Agenturen erweitern und auch für die Jobcenter zur Verfügung stellen kann.

Jetzt muss der Deutsche Bundestag entscheiden

Das Arbeitsministerium und die Bundesagentur haben eingeräumt, dass die Auslastung von Arbeitsmarktmaßnahmen nach wie vor nicht das gewünschte Niveau erreicht hat. Die Bundesagentur hat betont, sie habe seit dem Jahr 2018 verschiedene Schritte für eine bessere Auslastung eingeleitet. Sie hat angekündigt, weitere Schritte zu prüfen oder noch umzusetzen. Das alles wird jedoch noch viel Zeit benötigen, Zeit, die angesichts der finanziellen Dimension des Problems nicht zur Verfügung steht. Der Rechnungshof hat seine Feststellungen an den Deutschen Bundestag herangetragen, er sieht weiteren Handlungsbedarf. Es steht zu hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass der Bundestag der Arbeitsverwaltung Beine machen wird, sagt verdrossen


Ihr

Gotthilf Steuerzahler