Keine Angst vor einer Baisse – Profitieren Sie davon- 29.01.2022

Keine Angst vor einer Baisse – Profitieren Sie davon

Liebe Leser,

„Höchste Risikostufe an der US-Börse erreicht“, titelten Roland Leuschel und ich in der Januar 2022-Ausgabe unseres Börsenbriefes Krisensicher Investieren. Zeitgleich veröffentlichten wir eine höchst aktuelle Themenschwerpunkt-Ausgabe, die Sie unbedingt kennen sollten, wenn Sie das gegenwärtige Geschehen an den Finanzmärkten richtig einordnen und eine Vorstellung davon erhalten wollen, wie es in den kommenden Monaten wahrscheinlich weitergehen wird.

Die geldpolitische Wende der Fed trifft auf eine historisch überbewertete US-Börse und eine neue Immobilienblase, die noch größer ist als im Jahr 2006. Deshalb sollten Sie sich jetzt mit den Themen Spekulationsblasen und Aktienbaissen vertraut machen. In unserer Themenschwerpunkt-Ausgabe „Historische Baissen und Börsencrashs“ finden Sie neben einem Exkurs über Spekulationsblasen und einem Beitrag über die Bedeutung der historischen Überbewertung eine Chart-Galerie historischer Baissen.

Kennen Sie die Finanzmarktgeschichte

In den vergangenen Monaten hat die US-Börse alle Merkmale gezeigt, die für die Endphase einer Spekulationsblase typisch sind. Es gibt nur drei Aktienblasen und zwei Immobilienblasen, deren Ausmaß an das aktuelle Marktgeschehen heranreicht: Die US-Börse 1929 und 2000, die japanische Börse 1989 sowie der Immobilienmarkt der USA 2006 und Japans 1989.

Das sind die einzigen Beispiele, die Sie studieren können, wenn Sie sich ein Bild davon machen möchten, wohin die Reise auch jetzt wahrscheinlich wieder gehen wird. Deshalb sollten Sie diese Episoden unbedingt kennen und sich mit den Baissen und Krisen vertraut machen, die auf sie folgten.

Gute Zeiten für flexible Anleger

Als flexible Anleger müssen Sie sich vor Aktienbaissen nicht fürchten, im Gegenteil. Denn gerade in Baissezeiten, die von großen Kursschwankungen gekennzeichnet sind, bietet sich Ihnen in relativ kurzer Zeit eine ganze Fülle hervorragender Kauf- und Verkaufsgelegenheiten.

Das sehen Sie beispielhaft auf dem folgenden Chart, der Ihnen den Kursverlauf des NASDAQ 100 Index von 2000 bis 2003 zeigt. In dieser Zeit fielen die Kurse um 83%. Der lange Weg nach unten wurde allerdings von acht Gegenbewegungen unterbrochen mit Kursgewinnen zwischen 18% und 54%.

Sie sollten vorbereitet sein, wenn solche Chancen wiederkommen, und davon profitieren.

NASDAQ 100 Index, Wochenchart, 1999 bis 2003
Damals fiel der NASDAQ 100 in zweieinhalb Jahren um 83%. Wie Sie sehen, wurde diese lange Baisse von zahlreichen kräftigen Bearmarketrallys unterbrochen – daraus ergaben sich hervorragende Chancen für flexible Anleger.
Quelle: krisensicherinvestieren.com

Hohe Baisse-Wahrscheinlichkeit

Die jüngsten Kursrückgänge an den Aktienmärkten deuten darauf hin, dass jetzt tatsächlich eine Baisse begonnen hat. Zumindest hat die Wahrscheinlichkeit einer bald beginnenden Baisse erheblich zugenommen. Wie Sie in unserer gerade erschienenen Februar-Ausgabe lesen können, ist sie aber noch keine ausgemachte Sache. Die endgültige Entscheidung dürfte jedoch vermutlich nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Bereiten Sie sich vor, und informieren Sie sich auf höchstem Niveau, um auch in Baissezeiten zu den Gewinnern zu gehören. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, und bestellen Sie jetzt meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos zum Test.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Klare Aufwärtstrends zeigen die Aktien des Energiesektors, während sich bei Gold und Minenaktien das Ende ihrer langen Korrektur abzeichnet. Lesen Sie auch dazu mehr in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Hohe Überzahlungen beim Kindergeld

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

Behörden, die Massenverfahren abzuwickeln haben, geraten schon mal mit ihrer Arbeit in Rückstand. Es ist dann Aufgabe der jeweiligen Aufsichtsbehörde, hier gegenzusteuern. Bei den Familienkassen, welche das Kindergeld auszahlen, wurde dies wegen Zuständigkeitsquerelen versäumt.

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Im Jahr 2019 zahlten die Familienkassen 42,5 Milliarden Euro Kindergeld aus. Das Bundeszentralamt für Steuern, das zum Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums gehört, übt die Fachaufsicht über die Familienkassen aus. Organisatorisch gehören die Familienkassen zur Bundesagentur für Arbeit.

Die Festsetzung und die Auszahlung von Kindergeld sind an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese von Anfang an nicht vor oder fallen sie später weg, kann es zu Überzahlungen kommen. Das zu viel gezahlte Kindergeld ist dann zurückzufordern. Eine Überprüfung ergab, dass bei den Familienkassen zum 31. Dezember 2019 offene Rückforderungen in Höhe von 921 Millionen Euro aufgelaufen waren. Im Vergleich zum Jahr 2016 war das ein Anstieg von annähernd 50 Prozent.

Mängelbehaftete Antragsbearbeitung

Grund für den erheblichen Bestand an Rückforderungen in den Familienkassen war u. a. eine fehlerhafte Antragsbearbeitung. Die geltende Dienstanweisung sieht vor, dass die Voraussetzungen für das Kindergeld regelmäßig zu überprüfen sind. Diese Prüfungen fanden nicht statt. Hinzu kam eine hohe Fehlerquote bei der manuellen Berechnung von Säumniszuschlägen, Stundungszinsen und Verjährungsfristen.

Verbesserungsvorschläge wurden nicht umgesetzt

Das Bundeszentralamt für Steuern wollte im Rahmen der Fachaufsicht eine automatisierte Bearbeitung der Kindergeldfälle einführen. Trotz jahrelanger Bemühungen konnte das Bundeszentralamt das gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nicht durchsetzen. Die Bundesagentur kündigte immer wieder Verbesserungen an, hielt diese Zusagen jedoch nicht ein. Nach eigenen Angaben war die Bundesagentur nicht in der Lage, eine rechtskonforme IT-Lösung für ihre Familienkassen zu schaffen. Als Alternative empfahl das Bundeszentralamt dringend, die in den Finanzämtern verwendeten IT-Produkte zu nutzen. Damit hätten auch die Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Verjährungsfristen maschinell berechnet werden können. Dazu war die Bundesagentur nicht bereit.

Bei den Familienkassen muss sich schnell etwas ändern

Es kann nicht hingenommen werden, dass der Forderungsbestand bei den Familienkassen aufgrund der Schwächen bei der Bearbeitung stetig anwächst. Sowohl der aktuelle Forderungsbestand von fast einer Milliarde Euro als auch der Forderungsanstieg in den letzten Jahren erfordern ein sofortiges Eingreifen. Das Bundeszentralamt konnte seine Fachaufsicht gegenüber den Familienkassen nicht wirksam ausüben. Das jahrelange Werben um eine rechtskonforme automatisierte Bearbeitung der Kindergeldfälle hatte gegenüber der Bundesagentur keinen Erfolg. Auch ist es dem Bundesamt nicht gelungen, gegenüber der Bundesagentur ein Berichtswesen zu etablieren, um die notwendigen Grundlagen für ein wirksames Forderungsmanagement zu erhalten.

Das Bundesfinanzministerium will jetzt aktiv werden

Das Bundesfinanzministerium sollte das Bundeszentralamt für Steuern endlich dabei unterstützen, gegenüber der Bundesagentur die Forderungen nach einer rechtskonformen automatisierten Bearbeitung und einem aussagekräftigen Berichtswesen durchzusetzen. Durch eine verbesserte Bearbeitungsqualität können Überzahlungen und damit ein weiterer Aufwuchs des Forderungsbestandes künftig vermieden werden. Als die geschilderten Missstände bekannt wurden, hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, es werde Maßnahmen ergreifen, um die Bearbeitungsqualität in den Familienkassen zu verbessern.

Die zuständigen Ministerien müssen sich zusammenraufen

Zu seiner Entschuldigung hat das Bundesfinanzministerium darauf hingewiesen, dass die Bundesagentur für Arbeit im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angesiedelt sei und es sich bei ihr um eine Selbstverwaltungs-Körperschaft handele. Dazu ist zu bemerken, dass verteilte Zuständigkeiten zwar respektiert werden müssen, was aber nicht dazu führen darf, dass Verbesserungen in den Arbeitsabläufen unterbleiben. Es kann nicht angehen, liebe Leserinnen und Leser, dass weiterhin hohe Rückforderungen bei der Zahlung des Kindergeldes auflaufen. Finanz- und Arbeitsministerium müssen sich im vorliegenden Fall im Interesse der Sache zusammenraufen, fordert nachdrücklich


Ihr

Gotthilf Steuerzahler