Die Feder im Goldminensektor war selten so gespannt- 22.01.2022

Die Feder im Goldminensektor war selten so gespannt

Liebe Leser,

vor etwas mehr als einem Jahr habe ich die Leser meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren in Form einer Themenschwerpunkt-Ausgabe auf die exzellente Kaufgelegenheit bei ausgewählten Aktien des Energiesektors hingewiesen. Tatsächlich gehörten die von mir empfohlenen Öl- und Gasaktien zu den großen Gewinnern des vergangenen Jahres, und der Kursanstieg hat sich auch in den ersten Wochen des neuen Jahres fortgesetzt.

In einer ähnlichen Situation wie der Energiesektor vor etwas mehr als einem Jahr befindet sich jetzt der Edelmetallbereich. Obwohl die gut gemanagten Gold- und Silberproduzenten hohe Gewinne erwirtschaften, fristen sie an der Börse zurzeit noch ein Schattendasein. Doch das wird sich wahrscheinlich sehr bald ändern.

Auf zur nächsten großen Aufwärtswelle

Nachdem der Goldpreis von Mitte 2018 bis Mitte 2020 rund 75% gestiegen war, begann eine eigentlich ganz harmlose Korrektur. Das Tief dieser Korrektur wurde zwar schon im März 2021 erreicht. Doch seither ging es kaum nach oben, sondern in einer engen Spanne seitwärts. Dabei hat sich die blaugestrichelte Widerstandslinie herauskristallisiert, die Sie im folgenden Chart sehen.

Jetzt haben sich die Kurse erneut dieser Linie genähert, und meine Indikatoren deuten darauf hin, dass der Ausbruch nach oben dieses Mal gelingen und die nächste große Aufwärtswelle beginnen wird.

Goldpreis pro Unze in $, 2018 bis 2022
Der sich jetzt abzeichnende Anstieg über die blaugestrichelte Widerstandslinie kündigt die nächste Aufwärtswelle an.
Quelle: StockCharts.com

Silber kurz vor wichtigem Kaufsignal

Während die meisten meiner mittel- bis langfristig ausgerichteten Indikatoren für Gold längst wieder Kaufsignale gegeben haben, ist das für Silber bisher noch nicht der Fall. Doch das wird sich wahrscheinlich schon in den nächsten Tagen ändern, da mein wichtigster mittelfristig orientierter Momentumindikator für Silber unmittelbar vor einem Kaufsignal steht.

Dieses Kaufsignal hätte auch für Gold eine große Bedeutung, da es die Markttechnik der beiden Edelmetalle endlich wieder in Gleichschritt bringen würde. Darüber hinaus hat auch das Gold-Silber-Ratio ein Niveau erreicht, das einen Anstieg beider Edelmetallkurse signalisiert. Diese beiden Indikatoren, die Sie in der aktuellen Situation unbedingt kennen sollten, bespreche ich ausführlich in der am 25. Januar erscheinenden Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Explosive Bodenformation der Minenaktien

Passend zu diesen sehr bullishen Entwicklungen zeigt der Index der Gold- und Silberminenaktien eine geradezu explosive Bodenformation. Diese gleicht in vieler Hinsicht dem Geschehen der Jahre 2015/16. Damals schoss der Index anschließend in nur sieben Monaten um 195% nach oben. Eine vergleichbare Entwicklung erwarte ich auch jetzt wieder und bin ähnlich bullish wie damals – und wie vor gut einem Jahr für den Energiesektor.

Gerade weil die Korrektur bei Gold, Silber und den Minenaktien deutlich länger gedauert hat, als ich ursprünglich erwartet hatte, bin ich jetzt so bullish. Denn dadurch wurde die Feder viel stärker gespannt, als das nach einer typischen Korrektur von nur drei bis sechs Monaten der Fall gewesen wäre.

Am Mittwoch dieser Woche sind die meisten der von mir empfohlenen und fundamental überaus günstig bewerteten Minenaktien bereits zwischen 7% und 10% gestiegen. Meine Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass das nur der Auftakt zu sehr viel größeren Gewinnen war.

Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, die sich Ihnen bei ausgewählten Goldminen und – nebenbei bemerkt – auch noch im Energiesektor bietet. Bestellen Sie jetzt meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos zum Test.


Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: An der US-Börse zeichnet sich immer deutlicher eine Baisse ab. Mehr dazu lesen Sie in unserer aktuellen Monatsausgabe von Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Ein überhöhter Zuschuss für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

unser Staat gibt eine Menge Geld für ökologische Maßnahmen aus. Ein jetzt bekannt gewordener Fall aus einem großen Bundesland wirft ein Schlaglicht auf eine millionenschwere Fördermaßnahme und zeigt auf, wie großzügig dabei mit dem Geld des Steuerzahlers umgegangen wurde.

Konkret ging es um eine Fischaufstiegsanlage, welche ein Wasserverband an einem Stauwehr hatte errichten lassen. Die Baukosten beliefen sich auf 8,3 Millionen Euro. Hiervon hat das Land einen Betrag von 6,7 Millionen Euro finanziert, was einer Förderquote von 80 Prozent entspricht. Bei einer Fischaufstiegsanlage handelt es sich um eine technische Anlage, die aus zwei senkrecht aufgestellten Röhren besteht. Die Fische werden per Gegenströmung in Liftkörbe gelockt, die sich in den Röhren befinden. Füllen sich die Röhren mit Wasser, steigen die Liftkörbe auf und befördern die Fische nach oben.

Anlass für den Bau der Anlage war, dass wegen des vor Jahrzehnten errichteten Stauwehrs wanderwillige Fische und andere Flusslebewesen das Fließgewässer an dieser Stelle nicht passieren konnten. Das Fließgewässer ist insoweit nicht durchgängig. An der Stauanlage betreibt auch ein Energieunternehmen ein Wasserkraftwerk.

Die Verantwortlichkeiten für wasserbauliche Maßnahmen sind geregelt

Die Wiederherstellung der (ökologischen) Durchgängigkeit von Fließgewässern wird jedoch von der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie auf nationaler Ebene vom deutschen Wasserhaushaltsgesetz gefordert. Verantwortlich hierfür sind sowohl die Betreiber von Stauanlagen als auch die Betreiber von Wasserkraftwerken. Nicht selten sind diese identisch, sodass es auf eine Abgrenzung der unterschiedlichen Verantwortungsbereiche nicht ankommt. Fallen Stauanlagen- und Wasserkraftwerkbetreiber hingegen auseinander wie im konkreten Fall, muss ermittelt werden, wer in welchem Umfang für die Beschränkung der Durchgängigkeit verantwortlich ist. Die wasserrechtlichen Verantwortlichkeiten sind somit relevant für die Frage, wer die Kosten für wasserbauliche Maßnahmen zu tragen hat, welche die Durchgängigkeit des betreffenden Gewässers (wieder-)herstellen.

Das Energieunternehmen hat sich finanziell nur geringfügig beteiligt

Im konkreten Fall ergab eine Überprüfung, dass sich das Energieunternehmen lediglich mit einem Betrag 9.500 Euro an den Kosten der Fischaufstiegsanlage beteiligt hatte. Angesichts der Bedeutung der Stauanlage für das Energieunternehmen wäre auf jeden Fall eine höhere Kostenbeteiligung des Energieunternehmens erforderlich gewesen. Auf eine trennscharfe Abgrenzung der Verantwortlichkeiten im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes hätte verzichtet werden können, wenn der Wasserverband und das Energieunternehmen sich gütlich über die Verantwortlichkeiten geeinigt hätten. Durch die geringe Kostenbeteiligung des Energieunternehmens ist jedenfalls der Zuschuss des Landes zu hoch ausgefallen.

Das Energieunternehmen hätte zur Zahlung herangezogen werden müssen

Als die geschilderten Zusammenhänge bekannt wurden, gab es Kritik an dem für die Förderung verantwortlichen Landesumweltministerium. Im Vorfeld der Förderung hätte geprüft werden müssen, in welchem Umfang das Energieunternehmen an den Kosten des Projekts zu beteiligen war. Das Umweltministerium hat sich damit verteidigt, das Gewässer sei von überragender Bedeutung für Tourismus, Freizeit und Sport. Das Allgemeinwohlinteresse an Naherholung dominiere bei Weitem gegenüber dem Interesse des Energieunternehmens am Erhalt der Stauanlage.

Allerdings ist nach den gesetzlichen Vorgaben nicht die Allgemeinheit für die Durchgängigkeit von Fließgewässern wasserrechtlich verantwortlich, sondern hier der Betreiber der Stauanlage und Energieunternehmen. Das Umweltministerium hätte dafür sorgen müssen, dass das Energieunternehmen einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Anlage leistete. Dann hätte sich die Förderung durch das Land deutlich reduzieren lassen. Aber offensichtlich war es für die Verantwortlichen im Landesumweltministerium einfacher, Steuergelder zu verbraten, als das Energieunternehmen zur Zahlung heranzuziehen, sagt verärgert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler