Energiesektor sehr attraktiv bewertet- 08.01.2022

Energiesektor sehr attraktiv bewertet

Die Welt braucht Öl und Gas

Liebe Leser,

der Öl- und Erdgassektor spielt in der Weltwirtschaft weiterhin eine bedeutende Rolle und wird das auch in den kommenden Jahrzehnten tun. Daran gibt es trotz der vor allem in Deutschland lautstark in Szene gesetzten Klimaschutzpolitik keinen Zweifel. Alles andere würde zu dramatischen Wohlstandseinbußen bis hin zu weltweiten Hungersnöten führen.

Im Unterschied zu den sehr beliebten Unternehmen aus dem Bereich der alternativen Energien und dem neuerdings offiziell als „grün und nachhaltig“ klassifizierten Uransektor ist der klassische Energiesektor nicht nur bei den meisten Börsianern extrem unpopulär, sondern weit darüber hinaus. In Teilen der Bevölkerung der von Erdöl abhängigen Industrieländer und ihrer politischen Vertreter wird er mit Hinweis auf den Klimawandel geradezu gehasst.

Fundamental unterbewertet und unverzichtbar

In diesem hochemotionalen Umfeld ist das Führen eines rationalen Diskurses kaum möglich. Deshalb gilt der Energiesektor im Moment sogar bei zahlreichen (westlichen) institutionellen Anlegern als nicht investierbar – obwohl auch deren Kunden weder im Kalten oder Heißen sitzen, noch auf Mobilität oder Elektrizität verzichten möchten.

Doch darüber spricht man lieber nicht. Stattdessen werden „grüne“ Finanzprodukte angeboten, mit denen naive Anleger ihr Gewissen beruhigen können – solange sie nicht allzu sehr über den tatsächlichen Inhalt dieser Produkte und die Voraussetzungen ihres Wohlstands nachdenken.

Diesem vom Zeitgeist getriebenen Trend habe ich mich bereits Ende 2020 klar entgegengestellt und den Lesern meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren ausdrücklich unterbewertete Aktien des Energiesektors zum Kauf empfohlen. Eine gute Wahl, da dieser Sektor in 2021 mit stattlichen Kursgewinnen glänzte. Und dieser Kursanstieg ist mit großer Wahrscheinlichkeit erst der Beginn einer langanhaltenden Hausse.

Viel zu geringe Investitionen

Als Reaktion auf die radikale Corona-Politik und den von ihr ausgelösten Absturz des Ölpreises hat die Ölindustrie ihre Investitionen im Jahr 2020 drastisch zurückgefahren. Seither verharren sie trotz der inzwischen stark gestiegenen Energiepreise auf einem sehr niedrigen Niveau. Diese völlig außergewöhnliche Entwicklung kann vor allem auf die Klimapolitik zurückgeführt werden, die für extreme Planungs- und Rechtsunsicherheit der Unternehmen des klassischen Energiesektors sorgt.

Derart geringe Investitionen bewirken eine schnelle Abnahme der Ölreserven und einen Rückgang der Produktion. Dieser Effekt führt zu hohen und weitersteigenden Energiepreisen – ein zusätzliches Argument für anhaltend hohe Inflationsraten. Auf diese Weise werden die längst wieder sprudelnden Gewinne der Ölmultis trotz sinkender Produktion weiter steigen.

Ölpreis pro Barrel in $, Monatschart, 2002 bis 2022
Der Ölpreis hat seinen langfristigen, 2008 begonnenen Abwärtstrend beendet. Stellen Sie sich auf weiter steigende Öl- und Energiepreise ein.
Quelle: StockCharts.com

Verdienen Sie mit ausgewählten Energieaktien

Darüber hinaus kommt es zu einem gefährlichen Machtzuwachs der OPEC+ Länder, die dem Westen und seinen freiheitlichen Werten nicht unbedingt wohlgesonnen sind. Wie einst in den Ölkrisen der 1970er Jahre wird der Westen wieder zunehmend abhängig und erpressbar von der OPEC. Auch das spricht für einen anhaltenden Anstieg des Ölpreises.

Wenn Sie unter steigenden Energiepreisen und hohen Inflationsraten nicht leiden, sondern profitieren wollen, dann empfehle ich Ihnen auch jetzt wieder den Kauf ausgewählter Aktien des klassischen Energiesektors. Wer meine aktuellen Favoriten sind, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Es rumort gewaltig an der US-Börse. So kündigen sich Baissen an. Jetzt lesen: Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe "Historische Baissen und Börsencrashs".

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Die Auswertung der „Panama Papers“ durch die deutsche Finanzverwaltung

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

vor einigen Jahren schlugen die sogenannten „Panama Papers“ hohe Wellen in den deutschen und internationalen Medien. Bei diesen Papieren handelte es sich um vertrauliche Unterlagen eines panamaischen Offshore-Dienstleisters, welche durch einen Whistleblower verschiedenen Journalisten zugespielt worden waren.

Nach Einschätzung der beteiligten Medien belegten die Unterlagen legale Strategien der Steuervermeidung, aber auch Steuer- und Geldwäschedelikte, den Bruch von UN-Sanktionen sowie andere Straftaten durch Kunden des Offshore-Dienstleisters. Die Enthüllungen führten in zahlreichen Ländern zu Ermittlungen gegen Politiker und andere Prominente und lösten öffentliche Debatten über Steuerschlupflöcher, Briefkastenfirmen und Steuermoral aus. Nunmehr wurde ein Bericht des Bundesrechnungshofs bekannt, der interessante Einblicke in die Auswertung der erlangten Informationen durch die deutsche Finanzverwaltung bietet.

Im Jahr 2017 erwarb nämlich das Bundeskriminalamt den Datenbestand der „Panama Papers“. Pikant ist dabei, dass dem Bundesfinanzministerium nicht bekannt war, dass dem Bundeskriminalamt ein Angebot über den Kauf der „Panama Papers“ vorlag. Auch wusste das Finanzministerium nicht, dass das Bundeskriminalamt die Finanzverwaltung eines Landes hinzugezogen hatte, um zu prüfen, ob und inwieweit das Datenangebot steuerlich verwertet werden konnte.

Die Steuerfahndung wurde einbezogen

Die erwähnte Finanzverwaltung eines Landes übernahm auf Bitte des Bundeskriminalamts die Aufgabe, den Gesamtdatenbestand der „Panama Papers“ aufzubereiten und inländische Steuerfälle zu identifizieren. Eine hierzu eingerichtete Auswertungseinheit übermittelte Kontrollmaterial aus dem Datenbestand der „Panama Papers“ an die Steuerfahndungen der Länder, die diese auf mögliche Steuerverkürzungen überprüfen sollten. Das Kontrollmaterial bezog sich auf in Panama gegründete Gesellschaften, bei denen die Recherchen ergeben hatten, dass sie möglicherweise inländischen Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.

Große Unterschiede bei der Auswertung der Daten

Die übermittelten Informationen waren zunächst wenig aussagekräftig. Es waren weitere Recherchen nötig, um inländische Steuerfälle identifizieren zu können. Neben unterschiedlichen Auswertungsstrategien befassten sich manche Bundesländer inhaltlich weniger intensiv mit dem Kontrollmaterial als andere. Zum Teil fehlte auch die nötige Fachexpertise im Umgang mit dieser Art von Daten. Dies führte in einem Land dazu, dass es nicht einen einzigen Steuerfall bei der Auswertung der Daten identifizieren konnte. Ein anderes Land hingegen konnte viele Steuerfälle identifizieren. Es deckte Steuerverkürzungen in erheblichem Ausmaß auf und setzte Mehrsteuern in zweistelliger Millionenhöhe fest.

Das Finanzministerium hätte für ein einheitliches Vorgehen sorgen müssen

Nachdem das Bundesfinanzministerium vom Kauf der Daten erfahren hatte, blieb es untätig und brachte sich bei Auswertung der Daten nicht ein. Stattdessen verließ es sich ausschließlich auf die Analyse, Aufbereitung und Auswertung der Daten durch die Finanzverwaltungen der Länder. Hätte sich das Finanzministerium fortlaufend über den Stand der Ermittlungen in den Ländern informiert, wäre ihm bekannt geworden, dass die Länder die Informationen unterschiedlich auswerteten. Dann hätte es frühzeitig auf ein möglichst bundesweit gleichmäßiges Vorgehen der Länder hinwirken und Steuerausfälle möglicherweise verhindern können. Rechtliche Hinderungsgründe für ein Einwirken des Bundesfinanzministeriums bestanden nicht.

Wurden die Unterlagen nicht gründlich ausgewertet?

Der Rechnungshof hat das passive Verhalten des Bundesfinanzministeriums bei der Auswertung der Daten kritisiert. Das Ministerium hätte seine Aufsichtspflichten für das Besteuerungsverfahren wirksam wahrnehmen und im Interesse der gleichmäßigen Besteuerung intensiv an der Auswertung mitwirken müssen. Aus der Sicht des Rechnungshofs haben die Finanzverwaltungen der Länder die „Panama Papers“ nicht gleichmäßig, sondern nur lückenhaft ausgewertet, mögliche Steuerausfälle seien unentdeckt geblieben. Könnte es sein, liebe Leserinnen und Leser, dass einige Bundesländer gar nicht sonderlich an der lückenlosen Auswertung der heiklen “Panama Papers“ interessiert waren, oder haben die Medien mal wieder viel Lärm um nichts gemacht, fragt sich nachdenklich

Ihr

Gotthilf Steuerzahler