Wall Street-Verkaufsignale erreichen ein Rekordhoch- 18.12.2021

Wall Street-Verkaufsignale erreichen ein Rekordhoch

Wenig beliebtes Thema Aktienbaisse

Liebe Leser,

in der aktuellen Monatsausgabe unseres Börsenbriefes Krisensicher Investieren und mehr noch in unserer gerade erschienenen Themenschwerpunkt-Ausgabe „Historische Baissen und Börsencrashs“ befassen Roland Leuschel und ich uns ausführlich mit dem wenig beliebten, aber für jeden Anleger überaus wichtigen Thema Aktienbaisse. Das hat natürlich einen guten Grund: Nachdem die US-Zentralbank eine geldpolitische Wende vollzogen hat, sind alle Zeichen vorhanden, die typischerweise auf das Ende einer Hausse oder Spekulationsblase hindeuten.

Das heißt zwar nicht, dass die von vielen erwartete Jahresendrally ausfallen und die Baisse schon in den nächsten Tagen oder auch nur Wochen beginnen muss. Ein etwas längerer Vorlauf ist durchaus möglich. Aber es heißt, dass Sie sich jetzt mit dem Thema Aktienbaisse auseinandersetzen sollten, um eine Vorstellung zu erhalten, was hier wahrscheinlich auf Sie zukommt.

Große Gefahr für langfristig orientierte Anleger

Gerade wenn Sie ein langfristig orientierter Anleger sind, sollten Sie jetzt hellhörig werden, da nicht nur die Anzahl der Indikatoren, die Verkaufssignale geben, das alte Hoch des Jahres 2000 überschritten hat, sondern auch die fundamentale Bewertung. Es gibt nämlich einen sehr klaren Zusammenhang zwischen der fundamentalen Bewertung und der Performance, die der S&P 500 in den jeweils folgenden 12 Jahren erzielt hat.

Die damit einhergehende Botschaft der rekordhohen Überbewertung ist eindeutig: Je höher die Überbewertung war, desto schlechter hat sich der Aktienmarkt in den folgenden 12 Jahren entwickelt. Deshalb sollten Sie sich darauf vorbereiten, dass die Börsenkurse in 10 bis 12 Jahren deutlich niedriger stehen werden als heute.

S&P 500, Wochenchart, 1997 bis 2003
Gefahr in Verzug: Der Ende März 2000 aufgestellte Rekord an Verkaufssignalen für die US-Börse (blaue Linie) wurde jetzt noch überboten.
Quelle: StockCharts.com

Der Chart zeigt Ihnen den Verlauf des S&P 500 von 1997 bis 2003. Die blaue Linie markiert die Woche, in der die Anzahl von Verkaufssignalen, die von verschiedenen Indikatoren gegeben wurde, einen Rekord erreicht hatte. Wie Sie sehen, begann kurz darauf eine Baisse, in deren Verlauf der Index um 50% abstürzte. Beim DAX waren es 73% und beim NASDAQ 100 sogar 83%.

Dieser Rekord des Jahres 2000 wurde jetzt überboten. Deshalb sollten Sie sich nicht wundern, wenn es bald wieder deutlich abwärts gehen sollte an der Börse.

Chart-Galerie historischer Baissen

Um Ihnen eine klare Vorstellung davon zu geben, wie der Verlauf der sich abzeichnenden Baisse aussehen könnte, zeigen wir Ihnen in unserer aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe die Charts einiger früherer Bärenmärkte. Diese Kursverläufe sollten Sie sich unbedingt anschauen, da sie Ihnen in der nächsten Baisse als sehr hilfreiche Wegweiser dienen können.

Wie im Jahr 2000 sind auch jetzt wieder viele der besonders populären Aktien deutlich unter die Räder gekommen. Es sind nur noch wenige hochkapitalisierte Werte, die den Absturz der Indizes verhindert haben. Auch das ist typisch für die Endphase einer Spekulationsblase. Bereiten Sie sich vor. Mit unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren unterstützen wir Sie dabei – Jetzt 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Parallelen zu den inflationären 1970er Jahren sind augenfällig. Was das bedeutet, lesen Sie ebenfalls in unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wie die Einführung von „De-Mail“ zum Flop wurde

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

der Bund ist mit seinem Vorhaben gescheitert, De-Mail als elektronisches Pendant zur Briefpost in der Bundesverwaltung zu etablieren. Das System wird fast gar nicht zur elektronischen Kommunikation genutzt. De-Mail ist das elektronische Pendant eines Briefes oder Einschreibens. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen E-Mail sind bei De-Mail Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar und die Kommunikation ist nachweisbar. De-Mail bietet somit eine rechtssichere elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen.

Im Jahr 2011 schuf der Gesetzgeber mit dem De-Mail-Gesetz dazu die rechtliche Grundlage. Für die Bundesverwaltung hatte sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, De-Mail als Standardverfahren einzuführen. Das Bundesinnenministerium koordinierte seit dem Jahr 2012 die Einführung von De-Mail. Anfang 2015 ging das entsprechende IT-Verfahren in Betrieb.

Seit März 2016 müssen die Behörden des Bundes einen De-Mail-Zugang eröffnet haben. Hierzu verpflichtete sie der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz). Die Bürger sollten mit De-Mail z. B. Kindergeld beantragen oder Unternehmen auf einen Bescheid hin Widerspruch einlegen können. In den Jahren 2011 bis 2020 gab das Innenministerium für De-Mail insgesamt 6,5 Millionen Euro aus.

Einsparungen von mehreren Millionen wurden erwartet

Das Bundesinnenministerium befasste sich im Jahr 2012 mit der Wirtschaftlichkeit von De-Mail und errechnete für die Bundesverwaltung hohe monetäre Einsparungen. Gegenüber der Briefpost sollte De-Mail in den Jahren 2016 bis 2019 bis zu 3,5 Millionen Euro einsparen. Für diesen Zeitraum ging das Innenministerium von bis zu 6 Millionen De-Mails in der Bundesverwaltung aus. Im April 2017 berichtete die Bundesregierung zur Einführung von De-Mail. Sie führte aus, dass weder Bürger noch Unternehmen De-Mail verbreitet nutzten.

Einsatz von De-Mail neben dem Onlinezugangsgesetz unklar

Mit dem Onlinezugangsgesetz trat im Jahr 2017 ein weiteres Gesetz zur Verwaltungsdigitalisierung in Kraft. Dieses verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis zum Jahr 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen in einem Portalverbund anzubieten. Hierfür sollen sich Bürger und Unternehmen über ein sogenanntes Nutzerkonto eindeutig identifizieren. Das Nutzerkonto enthält auch ein digitales Postfach, an das Behörden z. B. wie bei der elektronischen Steuererklärung ELSTER Bescheide elektronisch zustellen können. Das Bundesinnenministerium hat nicht untersucht, wie De-Mail in die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes integriert werden kann.

Praktisch keine Nutzung von De-Mail

Soweit Behörden derzeit überhaupt digital unterwegs sind, nutzen sie überwiegend elektronische Kanäle wie E-Mail, Web-Formulare oder fachliche Anwendungen, um mit den Bürgern und Unternehmen zu kommunizieren. Die Verbreitung von D-Mail hat hingegen nicht zugenommen. In den Jahren 2016 bis 2019 versandte die Bundesverwaltung lediglich rund 6 000 De-Mails. Dies entsprach 0,1 % des angenommenen Aufkommens von bis zu 6 Millionen De-Mails. Richtigerweise hätte das Innenministerium fortlaufend beobachten müssen, in welchem Umfang De-Mail genutzt wird. Das Innenministerium hätte gemeinsam mit den Behörden des Bundes den Gründen für die geringe Nutzung nachgehen müssen.

Das Projekt De-Mail sollte beendet werden

Angesichts der bisherigen Entwicklung ist nicht zu erwarten, dass Bürger und Unternehmen De-Mail als Angebot der Bundesverwaltung künftig häufiger nutzen werden. Das Onlinezugangsgesetz eröffnet Bürgern und Unternehmen mit dem digitalen Postfach einen einfacheren Weg, sicher mit der Verwaltung zu kommunizieren.
Das Bundesinnenministerium sollte sich deshalb dazu durchringen, das Projekt De-Mail zu beenden. Die Entwicklung von De-Mail belegt darüber hinaus, dass Politik und Ministerien schnell bereit sind, gesetzliche Regelungen zu schaffen, aber wenig Interesse daran haben, sich um die Umsetzung ihrer Vorhaben zu kümmern. Das ist von Übel und darf so nicht bleiben, sagt vorwurfsvoll

Ihr

Gotthilf Steuerzahler