Goldindikatoren geben den Weg frei nach oben- 20.11.2021

Goldindikatoren geben den Weg frei nach oben

Geldentwertung ist Enteignung durch die Hintertür

Liebe Leser,

gemessen am Produzentenpreisindex ist die Geldentwertung in den USA im Oktober im Vergleich zum Vorjahr auf 8,6% gestiegen, gemessen am Konsumentenpreisindex waren es 6,2%. Das ist der höchste Wert seit 1990. In der Eurozone ist die offizielle Inflation mit 4,1% zwar niedriger. Bei einem teilweise negativen Zinsniveau trifft sie europäische Sparer und Anleihenkäufer aber fast genauso hart wie ihre Leidensgenossen in den USA.

Trotz dieser drastischen Enteignung durch die Hintertür halten sowohl die Fed als auch die EZB an ihrer Nullzinspolitik fest. Es ist vor allem die extrem hohe Staatsverschuldung, die sie vor Zinserhöhungen zurückschrecken lässt. Vielleicht spielt auch die Angst vor dem Platzen der gigantischen Spekulationsblasen eine gewisse Rolle, doch darüber sprechen die Zentralbanker zumindest in der Öffentlichkeit nicht.

Inflation wird zum Politikum

Nun wird die hohe Inflation aber langsam zu einem innenpolitisch bedeutenden Thema, zumindest in den USA. Der Unmut in der Bevölkerung nimmt zu und mit ihm die Angst der Politiker, bei der nächsten Wahl ihr schönes Pöstchen zu verlieren. Ich habe den Eindruck, dass wir in vielerlei Hinsicht auf sehr aufregende Zeiten zusteuern: an den Finanzmärkten, in der Realwirtschaft und in der Politik.

Goldindikatoren geben positive Signale

Dazu passend, ist der Goldpreis über die Widerstandsmarke bei rund 1.840 $ pro Unze gestiegen. Damit hat er die Bodenformation der vergangenen fünf Monate beendet und ein charttechnisches Kaufsignal gegeben. Der nächste charttechnische Widerstand befindet sich bei 1.960 $. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart.

Goldpreis pro Unze in $, Momentum-Oszillator, 2020 bis 2021
Der Ausbruch über die in Blau eingezeichnete Obergrenze einer fünfmonatigen Bodenformation hat stattgefunden, ein Kaufsignal.
Quelle: StockCharts.com

Aus meiner Sicht noch viel wichtiger als die Charttechnik ist jedoch das Kaufsignal unseres hier nicht gezeigten mittel- bis langfristig orientierten Momentum-Indikators. In ihm sehe ich das Alles-klar-Signal für den Anstieg auf neue Hochs. Und der Preis-Momentum-Oszillator im unteren Teil des Charts lässt immer noch viel Platz für weiter steigende Kurse.

Gold auf dem Weg zu neuen Hochs

Ich gehe davon aus, dass der Goldpreis am Beginn einer Aufwärtsbewegung steht, in der er neue Hochs erreichen wird. Vor diesem Hintergrund ist es noch nicht zu spät für den Kauf ausgewählter Minenaktien. Nutzen Sie diese Gelegenheit. Lernen Sie die von mir favorisierten Minenaktien kennen mit meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Steuerung der Unternehmensbeteiligungen eines Bundeslandes

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

ein norddeutsches Bundesland hat für viel Geld eine GmbH mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerung der Unternehmensbeteiligungen des Landes betraut. Als Ergebnis einer Überprüfung wird das Land die übertragenen Aufgaben zukünftig wieder selbst wahrnehmen.

Das Land hält derzeit Anteile an 71 Unternehmen. Bei den meisten handelt es sich um Unternehmen des privaten Rechts inklusive deren Tochterunternehmen. Daneben gibt es aber auch eine Reihe von Unternehmen des öffentlichen Rechts sowie deren privatrechtliche Ausgründungen, an denen das Bundesland beteiligt ist. Die Verwaltung dieser Beteiligungen ist grundsätzlich dezentral strukturiert; d. h. die Gesellschafterrechte werden von den Fachministerien wahrgenommen, denen der Unternehmensgegenstand zuzuordnen ist. Bis auf das Justiz- und das Innenministerium verwalten alle Landesministerien – oft mit geringem Personaleinsatz – ein oder mehrere Unternehmen.

Bei den Beteiligungen des Landes bestehen nach geltendem Haushaltsrecht bestimmte Zustimmungsvorbehalte des Landtages, ferner gibt es zahlreiche einwilligungsbedürftige Geschäfte, die dem Landesfinanzministerium vorgelegt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Änderungen des Unternehmensgegenstands oder Änderungen des staatlichen Einflusses in den Aufsichtsorganen/Gremien. Das Finanzministerium hat eine Grundsatzzuständigkeit für den Beteiligungsbereich und hat dazu allgemeine Regelungen erlassen.

Eine landeseigene GmbH sollte ein Beteiligungscontrolling aufbauen

Im Jahr 2012 wurde das Finanzministerium vom Kabinett ermächtigt, einen Vertrag mit einer landeseigenen GmbH über Aufbau und Durchführung eines zentralen Beteiligungscontrollings für unmittelbare und mittelbare Beteiligungen und andere Einrichtungen des Landes zu schließen. Nach dem zwischen Finanzministerium und GmbH unbefristet abgeschlossenen Vertrag sollte die GmbH zunächst sog. Statusanalysen bei den Beteiligungsunternehmen durchführen. Weiterhin sollte die GmbH Sonderprüfungen in den Beteiligungsunternehmen vornehmen, wenn besondere Umstände dies erforderten. Schließlich sollte die GmbH die Ministerien und das Finanzministerium bei Veränderungen in Grundsatzdokumenten (Gesellschaftsverträge, Satzungen u. a.) sowie bei der Vor- und Nachbereitung der Gremiensitzungen unterstützen.

Die GmbH erhielt insgesamt rund 3,6 Millionen Euro für ihre Tätigkeit

Nach der getroffenen Vereinbarung wurden der GmbH damit hauptsächlich Aufgaben übertragen, die der Beteiligungsverwaltung zuzuordnen sind, nicht aber dem Beteiligungscontrolling. Dieses befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Risikomanagements und der Risikofrüherkennung. Allenfalls einzelne Elemente eines Beteiligungscontrollings werden in der Vereinbarung zwischen Finanzministerium und GmbH angesprochen. Als Dienstleister erhielt die GmbH von 2012 bis 2019 rund 3,6 Millionen Euro für ihre Personal- und Sachkosten. In dem Betrag sind 691.000 Euro Umsatzsteuer enthalten. Bei der Überprüfung hat der Gutachter darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der Aufgaben durch das Land selbst keine Umsatzsteuer angefallen wäre.

Die zentrale Beteiligungssteuerung sollte vom Finanzministerium ausgeübt werden

Der Gutachter hat kritisiert, dass Elemente einer zentralen Beteiligungssteuerung sowohl beim Finanzministerium als auch bei der GmbH ausgeführt werden. Auf Grundlage der bei der Überprüfung gewonnenen Erkenntnisse sollte das Beteiligungsmanagement zentral dem Finanzministerium zugeordnet werden. Die Aufgabe sollte nicht länger auf einen Dritten verlagert werden. Zur Minimierung von Risiken für den Landeshaushalt müsse weiterhin ein kennzahlenbasiertes Risikofrüherkennungssystem eingerichtet werden. Dieses sollte neben allgemeinen Kennzahlen auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen, um Risiken frühzeitig identifizieren zu können. Die Risikokommunikation und -dokumentation müsse durch ein geeignetes Berichtswesen sichergestellt werden.

Das Land will den Vertrag mit der GmbH kündigen

Das Finanzministerium hat auf die Kritik des Gutachters mitgeteilt, Ende 2019 habe das Kabinett beschlossen, die Beteiligungssteuerung im Finanzministerium nachhaltig zu stärken. Es sei beabsichtigt, den Vertrag mit der GmbH zu kündigen. Weiterhin hat das Finanzministerium zugesichert, die Empfehlungen des Gutachters bei der Weiterentwicklung des Beteiligungsmanagements im Land zu berücksichtigen. Das alles sind wichtige Schritte, welche das Beteiligungsmanagement des Landes verbessern werden. Es bleibt aber die die anspruchsvolle Aufgabe, liebe Leserinnen und Leser, ein transparentes, kennzahlenbasiertes und standardisiertes Beteiligungscontrolling aufzubauen, welches auf einer langfristigen Risikostrategie beruht, meint

Ihr

Gotthilf Steuerzahler