Starke Kaufsignale für Gold und Minenaktien- 13.11.2021

Starke Kaufsignale für Gold und Minenaktien

Kursanstieg auf neue Hochs

Liebe Leser,

es hatte sich in meinen Analysen bereits abgezeichnet, und jetzt ist es eingetreten: Mein mittelfristig orientierter Momentumindikator hat ein klares Kaufsignal für Gold gegeben. In Kombination mit den schon seit einigen Wochen wieder steigenden Preisbändern meines Gold-Preisbänder-Indikators lässt diese Entwicklung nur eine Prognose zu, in den kommenden Monaten wird der Goldpreis neue Hochs erreichen.

Viel deutlicher als es jetzt der Fall ist, kann kaum zum Einstieg geklingelt werden. Dennoch ist das Interesse der meisten Anleger noch gering, vor allem in den USA. Doch das ist am Beginn großer Aufwärtsbewegungen völlig normal, um nicht zu sagen eine grundlegende Voraussetzung. Denn viele Anleger kaufen erst, nachdem die Kurse schon deutlich gestiegen sind und für Schlagzeilen sorgen.

Achtung Geldentwertung

Die Zentralbanken haben durch ihre völlig unseriöse Geldpolitik die Kontrolle über die Inflation verspielt und sitzen in der Falle. Aufgrund der durch die langanhaltende Nullzinspolitik ermöglichte extrem hohe Verschuldung des Staates, der Unternehmen und der Privaten Haushalte können sie die Zinsen nicht auf ein Niveau anheben, das nötig wäre, um die Inflation zu bekämpfen.

Die Geldentwertung wird also weitergehen. Deshalb brauchen Sie Gold, wenn Sie ihr Vermögen nicht dahinschmelzen sehen wollen. Lassen Sie sich von den beruhigenden Worten der Zentralbanker nicht einlullen und in die Irre führen. Handeln Sie stattdessen, und schützen Sie ihren Wohlstand.

Große Gewinne mit ausgewählten Minenaktien

Der XAU Goldminen Index ist in den vergangenen Wochen schon um mehr als 20% gestiegen. Doch das ist erst der Anfang.

Wie ich den Lesern meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren ausführlich dargelegt habe, gleicht die aktuelle Lage des Edelmetallsektors in vielerlei Hinsicht der Situation von Anfang 2016 und ist sogar noch bullisher. Damals stieg der Goldpreis innerhalb von sieben Monaten um 28% und der Goldminen Index sogar um 195%.

XAU Goldminen Index, 2015 bis 2016
Die aktuelle Lage ähnelt der von Anfang 2016 und ist sogar noch bullisher.
Quelle: StockCharts.com

Wie Sie daran sehen, können sich die Kurse ausgewählter Minenaktien in den kommenden Monaten leicht verdoppeln. Und manche dieser Aktien werden sich wahrscheinlich vervielfachen. Nutzen Sie diese Gelegenheit. Schreiten Sie zur Tat. Lernen Sie die von mir favorisierten Minenaktien kennen mit meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Dass und warum ein steigender Dollar nicht gegen eine Goldhausse spricht, lesen Sie in der am 15. November erscheinenden Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Errichtung eines IT-Dienstleisters für die Justiz – ein Irrweg

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

 Liebe Leserinnen und Leser,

beim E-Government, also bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, steht Deutschland im europäischen Vergleich schlecht da. Dies lässt sich Jahr für Jahr den Berichten der EU-Kommission über den Stand der Digitalisierung in der EU entnehmen. Während die EU-Kommission der deutschen Wirtschaft mit Blick auf den Digitalisierungsgrad und den Internethandel gute Noten erteilte, liegt Deutschland in Bezug auf E-Government-Angebote und deren Nutzung dagegen weit hinten.

Dazu führt die EU-Kommission aus, Deutschland sei eines der EU-Länder mit der niedrigsten Online-Interaktion zwischen Behörden und Bürgern. Auch sei in den letzten Jahren so gut wie kein Fortschritt festzustellen gewesen. Die föderale Struktur Deutschlands verursache spezifische Schwierigkeiten bei der Einführung einer flächendeckenden elektronischen Verwaltung.

Es ist jedoch nicht nur der Föderalismus, welcher die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in unserem Land erschwert. Auch organisatorische Fehlentscheidungen und eine unzureichende Bereitstellung von Ressourcen können ursächlich dafür sein, dass die Rückstände bei der Digitalisierung nicht aufgeholt werden. Dies belegt eine jüngst bekannt gewordene gutachtliche Untersuchung, die sich mit der Schaffung eines zentralen IT-Dienstleisters für die Justiz eines kleinen Bundeslandes auseinandersetzt.

Die IT-Organisation im Justizbereich wurde umgebaut

Die Justiz in ganz Deutschland hat im Jahr 2018 den Elektronischen Rechtsverkehr eingeführt, welcher die digitale Kommunikation zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden einerseits sowie Rechtsanwälten, Notaren, Bürgern und Unternehmen andererseits ermöglicht. Im Vorfeld der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gab es Überlegungen im Justizministerium des hier in Rede stehenden Bundeslandes, die IT-Organisation im Justizbereich umzubauen. Alle IT-technischen Bereiche der Justiz sollten bei einem zentralen IT-Dienstleister zusammengefasst werden.

Eigene Strukturen für die Justiz-IT sind nicht erforderlich

Dabei verfügte das betreffende Land zu diesem Zeitpunkt bereits über einen zentralen IT-Dienstleister für die gesamte Landesverwaltung. Das Justizministerium war jedoch der Auffassung, dass sich die Unabhängigkeit der Justiz auch auf die Speicherung ihrer Daten und den Umgang damit erstrecke. Deshalb seien eigene Strukturen für die Justiz-IT zwingend notwendig. Die Gründung eines eigenen IT-Dienstleisters für die Justiz widerspricht dem Ansatz, die IT-Kompetenz eines Bundeslandes in einer technischen Einrichtung zu bündeln. Dafür, dass die Sicherheit der Justizdaten eine räumliche und formale Trennung von den Daten aller anderen Behörden erfordert, gibt es keine überzeugende Begründung.

Unzureichende Personalausstattung des IT-Dienstleisters

Im Jahr 2016 wurde dann der zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes errichtet. Der Aufbau der Einrichtung war von Beginn an durch unzureichende Personalressourcen gekennzeichnet. Für das Jahr 2019 sollte die Stellenzielzahl 100 betragen. Tatsächlich waren lediglich 73 Stellen im Haushaltsplan ausgebracht. Hiervon konnte wiederum knapp die Hälfte besetzt werden. In der erwähnten gutachtlichen Untersuchung wird dazu ausgeführt, dass eine Besserung der unzureichenden Personalausstattung nach wie vor nicht in Sicht sei. Die eigentlich mit Gründung des zentralen IT-Dienstleisters beabsichtigte Konsolidierung und Standardisierung der IT im Justizbereich sei durch das fehlende Fachpersonal stark behindert worden.

Beschaffungen erfolgten weiterhin dezentral

Mit Verfügung des Landesjustizministeriums wurde dem IT-Dienstleister im Jahr 2017 das Beschaffungswesen für die Justiz übertragen. Das für Beschaffungen zuständige Sachgebiet der Einrichtung verfügte nur über eine besonders geringe Personalausstattung. Beschaffungen erfolgten deshalb oft weiterhin dezentral durch die Justizbehörden. Zunächst bestanden beim IT-Dienstleister für die zentrale Beschaffungen keine Aufbau- bzw. Ablaufstrukturen. Erst später wurden eine Geschäftsprozessbeschreibung und ein standardisierter Beschaffungsantrag in Auftrag gegeben. Die überwiegend dezentralen Beschaffungen widersprechen dem Zentralisierungs- und Standardisierungsansatz des Landes.

Der IT-Dienstleister der Justiz sollte aufgegeben werden

Der Gutachter schlägt als Ausweg aus der geschilderten Problematik Kooperationen zwischen dem IT-Dienstleister der Justiz und anderen Landesbehörden vor. Naheliegend wäre etwa eine deutlich engere Zusammenarbeit mit dem für die gesamte Landesverwaltung zuständigen IT-Dienstleister. Insbesondere könnten dessen Strukturen und Erfahrungen für IT-Beschaffungen und das Vertragsmanagement genutzt werden. Der Gutachter meldet Zweifel an, ob sich der IT-Dienstleister der Justiz auf Dauer halten könne. Besser wäre es, liebe Leserinnen und Leser, wenn das Land nicht lange fackeln würde und den nicht lebensfähigen IT-Dienstleister der Justiz in den für die gesamte Landesverwaltung zuständigen IT-Betrieb integrieren würde, meint

Ihr

Gotthilf Steuerzahler