Die Fed rudert zurück – das ist bullish für Gold- 06.11.2021

Die Fed rudert zurück – das ist bullish für Gold

Schwaches US-Wirtschaftswachstum

Liebe Leser,

trotz der drastisch gestiegenen Staatsausgaben – natürlich auf Pump – betrug das US-Wirtschaftswachstum gemessen am BIP im 3. Quartal 2021 nur 2%. Die im Vorfeld befragten Volkswirte hatten noch mit 2,6% gerechnet, nachdem sie vor einigen Monaten sogar ein Plus von 6% für dieses Quartal prognostiziert hatten.

Die deutliche konjunkturelle Abschwächung, die sich in unseren Analysen abgezeichnet hatte, ist also eingetreten. Die Aktienmärkte zeigten sich von dieser realwirtschaftlichen Verschlechterung jedoch unbeeindruckt. Die Abkoppelung der Finanzmärkte von der Realwirtschaft hält also immer noch an.

Nur noch eine Frage der Zeit

Aufgrund der am Mittwoch, den 3. November 2021 eingeleiteten geldpolitischen Wende der Fed ist es allerdings nur noch eine Frage der Zeit, bis sich das wieder ändert und die Spekulationsblase zu Ende geht. Dann wird sich fundamentalanalytische und makroökonomische Expertise auch an der Börse wieder auszahlen.

Dank der extremistischen Geldpolitik waren die spekulativen Übertreibungen und Fehlentwicklungen in diesem Zyklus zwar größer als jemals zuvor. Einen grundsätzlichen Unterschied zu früheren Spekulationsblasen gab es jedoch nicht.

Der Aktienblase geht jetzt bald die Luft aus

Die mit Abstand wichtigste Zentralbank der Welt, die US-amerikanische Fed, beginnt noch in diesem Monat damit, ihre gigantischen Anleihenkäufe zu reduzieren. Für die Aktienmärkte, deren fundamentale Überbewertung aufgrund der ultra-laxen Geldpolitik alle Rekorde weit hinter sich gelassen hat, wird die Luft nun sehr dünn. Denn ohne immer neue Liquiditätsspritzen kann eine Spekulationsblase nicht andauern.

Gold und Zinsen steigen oft gemeinsam

Für Gold ist diese geldpolitische Wende hingegen bullish. In der Presse können Sie zwar häufig das genaue Gegenteil lesen. Wenn Sie sich die Finanzgeschichte anschauen, werden Sie jedoch erkennen, dass Goldhaussen gewöhnlich mit einer weniger laxen Geldpolitik und teilweise sogar mit stark steigenden Zinsen einhergegangen sind.

So war es während der großen Goldhausse der 1970er Jahre, als der Goldpreis sich vervierundzwanzigfachte, und so war es teilweise auch in den 2000er Jahren, als er von unter 300 $ pro Unze auf 1.900 $ stieg. So hob die Fed die Zinsen von 1% im Jahr 2004 auf 5,25% in 2006 an, während der Goldpreis von 390 $ pro Unze auf 700 $ stieg, ein Kursgewinn von 80%. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart, der im oberen Teil den Goldpreis zeigt und darunter die kurzfristigen US-Zinsen. Die beiden senkrechten blauen Linien kennzeichnen diese Phase der Zinserhöhungen.

Goldpreis pro Unze in $ (oben) und kurzfristige US-Zinsen, 2004 bis 2012
Die kräftigen Zinserhöhungen von 2004 bis 2006 – senkrechte blaue Linien kennzeichnen diese Phase – konnten die Goldhausse nicht aufhalten, im Gegenteil.
Quelle: StockCharts.com

Im Moment deutet alles darauf hin, dass es auch dieses Mal, nachdem die Fed mit dem Anziehen der geldpolitischen Zügel begonnen hat, nicht anders sein wird. Details dazu und welche Minenaktien Sie jetzt kaufen sollten, lesen Sie in der nächsten Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos testen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Nach und nach geben immer mehr Gold- und Silberminenaktien Kaufsignale. Unser Börsenbrief Krisensicher Investieren hält Sie auf dem Laufenden.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Zu viele Steuerfachkräfte falsch eingesetzt

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

in den Geschäftsstellen der Finanzämter erledigen ausgebildete Steuerfachkräfte reine Verwaltungsaufgaben, wie bei einer gutachtlichen Untersuchung in einem norddeutschen Bundesland festgestellt wurde. Der Einsatz von Verwaltungskräften wäre für das Land günstiger.

In dem Bundesland gibt es 17 Finanzämter. Ihre Aufgaben und Strukturen sind sehr ähnlich. Sie sind unmittelbar der Fachaufsicht des Landesfinanzministeriums unterstellt. Jedes Finanzamt hat eine eigene Geschäftsstelle. Die Aufgaben der Geschäftsstellen sind weitgehend vergleichbar. Sie bearbeiten die Bereiche Personalverwaltung, Organisation und Haushalt jeweils selbstständig für ihr Finanzamt. Dies sind klassische „allgemeine“ Verwaltungsaufgaben, durchweg ohne steuerrechtlichen Bezug. In den Geschäftsstellen der 17 Finanzämter sind insgesamt 178 Personen eingesetzt, das entspricht 134 Vollzeitstellen.

Das Finanzministerium ermittelt den Personalbedarf der Finanzämter. Dabei geht es nach einem bundeseinheitlich abgestimmten Verfahren vor. Die Personalbedarfsermittlung beruht auf einem Katalog von Geschäftsstellenaufgaben. Der Personalbestand der Geschäftsstelle wird in Relation zum gesamten Personal des jeweiligen Finanzamts gesetzt. Interessanterweise wird das Geschäftsstellenpersonal aber nicht nach dieser Berechnung verteilt, das Finanzministerium stellt stattdessen den Finanzämtern nur durchschnittlich 85 Prozent des errechneten Personalbedarfs zur Verfügung. Grund: Es fehlen die entsprechenden Stellen im Haushalt.

Die Berechnung des Personalbedarfs sollte überprüft werden

Trotz der Kürzungen des errechneten Personalbedarfs und weiteren Unterbesetzungen können die Geschäftsstellen nach dem Ergebnis der Untersuchung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Der Gutachter hat deshalb die Frage aufgeworfen, wie belastbar die Berechnungen des Finanzministeriums tatsächlich sind. Er hat gefordert, dass das Finanzministerium die Arbeitsabläufe in den Geschäftsstellen analysieren und überprüfen sollte, um zu einer realistischeren Einschätzung zu gelangen. Das Finanzministerium hat eingeräumt, dass Handlungsbedarf besteht. Es beabsichtigt, in Geschäftsprüfungen auch die Aufgabenerledigung in allen Finanzämtern zu untersuchen. Gegebenenfalls müsse das Berechnungsmuster geändert werden.

Geschäftsstellen sollten zusammengelegt werden

Der Gutachter hat weiterhin die Frage aufgeworfen, ob tatsächlich jedes Finanzamt eine eigene Geschäftsstelle benötigt. Das Finanzministerium möge prüfen, ob durch Aufgabenbündelungen Strukturen und Abläufe vereinheitlicht und insgesamt wirtschaftlicher dargestellt werden können. Am Ende sei zu entscheiden, ob eine finanzamtsübergreifende Zusammenarbeit der Geschäftsstellen möglich ist. Es gebe bei den Finanzämtern des Bundeslandes bereits Beispiele für eine erfolgreiche übergreifende Zusammenarbeit, z. B. bei den regionalen Betriebsprüfungseinheiten. Auch die Aufgaben der Lohnsteuerstellen wurden zentralisiert. Eine vergleichbare Lösung könnte auch bei Geschäftsstellenaufgaben möglich sein. Das Finanzministerium hat angekündigt, 2021 regelmäßige Geschäftsprüfungen vorzunehmen und sowohl die Ablauforganisation als auch mögliche Aufgabenbündelungen zu prüfen.

Fast ausschließlich Steuerbeamte erledigen die Verwaltungsaufgaben

Die Geschäftsstellen sind im Wesentlichen für Organisation, Personal und Haushalt zuständig. Sie verrichten also überwiegend Aufgaben, die auch in jeder allgemeinen Verwaltungsbehörde anfallen. Deshalb sollten in den Geschäftsstellen vorwiegend Verwaltungsbeamte und nur ausnahmsweise Steuerfachkräfte eingesetzt werden. Dies wäre wirtschaftlicher und würde die knappe Ressource ausgebildeter Steuerfachkräfte für die Bereiche verfügbar machen, in denen ihre Expertise dringend erforderlich ist. Tatsächlich ist es jedoch genau umgekehrt. Nach Auskunft des Finanzministeriums sind in den 17 Geschäftsstellen lediglich 3 Verwaltungsbeamte tätig, aber 50 Steuerbeamte.

Steuerbeamte gehören in die Fachbereiche der Finanzämter

Fakt ist: Die ausgebildeten Steuerfachleute werden dringend in den Veranlagungsstellen, in den Außendienststellen und auch für die Umsetzung der Grundsteuerreform benötigt. Statt – wie vom Finanzministerium geplant – zusätzliche Hilfskräfte für dieses Reformvorhaben zu akquirieren, sollten die Steuerbeamten in die Fachbereiche der Finanzämter abgegeben werden. Das Finanzministerium hat sich damit verteidigt, dass der fachfremde Einsatz von Steuerbeamten nicht zu Mindereinnahmen bei der Steuerfestsetzung führe. Diese Argumentation kann nicht überzeugen. Ausgebildete Steuerfachleute sollten dort tätig sein, wo sie ihre Kenntnisse bestmöglich einsetzen können. In den Fachbereichen der Finanzämter, liebe Leserinnen und Leser, ist für qualifizierte Steuerbeamte genug zu tun, meint

Ihr

Gotthilf Steuerzahler