Themen- 30.10.2021
Goldminenaktien steigen wieder - großes Gewinnpotenzial
2016 schoss der XAU Goldminen Index um 180 Prozent nach oben
2016 legte der Goldpreis in den folgenden sieben Monaten um 28% zu, und der XAU Goldminen Index schoss um 180% nach oben. Eine vergleichbar starke Aufwärtsbewegung erwarte ich auch dieses Mal wieder.
Inflation als das kleinere Übel
Aufgrund der hohen Inflationsraten, die von den Zentralbanken nicht mehr bekämpft werden können, ohne die riesigen Spekulationsblasen an den Aktien-, Renten- und Immobilienmärkten implodieren zu lassen, halte ich sogar noch höhere Kursgewinne für wahrscheinlich.
Die Fed und andere Zentralbanken sitzen in der Falle. Noch glauben das viele Anleger nicht, vor allem in den USA. Dabei ist es eigentlich offensichtlich, dass eine anhaltende Geldentwertung sowohl aus Sicht der Zentralbanker als auch der Politiker überschuldeter Staaten das kleinere Übel ist, für das sie sich längst entschieden haben.
Bullishe Charttechnik
Bei Gold und Silber haben spezielle Momentum-Indikatoren, die gewöhnlich einen Vorlauf vor den Kursen haben, bereits wichtige Kaufsignale gegeben. Inzwischen bestätigt die Charttechnik des XAU Goldminen Index diese und zahlreiche weitere bullishe Signale, die es für Gold – und neuerdings auch für Silber – schon gegeben hat. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart.
Bodenformation signalisiert Anstieg auf neue Hochs
Wie Sie sehen, durchbrach der Index Anfang Oktober die blaue Abwärtstrendlinie. Die große Dynamik, mit der dies geschehen ist, bestätigt die technische Bedeutung dieser Widerstandslinie. Jetzt ist eine Schulter-Kopf-Schulter-Bodenformation erkennbar geworden, deren rechte Schulter gerade entsteht, was Ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch zu sehr niedrigen Kursen einzusteigen. Die Obergrenze der Formation bei knapp 139 Punkten verläuft etwas nach oben geneigt (rote Linie), was ebenfalls ein gutes Zeichen ist.
Die bereits erwähnten, hier aber nicht gezeigten Momentumindikatoren signalisieren einen Ausbruch nach oben. Das Minimum-Kursziel dieser Formation beläuft sich auf 160 Punkte. Das entspricht nicht nur einem Kursgewinn von 20%, sondern deutet
auch auf einen Anstieg über die blaugestrichelte Widerstandslinie hin, woraus sich das nächste Kursziel von rund 200 Punkten herleiten lässt – ein Plus von 50%.
Es fügt sich hier alles zu einem sehr bullishen Szenario für den Edelmetallsektor. Welche Gold- und Silberminen jetzt besonders attraktiv sind und wahrscheinlich überproportional steigen werden, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos testen.
Ich wünsche ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Lesen Sie auch meine aktuelle Themenschwerpunkt-Ausgabe „Edelmetallaktien Teil III. Gold, Silber und Minenaktien – Überblick, Bestandsaufnahme und Empfehlungen“.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Liebe Leserinnen und Leser,
die in einigen Bundesländern probeweise eingeführte vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre bietet weder für die Finanzämter noch für die Steuerpflichtigen Vorteile. Der Modellversuch sollte beendet werden.
Die stetig anwachsende Zahl von Rentnern und Pensionären veranlasste das Bundesfinanzministerium, ein vereinfachtes Formular für die Einkommensteuererklärung für diese Gruppe von Steuerpflichtigen zu entwickeln. Das Bundesland Sachsen hat – neben drei weiteren Bundesländern – damit begonnen, ab dem Veranlagungszeitraum 2018 die Nutzung dieses Formulars in einem Modellversuch zu erproben. Das vereinfachte Formular soll Rentner und Pensionäre dabei unterstützen, ihre Steuererklärungspflicht
leichter zu erfüllen.
Die allgemein anzuwendenden Vordrucke wurden als zu kompliziert für viele Rentner angesehen. Daher schuf die Steuerverwaltung einen zweiseitigen Vordruck mit den häufigsten für Rentner und Pensionäre relevanten Angaben. Zudem mussten keine Daten mehr erklärt werden, welche den Finanzämtern bereits elektronisch vorlagen. Das Sächsische Finanzministerium führte das vereinfachte Formular zum 30.04.2019 kurzfristig für den Veranlagungszeitraum 2018 ein. Voruntersuchungen zu den Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern hatte es nicht vorgenommen.
Geringe Nutzung des vereinfachten Formulars
Eine Auswertung des Modellversuchs ergab, dass lediglich einer von acht Senioren die Voraussetzungen für eine Nutzung der vereinfachten Steuererklärung erfüllte. Dementsprechend entfaltete die vereinfachte Steuererklärung in der Praxis nur eine eingeschränkte Wirkung. Die vergleichsweise geringe Nutzung war u. a. auf die restriktiven Nutzungsbedingungen zurückzuführen. Sachverhalte wie Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte schlossen die Verwendung des vereinfachten Formulars aus. Das Ziel der Entlastung eines Großteils von Rentnern und Pensionären wurde somit nicht erreicht.
Längere Wartezeiten für die nutzenden Steuerpflichtigen
Im Modellprojekt können Rentner und Pensionäre ihre Steuererklärungen ausschließlich in Papier einreichen. Auch bereits mit der Software ELSTER vertraute Rentner werden damit wieder auf die Steuerformulare aus Papier verwiesen. Die Papiererklärungen können auch nicht – wie sonst üblich – gescannt und dann maschinell ausgewertet werden. Dadurch erhöht sich die Bearbeitungsdauer, weil die Erklärungsdaten erst von den Finanzämtern manuell erfasst werden müssen. Die wirtschaftlich zweckmäßige vollmaschinelle Erledigung ist so unmöglich. Aus dem erhöhten Verwaltungsaufwand der Finanzämter ergeben sich längere Wartezeiten für die Steuerpflichtigen, sie müssen länger auf ihren Steuerbescheid warten.
Die für alle geltenden Formulare wurden inzwischen vereinfacht
Hinzu kommt Folgendes: Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 hat die Steuerverwaltung die für alle Steuerpflichtigen geltenden bundeseinheitlichen Formulare für die Einkommensteuer erheblich modernisiert. Auch werden elektronisch vorgehaltene Daten nun automatisch bei der Steuererklärung berücksichtigt. Die Steuerfälle von Rentnern und Pensionären sind überwiegend einfach gelagert. Sofern dieser Personenkreis in seiner Steuererklärung nur die Pflichtangaben ausfüllt, unterscheiden sich das vereinfachte und das allgemein geltende Formular inhaltlich nicht.
Auch Vereinfachungen müssen gut durchdacht sein
Der gewählte Weg einer nicht maschinell auswertbaren Steuererklärung ist angesichts des inzwischen deutlich vereinfachten bundeseinheitlichen Formulars nicht mehr zielführend. Das bundeseinheitliche Verfahren stellt für die Verwaltung die wirtschaftlichste Lösung dar und greift gleichzeitig die Bedürfnisse der Bürger nach Vereinfachung und Entbürokratisierung auf. Das Bundesland Sachsen sollte dementsprechend seinen Modellversuch alsbald beenden. Wie man sieht, müssen auch Ansätze zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau gut durchdacht sein, guter Wille allein reicht nicht aus, liebe Leserinnen und Leser, sagt voller Überzeugung
Ihr
Gotthilf Steuerzahler