Themen- 23.10.2021
Neue Kaufsignale für den Rohölsektor
Gut gemeint reicht nicht aus
Darüber hinaus gefährden ungenügende Investitionen die Energie-Versorgungssicherheit mit potenziell verheerenden Folgen für die Weltwirtschaft. Sie führen zu einem Machzuwachs der OPEC und der damit einhergehenden geopolitischen Abhängigkeit des Westens von einer Handvoll ihm nicht allzu wohlwollend gesonnener Länder.
Höhere Ölpreise dürften die unausweichliche Folge sein, deren Hauptleidtragenden – wie schon bei den rabiaten Covid-Maßnahmen – die Menschen armer Länder sind. Gut gemeint reicht alleine noch nicht aus, um tatsächlich Gutes zu bewirken.
Aufwärtstrend bei Rohöl
Die Charttechnik kommt ebenfalls zu dem Ergebnis weiter steigender Ölpreise. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart. Mit dem kürzlich erfolgten Anstieg über die in Rot eingezeichnete Linie wurde eine große Bodenformation mit einem klaren Kaufsignal beendet.
Mit dieser Bodenformation wird das Ende eines Abwärtstrends bestätigt, der 2008 begonnen und 2020 sein Tief erreicht hatte. Der Ölpreis fiel in dieser Zeit in der Spitze um rund 90%. Die Bodenformation signalisiert einen langfristigen Aufwärtstrend auf neue Hochs.
In unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren zeigen Roland Leuschel und ich Ihnen, mit welchen ausgewählten Aktien
aus dem Ölsektor Sie an dieser Ölhausse verdienen können.
Konstellation der Goldminenaktien so bullish wie 2016
Ein zweiter von uns favorisierter Bereich ist der Edelmetallsektor und hier vor allem die Goldminenaktien. Im Moment zeigen Gold und die Goldminen-Indizes fast die gleiche Konstellation wie Ende 2015, Anfang 2016. Damals stieg der Goldpreis in den folgenden sieben Monaten um 28% und der XAU Goldminen Index um 180%.
In unserer aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe „Gold, Silber und Minenaktien – Überblick, Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ erfahren Sie, warum die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass der Goldpreis und die Kurse der Minenaktien auch jetzt wieder kurz vor einem sehr starken Aufwärtstrend stehen.
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Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Dass und warum die meisten Aktien ein sehr schlechter Inflationsschutz sind und waren, lesen Sie unter anderem am Beispiel der deutschen Hyperinflation der 1920er Jahre in unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Schuldenmachen in Zeiten von Corona
Liebe Leserinnen und Leser,
ausgelöst durch die Corona-Pandemie haben Bund und Länder ihre Verschuldung massiv ausgeweitet. Nicht alles, was derzeit aus Schulden finanziert wird, die ausdrücklich zur Bewältigung der Corona-Pandemie aufgenommen wurden, hat allerdings mit der Corona-Krise zu tun. Dies belegt ein aktueller Bericht aus einem norddeutschen Bundesland.
Zu Beginn der Pandemie hatte sich das Bundesland auf die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sowie die Leistung von Soforthilfen konzentriert. Im Sommer 2020 entschieden die Verantwortlichen dann, ein eigenes Konjunktur- und Krisenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzulegen. In zwei Nachtragshaushalten stellte das Land zusätzlich insgesamt 9,8 Milliarden
Euro bereit, hiervon 8,8 Milliarden Euro kreditfinanziert. Die Neuverschuldung wurde durch die Berufung auf Ausnahmeklauseln im verfassungsrechtlich verankerten Verschuldungsverbot möglich. Die Landesverfassung lässt nämlich eine Neuverschuldung zur Abwendung einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation zu.
Weiterhin erlaubt die Landesverfassung eine Kreditaufnahme im Fall eines konjunkturellen Einbruchs. Das Land nahm im Rahmen der Nachtragshaushalte beide Ausnahmetatbestände in Anspruch. Für den Haushalt 2021 ist erneut eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung rechnet die Landesregierung auch für die Jahre 2022 und 2023 mit einer zusätzlichen Neuverschuldung.
Die Maßnahmen müssen durch die Pandemie veranlasst sein
Die Mittel, die unter Inanspruchnahme der Ausnahmetatbestände der Landesverfassung kreditfinanziert wurden, unterliegen jedoch einer besonderen verfassungsrechtlichen Zweckbindung. Die Maßnahmen müssen gerade wegen der Pandemie erforderlich geworden sein, d. h. die Pandemie muss Anlass für ihre Durchführung sein. Für den Fall, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgewirkungen dienen, ist dabei auch der Nachweis zu erbringen, dass der unterstützte oder geförderte Bereich tatsächlich von den Auswirkungen der Pandemie betroffen ist.
Ein Bezug zur Corona-Krise fehlte vielfach
Bei vielen der in dem Krisen- und Konjunkturprogramm enthaltenen Maßnahmen lagen die Voraussetzungen für eine Kreditfinanzierung jedoch nicht vor. Dazu gehörten beispielsweise seit längerem geplante energetische Sanierungsmaßnahmen für die Hochschulen des Landes. Der Bedarf zur Sanierung der Hochschulgebäude bzw. Gebäudeteile ist seit Jahren bekannt. Die Planungen für zwei Projekte wurden sogar mit der Erstellung von Bauanmeldungen bereits im Jahr 2019 vor Ausbruch der Pandemie aufgenommen. Diese Maßnahmen wiesen somit keinen Pandemiebezug auf.
Die Maßnahmen zur Gebäudesanierung dürften prozyklisch gewirkt haben
Auch Erfordernisse der Konjunkturstabilisierung lassen sich für diese Maßnahmen nicht anführen. Wesentliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Umsatz und Beschäftigung im Bauhauptgewerbe konnten bisher nicht beobachtet werden Der für Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung einschlägige Wirtschaftszweig des Handwerks wies im 4. Quartal 2020 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Wachstum von 10,3 Prozent gemessen am Umsatz und von 2,5 Prozent bei den tätigen Personen aus. In Zeiten boomender Baukonjunktur dürften die hier in Rede stehenden energetischen Sanierungsmaßnahmen damit sogar prozyklisch gewirkt haben.
Kreditfinanzierte Programme treten neben bestehende Förderungen
Weiterhin wurde aus dem kreditfinanzierten Krisen- und Konjunkturprogramm einen Betrag von 50 Millionen Euro für die Modernisierung von Mietwohnraum für Studenten zur Verfügung gestellt. Die von der Landesregierung angeführten Ziele der Förderung machen deutlich, dass es darum ging, belegungs- und mietgebundenen Wohnraum zu schaffen und Energie- und Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen. Hierfür gibt es aber bereits reguläre Förderprogramme. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass im Zusammenhang mit der Corona-Krise ein weiteres kreditfinanziertes Programm für diese seit langem bekannten Bedarfe geschaffen wurde.
Die Politik scheint Geschmack am Schuldenmachen zu finden
Die geschilderten Beispiele belegen, dass die kreditfinanzierten Mittel häufig für politisch erwünschte Förderzwecke verwendet werden, die schon seit längerem bestehen, für welche die vorhandene Finanzausstattung jedoch nicht ausreicht. Dies stellt eine Umgehung der Ausnahmeklauseln des Verschuldungsverbots dar. Ohnehin gibt es starke Tendenzen im politischen Raum, die Schuldenbremse für Bund und Länder nach Beendigung der Corona-Krise aufzuweichen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Politik in Deutschland hat wohl Geschmack am dauerhaften Schuldenmachen gefunden. Wollen wir hoffen, liebe Leserinnen und Leser, dass diese Tendenzen sich nicht durchsetzen, sagt sorgenvoll
Ihr
Gotthilf Steuerzahler