Wird Chinas Lehman-Moment die riesige Spekulationsblase an den Aktienmärkten zum Platzen bringen?- 18.09.2021

Wird Chinas Lehman-Moment die riesige Spekulationsblase an den Aktienmärkten zum Platzen bringen?

Fed-Präsident schloss einst das Platzen der Immobilienblase aus

Liebe Leser,

aufmerksamen Lesern dürfte aufgefallen sein, dass ich schon länger nicht mehr über die gigantischen Spekulationsblasen an den Aktien- und Immobilienmärkten geschrieben habe. Das wird sich jetzt ändern, da es immer deutlichere Signale gibt, die den Beginn einer Baisse ankündigen.

Alle historisch bewährten Kennzahlen der Fundamentalanalyse kommen zu dem gleichen Ergebnis: Der US-Aktienmarkt befindet sich in einer riesigen Spekulationsblase, der größten aller Zeiten. Daran ändern auch die von den Zentralbanken künstlich extrem niedrig gehaltenen Zinsen nichts.

Dass diese Spekulationsblase bisher nicht geplatzt, sondern immer noch größer geworden ist, verleitet viele Marktteilnehmer zu der Annahme, sie werde niemals platzen. Ganz ähnlich argumentierte Alan Greenspan einst in Bezug auf die Immobilienblase: Weil es noch nie eine Immobilienbaisse gab, die das ganze Land gleichzeitig erfasste, so der damalige Fed-Präsident, könne es das auch in Zukunft nicht geben.

Die Realität belehrte ihn auf spektakuläre Weise eines Besseren: Die Blase platzte, und die Insolvenz von Lehman Brothers vor fast genau 13 Jahren hätte 2008 fast das gesamte Finanzsystem in den Abgrund gerissen.

Chinas Immobilienmarkt unter Stress

Sie denken jetzt vielleicht: „Das ist aber schon lange her.“ Dann schauen Sie nach China. Hier können Sie gerade live miterleben wie schnell es auf dem Weg nach unten gehen kann. Wie schon bei der Finanzkrise 2008 ist auch hier wieder der Immobilienmarkt die Quelle der Verwerfungen.

Im Blickpunkt steht Evergrande, der zweitgrößte chinesische Immobilienentwickler, der einen gewaltigen Schuldenberg in Höhe von 300 Milliarden US-Dollar aufgebaut hat und jetzt zahlungsunfähig zu sein scheint. Laut Bloomberg werde Evergrande nicht in der Lage sein, die am 20. September fälligen Zinsen für Kredite zu bedienen. Der Aktienkurs ist seit April dieses Jahres um 96% eingebrochen. Obwohl es sich um ein chinesisches Unternehmen handelt und hauptsächlich chinesische Banken von seiner Pleite wären, ist die Ansteckungsgefahr für die fragilen internationalen Aktienmärkte enorm.

China könnte dieses Mal der Auslöser sein

Deshalb könnte China dieses Mal das Zünglein an der Waage sein und dafür sorgen, dass auch im Rest der Welt die drastisch überbewerteten Immobilien- und Aktienmärkte bald den Weg nach unten einschlagen,

Seien Sie gewarnt, auch diese Spekulationsblase wird nicht von Dauer sein, auch wenn viele Menschen das kaum noch glauben können und ähnlich denken wie einst Alan Greenspan. Es gehört sogar zu den typischen Merkmalen von Spekulationsblasen, dass sie von den meisten Marktteilnehmern nicht erkannt oder sogar geleugnet werden. Deshalb sollten Sie sich davon nicht beeindrucken lassen.

Das gilt umso mehr, da die Fehlentwicklungen und Ungleichgewichte, die von der aktuellen Spekulationsblase hervorgerufenen werden, sehr viel größer sind als damals. Deshalb sollten Sie darauf vorbereitet sind, dass ihr Ende noch schwerwiegendere Folgen haben wird als damals.

Erste Anzeichen auch hier: Schwache Unternehmensgewinne

Bedenken Sie Folgendes, wenn Sie die bullishen Kommentare über die jüngsten Unternehmensgewinne und die Gewinnschätzungen für 2022 lesen: Im Januar 2020, das heißt bevor die drakonischen Covid-Maßnahmen eingeführt oder auch nur vorstellbar waren, beliefen sich die Gewinnschätzungen der Wall Street-Analysten für die im S&P 500 enthaltenen Unternehmen für das Jahr 2021 auf 193,90 $ pro Aktie.

Jetzt, nachdem die Ergebnisse für das erste Halbjahr vorliegen, beträgt die Schätzung 198,50 $, als lediglich 2,4% mehr. Dennoch notiert der S&P 500 heute 40% höher als im Januar 2020.

Für das kommende Jahr 2022 stellt sich die Lage kaum anders dar. Im Januar 2020 schätzten die Analysten für den S&P 500 die Unternehmensgewinne auf 216,30 $ pro Aktie. Heute prognostizieren sie 217,40 $, also ein halbes Prozent mehr.

Letzte große Aufwärtswelle könnte abrupt enden

Diese Zahlen bestätigen auf beeindruckende Weise die oben erwähnten Kennzahlen der Fundamentalanalyse, die eine historische Überbewertung des US-Aktienmarktes zeigen: Der 40%-ige Kursanstieg des S&P 500 seit Januar 2020 hat gar nichts mit der realwirtschaftlichen Entwicklung zu tun. Er ist ausschließlich spekulativer Natur und stellt vermutlich die letzte große Aufwärtswelle der nunmehr größten und umfassendsten Spekulationsblase aller Zeiten dar. Kaum auszudenken, was geschehen wird, wenn diese Blase platzt.

Sehr wichtige Indikatoren geben klare Warnsignale

Inzwischen mehren sich die Zeichen, dass wir uns dem Ende dieser hochspekulativen Episode nähern, die in fast jeder Hinsicht alle früheren Rekorde gebrochen hat. Die Entwicklungen in China könnten das Fass zum Überlaufen bringen. Zumindest geben sehr wichtige Börsen-Indikatoren seit einigen Wochen Warnsignale, die typischerweise in der Endphase einer Hausse auftreten.

Welche Indikatoren das sind, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren. Deren Verlauf zeige ich Ihnen regelmäßig in meinem Wochenupdate. Hier können Sie also nachverfolgen, ob sich die Lage weiter zuspitzt oder ob ich vielleicht wieder Entwarnung geben kann.

Die aktuelle Lage ist überaus spannend, und es steht viel auf dem Spiel. Jetzt ist nicht die Zeit, unvorsichtig zu sein. Passend zur aktuellen Situation, erscheint übernächsten Dienstag meine neue Themenschwerpunkt-Ausgabe „Gold, Silber und Minenaktien – Überblick, Bestandsaufnahme und Empfehlungen“. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Vermögen mit meinen Top-Favoriten aus dem Edelmetall-Bereich schützen und vermehren können – jetzt Krisensicher Investieren 30 Tage kostenlos testen. Die neue Themenschwerpunkt-Ausgabe gibt es als Geschenk dazu.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Passend zum Ende einer Hausse sind die realwirtschaftlichen Frühindikatoren der US-Wirtschaft seit Ende März dieses Jahres schon wieder deutlich gefallen.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wie die Überzahlung von Wohngeld verhindert werden kann

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Rückforderung von überzahltem Wohngeld bindet viele Kräfte in den Wohngeldbehörden. Durch einen verbesserten Datenabgleich könnten die meisten Überzahlungen vermieden werden.

Durch das Wohngeld gewährt der Staat einkommensschwachen Bürgern finanzielle Hilfe zu ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung. Soweit Sozialleistungen bezogen werden, bei denen bereits Unterkunftskosten berücksichtigt sind, besteht kein Wohngeldanspruch. Ändern sich die bei der Beantragung angegebenen Daten, müssen die Antragsteller dies mitteilen.

Die maßgeblichen Daten für die Wohngeldzahlungen werden von den Wohngeldbehörden regelmäßig überprüft, um Überzahlungen feststellen zu können. Hinweise auf mögliche Rückforderungen ergeben sich beispielsweise aufgrund von Mitteilungen der Jobcenter oder der Sozialhilfeträger. Die Wohngeldbehörden müssen daraufhin den Sachverhalt ermitteln, das Wohngeld neu berechnen und Überzahlungen zurückfordern.

Im Durchschnitt gibt es monatlich 170 Euro Wohngeld

In einem großen Bundesland haben die Wohngeldbehörden im Jahr 2016 Wohngeld in Höhe von 137 Millionen Euro ausgezahlt. Die Zahlungen gingen 2019 auf 107 Millionen Euro zurück. Durchschnittlich erhielten die 52.000 Wohngeldempfänger monatlich rund 170 Euro. In den genannten Jahren haben die Wohngeldempfänger 5,5 Millionen Euro zu viel erhaltenes Wohngeld zurückgezahlt, die bei den zuvor genannten Jahresbeträgen bereits abgezogen sind.

Die nachträgliche Überprüfung der Zahlungen ist aufwändig

Vom gesamten Bearbeitungsaufwand für die Wohngeldverfahren entfällt rund ein Drittel auf nachträgliche Prüfungen, ob die Wohngeldzahlungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erfolgt sind. Ein wesentlicher Arbeitsschritt ist der Datenabgleich. Nach dem Wohngeldgesetz dürfen die Wohngeldbehörden regelmäßig einen Datenabgleich mit den Jobcentern, Sozialhilfe- und Rentenversicherungsträgern sowie dem Bundeszentralamt für Steuern durchführen, um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken. Im automatisierten Datenabgleich werden die Angaben aus dem Wohngeldantrag mit den vorhandenen Daten der genannten Stellen abgeglichen.

Der Datenabgleich erstreckt sich nicht auf alle Sozialleistungen

Die Wohngeldbehörden gleichen aber nicht alle Daten ab, die sie zulässigerweise nach dem Wohngeldgesetz einbeziehen dürfen. Für verschiedene Sozialleistungen (z. B. nach SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter) können zwar Daten der Antragsteller und ihrer Haushaltsmitglieder abgeglichen werden. Da die Teilnahme am Sozialhilfedatenabgleich für die Sozialhilfeträger jedoch freiwillig ist, nehmen nicht alle Sozialhilfeträger daran teil. Für weitere Sozialleistungen (z. B. Übergangsgeld, Leistungen für Kinder und Jugendhilfe) oder Angaben aus dem Melderegister werden keine Daten abgeglichen.

Ein vorheriger Datenabgleich würde Überzahlungen verhindern

42 Prozent der aufgrund des Datenabgleichs festgestellten Rückforderungstatbestände bestanden bereits vor Erlass der Wohngeldbescheide, wie eine Überprüfung ergab. In mehr als drei Viertel dieser Fälle waren Einnahmen aus geringfügigen und versicherungspflichtigen Beschäftigungen nicht angegeben worden. Damit hätte in diesen Fällen bereits kein oder nur ein geringeres Wohngeld gewährt werden dürfen, wenn die Wohngeldbehörde die Daten gekannt hätte. Mit einem zusätzlichen IT-gestützten Datenabgleich vor den Bewilligungen könnten in solchen Fällen Wohngeldüberzahlungen und damit aufwändige Rückforderungen vermieden werden.

Datenverarbeitung vorrangig, um finanzielle Interessen des Staates zu sichern

Das hier in Rede stehende Bundesland steht dem Gedanken aufgeschlossen gegenüber, die für das Wohngeld relevanten Daten zukünftig bereits vor Erteilung der Wohngeldbescheide IT-gestützt abzugleichen. Auch will es auf Bundesebene darauf hinwirken, dass alle für die Wohngeldzahlungen relevanten Daten miteinander abgeglichen werden können. Diese Überlegungen sind sinnvoll und sollten alsbald umgesetzt werden. Es fällt jedoch auf, dass der Staat die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung in erste Linie dazu nutzt, um seine finanziellen Interessen zu sichern. Es wäre schön, wenn die öffentliche Hand die Möglichkeiten der IT stärker auch zum Vorteil der Bürger ausschöpfen und sich nicht hinter Datenschutzbedenken verstecken würde, sagt nachdrücklich

Ihr

Gotthilf Steuerzahler