Goldpreis mit bullisher Botschaft- 21.08.2021

Goldpreis mit bullisher Botschaft

Schneller Kursanstieg ist bullish

Liebe Leser,

vorige Woche habe ich hier über die jüngste Goldpreismanipulation geschrieben und den dadurch ausgelösten Kursrückgang als eine Kaufgelegenheit für Sie bezeichnet. Inzwischen hat der Goldpreis diese Kursverluste schnell wieder aufgeholt.

Durch die Geschwindigkeit, mit der das geschehen ist, hat Gold deutliche Stärke gezeigt und ein klares Zeichen gesetzt: Indem kein zusätzlicher Verkaufsdruck ausgelöst werden konnte, wurde deutlich, dass die schwachen Hände und kurzfristig orientierte Spekulanten den Markt längst verlassen haben.

Nach Goldpreisdrückung: Erfolgreicher Test der Unterstützung

Aus charttechnischer Sicht war der jüngste Kursrückgang ebenfalls höchst interessant. Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, kamen die Kurse fast exakt an die beiden eingezeichneten Unterstützungslinien heran und bewegten sich dann sofort wieder nach oben. Chartanalysten sehen darin einen erfolgreichen Test dieser Unterstützungen. Das ist ein sehr bullishes Signal.

Das gilt umso mehr, da sich bei den hier nicht gezeigten Momentum-Indikatoren positive Divergenzen gebildet haben, indem sie im Unterschied zum Goldkurs noch nicht einmal unter ihre Juni-Tiefs gefallen sind. Weitere Kennzahlen, die wir in der am kommenden Dienstag erscheinenden Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren zeigen, bestätigen diese Signale.

Goldpreis pro Unze in $, 2019 bis 2021
Nach dem jüngsten Test einer wichtigen charttechnischen Unterstützung ging es mit dem Goldpreis schnell wieder nach oben.
Quelle: StockCharts.com

Goldminenaktien attraktiv wie bei der Bodenbildung 2016

Doch das ist längst nicht alles. Eine weitere überaus interessante Entwicklung im Edelmetallsektor haben die Minenaktien jetzt gezeigt. Hier hat sich eine Konstellation herauskristallisiert, die sehr dem Geschehen des Jahres 2016 ähnelt. Damals markierte sie den Endpunkt einer langen Kurskorrektur der Minenaktien. Es folgte ein sehr steiler Aufwärtstrend, in dessen Verlauf der XAU-Goldminen Index um 180% zulegte.

Details dazu und welche Minenaktien jetzt besonders attraktiv sind, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Auf eine weitere bedeutende Entwicklung möchte ich Sie abschließend noch aufmerksam machen: Zahlreiche sehr wichtige und bewährte Indikatoren geben jetzt starke Warnsignale für die extrem überbewerteten Aktienmärkte. Wappnen Sie sich mit Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Wer die Wahl hat, hat die Qual! Die Zeichen stehen auf Sturm und Deutschland vor der Bundestagswahl. Wenn Sie noch nicht wissen, wen Sie wählen sollen, hilft Ihnen vielleicht die fundierte und umfassende Analyse aller 6 Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021 von Prof. Dr. Gerd Habermann. Diese erhalten Sie als Dankeschön, wenn Sie meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren noch heute zum kostenlosen 30-Tage-Test anfordern.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wie ein Bundesland die digitale Abwicklung seiner Förderprogramme vorantreibt

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

ein süddeutsches Bundesland hat ein IT-Verfahren entwickelt, durch das Förderprogramme vollständig digital abgewickelt werden können. Das Verfahren ist leistungsfähig und sollte möglichst bald flächendeckend für alle Förderprogramme des Landes eingesetzt werden. Damit könnte eine Vielzahl von Fachverfahren abgelöst werden.

Das IT-Verfahren mit dem sperrigen Namen Fördermittel-Bearbeitungs- und Informationssystem ermöglicht eine durchgängige digitale Bearbeitung von Förderprogrammen und kann an unterschiedliche Anforderungen angepasst werden. Derzeit werden 20 von insgesamt rund 300 Förderprogrammen des Landes durch das Verfahren unterstützt, darunter die Schulbauförderung und die Förderung des Breitbandausbaus. Die Einführung des Fördermittelsystems ist als Projekt beim Innenministerium des Bundeslandes angesiedelt. Für die technische Umsetzung und den laufenden IT-Betrieb ist ein zentraler landeseigener IT-Dienstleister zuständig. Das Innenministerium hat einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan zur Einführung des Verfahrens erstellt. Die Planung sieht vor, das Verfahren bis 2028 umfassend einzuführen.

Ein Gutachter hat die Eignung und den Nutzen des Fördermittelverfahrens für die Programmabwicklung untersucht. Dazu hat er sich mit dem Funktionsumfang und den Schnittstellen des Systems beschäftigt, Anwender und Nicht-Anwender befragt und Informationsbedarfe zu Förderprogrammen von Programmverantwortlichen und Haushaltsbeauftragten in den Ressorts erhoben.

Es gibt zu viele heterogene Verfahren

Die Förderprogramme des Landes sind hinsichtlich des Fördergegenstandes und ihrer Ausgestaltung sehr vielfältig. Für 80 Prozent der Förderprogramme wird derzeit MS-Office genutzt. Nach den Feststellungen des Gutachters wird derzeit kein Förderprogramm durch MS-Office durchgehend digital unterstützt. Mit dem Fördermittelverfahren steht ein geeignetes Instrument zur Verfügung, das anstelle der bestehenden heterogenen Verfahren eingesetzt werden kann. Nach Auffassung des Gutachters ist die Digitalisierung der Förderprogrammabwicklung über standardisierte IT-Verfahren ein wichtiges Element für eine zukunftsfähige Verwaltung. Damit können heterogene und nicht oder unvollständig digitalisierte Verfahren abgebaut werden, um insgesamt eine effektivere und effizientere Bearbeitung der Fördermittel zu erreichen.

Das IT-Verfahren eignet sich für einen umfassenden Einsatz

Das Fördermittelverfahren ist darauf ausgelegt, alle wesentlichen Verfahrensschritte digital abzubilden. Es ermöglicht zudem in einem Baukastenprinzip, diese individuell und bedarfsgerecht für unterschiedliche Förderprogramme anzubieten. Nach Einschätzung des Gutachters stehen einer umfassenden Nutzung des Verfahrens auch keine systembedingten Gründe entgegen. So kann die Rechenleistung dynamisch an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Daneben bietet das System auch die Möglichkeit, Massenverfahren mit einer großen Anzahl von Förderfällen abzuwickeln.

Das IT-Verfahren sollte weiterentwickelt werden

Nach Auffassung des Gutachters sollte das Fördermittelverfahren ausgebaut und um bislang fehlende Funktionen ergänzt werden. So sollte das Verfahren sukzessive die digitale Antragstellung ermöglichen, weitere Geschäftsprozesse integrieren und benutzerfreundlicher werden. Daneben sollte für Förderprogramme mit geringen Fallzahlen beziehungsweise Fördervolumina eine Version zur Verfügung gestellt werden, die eine wirtschaftliche Abwicklung auch dieser Programme ermöglicht.

Das Fördermittelverfahren sollte früher eingeführt werden

Das Innenministerium des Bundeslandes ging bisher für die weitere Einführung des Verfahrens von einem Zeitbedarf bis 2028 aus. Grundlage für diese Planung sind unterschiedlich lange Einführungszeiträume, die sich an der Komplexität der einzelnen Förderprogramme orientieren. So bewegte sich der Zeitraum für die Einführung des Verfahrens pro Förderprogramm nach den bisherigen Erfahrungen zwischen zwei und sechs Monaten. Mit Blick auf das hohe Nutzenpotenzial des Fördermittelverfahrens hält der Gutachter die zeitliche Perspektive von sieben Jahren für zu lang. Ziel sollte es sein, die umfassende Einführung des Systems binnen fünf Jahren abzuschließen.

Der politische Wille zur Beschleunigung ist da

Das Innenministerium des Bundeslandes hat die Vorschläge des Gutachters zustimmend zur Kenntnis genommen. Es verfolge ebenfalls das Ziel, das System für möglichst viele Förderprogramme zu nutzten und die digitale Abwicklung voranzubringen. Die Planungen zum Rollout des Verfahrens sollen nunmehr auf eine Projektdauer von fünf Jahren ausgerichtet werden. Wie man an der Entwicklung in diesem Bundesland sehen kann, lässt sich die Umstellung auf digitalisierte Abläufe durchaus vorantreiben, wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist. Andere Bundesländer und auch der Bund sind bei der Abwicklung ihrer Förderprogramme längst noch nicht so weit wie das hier in Rede stehende Bundesland, sagt voller Bedauern

Ihr

Gotthilf Steuerzahler