Kaufgelegenheit Gold- 03.07.2021

Kaufgelegenheit Gold

Geldentwertung wahrscheinlich nicht vorübergehend

Liebe Leser,

nachdem der Goldpreis im April und Mai dieses Jahres gut 14% zulegte, hat er im Juni einen Großteil dieser Gewinne wieder abgegeben. Als Begründung wurde in der Presse eine geradezu kuriose Erklärung bemüht: Von der US-Zentralbank sei eine weniger laxe Geldpolitik in Aussicht gestellt worden, das habe den Goldpreis unter Druck gebracht.

Konkret sagte Fed-Chef Jerome Powell, er und seine Kollegen würden jetzt „darüber nachdenken, die Anleihenkäufe zurückzufahren“. Allerdings sei die Zinswende „noch weit entfernt“. Es gehört schon viel Phantasie dazu, darin eine härtere Gangart der Gelddrucker zu sehen, die weiterhin jeden Monat mit Käufen in Höhe von 120 Mrd. $ die Anleihenmärkte manipulieren und ihre Nullzinspolitik ausdrücklich beibehalten wollen.

Diät beginnt erst in zwei Jahren

Ein amerikanischer Analyst hat das aktuelle Vorgehen der Fed mit einer Gruppe Übergewichtiger verglichen, die ihre Essgewohnheiten beibehalten, aber den Beginn einer Diät in zwei Jahren in Aussicht stellen. Besser kann man das belanglose und manipulative Gerede der Zentralbanker kaum auf den Punkt bringen.

In Bezug auf die stark gestiegene Inflation hat Powell jetzt erstmals eingestanden, dass sie höher ausfallen könnte und das für einen längeren Zeitraum als bisher von der Fed propagiert wurde. Dass die Zinsen trotzdem erst in frühestens anderthalb Jahren angehoben werden sollen, spricht Bände. Deshalb sehe ich in dem jüngsten Kursrückgang der Edelmetalle eine klare Kauf-Chance, die es in Zukunft nicht mehr so häufig geben wird.

Gute Gründe für neue Inflationsära

Das gilt umso mehr, da es inzwischen außerordentlich gute Gründe für anhaltend hohe Inflationsraten und den Beginn einer neuen Ära der Stagflation gibt. Details zu dieser für jeden Verbraucher und Anleger sehr wichtigen Entwicklung lesen Sie in unserer vor wenigen Tagen erschienenen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Inflation“.

Dort diskutieren Roland Leuschel und ich ausführlich die Frage, ob die deutlich gestiegene Inflation tatsächlich nur ein vorübergehendes Phänomen ist, wie die Zentralbanker behaupten. Basierend auf den Grundlagen der Geldtheorie stellen wir Ihnen die große Bedeutung des globalen Arbeitsangebots auf die Geldentwertung dar und zeigen Ihnen schließlich, worauf Sie als Anleger jetzt unbedingt achten sollten, um für das zukünftige Geschehen gewappnet zu sein.

Gold testet Unterstützung

Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, ist der Goldpreis auf die in Rot eingezeichnete Unterstützungslinie zurückgekommen. Aus charttechnischer Sicht bietet er Ihnen damit eine einzigartige Kaufgelegenheit. Das gilt umso mehr, da der Momentum-Oszillator auch jetzt wieder in den stark überverkauften Bereich gefallen ist und eine positive Divergenz gebildet hat (rote Pfeile).

Goldpreis pro Unze in $, Momentum-Oszillator, 2019 bis 2021
Gold befindet sich in einem langfristigen Aufwärtstrend, ebenso die Geldentwertung. Deshalb sollten Sie die aktuelle Kaufgelegenheit unbedingt nutzen.
Quelle: StockCharts.com

Und Gold-Hedger ziehen sich zurück

Dieser schnelle Rückgang des Goldpreises hat bei den Sentimentindikatoren, mit denen die Stimmung der Goldanleger gemessen wird, deutliche Spuren hinterlassen. Wie es in der Endphase einer Korrektur üblich ist, sind diese Indikatoren auch jetzt wieder auf sehr niedrige Werte gefallen.

Darüber hinaus hat die bestens informierte Gruppe der Hedger ihre Short-Positionen am Terminmarkt drastisch reduziert. Mit Hilfe von Short-Positionen sichern sich diese professionellen Marktteilnehmer gegen einen sinkenden Goldpreis ab. Offenbar halten sie die Gefahr eines weiteren Kursrückgangs inzwischen für zu gering, um umfangreiche Absicherungsgeschäfte zu rechtfertigen.

Im Edelmetallsektor bietet sich Ihnen im Moment noch einmal eine hervorragende Kaufgelegenheit. Das gilt in besonderem Maße für Aktien ausgewählter Minen. 6 unserer 7 Goldminen-Aktien in unserem eigens angelegten Goldminen-Depot stehen auf „Kaufen“ Welche Goldminenaktien das sind sowie zwei weitere sehr lukrative Empfehlungen abseits des Mainstreams lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos testen, es lohnt sich.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Ganz aktuell empfehlen wir in unserer neuen Ausgabe von Krisensicher Investieren auch zwei Investments im Platinbereich, und der von uns schon länger favorisierte Ölsektor hat neue Haussesignale gegeben.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Schwächen der Finanzämter bei der Arbeitnehmerveranlagung

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

den Finanzämtern unterlaufen bei der Bearbeitung von Steuererklärungen viele Fehler. Die von einem automationsgestützten System ausgegebenen Risikohinweise werden häufig nicht beachtet, was zu einer unzutreffenden Besteuerung führen kann.

Die Steuerverwaltung eines kleineren Bundeslandes führte 2005 die risikoorientierte Bearbeitung von Steuererklärungen im Arbeitnehmerbereich ein und hat sie seitdem ständig weiterentwickelt und auf andere Bereiche ausgeweitet. Bei der Besteuerung im Arbeitnehmerbereich handelt es sich um ein Massenverfahren, bei dem jedoch eine Reihe von nicht immer einfachen Vorschriften zu beachten sind. Mit Hilfe des automationsgestützten Systems sollen die Bearbeiter in den Finanzämtern in die Lage versetzt werden, sich auf bedeutsame Risiken zu konzentrieren. Durch das automationsgestützte System werden die Angaben der Steuerpflichtigen auf Plausibilität geprüft. Anschließend erhalten die Bearbeiter maschinell generierte Hinweise zur Bearbeitung.

Das System weist unter anderem durch einen Vorjahresvergleich auf neue Sachverhalte oder erhebliche Änderungen bereits bekannter Sachverhalte hin. Der Bearbeiter hat dann den Steuerfall punktuell gemäß den maschinell gegebenen Hinweisen zu prüfen. Darüber hinaus wird ein bestimmter Anteil der Steuerfälle durch eine Zufallsauswahl erfasst und muss dann umfassend geprüft werden.

Mehr als einem Viertel der Risikohinweise wurde nicht ausreichend nachgegangen

Im Rahmen einer vertieften Untersuchung von zwei Finanzämtern ging ein Expertenteam in dem betreffenden Bundesland der Frage nach, ob die Bearbeiter in den Finanzämtern den jeweiligen Risikohinweisen in ausreichendem Maße nachgegangen waren. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die beiden Finanzämter im Durchschnitt 27 Prozent der maschinell gegebenen Risikohinweise fehlerhaft bearbeitet hatten. Die festgestellte Fehlerquote ist recht hoch, insbesondere vor dem Hintergrund der Folgewirkungen. Die Finanzämter müssen nach Ansicht des Expertenteams die Risikohinweise intensiver als bisher zum Anlass nehmen, die Besteuerungsgrundlagen korrekt zu ermitteln.

Die Prüfung der Entfernungskilometer unterblieb häufig

Im Einzelnen gingen die Finanzämter wie folgt mit bestimmten Risikohinweisen um: Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit können Steuerpflichtige ihre Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte als Werbungskosten absetzen. Dafür sind Angaben in der Einkommensteuererklärung zur Anzahl der Arbeitstage und der Entfernungskilometer notwendig. Fehler können z. B. dadurch entstehen, dass automatisch die Werte aus dem Vorjahr in die aktuelle Steuererklärung übernommen werden und damit Änderungen unberücksichtigt bleiben. In zeitlichen Abständen wird daher unabhängig von Veränderungen ein Risikohinweis gegeben. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Finanzämter die turnusmäßige Prüfung der Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht im geforderten Umfang durchführten.

Defizite bei der umfassenden Prüfung der Zufallsstichprobe

Das Risikomanagement sieht auch vor, dass zufällig ausgewählte Steuerfälle genauer zu prüfen sind. Diese Zufallsauswahl dient der Qualitätssicherung und soll das Entdeckungsrisiko bei unrichtigen Angaben der Steuerpflichtigen erhöhen. Bei der Zufallsauswahl sind sämtliche Angaben des Steuerpflichtigen durch Vorlage von Belegen bzw. Nachweisen vollumfänglich zu überprüfen. Was die erforderliche Gesamtfallprüfung in diesen Fällen anbetrifft, so bearbeitete eines der überprüften Finanzämter fast jeden zweiten Fall der Zufallsauswahl nur unzureichend. Das andere Finanzamt nahm in etwa jedem vierten Fall keine erkennbare Prüfung des Gesamtfalles vor. Die Experten fordern, dass die Finanzämter der im Rahmen der Zufallsauswahl vorgesehenen Prüfung des Gesamtfalls künftig mehr Aufmerksamkeit widmen.

Die Finanzämter verbessern ihre Arbeitsweise ständig

Zusammenfassend empfehlen die Experten gezielte Schulungsmaßnahmen und regelmäßige Dienstbesprechungen, in denen die Funktionsweise des Risikomanagementsystems bei bestimmen Fallkonstellationen erläutert werden soll. Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes sieht die Schulung der Bearbeiter als Daueraufgabe an, dabei will es die Vorschläge des Expertenteams berücksichtigen.

Für uns Außenstehende fällt ins Auge, wie sehr die Finanzverwaltung darum bemüht ist, ihre Arbeitsweise ständig zu verbessern. Dazu gehört auch der zunehmende Einsatz digitaler Werkzeuge wie des hier verwendeten Risikomanagementsystems. In anderen Bereichen der Verwaltung gehen Modernisierung und Digitalisierung dagegen oft nur schleppend voran. Man sieht, liebe Leserinnen und Leser, wenn dem Staat eine Aufgabe wirklich wichtig ist, so wie hier das Eintreiben der Steuern, dann schafft er es auch, die betreffenden Behörden auf Trab zu bringen, sagt kritisch

Ihr

Gotthilf Steuerzahler