Seit 20 Jahren spricht alles für Gold – daran hat sich nichts geändert- 26.06.2021

Seit 20 Jahren spricht alles für Gold – daran hat sich nichts geändert

Aktienmarkt wird sich dritteln - Meine Indikatoren sprechen eine sehr deutliche Sprache

Liebe Leser,

eine der am meisten unterschätzten Börsenweisheiten stammt von der Boxlegende Mike Tyson: „Jeder hat einen Plan, bis er eins auf die Fresse bekommt". So könnte man die aktuell brenzlige Lage an den Finanzmärkten im Augenblick auch auf den Punkt bringen.

Mit dem großen Unterschied, dass die meisten Marktteilnehmer derzeit euphorisch und der Überzeugung sind, dass sie niemals Prügel einstecken müssen, wenn sie in den Boxring steigen.

Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: In den USA befinden sich die Anleihenmärkte, Wohnimmobilien und der Aktienmarkt in einer riesigen Spekulationsblase. Daran lassen die Kennzahlen der fundamentalen Bewertung keine Zweifel. Das Platzen dieser Blasen ist unvermeidbar und wird den meisten Börsianern heftige Verluste bescheren.

Die Sentimentindikatoren bestätigen diese Diagnose in vollem Umfang, und die spekulativen Exzesse, die sich in Randbereichen des Anlageuniversums wie Kryptowährungen oder „Special Purpose Acquisition Companies“, kurz SPACs genannt, abspielen, werden kommende Anlegergenerationen wahrscheinlich in ungläubiges Staunen versetzen.

Euphorie an den Aktienmärkten

Bei so viel Euphorie wie aktuell sollte man spektakuläre Kursgewinne an den Aktienmärkten erwarten; Gewinne, von denen Anleger in anderen Bereichen nur träumen können. Die Realität der vergangenen 20 Jahre sieht jedoch anders aus, wenn Sie genauer in ihre Depots schauen. Obwohl die US-Indizes neue Höchststände erreicht haben und extrem überbewertet sind, ist das Ergebnis über diesen langen Zeitraum betrachtet recht bescheiden – und die nächste Baisse hat das Potenzial die meisten Kursgewinne wieder in Luft aufzulösen.

Ganz anders sieht es in einer ganz anderen Anlageklasse aus, die in den vergangenen 20 Jahren sehr viel besser abgeschnitten hat als der Aktienmarkt. Es ist eine Anlageklasse, für die sich trotz hervorragender Ergebnisse nur wenige Anleger erwärmen können.

Und das, obwohl sie sich insbesondere in schwierigen Zeiten als hervorragender Vermögensschutz bewährt hat. Natürlich meine ich Gold, für das Roland Leuschel und ich vor nunmehr 20 Jahren eine strategische Kaufempfehlung ausgesprochen haben, die wir jetzt noch einmal ausdrücklich bekräftigen.

Was keiner wahrhaben will: Gold schlägt Aktienindizes um 340%-Punkte

Im Rahmen einer großen Bodenformation erreichte der Goldpreis im Februar 2001 ein Tief von 256 $ pro Unze, unser Empfehlungsdatum. Aktuell steht er bei 1.782 $. Das entspricht einem Anstieg von 596%. Die Details sehen auf dem folgenden Chart:

Goldpreis in $ pro Unze, Monatschart, 1995 bis 2021
Dieser langfristige Goldchart zeigt zwei fast identische Bodenformationen. Schön zu erkennen: Die aktuelle Hausse ist noch jung.
Quelle: StockCharts.com

Vergleichen wir die Entwicklung jetzt mit dem S&P 500: Der S&P 500 ist im gleichen Zeitraum von 1.200 Punkten auf aktuell 4.273 Punkte gestiegen. Das entspricht einem Kursgewinn von aktuell nur 256%.

S&P 500, Monatschart, 1995 bis 2021
Im Vergleich zu Gold ist der Anstieg des inzwischen extrem überbewerteten S&P 500 in den vergangenen 20 Jahren recht bescheiden ausgefallen. Die Stimmung ist trotzdem euphorisch.
Quelle: StockCharts.com

In den vergangenen 20 Jahren haben Sie als Goldanleger also erheblich besser abgeschnitten als der durchschnittliche Aktionär. Und das, obwohl der US-Aktienmarkt derzeit eine rekordhohe fundamentale Bewertung aufweist und alle Charakteristika einer riesigen Spekulationsblase. Um wieder eine normale, das heißt durchschnittliche fundamentale Bewertung zu erreichen, müsste er sich dritteln. Dass er das tun wird, halten Roland Leuschel und ich für sehr wahrscheinlich, während wir bei Gold mit einem starken Kursanstieg rechnen.

Klarer Sieger ist und bleibt Gold

Dieses klare Ergebnis für Gold fällt sogar noch sehr viel deutlicher aus, wenn Sie statt des S&P 500 den Deutschen Aktienindex DAX heranziehen. Der DAX Performance Index kommt nämlich lediglich auf ein Plus von 152%. Und beim DAX Kursindex sind es sogar nur 31%. Ja, das haben Sie richtig gelesen, ein Kursgewinn von gerade einmal 31% in 20 Jahren.

Wir haben diesen Zeitraum nicht zufällig gewählt, sondern weil wir unseren Lesern im März 2001 erstmals den strategischen Einstieg bei Gold empfohlen haben.

Angesichts dieser eindeutig für Gold ausgefallenen Ergebnisse sind die große Popularität der Aktie und die weitverbreitete Ablehnung, die Gold bei vielen Anlegern und auch in der Presse
erfährt, eigentlich erstaunlich. Ich sehe darin jedoch ein für diese Phase der Hausse typisches Verhalten und eine wichtige massenpsychologische Bestätigung unserer weiterhin sehr bullishen Erwartungen.

Die große Masse der Anleger – und mit ihr dann die meisten Journalisten – werden erst im letzten Drittel einer Hausse bullish. Dann wird sich das derzeit noch so skeptische Stimmungsbild wandeln und die aufregende Endphase dieser großen und langfristigen Goldhausse beginnen. Gold wird dann in aller Munde sein.

Nutzen Sie die Goldpreiskorrektur zum günstigen Einstieg

Bis es so weit ist, gehören Gold, Silber und Platin und insbesondere die Minenaktien zu den ganz wenigen unterbewerteten Sektoren des US-Aktienmarktes, der sich ansonsten in einer riesigen Spekulationsblase befindet, die sogar die alten Rekorde der Jahre 1929 und 2000 hinter sich gelassen hat.

Wenn Sie also attraktiv bewertete Aktien kaufen möchten, um zukünftig große Gewinn zu erzielen, dann sollten Sie sich im Minensektor umschauen.

Hier können Sie sich trotz der horrenden Überbewertung fast aller anderen Sektoren regelrechte Schnäppchenpreise sichern. Welche Minenaktien sich jetzt besonders lohnen, erfahren Sie, wenn Sie meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren 30 Tage zum Test anfordern.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Schon nächsten Dienstag, den 29. Juni 2021 erscheint die neue Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe mit dem Titel „Inflation“. Erfahren Sie, welche überraschende Kennzahl Sie jetzt besonders im Auge haben müssen und wie Sie sich auf die drohende Geldentwertung vorbereiten können.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Förderung von Innovationen mit der Gießkanne

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

ein Bundesland fördert seit Jahren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von gewerblichen Unternehmen, Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). In dem Zeitraum 2015 bis 2019 wurden in über 400 Förderfällen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 146 Millionen Euro bewilligt. Ein Gutachter hat die Innovationsförderung näher untersucht und dabei erhebliche Schwachstellen festgestellt.

Die für die Förderung geltende Richtlinie sieht Höchstsätze vor, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Höchstsätze reichen von 25 Prozent für experimentelle Entwicklung über 50 Prozent für industrielle Forschung bis zu 100 Prozent für Forschungseinrichtungen. In seinen jährlichen Bewirtschaftungserlassen ordnet das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes darüber hinaus für alle Förderbereiche Folgendes an: „Soweit in Förderrichtlinien Höchstsätze festgelegt worden sind, dürfen diese nicht als Regelfördersatz behandelt werden.“

An diese Vorgaben müssen sich die für die Förderung zuständigen Behörden bei der Antragsprüfung und allen folgenden Verfahrensschritten halten. Das Ergebnis der Antragsprüfung ist in einem Vermerk festzuhalten, der auf die Notwendigkeit und Angemessenheit des Zuschusses eingehen soll.

Fast immer wurde der Höchstfördersatz bewilligt

Der Gutachter hat sich 42 der über 400 Förderfälle genauer angesehen. Dabei hat er festgestellt, dass die zuständige Behörde in 41 der 42 näher untersuchten Fälle den Höchstfördersatz bewilligt hatte. Entgegen den Vorgaben des Finanzministeriums hat sie somit den Höchstfördersatz zum Regelfördersatz gemacht. Einzelfallbezogene Entscheidungen über die notwendige Höhe der Fördersätze unterblieben, jedenfalls waren sie nicht dokumentiert. Das für die Innovationsförderung verantwortliche Landeswirtschaftsministerium hat dazu ausgeführt, dass die in der Richtlinie festgelegten Fördersätze halt zu Gunsten der Zuschussempfänger ausgeschöpft worden seien.

Ausnahmen beim Höchstbetrag der Förderung

Die Förderrichtlinie regelt nicht nur die Fördersätze, sondern legt auch Höchstbeträge für die Förderung fest. Allerdings ist es dem Landeswirtschaftsministerium erlaubt, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen bei den Förderhöchstbeträgen zuzulassen. Die Ausnahmegründe sind zu dokumentieren. Nach den Feststellungen des Gutachters wurden in fünf Fällen insgesamt 32,4 Millionen Euro statt der nach der Förderrichtlinie höchstens zulässigen 9,5 Millionen Euro im Wege der Ausnahmeentscheidung bewilligt. Begründet wurden die Ausnahmen damit, dass sie aus wirtschafts- und technologiepolitischer Sicht zu befürworten waren. Derlei Allgemeinplätze stellen keine Begründung dar. Damit bleibt unklar, warum einige Zuschussempfänger mehr profitierten als andere. Jede Ausnahme verletzt den Gleichheitsgrundsatz und begünstigt Wettbewerbsverzerrungen.

Unzureichende Korruptionsprävention

Die Arbeitsgebiete der Verwaltung sind unterschiedlich korruptionsgefährdet. Besonders anfällig für Korruption sind Bereiche, in denen Zuschüsse bewilligt werden. Zur Korruptionsprävention ist u. a. das Mehr-Augen-Prinzip anzuwenden. Unerlässlich ist hierbei die Funktionstrennung; die an der Entscheidung beteiligten Bediensteten sollen nicht derselben Arbeitseinheit angehören. Nach den Feststellungen des Gutachters war dies bei der Innovationsförderung nicht durchgängig sichergestellt, da in einigen Fällen die Beteiligten in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zueinander standen. Das Bundesland wurde aufgefordert, seine Korruptionsprävention umzustrukturieren, jedenfalls dann, wenn es um Zuschüsse in Millionenhöhe geht.

Ungenügende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Die haushaltsrechtlichen Vorschriften verlangen, dass für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen sind, und zwar sowohl in der Planungsphase neuer Maßnahmen, als auch bei deren Durchführung und schließlich auch nach deren Abschluss. Die für die Innovationsförderung erstellten Unterlagen genügten diesen Anforderungen nicht.

Dies ist nicht verwunderlich, denn Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind in der öffentlichen Verwaltung unbeliebt und werden häufig nur oberflächlich durchgeführt. Das hängt damit zusammen, dass es bei vielen Förderungen keine Ziele gibt, deren Erreichen oder Nichterreichen festgestellt werden kann. Vielfach geht es dem Staat nur darum, einzelnen Bereichen etwas Gutes zu tun. Der „Erfolg“ der Förderung besteht in diesen Fällen darin, dass Geld ausgegeben worden ist, liebe Leserinnen und Leser, sagt bekümmert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler