Heißes Thema Geldentwertung- 19.06.2021

Heißes Thema Geldentwertung

Fed hält jetzt höhere und länger anhaltende Inflation für möglich

Liebe Leser,

vorige Woche habe ich mich hier dem für Sie als Anleger und Verbraucher sehr wichtigen Thema Inflation gewidmet. Bisher haben die für die Geldwertstabilität verantwortlichen Zentralbanker keine Gelegenheit ausgelassen, der Bevölkerung zu versichern, dass es sich bei den deutlich gestiegenen Inflationsraten nur um ein vorübergehendes Phänomen handele. Von dieser überaus fragwürdigen Prognose ist Fed-Präsident Jerome Powell jetzt etwas zurückgerudert.

Auf einer Pressekonferenz am 16. Juni 2021 räumte er ein, er halte es nun für möglich, dass die Inflation höher ausfallen und länger anhalten könnte als er bisher dachte. Sein Basis-Szenario sei jedoch immer noch, dass der Druck auf die Preise bald wieder nachlassen werde.

In unserer am 29. Juni 2021 erscheinenden Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe befassen wir uns ausführlich mit der Frage, ob jetzt eine neue Ära der Inflation begonnen hat und wie Sie sich darauf vorbereiten. Wie Sie sehen werden, sprechen überzeugende Argumente und wichtige langfristige Trendwenden für das Inflationsszenario.

Ölpreis gibt starkes Kaufsignal

Rohöl ist immer noch einer der wichtigsten Rohstoffe der Welt und wird es auch noch viele Jahre bleiben. Das haben wir Ende vorigen Jahres in unserer Themenschwerpunkt-Ausgabe „Unterbewertet, ausgebombt und extrem unpopulär: Der klassische Energiesektor und seine Chancen“ deutlich gemacht. Jetzt hat der Ölpreis ein weiteres starkes charttechnisches Signal gegeben, das für einen weiteren deutlichen Anstieg spricht.

Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, kann der gesamte Kursverlauf seit 2019 als eine sehr mächtige Bodenformation interpretiert werden, deren Obergrenze bei rund 65 $ pro Barrel verläuft. Durch den inzwischen erfolgten klaren Ausbruch über diese Marke wurde die Formation mit einem Kaufsignal beendet.

Rohölpreis (WTI) in $ pro Barrel, Momentum-Oszillator, 2018 bis 2021
Der Ölpreis zeigt eine sehr mächtige Bodenformation und hat die nächste charttechnisch wichtige Hürde bei rund 65 $ schon genommen.
Quelle: StockCharts.com

Rohstoffpreise steigen weiter

Aus charttechnischer Sicht zieht der Ölpreis durch dieses Kaufsignal mit dem hier nicht gezeigten CRB-Rohstoffindex gleich. Dieser hat eine ähnlich mächtige Bodenformation gebildet, aus der er aber schon im Februar dieses Jahres nach oben ausgebrochen ist. Weiter steigende Rohstoffpreise sind also wahrscheinlich.

Der Ölpreis ist von großer Bedeutung für die Kosten der Warenproduktion und des Transports, und in Form von Energiekosten auch für die Privaten Haushalte. Deshalb wird ein weiterer Anstieg des Ölpreises auch die Inflation befeuern.

Kaufsignale des klassischen Energiesektors

Eine wichtige Bestätigung erfahren die hier geschilderten Kaufsignale durch die Aktien des klassischen Energiesektors, die ich eng verfolge. Konkret beobachte ich den Kursverlauf von mehr als 200 Aktien dieses Sektors. Fast alle befinden sich inzwischen in Aufwärtstrends, und viele davon haben gerade erst neue Kaufsignale gegeben.

Neben den Aktien im Edelmetallbereich bieten sich Ihnen hier Kaufgelegenheiten mit einem exzellenten Chance-Risiko-Verhältnis, die Sie auch noch vor dem oben genannten Inflationsszenario schützen. Deshalb sollten Sie diesen Sektor in Ihrem Depot unbedingt berücksichtigen. Welche Energieaktien wir jetzt empfehlen, erfahren Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Verpassen Sie nicht die aktuellen Kaufgelegenheiten im Edelmetallsektor.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wenn eine Behörde von den Aktivitäten des Gesetzgebers nichts mitbekommt

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

eine Bundesbehörde wollte bis zum Jahr 2014 die elektronische Rechnungsbearbeitung einführen. Eingehende Rechnungen sollten gescannt und elektronisch verarbeitet werden. Als das IT-Vorhaben mit mehrjähriger Verspätung endlich fertig war, hatten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert, das Projekt war überflüssig geworden.

Für das Projekt hatte die Bundesbehörde Kosten von 1 Million Euro eingeplant. Dazu zählten die Kosten für die Erarbeitung des Konzepts sowie die Entwicklung und Beschaffung der notwendigen IT-Lösung. Durch die elektronische Rechnungsbearbeitung sollten jährlich Ausgaben von 1,5 Millionen Euro eingespart werden, u. a. durch Personaleinsparungen. Verkürzte Bearbeitungszeiten sollten zudem die Skontoerträge erhöhen.

Im Jahr 2017 war die Bundesbehörde mit lediglich 24 Prozent elektronisch bearbeiteter Rechnungen weit von ihrem ursprünglichen Ziel entfernt, alle Rechnungen elektronisch zu bearbeiten. 2019 war der Anteil der elektronisch bearbeiteten Rechnungen dann auf 64 Prozent gestiegen. Allerdings enthielten 10 Prozent der eingescannten Rechnungen Scanfehler und konnten dadurch nicht weiterverarbeitet werden. Eine Clearingstelle musste fehlerhafte Belege aufwendig nachbearbeiten, was zu weiteren Verzögerungen und Kosten führte. In den Jahren 2014 bis 2018 entgingen der Behörde durch die eingetretenen Verzögerungen insgesamt 900.000 Euro an Skontoerträgen.

Das Projekt war deutlich teurer als geplant

Die Bundesbehörde bewertete das Projekt „Elektronische Rechnungsbearbeitung“ als Erfolg. In ihrem Abschlussbericht an das Bundesfinanzministerium führte sie aus, dass sie die geplanten Kosten von 1 Million Euro leicht unterschritten habe. Die Kostenersparnis betrage nach abschließender Betrachtung über 200 000 Euro pro Jahr. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass sich die Projektkosten nicht auf 1 Million, sondern auf 3,2 Million Euro belaufen hatten.

Anstehende Rechtsänderungen wurden nicht gesehen

Im März 2014 beschloss das Europäische Parlament die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Im Juli 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag das E-Rechnungs-Gesetz und setzte damit die Richtlinie in nationales Recht um. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass Rechnungen bis auf wenige Ausnahmen nur noch in elektronischer Form an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung gestellt werden dürfen. Das Bundesministerium des Innern erließ im Juli 2017 die E-Rechnungs-Verordnung. Seit November 2020 dürfen Bundesbehörden Papierrechnungen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr annehmen. Die hier in Rede stehende Behörde wird deshalb nur noch wenige Rechnungen scannen müssen. Ihr millionenteures IT-Projekt hat sich damit mehr oder weniger erledigt.

Die Behörde hätte das Projekt aufgeben oder anpassen müssen

Seit März 2014 (Beschluss der EU-Richtlinie), spätestens aber seit Juli 2016 (Umsetzung in nationales Recht) hätte die Bundesbehörde von der Einführung der E-Rechnung wissen müssen. Das IT-Projekt war damals noch nicht abgeschlossen, es hätte eingestellt oder zumindest angepasst werden müssen. Zu ihrer Verteidigung hat die Behörde kleinlaut ausgeführt, dass ihr im Vorfeld des Projektes nicht bekannt gewesen sei, dass die E-Rechnung eingeführt werden solle. Sie habe erst im Jahr des Abschlusses der Projekteinführung (2017) von der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht erfahren.

Wer übernimmt die Verantwortung für die entstandenen Kosten?

Nun kann man verstehen, dass auch Behörden nicht immer alle Rechtsänderungen mitbekommen, welche die ungemein fleißigen Vorschriftengeber in Brüssel und Berlin produzieren. Hier ging es jedoch um eine einzige Frage, nämlich die Verpflichtung zur Umstellung auf digitale Rechnungen. Von dieser fundamentalen Änderung hätten die Verantwortlichen in der Behörde und auch die an dem Projekt beteiligten IT-Fachleute unbedingt Wind bekommen müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Frage der elektronischen Rechnungsstellung seit vielen Jahren in der Fachwelt diskutiert wird.

Die Bundesbehörde will künftig absehbare Änderungen der Rechtslage verfolgen und unverzüglich handeln, wenn diese sich auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken. Die Verantwortung für die Kosten, die im Zuge des Projekts unnötigerweise entstanden sind, hat bislang noch niemand übernommen, liebe Leserinnen und Leser, sagt verärgert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler