Kommt jetzt die große Geldentwertung? So stellen Sie die richtigen Weichen für Ihr Depot- 12.06.2021

Kommt jetzt die große Geldentwertung? So stellen Sie die richtigen Weichen für Ihr Depot

Zentralbanker sehen wie üblich kein Problem

Liebe Leser,

noch vor einem Jahr haben mich Interviewpartner belächelt, wenn ich vor der wahrscheinlich unausweichlichen Geldentwertung gewarnt habe. Jetzt sieht die Sache schon ganz anders aus: In den USA ist die offizielle Inflationsrate gemessen am Konsumentenpreisindex im Mai auf 5% gestiegen. Das sind nochmal 0,8%-Punkte mehr als im April.

Im Euro-Raum waren es zwar erst 2%, aber auch hier befindet sich die Geldentwertung in einem Aufwärtstrend, und die Zentralbanker heben ihre eigenen Inflationsprognosen an. Dabei lassen sie natürlich keine Gelegenheit aus, der Bevölkerung zu versichern, dass es sich nur um ein vorübergehendes Phänomen handele.

Mit der Frage, ob es sich dabei um reines Wunschdenken beziehungsweise Propaganda handelt, werden wir uns in unserer am 29. Juni 2021 erscheinenden Themenschwerpunkt-Ausgabe „Inflation“ befassen. Wie üblich werden wir als unabhängige und objektive Analysten beide Seiten der Diskussion beleuchten, damit Sie selbst entscheiden können, wohin die Reise gehen wird. Schließlich ist die Antwort auf die Frage, ob die große Geldentwertung jetzt begonnen hat, von ganz entscheidender Bedeutung für Sie als Anleger, Unternehmer und Verbraucher.

Gold gibt weiter Kaufsignale

Beim Goldpreis hat sich in den letzten Wochen nicht viel getan, er befindet sich nach einem relativ starken Anstieg in einer Konsolidierungsphase. Die bullishe Botschaft unserer langfristigen Indikatoren und Prognosemodelle wird davon nicht berührt. Einige unserer kurzfristigen Indikatoren haben allerdings schon wieder Kaufsignale gegeben.

Das gilt auch für viele der von uns empfohlenen Edelmetallaktien. Der XAU Goldminen Index ist in den vergangenen zwei Monaten zwar schon über 25% gestiegen. Interessanterweise befindet er sich damit charttechnisch gesehen in einer Position, die noch sehr viel größere Gewinne erwarten lässt.

Charttechnik deutet auf einen starken Anstieg des Silberpreises hin

Dazu passend, zeigt auch der Chart des Silberpreises eine sehr verheißungsvolle Konstellation. Damit deutet sich bei Silber ebenfalls ein sehr starker Kursanstieg an. Gewinne von 35% bis 50% in wenigen Wochen wären hier keine Überraschung, entsprechend mehr natürlich bei guten Minenaktien.

Wie die große Edelmetallhausse der Jahre 2001 bis 2011 gezeigt hat, können die Kurse von Silber, Gold und Minenaktien auch ohne hohe Inflationsraten deutlich steigen. Dennoch kann man die bullishen Signale, die jetzt aus dem Edelmetallsektor kommen, auch als Hinweise auf eine bevorstehende Geldentwertung interpretieren.

Die Voraussetzungen aller großen Inflationen sind erfüllt

Wie ich Ihnen hier schon mehrmals dargelegt habe, sind alle großen Inflationen mit hohen Haushaltsdefiziten des Staates einhergegangen, die überwiegend von der Zentralbank finanziert wurden. Das zeigt die Finanzgeschichte in aller Deutlichkeit. Diese notwendige, aber allein nicht hinreichende Voraussetzung der Geldentwertung ist heute nahezu weltweit in großem Umfang erfüllt.

Damit es tatsächlich zu einer neuen Ära der Inflation wie in den 1970er Jahren oder zu noch Schlimmerem kommt, müssen aber noch andere Voraussetzungen hinzukommen. Die vermutlich wichtigste davon besprechen und analysieren wir ausführlich in unserer Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe „Inflation“. Lernen Sie unsere hochwertigen Analysen kennen und profitieren Sie davon. Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Der Edelmetallsektor ist nicht der einzige Bereich, in dem wir derzeit gute Kaufgelegenheiten sehen.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Wie ein Bundesland sein Beschaffungswesen verbessern kann

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

Bund, Länder und Gemeinden vergeben jedes Jahr Aufträge in Milliardenhöhe. Die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand ist geprägt durch sich wiederholende Tätigkeiten mit schematischen Abläufen. Da drängt sich eine Zusammenfassung der Vergaben verschiedener Behörden derselben Gebietskörperschaft, flankiert durch eine zeitgemäße IT-Unterstützung, geradezu auf.

In einem kleineren Bundesland ist ein Landesamt zentral zuständig für die Durchführung der Beschaffungen für die gesamte Landesverwaltung. Das Landesamt betreibt weiterhin ein elektronisches Bestellsystem (e-Shop), über das die Nutzer aus einem Warenkorb Leistungen und Dienstleistungen beziehen können. Die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung sowie das Landesamt für Straßenbau und Verkehr und die Straßenbauämter sind jedoch nicht verpflichtet, die Dienste des Landesamtes als zentraler Vergabestelle zu nutzen.

Für einen Gutachter, der sich mit den Vergaben des Landes beschäftigte, war kein Grund ersichtlich, warum die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung und die Straßenbauverwaltung nicht verpflichtet sein sollten, die zentrale Vergabestelle des Landesamtes zu nutzen. Allenfalls reine Bauleistungen sollten ausgenommen sein. Der Gutachter hat dem zuständigen Landesministerium empfohlen, die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung und die Straßenbauverwaltung zur Nutzung der zentralen Vergabestelle des Landesamtes zu verpflichten.

Doppelstrukturen bei der Beschaffung von Informationstechnik

Das Landesamt beschafft auch Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnik, u. a. Verbrauchsmaterial sowie Hard- und Software. Die Datenverarbeitungszentrale des Landes ist ebenfalls für die Beschaffung von Informationstechnik zuständig, beispielsweise führt sie Beschaffungen im Zusammenhang mit Fachverfahren durch. Das Innenministerium sollte prüfen, so der Gutachter, ob das Landesamt zukünftig auch Fachverfahrenslösungen beschaffen sollte, soweit es diese Aufgabe wirtschaftlicher als die Datenverarbeitungszentrale wahrnehmen könne. Bei positivem Prüfergebnis sollte das Land eine Übertragung dieser Aufgabe von der Datenverarbeitungszentrale an das Landesamt veranlassen. Weiterhin liegen nach Auffassung des Gutachters Doppelstrukturen bei den Angeboten im Warenkorb des e-Shops des Landesamtes und im Warenkorb der Datenverarbeitungszentrale vor. Diese Doppelstrukturen sollten in jedem Fall beseitigt werden.

Bündelung der Ausschreibungen auf dem elektronischen Vergabemarktplatz

Für die elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren nutzt die zentrale Vergabestelle im Landesamt einen elektronischen Vergabemarktplatz und ein Vergabemanagementsystem. Damit wird ein Großteil aller Ausschreibungen der Landesverwaltung auf dem elektronischen Marktplatz gebündelt. Dies erleichtert insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Vergabeverfahren, da sie sich bei weniger Marktplätzen registrieren müssen und weniger unterschiedliche Software für die Teilnahme auf verschiedenen elektronischen Marktplätzen vorhalten müssen. Dadurch werden Marktzugangshemmnisse abgebaut.

Das Land sollte die Vorschläge des Gutachters umsetzen

Auch den Hochschulen des Landes und sonstigen Rechtspersonen des öffentlichen Rechts, die durch Ausgliederung aus der Landesverwaltung entstanden sind, sowie Rechtspersonen des privaten Rechts, an denen das Land beteiligt ist, sollte das Land nach Auffassung des Gutachters die Nutzung des Marktplatzes empfehlen. Schließlich hat der Gutachter angeregt, dass das Landesamt eine systematische Pflege der Beziehungen der Bestandskunden, die Gewinnung neuer Kunden und die Optimierung der Angebote hinsichtlich kundenspezifischer Belange betreiben sollte, um dadurch eine stärkere Akzeptanz und damit größere Nutzung seiner Dienste zu erreichen. Die Empfehlungen des Gutachters liegen schon seit einiger Zeit auf dem Tisch. Das Land sollte sie nicht langwierig prüfen, liebe Leserinnen und Leser, sondern die Vorschläge alsbald in die Praxis umsetzen, sagt mit Nachdruck

Ihr

Gotthilf Steuerzahler