Themen- 08.05.2021
US-Börse extrem wie in den Crashjahren 1929 und 1987
Spezielle Crash-Muster - Die kommenden Wochen sind entscheidend
Wie ich in meinem Krisensicher Investieren Wochenupdate vom 1. Mai 2021 gezeigt habe, dauerte es damals noch einige Wochen, bevor es mit den Kursen drastisch nach unten ging. In diesen Wochen entwickelten sich sehr spezielle Crash-Muster, die von zusätzlichen Warnsignalen wichtiger Indikatoren begleitet wurden.
Ich achte für meine Leser im Moment sehr genau darauf, ob eine ähnliche Entwicklung auch jetzt wieder stattfindet. Das sollten Sie auch tun! Die kommenden Wochen sind von entscheidender Bedeutung für das weitere Börsengeschehen. Sie werden uns wichtige Hinweise darauf geben, ob die Hausse noch Luft nach oben hat oder zu einem abrupten Ende kommen wird. Spannender kann es an der Börse kaum noch werden.
Auch die Macht der Zentralbanker hat Grenzen
Sie könnten jetzt sagen; „Die Notenbanken werden es schon richten!“ Natürlich werden die Zentralbanker alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um einen Börsencrash zu verhindern. Speziell in den USA scheinen ihnen die Aktienkurse inzwischen wichtiger zu sein als das Geschehen in der Realwirtschaft. Das heißt aber nicht, dass sie die Finanzmärkte beherrschen und nach Belieben steuern können. Ein Zusammenbruch des Finanzsystems, der 2008/09 nur ganz knapp abgewendet werden konnte, ist weiterhin ein sehr realistisches Szenario, zumal die Ungleichgewichte an den Finanzmärkten und in der Wirtschaft heute sehr viel größer sind als jemals zuvor.
Achten Sie auf die Risiken und nutzen Sie die Chancen
Aufgrund des ausgeprägten planwirtschaftlichen Interesses der Zentralbanker an den Börsenkursen müssen Sie als Anleger überaus flexibel sein. Sie sollten also weder die Risiken ignorieren, indem sie den immer bullishen Zentralbankern und der von ihnen abhängigen Finanzindustrie vertrauen; noch sollten Sie die Chancen ungenutzt verstreichen lassen, die sich Ihnen an den Finanzmärkten auch in schwierigen Zeiten bieten. Mit unserem Börsenbrief Krisensicher Investieren unterstützen Roland Leuschel und ich Sie bei beidem.
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Geld- und Schuldenpolitik in aller Deutlichkeit darzulegen. Darüber hinaus geben wir Ihnen mit unseren Musterdepots aber auch kurz- und mittelfristig orientierte Kaufempfehlungen an die Hand, mit denen Sie von steigenden Kursen in ausgewählten Branchen profitieren.
Und wenn sich das oben erwähnte Crash-Muster entwickeln sollte, empfehlen wir Ihnen konkrete Absicherungsstrategien. Informieren Sie sich auf höchstem Niveau mit meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren - 30 Tage gratis.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
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Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Hohe Fehlerquote bei der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen
Liebe Leserinnen und Leser,
Unterhaltszahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag je unterhaltener Person als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Voraussetzung für den Abzug ist u. a., dass die unterhaltene Person über kein oder nur geringes Vermögen verfügt. Eigene Einkünfte oder Bezüge der unterhaltenen Person mindern den abzugsfähigen Höchstbetrag. Bei Unterhaltsaufwendungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen. An den Nachweis der Bedürftigkeit der unterhaltenen Person und des tatsächlichen Zahlungsflusses werden in diesen Fällen besondere Anforderungen gestellt.
In einem großen
Bundesland wurde vor kurzem bei sechs Finanzämtern der Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung überprüft.
Die Finanzämter dieses Bundeslandes bearbeiten jährlich knapp 100.000 Steuererklärungen, in denen die Steuerpflichtigen den Abzug von Unterhaltsaufwendungen in Höhe von insgesamt etwa 650 Millionen Euro beantragen. Davon erkennen die Finanzämter jährlich 410 Millionen Euro als steuermindernd an. Eine vergleichbare Überprüfung hatte im Jahr 2012 eine hohe Fehlerquote bei der Bearbeitung der seinerzeit in die Untersuchung einbezogenen Fälle ergeben. Die Steuerverwaltung des Bundeslandes hatte daraufhin verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitungsqualität angekündigt.
Die Fehlerquote ist sogar gestiegen
Die aktuelle Überprüfung erbrachte das Ergebnis, dass sich die Bearbeitungsqualität nicht verbessert hat. Vielmehr hat sich die Fehlerquote von seinerzeit 47 auf nunmehr 55 Prozent erhöht. Untersucht wurden über 1.100 zufällig ausgewählte Fälle eines Veranlagungszeitraums, bei denen die Bearbeiter in den Finanzämtern durch das Risikomanagementsystem zur genaueren Prüfung der Unterhaltsaufwendungen aufgefordert worden waren. Bei den festgestellten Mängeln handelte sich entweder um Fehler bei der Rechtsanwendung oder um Ermittlungsdefizite (z. B. wurden lückenhafte Angaben der Steuerpflichtigen akzeptiert). Die aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung zu Unrecht anerkannten Aufwendungen betrugen durchschnittlich 420 Euro pro Fall. Die trotz unvollständiger Angaben berücksichtigten Aufwendungen beliefen sich auf mehr als 1.400 Euro pro Fall.
Hohe Fehlerquote beim Auslandsunterhalt
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Nachweisführung ergaben sich unterschiedliche Beanstandungsquoten bei der Anerkennung von Inlands- und Auslandsunterhalt. Von 700 geprüften Fällen mit Inlandsunterhalt wurden bei 45 Prozent Fehler festgestellt, von 460 Fällen mit Auslandsunterhalt wiesen 69 Prozent Bearbeitungsmängel auf. Beim Unterhalt an Angehörige im Inland war der überwiegende Teil der Mängel auf die fehlende Prüfung oder die fehlende Berücksichtigung von Einnahmen oder Vermögen der Unterhaltsempfänger zurückzuführen. Bei Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland ist deren tatsächliche Bedürftigkeit durch eine vollständig ausgefüllte, von der Heimatbehörde und dem Unterhaltsempfänger bestätigte Unterhaltserklärung nachzuweisen. In den geprüften Fällen wurden Unterhaltszahlungen aber häufig selbst dann anerkannt, wenn die Unterhaltserklärungen fehlten bzw. unvollständig oder widersprüchlich ausgefüllt waren.
Elektronisch bereitgestellte Daten sollen die Fehlerquote senken
Angesichts der millionenschweren Dimension der festgestellten Bearbeitungsmängel sehen die Verantwortlichen in der Finanzverwaltung des in Rede stehenden Bundeslandes einen erheblichen Handlungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bearbeitungsqualität im Vergleich zu früher sogar gesunken ist. Die seinerzeit eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung der Bearbeitungsmängel blieben wirkungslos.
Jetzt hofft die Finanzverwaltung, dass durch die zunehmende Akzeptanz der elektronischen Steuererklärung die Steuerpflichtigen auf fehlende bzw. unschlüssige Angaben hingewiesen würden. Auch würden den Finanzämtern in zunehmendem Umfang Daten elektronisch bereitgestellt, die im hier interessierenden Zusammenhang relevant seien. Anhand solcher
Daten können die Finanzämter dann beispielsweise abgleichen, ob Empfänger von Unterhaltsleistungen gleichzeitig Arbeitslosengeld oder BAföG-Leistungen beziehen. Wie man an dem Beispiel erkennen kann, spielt der sonst in unserer Republik so hoch gehandelte Datenschutz beim Eintreiben der Steuer keine Rolle.
Die Reduzierung der Fehlerquote ist dringend erforderlich
Die Finanzverwaltung sollte sich bemühen, die Quote der Bearbeitungsmängel deutlich zu senken. Das ist auch im Interesse der korrekt handelnden Steuerzahler. Denn was der Staat an Einnahmen durch die fälschliche Anerkennung der Abzugsfähigkeit einbüßt, liebe Leserinnen und Leser, holt er sich erfahrungsgemäß durch verschärften Druck an anderer Stelle wieder herein, sagt verdrossen
Ihr
Gotthilf Steuerzahler