Die große Wohlstandsillusion findet bald ein jähes Ende- 24.04.2021

Die große Wohlstandsillusion findet bald ein jähes Ende

Am Tropf der Zentralbanken

Liebe Leser,

es wird immer deutlicher: Ohne die Gelddruckmaschine läuft nichts mehr. Die Wirtschaft und die Aktienmärkte würden sofort kollabieren, wenn sie vom Tropf der Zentralbanken genommen würden. Doch machen Sie sich nichts vor: Von Dauer kann dieser unnatürliche Zustand nicht sein. Früher oder später werden sich die natürlichen ökonomischen Kräfte Bahn brechen und das kunstvoll zusammengehaltene Kartenhaus zum Einsturz bringen.

Das gesamte Geschehen an den Finanzmärkten und zunehmend auch in der Realwirtschaft ist eine künstlich geschaffene Wohlstandsillusion, der gewaltige Schuldenberge und unbezahlte Rechnungen gegenüberstehen. Die einfachste „Lösung“ dieses von verantwortungslosen (Geld-)Politikern geschaffenen Problems lautet Geldentwertung. In dieser Situation, die gerade ihren Anfang nimmt, ist der Besitz von Gold ein absolutes Muss für jeden Anleger. Wie gut, dass Gold gerade zu Schnäppchenpreisen zu haben ist.

Massive Kaufsignale für den Edelmetallsektor

Nachdem der Goldpreis innerhalb von zwei Jahren um 75% gestiegen war, setzte im August 2020 eine völlig normale Korrektur ein. Jetzt deuten meine Prognosemodelle darauf hin, dass diese Korrektur vorüber ist. In den vergangenen Wochen haben die meisten meiner Indikatoren bereits Kaufsignale gegeben. Ganz aktuell hat sich auch ein charttechnisches Signal dazu gesellt. Deshalb rechne ich in den kommenden Monaten mit einem Anstieg auf neue Hochs, und das nicht nur bei Gold, sondern auch bei Silber.

Goldpreis pro Unze in $, 2020 bis 2021
Jetzt hat der Goldpreis auch ein charttechnisches Kaufsignal gegeben.
Quelle: StockCharts.com

Der hohe Inflationsdruck wird jetzt spürbar

Zu dieser Prognose passt es, dass der tatsächliche Inflationsdruck inzwischen deutlich zugenommen hat. Die geschönten offiziellen Preisindizes spiegeln das zwar noch nicht wider, dennoch ist es Realität. Wie Sie in der am Dienstag, den 27. April 2021 erscheinenden Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren lesen können, ähnelt die aktuelle Situation in vielerlei Hinsicht den frühen 1970er Jahren. Es folgte ein Jahrzehnt, in dem die Begriffe „Stagflation“ und „Lohn-Preis-Spirale“ die politische Diskussion und das Geschehen an den Finanzmärkten prägten. Bereiten Sie sich jetzt wieder auf solche Zeiten vor.

Verdienen Sie mit Rohstoff- und Edelmetallaktien

Interessanterweise hat der Index der Goldminenaktien schon etwas früher als der Goldpreis selbst ein starkes Kaufsignal gegeben. Insofern ist der Goldpreis – wie so oft – dieser Vorgabe mit einer kleinen Verzögerung gefolgt.

Ausgewählte Minenaktien sowie Öl- und andere Rohstoffwerte waren in den 70ern die beste Geldanlage. Das wird dieses Mal nicht anders sein. Deshalb stellen diese Sektoren bis auf weiteres den Schwerpunkt unserer analytischen Arbeit und unserer Kaufempfehlungen dar. Informieren Sie sich über die großen Chancen, die Ihnen der Edelmetall- und Rohstoffsektor derzeit bietet, und bestellen Sie meinen Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: In den USA hat die Nettoliquidität rapide abgenommen und der SPAC-Boom ein abruptes Ende erfahren. Was das für die Börse bedeutet, lesen Sie in Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Zu großzügige Förderung der touristischen Infrastruktur

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

ein süddeutsches Bundesland gewährt seinen Kommunen seit Jahrzehnten Zuschüsse zur Förderung der touristischen Infrastruktur. Von 2012 bis 2019 stellte das Land den in Frage kommenden Gemeinden insgesamt 96 Millionen Euro für diesen Zweck bereit. Grundlage der Förderung ist das Tourismuspolitische Konzept der Landesregierung. Einzelheiten der Förderung sind in einer Richtlinie geregelt. Danach sind Ziele der Förderung die Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten, die Erhöhung des Erholungswerts und damit die Steigerung der Wirtschaftskraft der Fördergebiete.

Nach der genannten Richtlinie beträgt der grundsätzliche Förderhöchstsatz bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben; höhere Fördersätze im Einzelfall sind möglich, müssen aber begründet werden. Bei einer vor kurzem durchgeführten Überprüfung wurden verschiedene Mängel bei der Förderung festgestellt.

Bei vielen Fördermaßnahmen hatten die Bewilligungsbehörden den Förderzweck nicht eindeutig festgelegt. Bei Baumaßnahmen beispielsweise war als Förderzweck lediglich die Errichtung eines Gebäudes genannt. In anderen Fällen ging es um die Anschaffung von Geräten bzw. Traktoren. Hinweise auf den Förderzweck „touristische Nutzung“ hingegen fehlten. Die Förderung darf jedoch nicht allgemein die Beschaffung von Gegenständen oder die Errichtung von Bauwerken zum Inhalt haben, sondern muss die künftige touristische Nutzung festlegen.

Der Förderhöchstsatz wurde regelmäßig überschritten

Nach der Förderrichtlinie kann im Einzelfall unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet und der finanziellen Leistungsfähigkeit der betroffenen Kommune ein höherer Fördersatz gewährt werden. Bei 105 von 148 überprüften Maßnahmen (70 Prozent) wurde der grundsätzliche Förderhöchstsatz von 50 Prozent überschritten. Dies ging weit über die in den Richtlinien vorgegebene Beschränkung auf Einzelfälle hinaus. Im Ergebnis wurde damit das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Hinzu kam, dass die Überschreitung nicht immer ausreichend begründet wurde.

Viele Rechtsverstöße bei der Auftragsvergabe

Bei 12 von 15 vor Ort näher überprüften Maßnahmen wurde gegen Vergaberecht verstoßen. Es ging es um Auftragswerte von insgesamt über 1,2 Millionen Euro. Die Vergabeverstöße betrafen z. B. Fälle, in denen Vergleichsangebote nicht oder nicht in ausreichender Anzahl eingeholt wurden oder unzulässige Direktvergaben ohne jeglichen Wettbewerb erfolgt waren. Die zuständigen Bewilligungsbehörden haben sich um die Einhaltung der Vergabevorschriften nicht in ausreichendem Maße gekümmert. Rückforderungen der Fördergelder wurden selbst bei schweren Vergabeverstößen (z. B. unzulässige Direktvergaben) nicht immer eingeleitet.

Es müssen Indikatoren für das Erreichen des Förderzwecks festgelegt werden

In keiner der 15 näher überprüften Fördermaßnahmen haben die Bewilligungsbehörden Parameter definiert und Festlegungen getroffen, in welchem Zeitraum welche Nachweise zu erbringen sind. Sie stellten teilweise ohne Umschweife fest, dass der Zuwendungszweck erreicht worden sei. In diesen Fällen mit einem Fördervolumen von zusammen 6,7 Millionen Euro haben die Kommunen nicht ausreichend dargelegt, dass die Tourismusinfrastruktur aufgrund der Förderung tatsächlich verbessert wurde. Dazu ist zu sagen, dass die Bewilligungsbehörden das Erreichen des Förderzwecks ohne definierte Parameter nicht feststellen können. Es sollten daher individuell messbare Indikatoren ausgearbeitet und bei der Bewilligung festgelegt werden (z. B. Besucherzahlen bei Bädern, Entwicklung der Übernachtungszahlen oder Frequentierung bei Wanderwegen, Öffnungszeiten von Infozentren). Dazu sollten möglichst Ist-Zustand und Soll-Situation bei der Antragstellung beschrieben werden.

Bisher gab es keine Erfolgskontrolle der Förderung

Das in dem Bundesland für die Förderung des Tourismus zuständige Wirtschaftsministerium hat bisher keine Erfolgskontrolle der Förderung durchgeführt, obwohl touristische Infrastrukturmaßnahmen bereits seit den 1970er Jahren gefördert werden. Angesichts der jahrzehntelangen Laufzeit der Förderung ist eine Evaluierung dringend geboten. Zur Frage der Erfolgskontrolle hat sich das Wirtschaftsministerium bisher noch nicht geäußert. Es prüft derzeit allerdings, ob im Antrag auf Förderung künftig Indikatoren für eine Zielerreichung dargelegt werden müssen und spätere Berichtspflichten hierzu vorzuschreiben sind.

Als nachdenklicher Zeitgenosse fragt man sich allerdings, ob das Land nach fünfzig Jahren die Förderung nicht allmählich auslaufen lassen könnte, ob die Förderziele nicht inzwischen erreicht worden sind, sagt missmutig

Ihr

Gotthilf Steuerzahler