Das eherne Gesetz des Investierens - In diese unterbewerteten Aktienmärkte sollten Sie einsteigen- 10.04.2021

Das eherne Gesetz des Investierens - In diese unterbewerteten Aktienmärkte sollten Sie einsteigen

Wird diese Blase niemals platzen?

Liebe Leser,

Aktien befinden sich auf einem dauerhaft hohen Plateau“, sprach der US-amerikanische Ökonom Irving Fisher (1867 – 1947) unmittelbar vor dem großen Börsencrash des Jahres 1929.

Fisher gehört zweifelsohne zu den ganz Großen seiner Zunft. Bereits mit 31 Jahren erhielt er eine Professur in Yale. Er lieferte gleich mehrere bahnbrechende Beiträge zur Entwicklung der Volkswirtschaftslehre, darunter die berühmte Quantitätsgleichung des Geldes, die sich in jedem Lehrbuch der Volkswirtschaft befindet.

Darüber hinaus war Fisher ein sehr erfolgreicher Erfinder. Der Verkauf des von ihm entwickelten Archivierungssystems für Visitenkarten, das bis heute unter dem Markennamen Rodolex bekannt ist, machte ihn 1925 zum Multimillionär.

Ein Liebling der Massen

Doch damit nicht genug. In den 1920er Jahren wurde Fisher als Aktienmarkt-Experte berühmt. Nicht zuletzt durch öffentliche Auftritte im damals noch jungen Medium Radio wurde er zum ersten großen Publikumsstar unter den Ökonomen. Er avancierte zu einem wichtigen Taktgeber der maßlosen Euphorie, die damals an den Aktienmärkten ausgebrochen war. Fisher stieg zum Liebling der Massen auf, solange die Kurse scheinbar unaufhaltsam stiegen.

Selbst der große Irving Fisher erlag der Aktien-Euphorie

Trotz seines offensichtlich brillanten Intellekts gelang es Irving Fisher jedoch nicht, die riesige Spekulationsblase an den Aktienmärkten und die von ihr ausgehenden Gefahren für das Finanzsystem und die Weltwirtschaft zu erkennen.

So ließ er sich am 21. Oktober 1929 zu einem Kommentar hinreißen, der sein erfolgsverwöhntes Leben verändern sollte und ihn unter Börsianern unsterblich gemacht hat:

Stock prices have reached what looks like a permanently high plateau.” (Die Aktienkurse haben, so sieht es aus, ein dauerhaft hohes Niveau erreicht.)

Das Timing dieser Fehleinschätzung hätte im Nachhinein betrachtet kaum unglücklicher gewählt sein können. Obwohl der Dow Jones Industrial Average von seinem am 1. September 1929 erreichten Hoch von 386 Punkten bereits um 12% gefallen war, befand er sich am 21. Oktober erst am Beginn einer rasanten Abwärtsbewegung.

In den folgenden sieben Börsentagen stürzte der Index von 340 auf 212 Punkte ab, ein Kursrückgang von weiteren 38%. Von seinem Hoch aus gerechnet, hatte der Dow Jones Industrial Average statt eines dauerhaft hohen Niveaus also einen Kursrückgang von 45% erlebt.

S&P 500: Von 4.100 Punkten auf rund 450 Punkte – selbst das wäre möglich!

Wie wir heute wissen, war dieser herbe Kurseinbruch sogar nur der Auftakt zu weiteren erheblichen Verlusten und gleichzeitig der Beginn der Weltwirtschaftskrise. Am Tiefpunkt dieser Baisse, der im Juli 1932 erreicht wurde, notierte der Index bei 41 Punkten. Der gesamte Kursrückgang belief sich somit auf 89%.

Bezogen auf den bisherigen Höchstkurs von rund 4.100 Punkten, den der S&P 500 gerade erreicht hat, entspräche das einem Kursrückgang auf rund 450 Punkte. Unwahrscheinlich? Ja. Ausgeschlossen? Natürlich nicht!

Vorsicht: Riesige Spekulationsblase am US-Aktien- und Immobilienmarkt

Das gilt umso mehr, da sich in den USA mit aktiver Unterstützung durch die Zentralbank eine riesige Spekulationsblase entwickelt hat, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt. Das heißt sie ist größer als die Aktienblasen der Jahre 1929 und 2000, und an den Immobilienmärkten wurden die Rekorde des Jahres 2007 übertroffen. Hier sollten Sie also größte Vorsicht walten lassen.

Selbst wenn diese Blase niemals platzen sollte, was zahlreiche Bullen in Unkenntnis der Finanzgeschichte tatsächlich glauben, wird die hohe Überbewertung in den kommenden Jahren zu einer sehr enttäuschenden Entwicklung des Aktienmarktes führen. Daran führt finanzmathematisch kein Weg vorbei. Denn das eherne Gesetz des Investierens lautet immer noch: Die langfristige Performance eines Investments wird fast ausschließlich durch die fundamentale Bewertung zum Zeitpunkt des Kaufs bestimmt.

Allerdings gibt es sogar in den USA noch ein paar günstig bewertete Bereiche, z.B. den Energiesektor, der meinen Krisensicher Investieren-Lesern bereits bis zu 50% Gewinn eingebracht hat, oder auch die Edelmetallaktien, die gerade zu Schnäppchenpreisen zu haben sind.

Günstig bewertete Aktienmärkte jenseits der USA

Darüber hinaus bieten Ihnen aber auch einige Aktienmärkte jenseits der USA eine überraschend attraktive fundamentale Bewertung. Das trifft beispielsweise auf so unterschiedliche Länder wie Russland und Mexiko zu. Deshalb habe ich in der aktuellen April-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren Aktien aus diesen beiden Ländern zum Kauf empfohlen. Weitere Empfehlungen werden in den kommenden Wochen folgen.

Lernen Sie die unterbewerteten Börsen kennen

Informieren Sie sich, wer neben Russland und Mexiko zu dieser höchst interessanten Gruppe gehört. Die günstige fundamentale Bewertung verspricht überaus attraktive langfristige Kursgewinne, was gerade für konservative Anleger von großer Bedeutung ist. Wenn Sie über den Tellerrand hinausschauen wollen und fundierte Analysen zu schätzen wissen, lesen Sie Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Die Goldkorrektur ist vorüber. Bei ausgewählten Minenaktien erwarte ich in den kommenden Wochen hohe zweistellige Kursgewinne. JETZT mein Goldminen-Depot anfordern.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Altertümliche Vorgehensweise der Finanzämter bei Versteigerungen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die öffentliche Verwaltung in Deutschland hinkt bei der Digitalisierung weit hinter der Entwicklung in anderen Nationen her. In einigen Bereichen scheint die Zeit stillzustehen, ein Fortschritt ist nicht zu erkennen. Dies belegt ein Beispiel aus der Finanzverwaltung eines bevölkerungsreichen Bundeslandes. Es geht um mangelnde IT-Unterstützung bei der Verwertung von Gegenständen, welche die Finanzämter bei säumigen Steuerschuldnern gepfändet haben.

In dem Bundesland sind zwei Finanzämter zentral für die Veräußerung von Gegenständen aus Sachpfändungen zuständig. Im Wesentlichen geschieht dies über sogenannte Präsenzversteigerungen, es gibt aber auch Auktionen über eine verwaltungseigene Internetplattform. In den letzten Jahren wurden jährlich aus knapp 5.000 Auktionen rund 3 Millionen Euro für die Staatskasse erlöst.

In einem dieser zwei Finanzämter wird das System für Lagerverwaltung und Buchhaltung in Papierform mittels handschriftlich gepflegter Karteikarten geführt. Begleitend werden Tabellenkalkulations- und Textverarbeitungs-Dateien genutzt. Aufgrund dieser Vorgehensweise müssen Daten mehrfach manuell erfasst werden, sowohl auf den Karteikarten als auch in den Dateien der Büroprogramme. Planungen zur Einführung eines elektronischen Pfandverwertungssystems bei diesem Finanzamt bestehen seit 1998. Trotz mehrfacher Anläufe ist die Umsetzung bis heute unterblieben.

Ein uraltes elektronisches System wird eingesetzt

Das andere Finanzamt setzt seit 1987 ein elektronisches Pfandverwertungssystem ein, das seitdem beinahe unverändert geblieben ist. Trotz seiner veralteten Benutzeroberfläche werden die Funktionalitäten des Programms von den Anwendern als Arbeitserleichterung geschätzt. Das System übernimmt automatisch eine Vielzahl von Bearbeitungsschritten, indem es verschiedene Daten, etwa zum Pfändungsschuldner oder zur Zuordnung des Versteigerungserlöses aus anderen Steuerprogrammen nutzt. Insgesamt verwaltet das Finanzamt jährlich durchschnittlich knapp 3.000 Warenpositionen über diese Anwendung.

Das Finanzministerium will für den Einsatz eines modernen Systems sorgen

Ein elektronisches Pfandverwertungssystem muss in beiden Finanzämtern möglichst bald eingesetzt werden. Überdies verfügen beide Finanzämter derzeit nicht über eine Registrierkasse. Die Versteigerungserlöse werden handschriftlich auf Durchschreibequittungen erfasst und anschließend in das Buchhaltungssystem eingepflegt. Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes will nunmehr für den Einsatz eines einheitlichen elektronischen Systems für beide Finanzämter sorgen. Auch die Nutzung einer kompatiblen Registrierkasse soll sichergestellt werden.

Zu viele geringwertige Gegenstände werden versteigert

Bei den von den beiden Finanzämtern durchgeführten Präsenzversteigerungen entfällt etwa ein Drittel der Zuschläge auf Erlöse bis 30 Euro. Insgesamt wurden mit diesen geringwertigen Gegenständen etwa 27.000 Euro erzielt, dies entspricht einem durchschnittlichen Erlös von 14 Euro pro Zuschlag. Bei durchschnittlich sechs Auktionen stündlich ergibt sich ein Erlös von 84 Euro pro Stunde. Die durchschnittlichen Personalvollkosten der bei der Pfandverwertung eingesetzten Beschäftigten betragen ca. 50 Euro pro Stunde. Für Präsenzversteigerungen werden in der Regel mindestens acht Beschäftigte für Präsentation der Gegenstände, Besucherlenkung, Lagerhaltung, Kassenführung u. a. eingesetzt.

Die Pfändung von geringwertigen Gegenständen soll zukünftig vermieden werden

Im Durchschnitt stehen somit Erlösen von 84 Euro Personalkosten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versteigerung von 400 Euro je Stunde gegenüber. Die Verwertung von Gegenständen mit einem zu erwartenden Erlös bis 30 Euro ist in Relation zu dem hohen personellen Aufwand unwirtschaftlich. Das Finanzministerium will hier gegensteuern, indem Pfändungen von geringwertigen Gegenständen möglichst vermieden werden sollen. Im Rahmen von Schulungen sollen die Vollstreckungsbeamten entsprechend sensibilisiert werden.

Internet-Auktionen eigenen sich besonders für gepfändeten Schmuck

Die beiden zentral für Verwertungen zuständigen Finanzämter nutzen die verwaltungseigene Internetplattform in ganz unterschiedlichem Ausmaß. Das eine Finanzamt bot nur sehr vereinzelt Gegenstände über das Internet an (fünf Auktionen im Jahr 2018). Hingegen nutzte das andere Finanzamt die Internetplattform regelmäßig (331 Auktionen im Jahr 2018). Besonders geeignet für Internet-Auktionen war gepfändeter Schmuck. Hier zeigte sich, dass die erzielten Erlöse deutlich über dem Materialwert der Schmuckstücke lagen.

Internet-Auktionen sollen künftig der Regelfall der Versteigerung werden

Es steht außer Frage, dass Internet-Auktionen eine zeitgemäße Form der Veräußerung darstellen. Dass auch eine Behörde diese Möglichkeit mit Erfolg nutzen kann, hat das eine Finanzamt unter Beweis gestellt. Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes hat zwischenzeitlich erklärt, dass Internet-Auktionen künftig der Regelfall der Versteigerung werden sollen. Präsenzversteigerungen sollen in Zukunft nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Alles in allem bemüht sich die Finanzverwaltung des in Rede stehenden Bundeslandes, die Vorteile der Digitalisierung bei der Verwertung gepfändeter Gegenstände endlich zu nutzen. Man fragt sich nur, liebe Leserinnen und Leser, weshalb dies nicht schon viel früher geschehen ist, sagt verärgert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler