Goldhausse und steigende Zinsen- 03.04.2021

Goldhausse und steigende Zinsen

An den Anleihenmärkten sind die Zinsen gestiegen

Liebe Leser,

steigende Zinsen seien schlecht für den Goldpreis, konnte man in letzter Zeit häufig lesen. Tatsächlich sind die Zinsen 10-jähriger US-Staatsanleihen seit August 2020 von 0,5% auf 1,7% gestiegen, während der Goldpreis von über 2.000 $ pro Unze auf 1.700 $ gefallen ist.

Auf den ersten Blick klingt die häufig vorgetragene Erklärung, der Zinsanstieg sei für diese Korrektur des Goldpreises verantwortlich, überzeugend. Bei genauerer Betrachtung steht diese These jedoch auf dünnem Eis und lässt sich mit Zahlen und Fakten nicht belegen. Um das zu erkennen, genügt ein kurzer Blick in die Finanzmarktgeschichte.

Zinsen und Gold: Prüfen Sie die Fakten

Beispielsweise kam es von Juni 2003 bis Juni 2006 bei 10-jährigen US-Staatsanleihen zu einem Zinsanstieg von 3,1% auf 5,2%. Und was geschah mit dem Goldpreis? Er stieg ebenfalls, von 345 $ pro Unze auf 650 $, was einem Anstieg von 88% entspricht. Die Details sehen Sie auf dem folgenden Chart, der den Verlauf des Goldpreises und der Zinsen zeigt.

Noch sehr viel deutlicher war das Geschehen in den 1970er Jahren. Damals stiegen die Zinsen in den USA von 6% auf ein Rekordniveau von fast 16% – und der Goldpreis vervierundzwanzigfachte sich in diesem Zeitraum.

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Der Edelmetallsektor hat im August 2020 eine völlig normale Korrektur begonnen, nachdem er in den zwei Jahren zuvor um 70% gestiegen war. Völlig unabhängig von den Zinsen war eine Verschnaufpause überfällig, was auch mein Gold-Preisbänder-Indikator zeigte.

Goldpreis in $ pro Unze (schwarz), Zinssatz 10-jähriger US-Staatsanleihen (rot), 2003 bis 2006
Während die Zinsen damals von 3,1% auf 5,2% gestiegen sind, hat sich der Goldpreis fast verdoppelt.
Quelle: StockCharts.com

Starke Kaufsignale für den Edelmetallsektor

Im Rahmen dieser Goldpreiskorrektur haben meine Indikatoren und Prognosemodelle inzwischen starke Kaufsignale gegeben. Das gilt sowohl für Gold, Silber und Platin, als auch für die Minenaktien. Letztere gehören zu den ganz wenigen unterbewerteten Sektoren des US-Aktienmarktes, der sich ansonsten in einer riesigen Spekulationsblase befindet, die sogar die alten Rekorde der Jahre 1929 und 2000 hinter sich gelassen hat.

Wenn Sie attraktiv bewertete Aktien kaufen möchten, dann sollten Sie sich im Minensektor umschauen. Hier können Sie sich trotz der horrenden Überbewertung fast aller anderen Sektoren regelrechte Schnäppchenpreise sichern. Welche Minenaktien jetzt besonders empfehlenswert sind, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Fundamentale Bewertung im Überblick

In meiner gerade erschienenen Krisensicher Investieren-Themenschwerpunkt-Ausgabe „Weltweite Aktienmärkte im Überblick“ haben wir für Sie die fundamentale Bewertung von 23 Aktienmärkten und allen 11 US-Sektoren des S&P 500 Index genauestens unter die Lupe genommen. Hier können Sie sehen, welche Märkte aus fundamentalanalytischer Sicht günstig und welche überbewertet sind. Das Ergebnis hält einige Überraschungen parat. Wenn Sie sich für die Börse interessieren, sollten Sie sich diese Analysen nicht entgehen lassen.


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Es liegt jetzt an Ihnen.

Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Es gibt zahlreiche Minenaktien, die stark unterbewertet sind. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Kauf.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Das Drunter und Drüber  in den Behörden

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist erstaunlich, was sich manche Behörden einfallen lassen, weil sie angeblich oder tatsächlich nicht über das erforderliche Personal zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen. Wie jetzt bekannt wurde, schlossen einige Dienststellen Verträge mit ihren eigenen Beamten oder mit Pensionären über zusätzliche Arbeitsleistungen, gegen entsprechendes Honorar, versteht sich.
In der öffentlichen Verwaltung ist genau geregelt, welche personelle Ausstattung den einzelnen Dienststellen zusteht und wie das Personal zu bezahlen ist. Ganz allgemein gilt, dass die Behörden ihre Aufgaben mit den Beschäftigten zu erledigen haben, die ihnen nach den Organisations- und Dienstpostenplänen sowie den Stellenplänen zur Verfügung stehen. Die rechtlichen Grundlagen für die Beschäftigung und die Besoldung der Beamtinnen und Beamten finden sich in den Beamtengesetzen, im Besoldungsgesetz, in den Nebentätigkeitsverordnungen sowie in ergänzenden Bestimmungen. Danach erhalten Beamtinnen und Beamte eine Alimentation für die ganzheitliche Wahrnehmung ihres Amtes.

Sie haben grundsätzlich nur einmal Anspruch auf eine angemessene Besoldung. Eine Doppelalimentierung ist verboten. Außerdem darf der Dienstherr nicht nach seinem Belieben die Besoldung einzelner Beamtinnen und Beamter durch Vereinbarung von privatrechtlichen Verträgen aufbessern.

Beraterverträge mit den eigenen Beamten

Bei einer Überprüfung im Jahr 2019 wurde festgestellt, dass ein Bundesministerium mit aktiven Beamtinnen und Beamten zusätzlich privatrechtliche Verträge abgeschlossen hatte. Für diese Verträge mit Laufzeiten zwischen 6 und 33 Monaten erhielten die Beamtinnen und Beamten Honorare mit einer Gesamtsumme von 9.000 bis 22.500 Euro. Vertragsgegenstand waren Beratungsleistungen für das Bundesministerium, die dem Hauptamt der Beamtinnen und Beamten zuzuordnen waren.

Personelle Engpässe müssen durch organisatorische Maßnahmen behoben werden

Die von Beamtinnen und Beamten wahrzunehmenden Aufgaben sind vom Dienstherrn vorzugeben. Sie sind mit der beamtenrechtlichen Besoldung abgegolten. Eine Ermächtigung für den Abschluss sogenannter „Honorarverträge“ bzw. anderer privatrechtlicher Verträge über die Erledigung dienstlicher Aufgaben und damit einhergehend einer zusätzlichen Vergütung existiert daher nicht. Fehlende personelle Ressourcen sind kein Grund, mit Beamtinnen und Beamten zusätzlich entgeltliche privatrechtliche Verträge zur Aufgabenerledigung abzuschließen. Es liegt in der Organisationsgewalt der Behörden, die notwendigen personellen Ressourcen für die Aufgabenerledigung bereitzustellen, z. B. durch Aufgabenverlagerung, befristete Einrichtung von Projektgruppen oder durch die Anordnung von befristeter Mehrarbeit.

Beamte im Ruhestand führten ihre frühere Tätigkeit fort

Bei der Überprüfung wurde weiterhin festgestellt, dass in einigen Fällen Beamte im Ruhestand ihre frühere Tätigkeit für Behörden auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge fortgeführt hatten. Für die Verträge mit Laufzeiten zwischen 2 und 30 Monaten erhielten die Pensionäre Entgelte mit einer Gesamtsumme von 8.000 bis 69.540 Euro. Zum Teil war als Vertragsgegenstand vereinbart, die früheren Aufgaben bis zur Einarbeitung eines Nachfolgers weiter zu erledigen.

Das Ansehen der Verwaltung darf nicht beeinträchtigt werden

Die Behörden haben ihre Aufgaben grundsätzlich mit dem planmäßigen Personal zu erfüllen. In Einzelfällen mag es angehen, dass Beamte im Ruhestand ihre frühere Tätigkeit übergangsweise fortführen. In derartigen Fällen darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, dass verdienten Ruheständlern durch privatrechtliche Verträge eine zusätzliche Vergütung zugeschanzt werden soll. Dies könnte das Ansehen der Verwaltung und des Berufsbeamtentums schädigen und ist deshalb zu vermeiden.

Externe Kräfte wären teurer geworden

Mit einer vorausschauenden Personalpolitik sowie der Nutzung von temporären zusätzlichen Planstellen im Haushalt kann die Verwaltung derartige Verträge und zusätzliche Ausgaben vermeiden. Auch das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ist eine Möglichkeit, anstehende Aufgaben bis zur Neueinstellung von Personal zu erledigen. Dies entspräche auch den aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers um Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Die geschilderten Fälle belegen allerdings, dass sowohl die aktiven Beamten als auch die Pensionäre mit eher bescheidenen Summen honoriert worden sind. Hätten die betreffenden Dienststellen externe Kräfte zur Erbringung von Beratungsleistungen angeheuert, liebe Leserinnen und Leser, wäre es für die Staatskasse mit Sicherheit deutlich teurer geworden, sagt augenzwinkernd

Ihr

Gotthilf Steuerzahler