Steigende Zinsen, Aktien und Gold- 27.03.2021

Steigende Zinsen, Aktien und Gold

Wie im Crash-Jahr 1929

Liebe Leser,

steigende Zinsen sind Gift für die Börse, besagt ein bekanntes Börsenbonmot. Tatsächlich wurden zahlreiche Aktienbaissen von steigenden Zinsen angekündigt. Nun ist es in den vergangenen Wochen an den Anleihenmärkten zu einem recht deutlichen Zinsanstieg gekommen. Beispielsweise stieg der Zins 10-jähriger US-Staatsanleihen von 0,5% auf 1,6%. In vielerlei Hinsicht ähnelt die aktuelle Lage dem Geschehen während des Crash-Jahres 1929. Damals leitete der Börsenkrach die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre ein – mit all ihren dramatischen politischen Folgen – und eine dreijährige Aktienbaisse, in deren Verlauf der Dow Jones Industrial Average um 89% nach unten rauschte.

Die fundamentale Überbewertung der US-Börse ist heute sogar noch höher als 1929. Und die Flut von Neu-Börsianern, der Boom bei Neuemissionen, das Spekulieren auf Kredit sowie zahlreiche weitere spekulative Exzesse sind heute ähnlich stark ausgeprägt wie damals. Vor diesem Hintergrund werden Roland Leuschel und ich sehr genau darauf achten, ob sich in den kommenden Monaten charttechnische Crash-Muster wie damals und andere deutliche Warnzeichen entwickeln.

Trotz aller Überbewertungen: Es gibt auch noch unterbewertete Aktienmärkte

In der gerade erschienenen Krisensicher Themenschwerpunkt-Ausgabe „Weltweite Aktienmärkte im Überblickhaben wir für Sie die fundamentale Bewertung von 22 Aktienmärkten genauestens unter die Lupe genommen. Und siehe da, es gibt sie noch, ein paar sehr moderat oder sogar unterbewertete Märkte. Sie werden vermutlich staunen, welche Länder das sind.

Natürlich können wir nicht über die Bedeutung der fundamentalen Bewertung sprechen, ohne auch einen Blick auf die historische Überbewertung der US-Börse zu werfen. Denn mit einer Aktienmarktkapitalisierung von 188% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ist der US-Markt so teuer wie nie zuvor und gehört zu den am höchsten bewerteten Märkten weltweit.

Aktienmarktkapitalisierung in % des BIP ausgewählter Länder
Mit 188% ist der US-Aktienmarkt so stark überwertet wie nie zuvor in seiner langen Geschichte. In manchen Ländern sieht das Bild ganz ähnlich aus (rote Balken), andere sind hingegen moderat oder sogar unterbewertet (blaue Balken). Um welche Länder es geht, erfahren Sie in unserer aktuellen Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe "Weltweite Aktienmärkte im Überblick".
Quelle: www.krisensicherinvestieren.com

11 US-Sektoren und 22 Länder im Bewertungscheck

In den USA unterziehen wir zusätzlich alle 11 Sektoren, in die der S&P 500 Index unterteilt wird, einer Analyse. Das Ergebnis: Nur ein einziger dieser Sektoren ist moderat bewertet, alle anderen hingegen sehr oder sogar extrem überbewertet. Damit ist der Umfang der Überbewertung sehr viel breiter als am Höhepunkt der Spekulationsblase des Jahres 2000.

Wie lange unser instabiles Währungssystem weltweit ungedeckter Gelder noch zusammengehalten werden kann, weiß kein Mensch. Vielleicht beginnt das vermutlich inflationäre Endspiel schon bald, wenn die riesige Spekulationsblase platzt, die vor allem die US-amerikanischen Aktien-, Anleihen- und Immobilienmärkte erfasst hat. Deshalb wird es noch wichtiger für Sie, sich umgehend einen Überblick über die weltweiten Märkte zu verschaffen und zu erfahren, welche Märkte jetzt noch unterbewertet sind. In diesem Sinne sollten Sie unsere spannende und gewinnbringende Themenschwerpunkt-Ausgabe „Weltweite Aktienmärkte im Überblick“ auf keinen Fall verpassen.

Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten:

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Goldhausse und steigende Zinsen

Steigende Zinsen seien auch schlecht für den Goldpreis, konnte man in letzter Zeit häufig lesen. Diese Behauptung lässt sich mit Zahlen jedoch kaum belegen. Während der großen Edelmetallhausse der 1970er Jahre stiegen die Zinsen weltweit deutlich, in den USA sogar auf Rekordniveaus. Der Goldpreis vervierundzwanzigfachte sich in diesem Zeitraum. Einen ähnlich starken Zinsanstieg wie damals halte ich allerdings für nahezu ausgeschlossen.

Zwar sind die Zinsen in den vergangenen Monaten trotz der umfangreichen Anleihenkäufe der Fed gestiegen. Mit lediglich 1,6% für 10-jährige US-Staatsanleihen sind sie aber immer noch sehr niedrig. Darüber hinaus halte ich es derzeit noch für ausgeschlossen, dass sich die marktwirtschaftlichen Kräfte an den Anleihenmärkten gegen die Manipulationen der Zentralbanken durchsetzen können.

Schützen Sie sich vor den Machenschaften der Zentralbanker

Vergessen Sie nicht, dass die Zentralbanker schon vor einigen Monaten darüber gesprochen haben, ihre Null- und Niedrigzinspolitik gegebenenfalls durch die Festsetzung von Zinsobergrenzen für alle Laufzeiten zu ergänzen. Eine solche Zinskontrolle gab es in den USA schon einmal. Im April 1942 sollte auf diese Weise die Finanzierung der Kriegskosten erleichtert werden. Für Staatsanleihen mit Laufzeiten von mehr als 25 Jahren wurde ein Zinssatz von 2,5% administriert.

Erst neun Jahre später wurden diese Maßnahmen beendet, während die Inflationsrate bereits auf 17% gestiegen war. An dieser Episode erkennen Sie, was die Zentralbanker auch jetzt wieder vorhaben. Schützen Sie sich vor den Machenschaften dieser Wohlstandsvernichter, und informieren Sie sich auf höchstem Niveau mit meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Es gibt zahlreiche Minenaktien, die stark unterbewertet sind. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Kauf.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Unzureichende Finanzaufsicht über die Kommunen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

zwischen den Bundesländern und ihren Kommunen finden permanent Verteilungskämpfe um das Steueraufkommen statt. Wenn die Kommunen bei diesem Tauziehen unterliegen, flüchten sie häufig in die Verschuldung. Dann fällt es dem betreffenden Land schwer, diese Ausweichreaktionen zu beanstanden, was eine jetzt bekannt gewordene Untersuchung eines Landesrechnungshofs belegt.

Die Bundesländer beaufsichtigen ihre Kommunen, um sicherzustellen, dass diese ihre Aufgaben im Einklang mit dem geltenden Recht erledigen. Als Teilbereich dieser Rechtsaufsicht hat die Finanzaufsicht dafür Sorge zu tragen, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben beachtet werden. In einem kleineren Bundesland führt eine dem dortigen Innenministerium nachgeordnete Behörde die Rechtsaufsicht über 24 Landkreise, 12 kreisfreie und 8 große kreisangehörige Städte. Der Aufsichtsbehörde sind alle kommunalen Haushaltssatzungen vor Bekanntmachung mit Haushaltsplänen und Anlagen vorzulegen.

Die Haushaltssatzungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, und für den Gesamtbetrag der Investitionskredite. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Zusätzlich dürfen sich Kommunen nicht bilanziell überschulden.

Die meisten Haushaltspläne der Kommunen waren defizitär

Nach den Feststellungen des betreffenden Rechnungshofs legten die 44 Städte und Kreise in den Jahren 2015 bis 2019 der Aufsichtsbehörde insgesamt 162 Satzungen über defizitäre Haushalte vor. Das entsprach 74 Prozent der eingereichten Haushalte. Die Defizite beliefen sich in den Ergebnishaushalten auf insgesamt 1,9 Milliarden Euro, in den Finanzhaushalten auf 1,5 Milliarden Euro. 65 Satzungen betrafen Kommunen, die bereits bilanziell überschuldet waren oder zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres erstmals ihre bilanzielle Überschuldung prognostizierten. Die Einhaltung des gesetzlichen Haushaltsausgleichsgebots war nicht sichergestellt.

Die Aufsichtsbehörde ergriff keine Maßnahmen

Die Städte planten nach Auffassung des Rechnungshofs in den meisten Fällen nicht unter gebotener Ausschöpfung der Realsteuern. Für kaum einen Landkreis sei nachgewiesen, dass eine Erhöhung der Kreisumlage auszuschließen war. Gleichwohl ergriff die Aufsichtsbehörde mit Ausnahme von drei Haushalten eines Landkreises keine finanzaufsichtlichen Maßnahmen zur Änderung rechtswidriger Haushaltssatzungen.

Sie genehmigte entgegen den gesetzlichen Regelungen Investitionskredite von 1,3 Milliarden Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 0,7 Milliarden Euro, obwohl die Kommunen in keinem Jahr des Prüfungszeitraums einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt hatten und teilweise bereits überschuldet waren. Die Genehmigungen versah die Genehmigungsbehörde häufig mit Maßgaben, deren Einhaltung sie nicht überwachte.

Die Haushaltssatzungen hätten beanstandet werden müssen

Bei eindeutigen Rechtsverstößen der Kommunen bedarf es laut Rechnungshof regelmäßig keiner besonderen Erwägungen, um das Einschreiten der Aufsichtsbehörde zu begründen. Dem stehe auch der – nur im Rahmen der Gesetzesbindung gewährleistete – Schutz von Entschlusskraft und Verantwortungsfreude der kommunalen Organe nicht entgegen. Bei defizitär geplanten Haushalten rechtfertige daher grundsätzlich jede mögliche Verbesserung der Einnahmen- und Ausgabensituation die Erhebung von Rechtsbedenken und nachfolgend die Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung

Nach Corona will das Land eine strengere Finanzaufsicht ausüben

Die Aufsichtsbehörde hat erklärt, ihre Reaktion auf unausgeglichene Haushalte habe sich stets an den besonderen Umständen des Einzelfalles zu orientieren. Die Verantwortung für Haushaltsdefizite liege primär bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Es sei nicht beabsichtigt, den bisherigen kooperativen Aufsichtsstil zu verlassen und Beanstandungen zur Standardmaßnahme zu machen. Überdies habe das Innenministerium des in Rede stehenden Landes für die von der Corona-Krise geprägten Haushaltsjahre 2020 und 2021 eine zurückhaltende Aufsichtspraxis angeordnet. Danach werde man Haushaltsausgleich, Überschuldung und Liquiditätskredite wieder verstärkt in den Blick nehmen.

Das Steueraufkommen muss aufgabengerecht verteilt werden

Der Rechnungshof macht es sich zu einfach, wenn er die kommunalen Finanznöte über eine Erhöhung der Realsteuern bzw. über eine Erhöhung der Kreisumlage lösen will. Wenn mehr oder weniger alle Kommunen eines Bundeslandes nicht mit ihrem Geld auskommen, spricht alles dafür, dass die Finanzausstattung der Städte und Kreise unzureichend ist.

Wenn die Bundesländer ihren Kommunen immer neue Aufgaben aufs Auge drücken, ihnen aber die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel nicht zugestehen, stehen die Städte und Gemeinden vor unlösbaren Herausforderungen. Angesichts der Größe der Problematik ist es nicht hilfreich, liebe Leserinnen und Leser, eine Erhöhung der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer vorzuschlagen, vielmehr muss das Steueraufkommen aufgabengerecht verteilt werden, sagt voller Überzeugung

Ihr

Gotthilf Steuerzahler