Die wahre Inflationsrate ist bereits deutlich höher- 20.02.2021

Die wahre Inflationsrate ist bereits deutlich höher

Sehr starkes Geldmengenwachstum gleich hohe Inflation

Liebe Leser,

im Jahr 2020 haben die Zentralbanker die Geldmenge M2 in der Eurozone um 10% erhöht und in den USA sogar um rekordverdächtige 26%. Noch sind die offiziellen Inflationsraten, mit denen die Geldentwertung gemessen werden soll, niedrig. Aber sie steigen jetzt schon, und aufgrund des hohen Geldmengenwachstums werden sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bald sehr viel höher sein.

Früher setzten Ökonomen die Geldentwertung sinnvollerweise einfach mit dem Geldmengenwachstum gleich. Nach dieser Methode würde die Inflation also bereits 10% in Europa und 26% in den USA betragen. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dieser Methode das tatsächliche Geschehen wesentlich besser abgebildet wird als mit der Messung der Preisveränderung dubioser Warenkörbe. Diese sind beliebig manipulierbar, und wichtige Bereiche des täglichen Bedarfs kommen in ihnen kaum oder überhaupt nicht vor.

Moderne Zentralbanker sind Wohlstandsvernichter

Mit ihrer ultralaxen Geldpolitik schaffen die Notenbanker nicht nur die Voraussetzung für die völlig verantwortungslose Anhäufung von Staatsschuldenbergen, die das Wirtschaftswachstum der Zukunft hemmen und dafür sorgen, dass wir heute in großem Stil auf Kosten kommender Generationen leben. Sie setzen mit der Gelddruckmaschine auch einen ungerechten, aber schwer zu durchschauenden Umverteilungsprozess in Gang, der zu großen Wohlstandsverlusten breiter Bevölkerungsschichten führt.

Diese Zusammenhänge haben Roland Leuschel und ich in unserem Buch „Die Wohlstandsvernichter“ ausführlich analysiert. Und wie Sie sich in dieser schwierigen Situation als Anleger positionieren sollten, um zu den Gewinnern zu gehören, ist Thema unseres Börsenbriefes „Krisensicher Investieren“.

Unterbewertet, ausgebombt und extrem unpopulär - Profitieren Sie von der Rohstoffhausse

Ein zunehmend lukratives Marktsegment ist der Rohstoffbereich. Hier hat eine vermutlich sehr langfristige und starke Hausse begonnen. In unserer aktuellen Januar 2021 Themenschwerpunkt-Ausgabe „Klassischer Energiesektor – unterbewertet, ausgebombt und extrem unpopulär“ haben wir diesen sehr wichtigen Teil der Rohstoffmärkte ausführlich unter die Lupe genommen.

Wie lukrativ dieser Markt ist, hat wohl auch der Value-Investor Warren Buffett erkannt

So hat Buffetts Investmentgesellschaft Berkshire Hathaway im letzten Quartal 2020 1,4 Mrd. Dollar in ein Unternehmen des Klassischen Energiesektors investiert. Und wir haben mit Royal Dutch Shell, die wir im November empfohlen hatten, schon einen Gewinn von 45,4% realisiert.

Jetzt ist die Zeit für weitere Aktienkäufe in diesem Sektor gekommen. In der am Dienstag, den 23. Februar 2021 erscheinenden März-Ausgabe von Krisensicher Investieren empfehlen wir zwei besonders lukrative Aktien des Energiesektors, die gerade sehr klare Kaufsignale gegeben haben. Nehmen Sie diese Chancen wahr und diversifizieren Sie gleichzeitig Ihr Depot.

Die nächste Aufwärtswelle der Gold- und Silberhausse steht bevor

Gold, Silber und zahlreiche Edelmetallaktien befinden sich schon sehr viel länger in einer Hausse als die meisten Rohstoffe. Im großen Bild gesehen, handelt es sich dabei um den zweiten Teil einer sehr langfristigen Aufwärtsbewegung, die um die Jahrtausendwende begonnen hat. Und dieser zweite Teil verspricht noch sehr viel lukrativer zu werden als Teil 1, in dem sich der Goldpreis fast verachtfacht hatte. Bezogen auf die aktuelle Hausse entspricht das einem Kurs von über 8.000 $ pro Unze. Es ist also noch viel Platz nach oben.

Die aktuelle Korrektur des Edelmetallsektors bietet Ihnen noch einmal die Gelegenheit, zu sehr günstigen Kursen Gold- und Silberminenaktien zu kaufen. Meine Edelmetall-Indikatoren, die ich ebenfalls in der nächsten Monatsausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren bespreche, signalisieren das baldige Ende dieser Korrektur. Warum die nächste Aufwärtswelle kurz bevorsteht, lesen Sie in Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Ein starkes Kaufsignal gibt es jetzt auch im Nahrungsmittelsektor.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Zweckwidrige Verwendung von Fraktionsgeldern

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Fraktionen des Deutschen Bundestages erhalten jährlich viele Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Aufgaben der Fraktionen, werden jedoch nicht selten in unzulässiger Weise für die Parteiarbeit verwendet. Dies bleibt ohne Folgen, weil entsprechende Sanktionen nicht vorgesehen sind.

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind für innerparlamentarische Abläufe zuständig, sie organisieren eine Arbeitsteilung unter ihren Mitgliedern, bereiten gemeinsame Initiativen vor, stimmen diese aufeinander ab und unterstützen eine umfassende Information ihrer Mitglieder. Dafür erhalten sie erhebliche Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Die Fraktionen dürfen sie ausschließlich für Fraktionsaufgaben einsetzen. Dazu gehört auch, die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zu unterrichten. Ausdrücklich verboten ist den Fraktionen dagegen, Parteiaufgaben wahrzunehmen.

Der Präsident des Deutschen Bundestages unterbreitet jährlich im Benehmen mit dem Ältestenrat einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen, die den Fraktionen zufließen sollen. Die abschließende Entscheidung trifft dann der Deutsche Bundestag. Im Bundeshaushalt 2020 waren für die Fraktionen 119,4 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen Sachleistungen, insbesondere Räume im Reichstagsgebäude und anderen Liegenschaften des Deutschen Bundestages einschließlich der Einrichtung und technischen Ausstattung.

Keine konkreten Vorgaben für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen

Die Fraktionen und ihre Mitglieder können nach den Bestimmungen des Abgeordnetengesetzes die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit unterrichten. In welcher Art und in welchem Umfang diese Unterrichtung zulässig ist, ist jedoch weder gesetzlich noch durch sonstige Regelungen näher bestimmt. Konkretisierungsbedürftig wäre insbesondere die Abgrenzung zwischen zulässiger Unterrichtung der Öffentlichkeit und unzulässiger Parteiwerbung.

Die Öffentlichkeitsarbeit über die sozialen Medien hat zugenommen

Die Frage, wie weit die Befugnis der Fraktionen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit reicht, hat durch die dynamische Entwicklung der sozialen Medien zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Fraktionen kommunizieren über die sozialen Medien täglich und direkt mit Bürgerinnen und Bürgern. Ihre Beiträge erzielen teilweise erhebliche Reichweiten, in Einzelfällen werden bis zu einer Million Menschen erreicht. Viele Beiträge der Fraktionen lassen den erforderlichen eindeutigen Bezug zur Tätigkeit der Fraktion, über die unterrichtet werden soll, nicht erkennen.

Keine Rechtsgrundlage für Rückforderungen bei Verstößen

In der Vergangenheit war immer wieder festzustellen, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen mit weiteren politischen Botschaften aufgeladen wurde, wie es für die parteipolitische Tätigkeit typisch ist. Die Bundestagsverwaltung vertritt in Bezug auf Verstöße gegen den Bezug zur Fraktionsarbeit die Auffassung, dass das Abgeordnetengesetz – im Gegensatz zu einigen Landesgesetzen – keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Rückforderungen enthält. Auch andere Sanktionen haben die Fraktionen nicht zu befürchten, wenn sie die ihnen zugewiesenen Mittel zweckwidrig verwenden. So fehlt z. B. eine Pflicht, unzulässige Beiträge in den sozialen Medien zu löschen. Allenfalls prüft die Bundestagsverwaltung, ob in der zweckwidrigen Verwendung der Fraktionsmittel eine unzulässige Spendenannahme durch die jeweilige Partei zu sehen ist.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sollte deutlich reduziert werden

Kritiker des geschilderten Zustandes fordern deshalb, Art und Umfang einer zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Fraktionen verbindlich zu regeln und die gesetzlichen Grundlagen für eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionsmittel sowie weitere Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Man könnte an das Ganze auch viel radikaler herangehen: Das abgelaufene Jahr hat gezeigt, dass die Parlamente von Bund und Ländern in einer Krise eine absolute Nebenrolle spielen, dass es auf sie offensichtlich nicht wirklich ankommt. Vor diesem Hintergrund sollte der aufgeblähte deutsche Parlamentarismus einer Generalrevision unterzogen und auf seine Kernfunktion zurückgeführt werden, nämlich dass die richtungsweisenden Entscheidungen in den Parlamenten getroffen werden. Die völlig aus dem Ruder gelaufene Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sollte bei dieser Gelegenheit deutlich reduziert werden, fordert mit Entschiedenheit

Ihr

Gotthilf Steuerzahler