Bei Gamestop ist der Name fast Programm – Ein Grund mehr, in Gold zu investieren- 30.01.2021

Bei Gamestop ist der Name fast Programm – Ein Grund mehr, in Gold zu investieren

Kursmanipulationen an der US-Börse

Liebe Leser,

spätestens seit dieser Woche sollte jedem klar sein, dass die Aktienmärkte immer mehr einem Casino gleichen. So gibt es jetzt ein neues Spiel an den Aktienmärkten, und das heißt „Schlag den Shortseller“. Es funktioniert so: Eine Gruppe überwiegend junger und unerfahrener Privatanleger trifft sich in den sozialen Medien, zum Beispiel unter dem Namen „Wallstreet Bets“ rund 4 Millionen Menschen. Dort besprechen sie koordinierte Kaufkampagnen, um Hedgefonds in die Knie zu zwingen.

Wie das geht? Diese Spekulanten vereinbaren, gezielt Aktien zu kaufen, bei denen große Short-Positionen bestehen. Auf diese Weise treiben sie den Kurs dieser Aktien so hoch, dass die Shortseller gezwungen werden, ihre Positionen glattzustellen, das heißt die short verkauften Aktien zurückzukaufen. Ein solcher sogenannter Short-Squeeze ist gerade bei der Aktie des US-Einzelhändlers Gamestop abgelaufen. Das ökonomisch irrwitzige an dieser Vorgehensweise: Es werden Aktienkurse vollkommen maroder Unternehmen in die Höhe getrieben.

Sogar Aktienkurse maroder Unternehmen werden nach oben getrieben

Was wie ein lustiges Spiel aussieht, ist ein weiteres Zeichen, dass die Endphase dieser unglaublichen Spekulationsblase läuft, in der sich die US-Börse befindet. Ganz ähnliche Episoden sind aus dem Jahr 1929 überliefert, das heißt aus der Endphase der damaligen Blase. Nur waren es damals Großanleger, die sich zusammenschlossen, um die Kurse ausgewählter Aktien nach oben zu manipulieren.

Dieses neue „Börsenspiel“ ist also ein weiterer starker Beleg für das Ausmaß der aktuellen Spekulationsblase. Sie stellt alles bisher Gesehene weit in den Schatten, das heißt auch die irrwitzigen Übertreibungsphasen der Jahre 1929 und 2000. 1929 endete die Party übrigens mit einem spektakulären Aktiencrash, gefolgt von einer Baisse, in welcher der Dow Jones Industrial Average um 89% fiel.

Umso wichtiger ist es, dass Sie jetzt in die richtigen Sektoren investieren. Tatsächlich gibt es sie noch, Sektoren, die überaus attraktiv bewertet sind, beispielsweise klassische Energiewerte sowie Gold- und Silberminen.

Setzen Sie auf werthaltige Investments

Der klassische Energiesektor zeigt alle Merkmale, die charakteristisch sind für den Beginn einer langfristigen Hausse. Hier bietet sich Ihnen die Gelegenheit, in einer sehr frühen Phase eines wahrscheinlich mehrjährigen Aufwärtstrends zu kaufen. Deshalb haben wir diesem Sektor unsere Januar 2021-Themenschwerpunkt-Ausgabe gewidmet.

Warten Sie nicht, bis diese Aktien in aller Munde und schon sehr stark gestiegen sind. Werden Sie vorher aktiv.

Minenaktien fundamental sehr attraktiv

Ein weiterer Sektor, der fundamental sehr günstig bewertet ist, sind die Edelmetallaktien. Hier sprudeln die Unternehmensgewinne bereits, wenn die Gold-, Silber- und Platinpreise nur auf dem aktuellen Niveau stagnieren sollten. Meine Analysen kommen jedoch zu dem Ergebnis deutlich steigender Edelmetallpreise, worauf die Edelmetallaktien mit hohen Kursgewinnen reagieren werden.

Großartige Kaufgelegenheit im Goldminensektor

Aus charttechnischer Sicht präsentiert sich Ihnen in diesem Sektor gerade eine hervorragende Kaufgelegenheit. Das sehen Sie auf dem folgenden Monatschart des HUI Gold Minen Index. Dieser Index ist im Juli 2020 aus einer mächtigen Bodenformation nach oben ausgebrochen. Damit hat er ein starkes langfristiges Kaufsignal gegeben.

Auf diesen ersten steilen Anstieg folgte eine normale Korrektur zurück zur Ausbruchslinie. Dieser durchaus typische Test einer wichtigen charttechnischen Marke gibt Ihnen noch einmal die Gelegenheit, Aktien dieses Sektors relativ günstig zu kaufen, bevor die nächste Haussewelle den Index auf neue Hochs anheben wird.

HUI Gold Minen Index (Monatschart), 2011 bis 2021
Der Test der Ausbruchslinie bietet Ihnen noch einmal die Gelegenheit, zu relativ günstigen Kursen einzusteigen.
Quelle: StockCharts.com

Manche Minenaktien werden sich vervielfachen – Nutzen Sie jetzt die vielleicht letzte Chance zum günstigen Einstieg

Einige der von mir favorisierten Minenaktien haben sich zwar schon mehr als verdoppelt. Doch dank der jüngsten Edelmetallkorrektur bietet sich Ihnen jetzt - vermutlich zum letzten Mal - die Chance, noch einmal günstig einzusteigen und deutlich unterbewertete Minenaktien zu kaufen. Bei Gold hat die Korrektur, die im August 2020 begonnen hatte, ihren Tiefpunkt bereits im November erreicht. Seither geht es wieder aufwärts, wenn auch noch verhalten. Wir befinden uns also schon in der Frühphase einer neuen Aufwärtswelle, was meine Indikatoren unisono bestätigen.

Deshalb schreiten Sie jetzt zur Tat, und informieren Sie sich mit meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Euphorie und Spekulation an der Wall Street scheinen derzeit grenzenlos zu sein. Kennen Sie beispielsweise SPAC? Wenn nicht, lesen Sie die aktuelle Februar-Ausgabe von Krisensicher Investieren.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Verzicht auf Gebühreneinnahmen bei Rüstungsfirmen

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

in seinem jüngsten Jahresbericht kritisiert der Bundesrechnungshof das Bundeswirtschaftsministerium dafür, dass es seit Jahren versäumt hat, die vorgeschriebenen Gebühren im Zusammenhang mit dem Export von Rüstungsgütern zu erheben. Aus dem mitgeteilten Schriftwechsel gewinnt man den Eindruck, dass das Wirtschaftsministerium trotz eindeutiger Rechtslage die Rüstungswirtschaft nur sehr ungern – aus welchen Gründen auch immer – mit Gebühren belasten möchte.

Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine Amtshandlung oder eine sonstige Tätigkeit der Verwaltung oder für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden. Gebühren verlangt der Staat zum Beispiel für die Ausstellung eines Passes oder eines Führerscheins. Es handelt sich also um eine Art Preis für die konkrete Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Hand.

Gebühren sind dazu bestimmt, die Kosten der öffentlichen Dienstleistung ganz oder teilweise zu decken. Weiterhin ist anerkannt, dass neben dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit auf Kostenerstattung für individuell abgegebene staatliche Leistungen auch der wirtschaftliche Wert oder sonstige Nutzen, den der Leistungsempfänger erhält, in angemessener Weise berücksichtigt werden kann. Zwischen beiden Interessen ist ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen.

Die Ausfuhr von Rüstungsgütern muss genehmigt werden

Nach dem Grundgesetz dürfen zur Kriegführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, transportiert und exportiert werden. Entsprechende Genehmigungen müssen Unternehmen vorab beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Das Bundesamt untersteht dem Bundeswirtschaftsministerium. Im Jahr 2018 gingen 14.300 Anträge auf Export von Rüstungsgütern bei dem Bundesamt ein.

Für Genehmigungen sind kostendeckende Gebühren zu erheben

Seit dem Jahr 2013 regelt das Bundesgebührengesetz, dass die Verwaltungsbehörden des Bundes für ihre individuell zurechenbaren Leistungen grundsätzlich kostendeckende Gebühren erheben müssen. Dazu erließ die Bundesregierung im Jahr 2015 die Allgemeine Gebührenverordnung. Sie gibt vor, wie Gebühren kostendeckend zu kalkulieren sind. Das Antragsverfahren beim Export von Rüstungsgütern, in dem Unternehmen für den Export ihrer Kriegswaffen eine Genehmigung erhalten wollen, ist eine individuell den jeweiligen Antragstellern zurechenbare öffentliche Leistung.

Einnahmen von bis zu 10 Millionen Euro hätten erzielt werden können

Dem Wirtschaftsministerium war es natürlich bekannt, dass für die Exportgenehmigungen das Bundesgebührengesetz gilt. Im Jahr 2016 erwog das Ministerium, Gebühren bei der Rüstungsexportkontrolle einzuführen. Dabei hielt es Einnahmen zwischen 5 und 10 Millionen Euro pro Jahr für möglich. Letztlich vertagte es aber die Entscheidung. Entsprechende Gebühren erhebt es bis heute nicht. Das Ministerium hätte seinerzeit einen verbindlichen Katalog der gebührenpflichtigen Leistungen bei der Rüstungsexportkontrolle erstellen und die jeweiligen Gebührensätze kalkulieren müssen, damit das Bundesamt entsprechende Gebühren festsetzen und erheben konnte. Der Rechnungshof hat dieses Versäumnis als pflichtwidrig gerügt.

Das Ministerium will nun eine Gebührenregelung schaffen

Das Wirtschaftsministerium führte im Schriftwechsel mit dem Rechnungshof aus, dass zwar seit dem Jahr 2013 mit dem Bundesgebührengesetz der Rahmen geschaffen sei, um Gebühren zu erheben. Da erst später weitere gesetzliche Konkretisierungen hinzugekommen seien, nehme es aber noch eine gewisse Zeit in Anspruch, die Regelungen des Bundesgebührengesetzes umzusetzen. Bis zum 1. Oktober 2021 werde es den Erlass einer Gebührenverordnung für die Antragsbearbeitung zum Rüstungsexport prüfen und umsetzen. Dabei werde das Ministerium auch berücksichtigen, welche wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Herausforderungen die betroffenen Unternehmen infolge der Corona-Politik zu bewältigen haben.

Eine Ausnahme von der Gebührenpflicht?

Im Wirtschaftsministerium wurde auch erwogen, an den Gesetzgeber heranzutreten, um eine Ausnahme von der Gebührenpflicht für die Rüstungsexportkontrolle zu erwirken. Man kann sich nur darüber wundern, wie stark sich das Ministerium für die Belange der Rüstungswirtschaft einsetzt. Die Gebühren werden ja schließlich auf die Käufer der Rüstungsgüter überwälzt. Und bekanntlich geht ein großer Teil unserer Rüstungsexporte in ölreiche Länder, die gerne bereit sind, für hochwertige Waffen ein wenig mehr zu zahlen. Aber wer kennt schon alle Zusammenhänge des Rüstungsgeschäfts, liebe Leserinnen und Leser, sagt verunsichert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler