7 von 7 Warnhinweisen sprechen für das baldige Platzen der größten Spekulationsblase aller Zeiten- 09.01.2021

7 von 7 Warnhinweisen sprechen für das baldige Platzen der größten Spekulationsblase aller Zeiten

Spekulationsblase bei Aktien, Anleihen und Immobilien

Liebe Leser,

Sie wissen es selbst, die fundamentale Überbewertung des US-Aktienmarktes hat alle Rekorde gebrochen. Sie ist höher als am Top des Jahres 2000 und höher als 1929. Es gibt also keinen Zweifel mehr, dass wir es hier mit der größten Spekulationsblase aller Zeiten zu tun haben.

Diese Feststellung gilt umso mehr, da sich die Anleihenmärkte und die Immobilienmärkte ebenfalls in einer Spekulationsblase befinden. Im Unterschied zu 2007 ist dieses Mal auch der deutsche Immobilienmarkt betroffen. Das schreibt sogar die Bundesbank. Immerhin machen Immobilienkredite rund 70 Prozent der gesamten Kreditvergabe an inländische Unternehmen und Privatpersonen aus. Welche Risiken hier bestehen, brauche ich Ihnen nicht zu erklären.

Auch diese Mega-Blase wird platzen

Viele meiner Kritiker sagen jetzt: „Was wollen Sie? Die Märkte steigen doch, Überwertung hin oder her“. Das ist vollkommen richtig, ein überbewerteter Markt kann lange überbewertet bleiben und – wie in den vergangenen Monaten geschehen – sogar neue historische Rekorde aufstellen.

Und das Ausmaß der Überbewertung gibt uns auch nur einen klaren Eindruck davon, wie hoch die Risiken sind, aber keine Hinweise darauf, wann die Party wirklich zu Ende geht. Dazu bedarf es anderer Indikatoren, die uns die Finanzmarktgeschichte lehrt:

7 Warnhinweise vor dem Platzen einer Spekulationsblase, die Sie kennen müssen

  1. Der Glaube an den nicht enden wollenden Kursanstieg: Die betroffenen Märkte steigen bereits über einen längeren Zeitraum mehr oder weniger stark an. Erinnerungen an verlustbringende Zeiten sind komplett in Vergessenheit geraten. Die Mentalität „Buy high, sell higher" („Kaufe teuer, verkaufe teurer") beginnt sich zu etablieren.
  2. Innovative Vorreiter: Wichtig ist es nun, dass etwas Neues auf den Markt kommt, an dem sich die Fantasie der Anleger entzündet. Das können neue Produkte und Technologien sein, aber auch neue Fertigungstechniken - oder Kryptowährungen.
  3. Neue Anlegerschichten besteigen den Ring: Diese Innovationen und der stetige Kursanstieg locken Anleger auf die Finanzmärkte, die keinerlei Börsenwissen haben und nur das schnelle Geld sehen. Diesen Spekulanten fehlt jegliche Erfahrung mit Kurseinbrüchen. Sie denken, dass es immer weiter aufwärts geht.
  4. Spekulieren auf Kredit: Diesen neuen Anlegerschichten fehlt nicht nur das Wissen, sondern häufig auch das Geld. Sie nehmen Kredite auf. Was soll schon passieren? Diese hohe Risikobereitschaft bleibt nicht auf die neuen Anlegerschichten begrenzt, jetzt will fast jeder etwas vom Kuchen abhaben. Ganz aktuell  ist diese Spekulationskennzahl übrigens auf einen neuen Rekord von 3,4% des Bruttoinlandsprodukts gestiegen – und mit ihr die Welle von Zwangsverkäufen, die unweigerlich ausgelöst werden, wenn es an der Börse das nächste Mal bergab gehen wird.
  5. „Dieses Mal ist alles anders": Charakteristisch für Spekulationsblasen ist das Eintreten eines sich selbst verstärkenden Booms. Es kommt zu Kursanstiegen, die jeder Grundlage entbehren. Nach dem Motto „Dieses Mal ist alles anders" werden Zweifel weggewischt.
  6. Neue Finanzprodukte werden zum Leben erweckt und Betrüger betreten die Bühne: Jetzt will jeder etwas vom Kuchen abhaben. Finanzinstitute entwickeln neue Finanzprodukte, um noch mehr Geld abzuschöpfen. Der Boom, der sprudelnde Gewinne verspricht, zieht Schwindler und Betrüger an. Erst nach dem Platzen der Spekulationsblase kommt deren Handeln ans Tageslicht. Ein regulatorisches Einschreiten seitens der Zentralbankbürokraten oder anderer Institutionen bleibt aus. Im Gegenteil, oft heizen sie die Blase noch an.
  7. Überreichliche Liquiditätsversorgung: Spekulationsblasen können sich ohne Geld- und Kreditmengensteigerungen nicht entwickeln. Hinter jeder historisch dokumentierten Spekulationsblase findet man eine Geld- und Kreditquelle, die die spekulative Preistreiberei erst ermöglichte. Geld- und Kreditmengenwachstum ist die Voraussetzung aller Spekulationsblasen. Ohne diese Voraussetzung wären die in Punkt eins bis sechs genannten Merkmale hinfällig.

In den vergangenen Monaten haben alle 7 Warnhinweise Extremwerte erreicht und sogar neue Rekorde aufgestellt.

US-Geldmengenwachstum (M-2) in %, 2013 bis 2021
Die US-Zentralbank hat die Geldmenge drastisch erhöht.
Quelle: St. Louis Fed

„Wir befinden uns aktuell irgendwo zwischen Juli 1999 und Februar 2000“

Jeremy Grantham, der nach Warren Buffett wohl bekannteste Value-Investor Amerikas, hat sich ebenso wie Roland Leuschel und ich ausgiebig mit Spekulationsblasen befasst. Seinen Analysen zufolge befinden wir uns – verglichen mit der Technologieblase, die im März 2000 ihren Höhepunkt erreichte – irgendwo zwischen Juli 1999 und Februar 2000. „Das heißt“, so Grantham, „die Blase kann jeden Moment platzen, da sie alle dafür notwendigen Bedingungen erfüllt hat, aber sie könnte auch noch ein paar Monate länger nach oben stürmen.

Große Chancen in ausgewählten Sektoren

All das muss Sie jedoch nicht sorgen, im Gegenteil. Denn ganz wie im Jahr 2000 gibt es auch heute ein paar Sektoren, die nicht von der Spekulationsblase erfasst wurden und attraktiv bewertet sind. Dazu gehören beispielsweise der Edelmetallsektor und der klassische Energiesektor, dem wir ganz aktuell unsere Krisensicher Investieren Themenschwerpunkt-Ausgabe gewidmet haben.

Im Unterschied zum allgemeinen Aktienmarkt finden Sie in diesen Sektoren Aktien, die Ihnen ein sehr gutes Chance-Risiko-Verhältnis bieten. So zeigt der klassische Energiesektor alle Zeichen, die charakteristisch sind für die Endphase einer langen, schweren Baisse bzw. den Beginn einer neuen starken Hausse. Diese Woche erst wurde hier ein Kaufsignal gegeben und ich habe meinen Lesern zum Einstieg per Ad-hoc-Mitteilung geraten. Informieren Sie sich jetzt.

Bitcoin – Spekulation pur

Den Gipfel der Spekulation bildete im Jahr 2000 der Neue Markt, an dem die Aktien offensichtlich wertloser Unternehmen scheinbar unaufhaltsam stiegen. Die Verblendung war so groß, dass es kaum noch möglich war, mit Neue Markt-Spekulanten ein rationales Gespräch über die tatsächlichen Geschäftsaussichten ihrer absurd bewerteten Börsenlieblinge zu führen. Zu groß war ihr Glaube an das ökonomisch Unmögliche, der durch die phantastischen Kursgewinne genährt wurde, die dieses Marktsegment bereits gesehen hatte.

Die gleiche Rolle wie damals der Neue Markt spielen in der aktuellen Spekulationsblase Bitcoin und andere Kryptowährungen. Einen großen Unterschied zu damals gibt es allerdings: Kryptowährungen geben erst gar nicht vor, ein Geschäftsmodell zu sein, über das man diskutieren könnte. Sie sind lupenreine Spekulationsobjekte, die reinsten, die der Mensch bisher erfunden hat. Sie dienen einzig und allein dem Zweck der Spekulation.

Alles, was Sie über Bitcoin wissen sollten, lesen Sie in meinem gemeinsam mit Roland Leuschel verfassten kleinen Buch:
„Bitcoin & Co. – Finte oder Neugestaltung des Geldsystems? Was Sie über Geld, Gold und Kryptowährungen wissen sollten“ (ISBN: 9-789925-750306)

Ganz gleich, ob Sie mit Bitcoin spekulieren, darüber nachdenken, es zu tun, oder fest entschlossen sind, es bleiben zu lassen, diese knapp 100-seitige Analyse sollten Sie kennen.

Minenaktien bleiben erste Wahl

Extrem lukrativ sind weiterhin die Edelmetallaktien. Aus fundamentaler Sicht sind zahlreiche Gold- und Silberminenaktien sehr günstig bewertet. Die Gewinne sprudeln, und ein weiter steigender Goldpreis wird diese sehr positive Entwicklung noch verstärken.

Aus technischer Sicht geben einige der von mir favorisierten Minenaktien gerade sehr klare Kaufsignale, die auf hohe Kursgewinne hindeuten. Lassen Sie sich diese Chancen nicht entgehen. Welche Aktien das sind, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Lange haben meine Leser darauf gewartet, jetzt ist es wieder Zeit für Uran-Aktien! In Krisensicher Investieren finden Sie hierzu alle Infos.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Grenzüberschreitungen bei der Dual Career-Förderung

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

unter dem Stichwort „Dual Career-Förderung“ wird im Wissenschaftsbereich diskutiert, wie Paare unterstützt werden können, bei denen beide Partner eine Karriere in der Hochschule anstreben. Viele deutsche Hochschulen haben sich auf diese Paare eingestellt, insbesondere, um Wissenschaftler aus dem Ausland an sich zu binden. Mit ihren Dual Career Services geben sie familienfreundliche Unterstützung, engagieren sich in Netzwerken, um auch dem (hoch )qualifizierten Partner eine Jobperspektive bieten zu können, und bieten praktische Hilfe beim Einleben in Deutschland. Vor allem Beratung, Information und die Herstellung von Kontakten werden als mögliche Unterstützungsleistungen für Dual Career-Paare genannt.

In der Praxis geht die Dual Career-Förderung jedoch zum Teil weit über solche Maßnahmen hinaus. Der Rahmen des rechtlich Zulässigen wird nicht selten überschritten, wie in einem norddeutschen Bundesland vor kurzem festgestellt wurde.

Unter die Lupe genommen wurden Berufungen und Bleibeverhandlungen von Professoren einer Forschungseinrichtung. Diese Einrichtung hat die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts und ist einer Universität angegliedert. Die Professoren der Forschungseinrichtung werden in einem gemeinsamen Verfahren von der Universität und der Einrichtung berufen.

Viele Professoren erhielten Zusagen für die Beschäftigung des Partners

Im Sommersemester 2019 waren an der Forschungseinrichtung 11 Professorinnen und Professoren tätig; 6 von ihnen haben im Rahmen von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen konkrete Zusagen für eine Beschäftigung ihrer Partnerin oder ihres Partners erhalten. In 2 Fällen hat es sowohl im Rahmen von Berufungs- als auch nochmals im Rahmen von Bleibeverhandlungen entsprechende Angebote gegeben.

Ausschreibungen und Auswahlverfahren haben im Hinblick auf die in den Verhandlungen zugesagten Stellen nicht stattgefunden. Forschungseinrichtung und Universität haben eine Beschäftigung der Partner zugesagt, ohne dass sie der Frage nachgegangen sind, ob es besser qualifizierte Kandidaten für die vorgesehenen Tätigkeiten gegeben hätte. In manchen Fällen stand zum Zeitpunkt der Zusagen noch nicht einmal fest, wo die Partner konkret eingesetzt werden sollten.

Entsprechende Arbeitsverträge wurden abgeschlossen

Zum Teil war erkennbar, dass es in den Bereichen, in denen die Partner beschäftigt werden sollten, zunächst Widerstand hiergegen gab. In diesen Fällen sind auch „Kompensationsleistungen“ gewährt worden, um zu einer Lösung zu gelangen. Die Dual Career-Angebote sind fast alle durch Abschluss entsprechender Arbeitsverträge umgesetzt worden. In einem Fall ist abweichend vom Inhalt der ursprünglichen Zusage für den betreffenden Partner eine Beschäftigung an einer anderen Dienststelle des Bundeslandes realisiert worden. Zum Teil enthalten die Personalakten ausdrücklich den Hinweis, dass die Besetzung der Stelle Gegenstand einer Berufungszusage war und deshalb keine Ausschreibung erfolgte.

Bestenauslese und Chancengleichheit wurden nicht beachtet

Bei den zugesagten Beschäftigungen handelte es sich überwiegend um Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter, also für Nachwuchswissenschaftler. Diese Stellen werden dem freien Wettbewerb entzogen, was die Chancen anderer Wissenschaftler in diesen Bereichen behindert. Das Leistungsprinzip und der Grundsatz der Bestenauslese müssen aber für die Gruppe der Nachwuchswissenschaftler genauso gelten wie für Professoren sowie deren Partner. Es ist problematisch, das Interesse an der Gewinnung bestimmter Personen generell über die Chancengleichheit und die Interessen anderer Mitarbeitergruppen zu stellen.

Grundsätzlich muss eine Stellenausschreibung erfolgen

Die Einrichtung und Besetzung von Stellen des öffentlichen Dienstes dient grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Ist eine Stelle intern nicht besetzbar, so sollte ein geeigneter Kandidat oder eine geeignete Kandidatin grundsätzlich im Rahmen einer Ausschreibung und eines Auswahlverfahrens ermittelt werden. Ein solches Verfahren wahrt zugleich das Recht anderer potenzieller Bewerber auf chancengleichen Zugang zu Ämtern des öffentlichen Dienstes (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz). Selbst wenn im Einzelfall keine Stellenausschreibung erforderlich ist, muss die Dienststelle eine Entscheidung über die Besetzung von Stellen immer nach sachgerechten Kriterien und im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens treffen.

Keine „Wettbewerbsfähigkeit“ bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben?

Von Seiten der Forschungseinrichtung und der Universität wurde als Argument für „Dual Career-Stellenangebote“ angeführt, dass es nur so möglich sei, bestimmte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Annahme eines Rufes zu bewegen bzw. ihren Fortgang zu verhindern. Man sei ohne diese Möglichkeit nicht „wettbewerbsfähig“. Diese Argumentation ist rechtlich nicht haltbar: Die öffentliche Verwaltung ist bei jeder einzelnen Entscheidung an den bestehenden rechtlichen Rahmen gebunden. Der Rahmen für den Inhalt von Berufungs- und Bleibeverhandlungen ist durch Regelungen des Besoldungs- und Hochschulrechts vorgegeben. Einstellungsentscheidungen sind nach den Regeln des öffentlichen Dienstrechts zu treffen.

Das Wissenschaftsministerium will rechtlich gangbare Wege finden

Es gibt Anzeichen dafür, dass die hier geschilderte Form der Dual Career-Förderung gängige Praxis in der deutschen Wissenschaftslandschaft ist. Das Wissenschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes will sich dafür einsetzen, dass künftig rechtlich gangbare Wege gefunden werden, um Stellenbesetzungen bei Beachtung der fachlichen und persönlichen Qualifikationen im Ausnahmefall auch ohne eine gesonderte Ausschreibung zu ermöglichen. Eine Gesetzesänderung werde geprüft. Da kann man gespannt sein, liebe Leserinnen und Leser, ob das Wissenschaftsministerium eine Lösung für den Verzicht auf Stellenausschreibungen im Rahmen der Dual Career-Förderung findet, die mit den Prinzipien der Chancengleichheit und Bestenauslese vereinbar ist, sagt äußerst skeptisch

Ihr

Gotthilf Steuerzahler