US-Geldmenge 26 Prozent größer als vor einem Jahr- 27.12.2020

US-Geldmenge 26 Prozent größer als vor einem Jahr

Die unseriöse Geldpolitik wird Folgen haben

Liebe Leser,

unsere Politiker und Zentralbanker sind außer Rand und Band. Die Staatsschulden gehen weltweit durch die Decke, und die Geldmengen steigen in einem Ausmaß, das sogar die inflationären 1970er Jahre weit übertrifft. Das sehen Sie auf dem folgenden Chart.

Er zeigt Ihnen die prozentuale Veränderung der US-Geldmenge M-2. Wie Sie sehen, hat die US-Zentralbank Fed die Geldmenge in den vergangenen 12 Monaten um 26% erhöht. Diese verantwortungslose, ja unseriöse Politik wird unangenehme Folgen haben, vor denen Sie Ihr Vermögen schützen sollten.

US-Geldmengenwachstum (M-2) in %, 2013 bis 2020
Die Gelddruckmaschine läuft auch Hochtouren, obwohl die Finanzgeschichte zeigt: Geld drucken löst keine Probleme.
Quelle: St. Louis Fed

Kennzeichen aller großen Inflationen

Wie der Schweizer Professor Peter Bernholz gezeigt hat, haben alle großen Geldentwertungen der Vergangenheit folgende Gemeinsamkeiten: Eine stark steigende Staatsverschuldung, die überwiegend durch die Zentralbank finanziert wurde. Also exakt das, was wir derzeit in großem Stil erleben. Vor diesem Hintergrund wäre es also keine Überraschung, wenn das Ergebnis dieser Politik auch dieses Mal eine starke Geldentwertung wäre.

Als kluger Anleger sollten Sie sich von dieser Entwicklung jedenfalls nicht überraschen lassen, sondern sich mit passenden Investments wappnen. In der Vergangenheit waren Gold, Silber und Minenaktien die beste Wahl in Zeiten hoher Geldentwertung.

Mein Gold-Preisbänder-Indikator steht auf Kauf

Mein wichtigstes taktisches Instrument zur Analyse des Edelmetallsektors ist mein Gold-Preisbänder-Indikator. Er hat mir stets hervorragende Dienste erwiesen beim Erkennen exzellenter mittelfristiger Kaufgelegenheiten.

Anfang August 2020, als der Goldpreis bei über 2.000 $ pro Unze notierte, hat dieser Indikator eine Korrektur angekündigt. Rund vier Monate später hat er dann ein neues Kaufsignal gegeben. Damit kündigt er neue Hochs bei Gold und ausgewählten Minenaktien an.

Kaufen Sie jetzt ausgewählte Edelmetallaktien

Aus fundamentaler Sicht sind zahlreiche Gold- und Silberminenaktien sehr günstig bewertet. Die Gewinne sprudeln, und ein weiter steigender Goldpreis wird diese sehr positive Entwicklung noch verstärken.

Aus technischer Sicht geben einige der von mir favorisierten Minenaktien gerade sehr klare Kaufsignale, die auf hohe Kursgewinne hindeuten. Lassen Sie sich diese Chancen nicht entgehen. Welche Aktien das sind, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Darüber hinaus empfehle ich Ihnen die Lektüre meiner aktuellen Themenschwerpunkt-Ausgabe Unterbewertet, ausgebombt und extrem unpopulär: Der klassische Energiesektor und seine Chancen“.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Digitalisierung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

beim Einsatz elektronischer Medien in der öffentlichen Verwaltung hinkt Deutschland hinter anderen Nationen her. Da ist man froh, wenn man ab und zu auf ein gelungenes Beispiel für den Einsatz moderner Technik stößt, selbst wenn es sich dabei um das Thema Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch die Polizei handelt.

Sowohl der Bund als auch die Bundesländer haben in den letzten Jahren Gesetze zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Kraft gesetzt. In den Gesetzen wird u.a. der elektronische Zugang zur Verwaltung, die Bereitstellung von Informationen über das Internet oder die Einrichtung von elektronischen Bezahlmöglichkeiten geregelt. Der rechtliche Rahmen für den Einsatz elektronischer Medien in der öffentlichen Verwaltung ist somit vorhanden.

Im internationalen Vergleich steht Deutschland bei der tatsächlichen Nutzung moderner Medien durch die öffentliche Verwaltung jedoch schlecht da. Nur einige ost- und südeuropäische Länder schneiden noch schlechter ab. Laut einem Bericht der EU-Kommission ist Deutschland eines der EU-Länder mit der niedrigsten Online-Interaktion zwischen Behörden und Bürgern. Auch sei in den letzten Jahren so gut wie kein Fortschritt festzustellen gewesen.

Einsatz einer „App“ bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

In einem westdeutschen Bundesland ist seit 2013 eine „App“ auf den dienstlichen Smartphones der Polizisten installiert. Damit können Verkehrsordnungswidrigkeiten gegebenenfalls mit Beweisfoto digital vor Ort erfasst und direkt an die Zentrale Bußgeldstelle des Bundeslandes übermittelt werden. Die Nutzung dieser „App“ ist nicht verpflichtend, allerdings soll sie nach geltender Erlasslage aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und einer gesteigerten Datenqualität bevorzugt eingesetzt werden. In den letzten Jahren war eine steigende Nutzerzahl festzustellen. Derzeit werden neue Smartphones für die Polizisten beschafft, welche ältere Smartphone-Modelle ersetzen sollen.

Das Innenministerium will die verpflichtende Nutzung der „App“ nicht anordnen

Der Einsatz der „App“ bietet viele Vorteile und beschleunigt das Verwaltungsverfahren. Sobald der Austausch der Smartphones abgeschlossen ist, sollten nach Ansicht von Fachleuten die Polizisten zur ausschließlichen Nutzung der „App“ verpflichtet werden. Das Innenministerium des betreffenden Bundeslandes hat darauf hingewiesen, dass der Austausch der Smartphones voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossen sein wird, erst dann seien alle Polizisten mit dem neuen Modell ausgestattet. Fachliche Einwendungen sprächen allerdings gegen eine verpflichtende Nutzung der „App“. Über die Haltung des Innenministeriums kann man sich nur wundern. Man hat eine funktionierende und erprobte Technik, will es aber doch dem einzelnen Polizeibeamten überlassen, ob er die „App“ auch im polizeilichen Alltag einsetzt.

Bezahlung von „Knöllchen“ per Kreditkarte

Im September 2018 hatte die Polizei des betreffenden Bundeslandes mit dem Probebetrieb des bargeldlosen Bezahlens von Verwarnungsgeldern begonnen. Durch den Einsatz bargeldloser Bezahlterminals können seitdem Verkehrsordnungswidrigkeiten bis zur Höhe von 55 Euro direkt vor Ort mit EC- oder Kreditkarte gezahlt werden. Bisher waren Fälle, in denen verwarnte Personen mit der erhaltenen Verwarnung zwar einverstanden waren, sie jedoch nicht sofort zahlen konnten, verwaltungsaufwändig und mussten schriftlich von den Polizeibehörden über die zentrale Bußgeldstelle abgewickelt werden. Die Einführung der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit von Verwarnungsgeldern ist zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass das Verfahren sobald als möglich flächendeckend eingesetzt wird.

Der Stellenwert der Digitalisierung nimmt zu

Die geschilderten Beispiele belegen, wie der Einsatz moderner Technik die Arbeit der Polizei vereinfachen und beschleunigen kann. Zugleich wird aber auch deutlich, wie zögerlich die Verantwortlichen die zur Verfügung stehenden Potentiale ausschöpfen. Bei dieser Zurückhaltung spielen sicherlich die übertrieben hohen Anforderungen des Datenschutzes eine große Rolle. Allerdings muss man fairerweise zugeben, dass auch die Bürger die digitalen Angebote der öffentlichen Verwaltung kaum nutzen, u.a. wegen der hierzulande weit verbreiteten Skepsis dem technischen Fortschritt gegenüber. Es ist zu erwarten, liebe Leserinnen und Leser, dass im Gefolge der aktuellen Coronakrise der Stellenwert der Digitalisierung von der Bevölkerung zunehmend erkannt wird und Maßnahmen der elektronischen Verwaltung in Deutschland an Boden gewinnen, sagt nachdenklich

Ihr

Gotthilf Steuerzahler