Die langfristige Goldhausse hat sehr viel Platz nach oben- 13.02.2021

Die langfristige Goldhausse hat sehr viel Platz nach oben

Was ist mit dem Goldpreis los?

Liebe Leser,

„was ist nur mit dem Goldpreis los?“, werde ich in letzter Zeit wieder häufiger gefragt, und „warum steigt er nicht?“ Diese Frage sagt uns viel über die am Goldmarkt vorherrschende Stimmung, die sehr viel Skepsis widerspiegelt. Das ist einigermaßen erstaunlich, da der Goldpreis voriges Jahr um 24,4% gestiegen ist – nach einem Plus von 18,9% in 2019.

Jetzt ist Gold seit Anfang des Jahres mit 3,4% im Minus. Meine Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass es sich dabei um eine völlig harmlose Korrektur im Rahmen eines langfristigen Aufwärtstrends handelt. Dass die Nerven zahlreicher Edelmetallanleger dennoch blank zu liegen scheinen und von Euphorie trotz dieser deutlichen Kursgewinne überhaupt nichts zu spüren ist, spricht für eine klare Fortsetzung der Edelmetallhausse. Denn eine derart verhaltene Stimmung ist charakteristisch für eine gesunde Hausse, die noch sehr viel Platz nach oben hat.

Sehr bullishes Chartbild

Der folgende Chart zeigt Ihnen den Verlauf des Goldpreises in Dollar von 2019 bis heute. Der klare Aufwärtstrend wurde mehrmals von geradezu lehrbuchartigen Korrekturen unterbrochen. Genau das ist auch jetzt wieder der Fall. Wie Sie sehen, befindet sich der Goldpreis zum nunmehr dritten Mal in einer Formation, die als bullisher Keil bezeichnet wird. Sie gilt als bullish, weil ihr fast immer ein weiterer Kursanstieg folgt, der gewöhnlich sehr stark ausfällt. Aufgrund anderer Indikatoren und vor allem wegen eines Kaufsignals meines Gold-Preisbänder-Indikators erwarte ich das auch jetzt wieder.

Goldpreis pro Unze in $, 2019 bis 2021
Nach Kursgewinnen von 18,9% in 2019 und 24,4% in 2020 befindet sich der Goldpreis jetzt in einer harmlosen Korrektur, auf die weitere Kursgewinne folgen werden.
Quelle: StockCharts.com

Extrem positive Rahmenbedingungen

Aufgrund seiner einzigartigen Eigenschaften hat sich Gold weltweit seit Jahrtausenden als Vermögensschutz bewährt. Das hat es auch in den vergangenen 20 Jahren wieder getan, indem es eine bessere Performance erzielt hat als der S&P 500 oder der DAX. Und das, obwohl sich die US-Börse in einer Spekulationsblase befindet, die so groß ist, dass eine Kursdrittelung des S&P 500 die fundamentale Bewertung lediglich auf ein Normalmaß zurückführen würde, also ausdrücklich keine Übertreibung wäre.

Das allein sollte Grund genug sein, einen Teil Ihres Vermögens der Sicherheit des Goldes anzuvertrauen, statt es einem Casino gleich in Bitcoins umzuwandeln. Noch wichtiger als die extreme Überbewertung der Aktienmärkte und die spekulativen Exzesse, für die der Bitcoin nur ein Beispiel ist, sind jedoch die sehr deutlich für Gold sprechenden Rahmenbedingungen einer völlig unseriösen Geld- und Staatsschuldenpolitik, die weltweit betrieben wird. Politiker und Zentralbanker lassen keinen Zweifel an ihrer Absicht, den eingeschlagenen Weg der Geldentwertung und Wohlstandsvernichtung beizubehalten. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein, und davor können Sie sich schützen.

Minenaktien bleiben erste Wahl

Als Basis des Vermögensschutzes empfehle ich weiterhin Gold. Darüber hinaus sind Edelmetallaktien ein extrem lukratives Investment, da sie Ihnen eine Kombination aus Vermögensschutz und Vermögensmehrung bieten. Aus fundamentaler Sicht sind zahlreiche Gold- und Silberminenaktien sehr günstig bewertet. Die Gewinne sprudeln, und ein weiter steigender Goldpreis wird diese sehr positive Entwicklung noch verstärken.

Aus technischer Sicht geben einige der von mir favorisierten Minenaktien sehr klare Kaufsignale, die auf hohe Kursgewinne hindeuten. Lassen Sie sich diese Chancen nicht entgehen. Welche Aktien das sind, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Verpassen Sie auch nicht die großen Chancen, die Ihnen die Silberhausse präsentiert. Als Depotbeimischung empfehle ich Ihnen auch ausgewählte Silberminen. Der Bitcoin repräsentiert hingegen pures Spekulationsfieber ohne jegliche Substanz. Warum, erfahren Sie in Roland Leuschels und meinem Buch: „Bitcoin & Co. - Finte oder Neugestaltung des Geldsystems?“

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Besserstellungen bei der Künstlersozialversicherung - bei der Einkommensschätzung wird gerne gemogelt

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die Versicherten in der Künstlersozialversicherung genießen, verglichen mit anderen sozialversicherungspflichtigen Gruppen, eine Reihe von Vorteilen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigt wenig Neigung, hieran etwas zu ändern.

Im Jahr 1983 wurde die Künstlersozialversicherung geschaffen, durch die selbständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen wurden. Voraussetzung ist, dass das jährliche Einkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 3.900 Euro überschreitet. Maßgeblich ist das voraussichtliche Einkommen des Folgejahres. Die Versicherten der Künstlersozialversicherung schätzen ihr voraussichtliches Einkommen selbst und melden es der Künstlersozialkasse. Das voraussichtliche Einkommen ist die Grundlage für die jährlichen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherten leisten den halben Beitrag. Die andere Beitragshälfte wird über die Künstlersozialabgabe (30 %), die überwiegend Verlage leisten, und durch einen Zuschuss des Bundes (20 %) erbracht. Im Jahr 2020 beträgt der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt 93,70 Euro. Als eigenen Anteil haben die Versicherten davon 46,85 Euro zu zahlen. Die Versicherungspflicht endet, wenn die Versicherten ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgegeben haben oder ihr selbst geschätztes Arbeitseinkommen innerhalb von sechs Jahren mehr als zweimal unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 3.900 Euro liegt.

Andere finanzschwache Versicherte zahlen einen höheren Mindestbeitrag

Seit Jahren weisen Fachleute darauf hin, dass das Mindesteinkommen für Versicherte der Künstlersozialversicherung zu niedrig sei. Für diese Versicherten fällt ein geringerer Mindestbeitrag an als für andere versicherungspflichtige Beitragszahler mit geringem Einkommen, zum Beispiel Studierende, die nicht familienversichert sind. Diese zahlen einen monatlichen Mindestbeitrag von 98,73 Euro, den sie aber vollständig selbst zu tragen haben. Ihre finanzielle Belastung ist damit mehr als doppelt so hoch wie die der Versicherten in der Künstlersozialversicherung, welche ohne sachlichen Grund besser behandelt werden.

Das zuständige Ministerium will keine Erhöhung der Pflichtgrenze

Das für den Sozialbereich zuständige Bundesministerium argumentiert, dass die Künstlersozialversicherung dem verfassungsrechtlichen Auftrag diene, Kunst und Kultur angemessen zu schützen und zu fördern. Durch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze würden diese besonders schutzbedürftigen Versicherten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das Sozialministerium will also die Eintrittsschwelle für die Künstler bewusst niedrig halten, damit diese in den Genuss einer Krankenversicherung kommen (darum geht es im Wesentlichen, die zu erwerbenden Rentenansprüche sind bei niedrigen Beiträgen denkbar gering).

Das wirkliche Einkommen liegt häufig unter der Pflichtgrenze

Die Künstlersozialkasse kann von ihren Versicherten Angaben und Nachweise über die tatsächlich erzielten Arbeitseinkommen in den vergangenen vier Kalenderjahren verlangen. Diese Angaben erhebt sie durch eine wechselnde jährliche Stichprobe. In ihr werden jeweils 5 Prozent der Versicherten erfasst. Im Jahr 2016 waren etwas mehr als 2.000 Versicherte in der Stichprobe enthalten, die ein voraussichtliches Arbeitseinkommen von bis zu 150 Prozent der Versicherungspflichtgrenze gemeldet hatten. Bei rund einem Drittel dieser Versicherten, die Unterlagen einreichten, unterschritt ihr tatsächliches Arbeitseinkommen gleichwohl in mindestens drei der vier geprüften Jahre die Versicherungspflichtgrenze. Rund 4 Prozent dieser Versicherten erzielten in allen vier geprüften Jahren lediglich 0 bzw. 1 Euro.

Kein ausreichendes Kontrollsystem

Überhöhte Schätzungen des voraussichtlichen Arbeitseinkommens des Folgejahres führen nach den geltenden Bestimmungen weder zu finanziellen Folgen noch zur Beendigung der Versicherung. Auch insoweit werden Versicherte der Künstlersozialversicherung mit sehr niedrigem Einkommen gegenüber vergleichbaren Versichertengruppen ungerechtfertigt begünstigt. Ein Kontroll- und Sanktionssystem, das dem ausreichend entgegenwirkt, steht der Künstlersozialkasse bisher nicht zur Verfügung.

Das Ministerium hält die Einkommensüberprüfung für ausreichend

Der Anreiz für schlechtverdienende Künstler und Publizisten, bei der Einkommensschätzung zu mogeln, ist beträchtlich. Erhalten sie sich doch auf diese Weise einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz, den sie sich ansonsten kaum leisten könnten. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dürfte dieser Zusammenhang bekannt sein. Gleichwohl hält das Ministerium die derzeitige Einkommensüberprüfung für ausreichend und will vorerst nichts ändern. Offensichtlich, liebe Leserinnen und Leser, will man den Künstlern und Publizisten den Zugang zur Künstlersozialversicherung unbedingt erhalten, auch wenn häufig falsche Angaben gemacht werden. Dafür hat wenig Verständnis

Ihr

Gotthilf Steuerzahler