Themen- 12.12.2020
US-Börse – Spekulation und Euphorie erreichen neue Rekorde – Mit diesen Nischen-Investments machen Sie 2021 zu Ihrem Jahr
Euphorische Spekulation auf Kredit und mit Optionen
Das besonders riskante Spekulieren auf Kredit erreichte im März 2000 ebenfalls einen Höhepunkt, als sich die Wertpapierkredite auf 2,8% des Bruttoinlandsprodukts beliefen. Jetzt ist diese Spekulationskennzahl auf einen neuen Rekord von 3,1% gestiegen – und mit ihr die Welle von Zwangsverkäufen, die unweigerlich ausgelöst werden, wenn es an der Börse das nächste Mal bergab gehen wird.
Noch sehr viel spekulativer als der Aktienhandel auf Pump ist der Kauf von Aktienoptionen. Sie werden nämlich wertlos, wenn die entsprechende Aktie nicht innerhalb einen relativ kurzen Frist recht deutlich steigt. Die Umsätze in diesem Marktsegment sind in den vergangenen Wochen nach oben geschossen. Die von der Börse als Kleinspekulanten kategorisierten Käufe von
weniger als 10 Optionskontrakten befinden sich jetzt erstmals wieder auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2000.
Jetzt warnt die Mutter aller Notenbanken
Das sind nur einige der typischen Vorboten einer bald beginnenden Baisse, in deren Verlauf sich der S&P 500 mit großer Wahrscheinlichkeit mindestens dritteln wird. Dass diese Gefahr sehr realistisch ist, zeigt auch der aktuelle Quartalsbericht der BIZ, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich sehr eindeutig. Diese Mutter aller Zentralbanken warnt hier eindringlich vor überhitzten Aktien- und Anleihenmärkten bei gleichzeitig unsicheren Konjunktur- und Wirtschaftsaussichten. Doch wie im richtigen Leben scheint es so, als wenn die Kinder die Warnungen der Mutter nicht hören wollen. Nur eins ist anders, die Notenbanken werden keine schmerzhaften Erfahrungen sammeln, wenn sie mit ihrer unseriösen Politik auf die Nase fallen, sondern Sie, liebe Anleger, Sparer und Steuerzahler. Mehr zu dem überaus bemerkenswerten und bedeutsamen Geschehen an der Weltleitbörse lesen Sie in der bereits am Dienstag erscheinenden Januar-Ausgabe meines Börsenbriefes Krisensicher Investieren.
Große Chancen bei Edelmetallaktien …
Während sich der überwiegende Teil der US-Börse und insbesondere der Technologiesektor offenbar in der Endphase einer Spekulationsblase befindet, die noch größer ist als im Jahr 2000, gibt es auch ein paar Nischen, die unterbewertet sind und in vielerlei Hinsicht überaus attraktiv erscheinen.
An erster Stelle stehen hier die Gold- und Silberminenaktien. Hier hat mein Preisbänder-Indikator vor kurzem ein neues Kaufsignal gegeben. Damit signalisiert er einen Anstieg des Goldpreises auf neue Hochs. Profitieren Sie davon mit ausgewählten Minenaktien.
… und jetzt auch im Energiesektor
An zweiter Stelle kommen jetzt zunehmend Unternehmen des klassischen Energiesektors in meinen analytischen Fokus. Der Sektor ist attraktiv bewertet und im Moment ebenso unbeliebt, wie es der Edelmetallsektor war, als Gold unter 1.200 $ pro Unze notierte. Deshalb befassen Roland Leuschel und ich uns in unserer neuen Themenschwerpunkt-Ausgabe, die ebenfalls am 15. Dezember 2020 erscheint, mit den Entwicklungen im Energiesektor und den großen Chancen, die er für Sie bereithält.
Lassen Sie sich diese wichtigen Analysen und Aktienempfehlungen nicht entgehen. Sie sind der Grundstein für ein erfolgreiches 2021! Bestellen Sie noch heute meinen Börsenbrief
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Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,
Herzliche Grüße,
Ihr
P.S.: Wie zuletzt im Jahr 2000 gibt es in den USA auch wieder einen IPO-Boom, der absurde Züge trägt. Schützen Sie sich.
Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?
Unzureichende Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
Liebe Leserinnen und Leser,
systematischer Steuerbetrug und Steuervermeidung bei der Umsatzsteuer führen seit Jahren zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe. Dies belastet nicht nur die Haushalte von Bund und Ländern, sondern benachteiligt auch steuerehrliche Unternehmer. Trotz der bisherigen Anstrengungen des Gesetzgebers und der Verwaltung bei der Betrugsbekämpfung ist bis heute keine Trendwende erkennbar.
Die Umsatzsteuer ist eine der aufkommensstärksten Steuern in Deutschland. Gleichzeitig ist sie aber auch sehr betrugsanfällig. Diese Betrugsanfälligkeit basiert auf dem System der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Danach fällt die Umsatzsteuer auf jeder Handelsstufe auf den Nettobetrag des Entgelts an und ist
an das Finanzamt zu zahlen. Zugleich kann der Unternehmer die an seine Vorlieferanten gezahlte Umsatzsteuer für Einkäufe von Waren und Dienstleistungen oder Investitionen als Vorsteuer davon abziehen, soweit diese in einer Rechnung ausgewiesen ist.
Im Ergebnis ist nur die Differenz an das Finanzamt zu überweisen. Sind die Vorsteuerbeträge höher als die zu zahlende Umsatzsteuer, erhält der Unternehmer vom Finanzamt das Guthaben erstattet. Das Wechselspiel aus Umsatzsteuer und Vorsteuer birgt aus Sicht des Fiskus zwei Ansatzpunkte für betrügerische Steuerausfälle: zum einen durch nicht abgeführte Umsatzsteuerbeträge, zum anderen durch zu Unrecht vergütete Vorsteuerbeträge.
Unrechtmäßige Erstattungen durch Umsatzsteuerkarusselle
Ein klassisches Betrugsmodell ist das sogenannte Umsatzsteuerkarussell. Seit der Einführung des europäischen Binnenmarktes im Jahr 1993 spielt vor allem die grenzüberschreitende Variante eine große Rolle. Bei dieser Betrugsmasche täuschen organisierte Banden grenzüberschreitende Warenverkäufe vor, um sich Vorsteuern vom Finanzamt erstatten zu lassen, ohne dass die entsprechende Umsatzsteuer gezahlt wird. Die erschlichenen Erstattungen behalten die Beteiligten teilweise für sich, teilweise setzen sie sie ein, um die Endverbrauchspreise zu reduzieren. Zusätzlich zum Steuerschaden entsteht so eine Wettbewerbsverzerrung zulasten steuerehrlicher Unternehmer.
Maßnahmen des Gesetzgebers brachten nicht den gewünschten Erfolg
Der Gesetzgeber verabschiedete im Jahr 2002 ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, insbesondere durch grenzüberschreitende Karussellgeschäfte. Wesentliche Instrumente dieses Paketes brachten bis heute nicht den gewünschten Erfolg. Sie wurden von den Finanzbehörden nicht oder nicht gezielt angewendet. Selbst wenn sie teilweise eine gewisse präventive Bedeutung erlangt haben, erfüllten sie nicht ihren eigentlichen Zweck, Steuerbetrug wirksam zu bekämpfen. Der Gesetzgeber schärfte einzelne Regelungen nach, eine deutliche Verbesserung blieb aber aus.
Es gibt Rückschläge bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
Die ebenfalls im Jahr 2002 eingeführte monatliche Erklärungspflicht für Unternehmensgründer und der Einsatz der Umsatzsteuer-Sonderprüfung haben sich zwar als effektive Instrumente zur Betrugsbekämpfung bewährt. Jedoch hat der Gesetzgeber die monatliche Erklärungspflicht für mehrere Jahre ausgesetzt. Darüber hinaus weist die Umsatzsteuer-Sonderprüfung seit Jahren kontinuierlich sinkende Prüfquoten auf. Beides bewerten Kritiker als Rückschritt im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug.
Verlagerungstendenzen bei den kriminellen Aktivitäten
Auch das Reverse-Charge-Verfahren, das die Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger der Leistung verlagert, ist ein grundsätzlich wirksames Instrument zur Betrugsbekämpfung. Da es allerdings nur auf bestimmte Umsätze anwendbar ist, verschieben sich die kriminellen Aktivitäten in andere Bereiche. Zwar hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens mehrfach erweitert, löste damit jedoch neue Verlagerungstendenzen aus. Hinzu kamen grenzüberschreitende Ausweichbewegungen und Betrugsmodelle im Dienstleistungssektor. Diese Lücken müssten schnellstens geschlossen werden.
Unzulängliche IT-Ausstattung der Finanzverwaltung
Die IT-Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung reicht nicht aus. Zentrale nationale Systeme für die umsatzsteuerliche Kontrolle sind veraltet. Ein nationales IT-Tool für das europäische Frühwarnsystem EUROFISC ist noch nicht entwickelt. Die Bundesländer haben seit einigen Jahren spezielle Sondereinheiten eingerichtet, die sich mit der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges befassen (Zentralstellen). Diese Zentralstellen sind überwiegend im Bereich der Steuerfahndung angesiedelt. Für die Betrugsbekämpfung fehlt den Zentralstellen die technische Infrastruktur für einen automatisierten Datenaustausch. Dies behindert eine effiziente Zusammenarbeit der Zentralstellen.
Das Bundesfinanzministerium weist die Kritik zurück
Fachleute sind der Auffassung, dass die Finanzbehörden mit den vorhandenen Instrumenten und einer veralteten technischen Infrastruktur weder dem „klassischen“ Umsatzsteuerbetrug noch den neuen „digitalen“ Betrugsmodellen die Stirn bieten können. Deshalb müssten die analogen Instrumente verbessert werden und neue Technologien und Methoden zum Einsatz kommen. Das Bundesfinanzministerium weist die Kritik zurück, dass bei der Betrugsbekämpfung bis heute keine Trendwende erkennbar sei. Gesetzgeber und Finanzverwaltung hätten in den vergangenen Jahren zahlreiche gesetzliche und organisatorische Maßnahmen eingeführt, die für die Betrugsbekämpfung geeignet und erforderlich gewesen seien.
Eine Neuausrichtung der Betrugsbekämpfung ist erforderlich
Es war zu erwarten, dass das Bundesfinanzministerium die Kritik aus der Fachwelt zurückweist. Aber festzuhalten bleibt, dass die vorhandenen Instrumente verbessert werden müssen und die Finanzverwaltung digital aufgerüstet werden muss. Die geforderte Neuausrichtung der Betrugsbekämpfung ist sicher nicht von heute auf morgen realisierbar. Aufgrund des hohen Schadens, den Betrug und Hinterziehung für den Fiskus und für steuerehrliche Unternehmer verursachen, duldet ihre Umsetzung aber keinen weiteren Aufschub. Das Bundesfinanzministerium sollte die Chancen der Digitalisierung nutzen, liebe Leserinnen und Lesern, und gemeinsam mit den Ländern die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs zukunftsfähig machen, sagt mit Entschiedenheit
Ihr
Gotthilf Steuerzahler