Große Gewinnaussichten bei ausgewählten Goldminen- 05.12.2020

Große Gewinnaussichten bei ausgewählten Goldminen

Bei Gold steht die nächste Aufwärtswelle jetzt bevor

Liebe Leser,

vorige Woche habe ich hier über das neue Kaufsignal geschrieben, das mein Gold-Preisbänder-Indikator gegeben hat, nachdem er im August den Beginn einer größeren oder länger anhaltenden Korrektur signalisiert hatte. Jetzt sieht es so aus, als sei die Korrektur beendet und die angekündigte Trendwende nach oben bereits vollzogen.

Wie die von mir verwendeten Sentimentindikatoren zeigen, hat diese rund dreimonatige Konsolidierung die Stimmung am Goldmarkt erheblich eingetrübt. Die Skepsis ist wieder ähnlich weit verbreitet wie beispielsweise Ende vorigen Jahres – obwohl der Goldpreis rund 25% höher steht als damals.

Das ist typisch für gesunde Korrekturen in Bullenmärkten. Sie verbreiten große Unsicherheit und halten viele Anleger davon ab, sie als Kaufgelegenheit zu erkennen. So wird der Weg zu neuen Hochs geebnet. Wer also jetzt seine Unsicherheit überwindet und kauft, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit reich belohnt werden.

Bullisher Chart des Goldminen Index

Nahezu gleichzeitig mit dem Kaufsignal meines Preisbänder-Indikators hatte der XAU Goldminen Index Ende November fast seine steigende 200-Tage-Durchschnittslinie erreicht, die als charttechnische Unterstützung gilt. Wie Sie auf dem folgenden Chart sehen, verlaufen in diesem Bereich auch die Untergrenze der eingezeichneten chattechnischen Keilformation und die Obergrenze einer bei 130 Punkten beginnenden Unterstützungszone. Sie haben es hier also mit einer dreifachen Unterstützung zu tun.

Korrekturen in Haussephasen nehmen häufig den Verlauf einer Keilformation. Deshalb gelten Keile prinzipiell als bullishe Formationen. Wenn ihre Untergrenze dann auch noch wie im vorliegenden Fall mit einer anderen Unterstützungslinie zusammen erreicht wird, ist das damit gegebene bullishe Signal besonders verlässlich.

XAU Goldminen Index, 2018 bis 2020
Die Korrektur bei den Edelmetallaktien ist vorüber.
Quelle: StockCharts.com

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Aus fundamentaler Sicht sind zahlreiche Gold- und Silberminenaktien sehr günstig bewertet. Und aus technischer Sicht geben einige davon gerade sehr klare Kaufsignale, die auf hohe Kursgewinne hindeuten. Lassen Sie sich diese Chancen nicht entgehen. Welche Aktien das sind, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Wie meine Indikatoren zeigen, sind die allgemeinen Aktienmärkte jetzt extrem heißgelaufen. Hier bahnt sich eine Trendwende nach unten an.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Instandhaltung bei öffentlichen Gebäuden wird vernachlässigt

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

viele Gebäude der öffentlichen Hand sind erkennbar in einem schlechten Zustand. Vielfach wurden in der Vergangenheit Ersatz- und Wartungsaufgaben wegen begrenzter Finanzmittel oder auf Grund niedriger Dringlichkeit verschoben. Derartige Unterlassungen bei der Instandhaltung führen zu einem vermehrten Auftreten von Baumängeln und technischen Störungen und verkürzen die Restnutzungsdauer der Gebäude.

Der gesamte Immobilienbestand eines westdeutschen Bundeslandes wurde vor kurzem gutachtlich darauf untersucht, wie es um die Instandhaltung der Landesbauten bestellt ist. Wenig überraschend kam der Gutachter zu dem Befund, dass ein funktionierendes Instandhaltungsmanagement für das Immobilienvermögens des Landes nicht vorhanden ist.

Seit seiner Gründung im Jahr 2001 bewirtschaftet ein im Eigentum des Landes stehender Liegenschaftsbetrieb die Immobilien des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen.

Mehr als 2000 Menschen sind in dem Betrieb beschäftigt, sie betreuen über 1200 Grundstücke mit knapp 4300 Gebäuden. Das Immobilienmanagement des Landes basiert auf dem Mieter-Vermieter-Modell. Der Liegenschaftsbetrieb vermietet die Gebäude an Hochschulen, Justiz, Justizvollzug, Polizei, Finanzverwaltung, Ministerien und weitere Landesbehörden, die ihm dafür eine Miete bezahlen. Durch das landesinterne Mietverhältnis soll die jährliche Immobiliennutzung des Landes bezifferbar und transparent werden.

Der Liegenschaftsbetrieb reagiert nur auf auftretende Mängel

Die Gebäude des Landes weisen ein hohes Durchschnittsalter mit einer Spanne von rund 30 bis rund 100 Jahren auf. Für den Werterhalt dieses Immobilienvermögens ist es unerlässlich, dass regelmäßig eine Instandhaltung vorgenommen wird. Tatsächlich aber verfährt der Liegenschaftsbetrieb bei der Instandhaltung nach der Strategie „Inspektion und Ausfall“. Das bedeutet, dass das Handeln des Liegenschaftsbetriebs nicht auf den Erhalt der baulichen Substanz, sondern erst bei auftretenden Mängeln oder Ausfällen auf eine Schadensbeseitigung gerichtet ist.

Nach Auffassung des Gutachters führt diese Art des Instandhaltungsmanagements zu einem Werteverzehr des Immobilienvermögens und einem Instandhaltungsstau. Der Gutachter hat eine ganzheitliche, langfristig angelegte Instandhaltungsstrategie empfohlen. In dieser sind sowohl administrative als auch technische Maßnahmen der Instandhaltung frühzeitig und fortlaufend zu planen und durchzuführen.

Keine realistische Ermittlung des Instandhaltungsbedarfs

Das Instandhaltungsbudget des Liegenschaftsbetriebs wurde aus Vergangenheitswerten und aus der voraussichtlichen jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet und bildete somit nicht den wirklichen Instandhaltungsbedarf ab. Diese Vorgehensweise hatte z. B. im Jahr 2014, als der Betrieb in seiner Planung mit einem Verlust rechnete, zur Folge, dass von den geplanten Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von rund 525 Millionen Euro nur rund 291 Millionen Euro zur Auszahlung gelangten. Der Betrieb vertrat die Auffassung, dass die Instandhaltungsplanung die einzige gestalterische Größe sei, um einem Verlust entgegenwirken zu können. Ein ggf. höherer Instandhaltungsbedarf hätte sich dem Jahresabschlussergebnis unterzuordnen. Der Gutachter hat dies kritisiert, diese Praxis müsse dringend geändert werden.

Geplante Instandhaltungsmaßnahmen wurden in großem Umfang nicht ausgeführt

Der Gutachter stellte für den Zeitraum 2010 bis 2017 eine Abweichung von rund 535 Millionen Euro zwischen den geplanten und den tatsächlich verausgabten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen fest Der Gutachter sah darin ein Anzeichen für einen Instandhaltungsstau in dem untersuchten Achtjahreszeitraum.

Der Liegenschaftsbetrieb beruft sich darauf, dass für ihn neben der Verpflichtung zur Instandhaltung der Immobilien auch die Verpflichtung zum wirtschaftlichen Handeln bestehe. Daher habe die Zentrale des Betriebs den Niederlassungen im Hinblick auf das finanzielle Gesamtergebnis Maßnahmen zur Kostensenkung vorgegeben. So wurden die Niederlassungen beispielsweise in einem Jahr angewiesen, nur begonnene Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften umzusetzen. Der Gutachter hat den Liegenschaftsbetrieb gebeten darzulegen, was er bisher im Einzelnen unternommen habe, um einen objektiven Bedarf von Instandhaltungsmaßnahmen benennen zu können.

Alles soll besser werden, aber wann?

Die Rechts- und Fachaufsicht über den Liegenschaftsbetrieb führt das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes. Auf die geäußerte Kritik hat es ausgeführt, es teile die Zielsetzung, bei dem Liegenschaftsbetrieb ein funktionierendes Instandhaltungsmanagement zur Wertsicherung des Immobilienvermögens einzuführen bzw. voranzutreiben. Im Übrigen befinde sich der Liegenschaftsbetrieb noch in einer Phase der Konzeptionierung und Neugestaltung seiner Prozesse und Grundlagen.

Das Finanzministerium als Fachaufsicht werde die vom Gutachter geäußerte Kritik aufnehmen und bei der Bewertung der entsprechenden Konzepte als Maßstab anlegen. Vor dem Hintergrund, dass es den Liegenschaftsbetrieb schon seit 20 Jahren gibt, liebe Leserinnen und Leser, wird es langsam Zeit, ein funktionierendes Instandhaltungsmanagement für die Immobilien des in Rede stehenden Bundeslandes aufzubauen, sagt verärgert

Ihr

Gotthilf Steuerzahler