Gold – Nutzen Sie die harmlose Korrektur im langfristigen Aufwärtstrend als Kaufgelegenheit- 17.10.2020

Gold – Nutzen Sie die harmlose Korrektur im langfristigen Aufwärtstrend als Kaufgelegenheit

Wir befinden uns in einer Weltwirtschaftskrise

Liebe Leser,

in den USA fordern Politiker beider großen Parteien lautstark weitere Konjunkturprogramme. Im Gespräch sind erneut gigantische Beträge in der Spanne von 1,8 bis 2,2 Billionen Dollar.

Mehr müssen Sie über den wahren Zustand der Wirtschaft eigentlich nicht wissen. Denn eine halbwegs gesunde Wirtschaft benötigt natürlich keine staatlichen Konjunkturprogramme, schon gar nicht in dieser Größenordnung. Die hierin zum Ausdruck kommende Botschaft lautet: Wir befinden uns in der Frühphase einer Weltwirtschaftskrise, aller politischen Schönfärberei und Gesundbeterei zum Trotz.

Die Schuldenorgie soll um jeden Preis weitergehen

Alle etablierten Parteien dies- und jenseits des Atlantiks sind sich offensichtlich einig: Die hemmungslose (Staats-)schuldenorgie soll weitergehen, koste es, was es wolle. Die Finanzierung immer höherer Staatsausgaben sollen die Zentralbanken mit ihren Gelddruckmaschinen übernehmen, auch in diesem Punkt herrscht allgemeine Einigkeit. Und dass die US-Zentralbank Fed dafür bereitstehe, hat deren Präsident Jerome Powell bereits unmissverständlich klargemacht.

Die völlig unseriöse Geld- und Staatsschuldenpolitik soll und wird fortgesetzt werden, daran habe ich keine Zweifel. Das bedeutet, dass Sie als Sparer mit negativen Zinsen und einer möglichst hohen Geldentwertung in den kommenden Jahren nach und nach enteignet werden sollen. Das ist der perfide Plan der Politik. Die Wirtschaft reagiert, wie Sie jetzt schon an der Streichung der Beitragsgarantie bei Lebensversicherungen der AllianzLeben sehen können. Und das ist nur der Anfang.

Wasser auf die Mühlen der Edelmetallhausse

Glücklicherweise müssen Sie sich diesen Machenschaften nicht klaglos fügen. Stattdessen können Sie Ihren Wohlstand und Ihr Vermögen schützen und mehren, indem Sie die richtigen Anlageentscheidungen treffen: Mit Gold und Silber sichern Sie Ihr Vermögen vor den Folgen dieser Politik, und mit ausgewählten Minenaktien sorgen Sie sogar für Kursgewinne.

Meine Analysen lassen keine Zweifel, dass sich die Edelmetallmärkte in der Frühphase einer langfristigen Hausse befinden. Auf dem folgenden Chart sehen Sie den geordneten Aufwärtstrend des Goldpreises. Seit ein paar Wochen läuft hier wieder einmal eine völlig normale und harmlose Korrektur, auf die eine weitere starke Aufwärtswelle folgen wird.

Goldpreis pro Unze in $, 2018 bis 2020
Die Korrektur der vergangenen Wochen ist noch nicht ganz vorüber. Fest steht nur: Ihr wird die nächste starke Aufwärtsbewegung folgen.
Quelle: StockCharts.com

Die nächste taktische Kaufgelegenheit steht kurz bevor

Als der Goldpreis Anfang August auf über 2.000 $ pro Unze stieg, erreichte er wie von meinen Modellen prognostiziert erstmals in dieser Hausse das zweite obere Band meines Preisbänder-Indikators. Damit wurde der Beginn einer Korrektur signalisiert. Diese Korrektur, die kurz darauf begonnen hat, nähert sich langsam ihrem Ende. Noch hat mein Preisbänder-Indikator das nächste Kaufsignal nicht gegeben. Es spricht aber alles dafür, dass es dazu in den kommenden Wochen kommen wird.

Die Bedeutung dieser Signale betrifft den gesamten Edelmetallsektor. Insbesondere nutze ich unseren Preisbänder-Indikator zum Erkennen exzellenter Kaufgelegenheiten bei ausgewählten Goldminenaktien. Hier bieten sich Ihnen Chancen auf außergewöhnlich große Kursgewinne, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Natürlich verlaufen die Kursbewegungen der Minenaktien nicht völlig gleich. Manche beenden ihre Konsolidierungen früher als der Goldpreis, andere hingegen später. Inzwischen haben die ersten Minenaktien wieder neue mittelfristige Kaufsignale gegeben. Welche Gold- und Silberminenaktien Sie jetzt kaufen sollten, lesen Sie in meinem Börsenbrief Krisensicher Investieren – jetzt 30 Tage kostenlos.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Herzliche Grüße,

Ihr

P.S.: Lesen Sie auch, weshalb die Aktienmärkte wahrscheinlich gerade einen sehr bedeutenden oberen Wendepunkt erreicht haben und wie Sie auch davon profitieren können.

Was machen eigentlich ... meine Steuergroschen?

Die Abrechnung von Reisekosten muss dringend reformiert werden

Wo sind sie denn nur hingekommen, meine Steuergroschen?
Autor: Gotthilf Steuerzahler

Liebe Leserinnen und Leser,

die öffentliche Verwaltung tut sich häufig schwer mit naheliegenden Reformen, wie eine aktuelle Untersuchung aus einem großen Bundesland wieder einmal belegt. Obwohl seit zehn Jahren Verbesserungsvorschläge auf dem Tisch liegen, hat sich bei der Abrechnung der Reisekosten nicht viel getan.

Das Reisekostenmanagement gehört zu den klassischen Querschnittsaufgaben von Behörden. Müssen Beschäftigte aus dienstlichen Gründen reisen oder umziehen, werden ihnen die notwendigen Auslagen (Reise- bzw. Umzugskosten) erstattet. Trennungsentschädigung wird bei Versetzungen oder Abordnungen gewährt. Die Reisekostenstellen in den Behörden sind in der Regel für alle drei Aufgaben zuständig.

Bereits im Jahr 2009 hatte ein Gutachter festgestellt, dass die Bearbeitungskosten für das Reisekostenmanagement in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einsparungen stehen, die durch die Prüfung der Erstattungsanträge erzielt werden.

Der Gutachter hatte daher die Optimierung der Organisation und des Verfahrens empfohlen sowie eine risikoorientierte Prüfung der Erstattungsanträge angeregt. Die Landesregierung des betreffenden Bundeslandes beschloss daraufhin, die Abrechnungsprozesse zu verschlanken und die Zahl der Reisekostenstellen zu reduzieren. Weiterhin sah die Landesregierung eine umfassende IT-Unterstützung für die Erreichung der vorgenannten Ziele als notwendig an.

Bei den Abrechnungsstellen hat sich kaum etwas verändert

Im Rahmen einer erneuten Untersuchung wurde festgestellt, dass die Anzahl der Reisekostenstellen weitgehend unverändert geblieben ist. Ebenso hat sich die Anzahl der Behörden kaum verringert, in denen nur ein geringer Stellenanteil mit der Abrechnung von Reisekosten befasst ist. Die aktuelle Untersuchung ergab, dass in 31 Prozent aller befragten Reisekostenstellen Beschäftigte mit Stellenanteilen von unter 0,2 Vollzeitäquivalenten für die Bearbeitung von Reisekosten zuständig waren. Außerdem verbuchten 60 Prozent der befragten Reisekostenstellen weniger als 500 jährliche Zahlfälle. Dies entspricht nur gut zwei Zahlfällen pro Arbeitstag.

Die Abrechnungen sollten in Dienstleistungszentren gebündelt werden

Die höchste durchschnittliche Bearbeitungsquote hatten die acht Dienststellen mit mehr als 5.000 Zahlfällen im Jahr. Das Benchmarking belegte somit einen positiven Skaleneffekt, der sich nach Auffassung des Gutachters durch die Bündelung von Aufgaben des Reisekostenmanagements in Dienstleistungszentren realisieren ließe. Denn diese gewährleisteten eine Professionalisierung der Abrechnungen durch einen hohen Spezialisierungsgrad, einheitliche Qualitätsstandards und gleichmäßige Rechtsanwendung. Gleichzeitig hätten Dienstleistungszentren häufig eine stärker kundenorientierte Ausrichtung. Darüber hinaus könnten sich Ministerien und Behörden auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Eine leistungsfähige IT-Unterstützung ist kurzfristig nicht zu erwarten

In dem Gutachten wird kritisiert, dass das Finanzministerium die Einführung einer IT-Unterstützung für das Reisekostenmanagement und damit mögliche Optimierungen bzw. Einsparungen ohne erkennbaren Grund seit Jahren nicht forciert hat. Eine zentrale IT-Unterstützung sei bis heute nicht eingeführt worden. Im Rahmen des E-Government-Programms des Landes wurde allerdings zwischenzeitlich ein Projekt beschlossen, dessen Ziel der Aufbau eines Beschäftigtenportals ist. Über dieses Portal haben alle Beschäftigten einen einheitlichen Zugang zu den sie betreffenden Personalprozessen. Es ist beabsichtigt, auch die Querschnittsprozesse Reisekosten und Trennungsentschädigung zu standardisieren und in ein landesweit einheitliches System zu überführen. Die gesamte Prozesskette von der Antragstellung über die Genehmigung bis zur Abrechnung soll darin elektronisch abgebildet werden. Die Umsetzung des neuen Verfahrens ist allerdings erst mittelfristig zu erwarten.

Eine Vereinfachung des Reisekostenrechts steht weiterhin aus

Auch die Empfehlung aus der früheren Untersuchung, das Reisekostenrecht so zu gestalten, dass sich die Reisekostenvergütung nahezu ohne ergänzende Prüfung aus dem Gesetzestext ergibt, wurde bisher nicht umgesetzt. Damit korrespondiert, dass in der aktuellen Untersuchung 72 Prozent der befragten Reisekostenstellen eine Novellierung des Reisekostenrechts befürworteten, wobei der Wunsch nach generellen Vereinfachungen an erster Stelle stand. Der Gutachter hat die Novellierungsansätze aus der Praxis aufgenommen und das zuständige Finanzministerium gebeten, die Weiterentwicklung des Reisekostenrechts mit dem Ziel der Vereinfachung in die Wege zu leiten.

Eine risikoorientierte Bearbeitung sollte eingeführt werden

Eine Analyse der Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2017 ergab, dass die geringwertigen Auszahlungsfälle (kleiner als 100 Euro) zwar 68 Prozent der gesamten Zahlfälle, aber nur 18 Prozent des Auszahlungsvolumens ausmachten. Im Sinne einer risikoorientierten Arbeitsweise wäre es aus der Sicht des Gutachters daher sachgerecht, die vorgenannten Zahlfälle unter 100 Euro nur noch eingeschränkt zu prüfen und lediglich Stichproben einer Vollprüfung zu unterziehen. Dementsprechend hat der Gutachter konkrete Vorschläge für die Implementierung eines Risikomanagements gemacht. Dessen Umsetzung wäre bereits jetzt möglich und würde den Prüfaufwand für die Reisekostenstellen deutlich minimieren.

Das Finanzministerium will die Mängel beheben

Das Finanzministerium des betreffenden Bundeslandes hat zu den Empfehlungen des Gutachters wie folgt Stellung genommen: Eine Zentralisierung von Aufgaben des Reisekostenmanagements sei beabsichtigt. Eine zentrale IT-Unterstützung werde alsbald in einzelnen Dienststellen pilotiert werden. Vorschläge für Rechtsvereinfachungen im Landesreisekostenrecht würden zurzeit erarbeitet. Die empfohlenen Maßnahmen für eine risikoorientierte Bearbeitungsweise würden befürwortet, deren vollständige Umsetzung sei jedoch erst mit einer automationsgestützten Bearbeitung sinnvoll. Nun, da wird ja langsam alles gut, wenngleich mit einer Verspätung von zehn Jahren, sagt spöttisch

Ihr

Gotthilf Steuerzahler